Chance auf 0,5 Prozentregelung nur bei Einhaltung der EmoG-Grenzwerte
Hallo,
fuer Hybrid, die ab 01.01.19 zugelassen werden steigt die Chance die 1 Prozent Regel zu halbieren.
https://m.focus.de/.../...-von-e-autos-als-dienstwagen_id_9324334.html
Beste Antwort im Thema
das sehe ich ein wenig anders. Betrachte plugin hybride als eine Art Übergangslösung, solange Voll-Elektrisch noch nicht im ausreichend Maße zur Verfügung steht. Die Stückzahlen der plugin hilft hier den Weg zu grösseren Stückzahlen ebnet. Darüberhinaus stellt eine Übergangslösung dar, solange weder Reichweite noch Lade-Infrastruktur ausreichend vorhanden ist. Demnach ist es durchaus legitim auch plugins zu fördern, denn es ist eine Etappe auf dem Weg zum vollelektrischen fahren.
1013 Antworten
Ich frag mich wie das alles funktionieren soll. Im Gesetz steht ja nichts von Erstzulassung o.ä., nur "Anschaffung". Würde ja auch bedeuten, dass ich einen gebrauchten XC60 T8 im Januar anschaffen könnte, welcher dann nach alter Messung über 40 KM liegt und somit besser in Steuer ist. Gleiches Fahrzeug als Neuwagen allerdings nicht... bin gespannt wieder das funktioniert. Zusätzlich hab mir mein Händler noch mal bestätigt, dass diese aktuell den XC60 T8 weiterhin mit E-Kennzeichen zugelassen bekommen, da weiterhin beide Werte in den Papieren stehen...
Tatsächlich würde das mit der "Anschaffung" bei einem gebrauchten Wagen wohl funktionieren, denn der wird weiterhin nach den in den Papieren eingetragenen Werten (NEFZ) bewertet.
Das euer Straßenverkehrsamt mit dem E-Kennzeichen vermutlich falsch umgeht, wird sich aber auch bis Januar erledigt haben. Selbst Volvo bestätigt ja offiziell (Link weiter oben), dass XC60/XC90 eben KEIN E-Kennzeichen bekommen.
Mein XC90 T8 (mit E-Kennzeichen!) steht ab nächster Woche beim 🙂 zum Verkauf!
Zitat:
@Perro-y-Volvo schrieb am 9. November 2018 um 11:13:58 Uhr:
Ich könnte mir schon vorstellen, dass die Autokonzerne das wahrnehmen und an Lösungen arbeiten. Das ist doch echt ein Verkaufsargument und verleitet dazu die Marke zu wechseln.Auch wenn ich das recht entspannt sehe bleibt abzuwarten, ob bei der Reichweite noch irgendetwas gedreht werden kann und noch Leistungsreserven in den Akkus stecken.
Klar, hier bietet sich doch ein hervorragendes Einsatzfeld für eine neue Schummelsoftware. Diesel will ja keiner mehr.
Naja, in diesem Fall muss man nicht groß Schummeln - da reicht es, die Batteriereserven zu verkleinern. Hat zur Folge, dass man dann zwar die 40 km Reichweite unter WLTP garantieren könnte, aber eben vielleicht nicht mehr für 80% der Batteriekapazität nach 5 Jahren garantiert...
Stimmt, Diesel kauft keiner mehr😁
Links eingerahmt die Zulassungszahlen der einzelnen Modelle und rechts eingerahmt die Zuhlassungszahlen bei Dieselmotoren der Modelle.
Tolle Tabelle mit hübschen Zahlen. Nur ohne Bezug jetzt etwas schwer nachzuvollziehen, was was ist...
Zitat:
@gseum schrieb am 9. November 2018 um 15:38:26 Uhr:
Tatsächlich würde das mit der "Anschaffung" bei einem gebrauchten Wagen wohl funktionieren, denn der wird weiterhin nach den in den Papieren eingetragenen Werten (NEFZ) bewertet.Das euer Straßenverkehrsamt mit dem E-Kennzeichen vermutlich falsch umgeht, wird sich aber auch bis Januar erledigt haben. Selbst Volvo bestätigt ja offiziell (Link weiter oben), dass XC60/XC90 eben KEIN E-Kennzeichen bekommen.
