Chance auf 0,5 Prozentregelung nur bei Einhaltung der EmoG-Grenzwerte
Hallo,
fuer Hybrid, die ab 01.01.19 zugelassen werden steigt die Chance die 1 Prozent Regel zu halbieren.
https://m.focus.de/.../...-von-e-autos-als-dienstwagen_id_9324334.html
Beste Antwort im Thema
das sehe ich ein wenig anders. Betrachte plugin hybride als eine Art Übergangslösung, solange Voll-Elektrisch noch nicht im ausreichend Maße zur Verfügung steht. Die Stückzahlen der plugin hilft hier den Weg zu grösseren Stückzahlen ebnet. Darüberhinaus stellt eine Übergangslösung dar, solange weder Reichweite noch Lade-Infrastruktur ausreichend vorhanden ist. Demnach ist es durchaus legitim auch plugins zu fördern, denn es ist eine Etappe auf dem Weg zum vollelektrischen fahren.
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Und wieder nicht vergessen, D5 und T8 sind zwei völlig unterschiedliche Leistungsklassen.
Etwa so, wie wenn man beim Golf 1,6 TDI und GTI vergleicht.😉
Die Mehrleistung des T8 interessiert mich kaum und ist in vielen Fällen (Landstraße, Anhänger ziehen) m.E. nicht entscheidend. Gewisse Strecken rein elektrisch fahren zu können dagegen schon.
Derzeit habe ich wieder viel in Hamburg zu tun und fahre je nach Zeitplan gleich mit dem Zug oder nutze P+R plus ÖPNV, was deutlich schneller und günstiger ist als die halbe Stadt im Berufsverkehr zu durchqueren und ein teures Parkhaus den ganzen Tag zu bezahlen. Daran würde übrigens auch ein T8 nichts ändern, der steht genauso im Stau, die Strecke zum Bahnhof und zurück wäre aber rein elektrisch zu fahren, wenn ich zu Hause auflade.
Für den ganzen Tag bringt es zwar nix, ansonsten kannst du in HH mit E-Kennzeichen an gebührenpflichtigen Parkplätzen die Oarkscheibe auslegen und die auf dem Automaten vermerkte Höchstparkdauer dort parken.
Ich dachte der Xc90 bekommt kein E-Kennzeichen mehr, wegen dem neuen Messverfahren. (Ich weiss, falscher Chat)
MfG
Stefan
Zitat:
@stelen schrieb am 8. Oktober 2018 um 07:58:56 Uhr:
Für den ganzen Tag bringt es zwar nix, ansonsten kannst du in HH mit E-Kennzeichen an gebührenpflichtigen Parkplätzen die Oarkscheibe auslegen und die auf dem Automaten vermerkte Höchstparkdauer dort parken.
In Altona, ich schau mal, ob ich da so einen Parkplatz sehe.
Gilt auf ALLEN städtischen Parkflächen mit Parkscheinautomat. Nicht zu verwechseln mit den Parkflächen an den Ladesäulen
Hallo Stelen,
Der neue Volvo xc90 t8 erhält kein E Kennzeichen daher dachte ich das man solche Parkpltze nicht verwenden kann.
Oder habe ich da was nicht mitbekommen?
MfG
Stefan
Zitat:
@stelen schrieb am 8. Oktober 2018 um 09:48:22 Uhr:
Gilt auf ALLEN städtischen Parkflächen mit Parkscheinautomat. Nicht zu verwechseln mit den Parkflächen an den Ladesäulen
Zitat:
@stefanblablabla schrieb am 8. Oktober 2018 um 10:03:16 Uhr:
Hallo Stelen,Der neue Volvo xc90 t8 erhält kein E Kennzeichen daher dachte ich das man solche Parkpltze nicht verwenden kann.
Oder habe ich da was nicht mitbekommen?
MfG
Stefan
Zitat:
@stefanblablabla schrieb am 8. Oktober 2018 um 10:03:16 Uhr:
Zitat:
@stelen schrieb am 8. Oktober 2018 um 09:48:22 Uhr:
Gilt auf ALLEN städtischen Parkflächen mit Parkscheinautomat. Nicht zu verwechseln mit den Parkflächen an den Ladesäulen
Der alte (EZ vor 1.9.) hat aber ein E-Kennzeichen und damit alle Vorteile.
Zitat:
@lexxi1200 schrieb am 8. Oktober 2018 um 10:40:19 Uhr:
Zitat:
@stefanblablabla schrieb am 8. Oktober 2018 um 10:03:16 Uhr:
Hallo Stelen,Der neue Volvo xc90 t8 erhält kein E Kennzeichen daher dachte ich das man solche Parkpltze nicht verwenden kann.
Oder habe ich da was nicht mitbekommen?
MfG
Stefan
Zitat:
@lexxi1200 schrieb am 8. Oktober 2018 um 10:40:19 Uhr:
Zitat:
@stefanblablabla schrieb am 8. Oktober 2018 um 10:03:16 Uhr:
Der alte (EZ vor 1.9.) hat aber ein E-Kennzeichen und damit alle Vorteile.
Laut @gseum (Seite 21) ist es doch realistisch das der XC90 (Neuzulassungen) das E-Kennzeichen erhält, da er 40km fährt... es heißt doch in dem Gesetz oder
Ich finde das alles sehr verwirrend...
———————
Hmmm lese gerade im andere Chat, dass er die nach der neuen Norm nicht mehr erreichen soll...
Wahnsinn das Durcheinander.....
Jo. Denn laut @gseum hat ihm der Produktmanager von VCG Deutschland bestätigt, dass von den momentan bestellbaren Modellen (d.h. V60 noch offen) allenfalls einige V/S90 T8 ausstattungsabhängig seit 1.9. nach WLTP noch ein E-Kennzeichen bekommen. Kein XC90 oder XC60 T8.
Falls es dann zum Modelljahreswechsel eine Änderung am Akku geben sollte ist auch das E-Kennzeichen wieder möglich sein. Dann wird es eine gewisse Anzahl von T8 geben die wirklich einen hohen Wertverlust.
Volvo muss da prinzipiell mit mehr Akkukapazität reagieren. Sei es es größerer Akku oder ein "Softwareupdate" wenn es der vorhandene Akku hergibt.
Habe heute mit meinem Händler gesprochen, da mein XC60 T8 im Dezember zum Händler kommt. Aktuell hat der XC60 T8 laut Papieren eine Reichweite von 32-35 (Je nach Reifen) Kilometer nach WLTP. Allerdings sind wohl in den Dokumenten zusätzlich die nach NEFZ umgerechneten Werte enthalten und aktuell schafft der Händler es daher weiterhin das E-Kennzeichen zu erhalten. Er kann aber auch nicht sagen wie lange dies noch klappt, da er glaub die Behörden wissen aktuell selber nicht was sie zu tun haben...