Mein XC90 T8 (mit E-Kennzeichen!) steht ab nächster Woche beim 🙂 zum Verkauf!
Dann könnte man das Fahrzeug heute mit E Kennzeichen zulassen, ihn noch einmal auf das Autohaus zulassen und ihn im Januar wieder übernehmen? Hmmmmmm
Zitat:
@halblinks schrieb am 9. November 2018 um 19:21:08 Uhr:
Tolle Tabelle mit hübschen Zahlen. Nur ohne Bezug jetzt etwas schwer nachzuvollziehen, was was ist...
Recht haste, habe den Originaltext ergänzt
Zitat:
@Perro-y-Volvo schrieb am 9. November 2018 um 19:24:17 Uhr:
Dann könnte man das Fahrzeug heute mit E Kennzeichen zulassen, ihn noch einmal auf das Autohaus zulassen und ihn im Januar wieder übernehmen? Hmmmmmm
... ich denke, wenn man selbst schon mal vorher als Vorbesitzer eingetragen war, dann geht das nachher durch keine Buchprüfung. Einen "fremden" Wagen (mit E-Kennzeichen) dann im Januar gebraucht kaufen dürfte allerdings rechtens sein.
Bevor man das allerdings wirklich weiter verfolgt, müsste man verbindlich klären, wie ein Gebrauchter ohne WLTP-Werte (d.h. EZ vor 1.9.18) beim Straßenverkehrsamt bzgl. des E-Kennzeichens gehandhabt wird.
Zitat:
@mr.xc90 schrieb am 9. November 2018 um 19:37:19 Uhr:
Zitat:
@halblinks schrieb am 9. November 2018 um 19:21:08 Uhr:
Tolle Tabelle mit hübschen Zahlen. Nur ohne Bezug jetzt etwas schwer nachzuvollziehen, was was ist...Recht haste, habe den Originaltext ergänzt
Jetzt wird ein Schuh draus!
Zitat:
@mr.xc90 schrieb am 9. November 2018 um 18:47:24 Uhr:
Stimmt, Diesel kauft keiner mehr😁
Links eingerahmt die Zulassungszahlen der einzelnen Modelle und rechts eingerahmt die Zuhlassungszahlen bei Dieselmotoren der Modelle.
Dafür das Volvo bis vor kurzem der Hersteller mit dem höchsten Dieselanteil gewesen sein soll ist das schon eine Veränderung. War da nicht was mit um 90% Diesel bei Volvo?
Zitat:
@gseum schrieb am 9. November 2018 um 19:47:41 Uhr:
Zitat:
@Perro-y-Volvo schrieb am 9. November 2018 um 19:24:17 Uhr:
Dann könnte man das Fahrzeug heute mit E Kennzeichen zulassen, ihn noch einmal auf das Autohaus zulassen und ihn im Januar wieder übernehmen? Hmmmmmm
... ich denke, wenn man selbst schon mal vorher als Vorbesitzer eingetragen war, dann geht das nachher durch keine Buchprüfung. Einen "fremden" Wagen (mit E-Kennzeichen) dann im Januar gebraucht kaufen dürfte allerdings rechtens sein.
Das wäre echt ein Ding wenn es bei Anschaffung und nicht zwingend Neukauf bleibt.
Das ist ein steuerlich definierter Begriff: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Anschaffung
Und sicher auch hier sinnvoll, warum sollte man Gebrauchte ausschließen?
Dass hier die NEFZ/WLTP-Konfusion nun kleine Auswirkungen hat, ist wohl insgesamt eher nebensächlich. 😉
Die selben Auswirkungen sind ja auch beispielsweise bei der normalen KFZ-Steuer vorhanden.
Für mich grundsätzlich interessant wie es zu bewerten ist. In den Papieren stehen ja weiterhin beide Werte für die Reichweite. Nirgendwo steht dass das EmoG sich definitiv auf die WLTP-Werte bezieht.
Doch, im jährlichen Bericht der Ministerien steht es inkl. der Problematik, dass immer mehr Fahrzeuge rausfallen:
https://www.bmvi.de/.../...itaetsgesetz-berichterstattung-2018.pdf?...