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CG CAR GARANTIE NEGATIVE ERFAHRUNGEN VORSICHT!

Themenstarteram 3. März 2016 um 14:39

Hallo zusammen,

vor 11 Monaten habe ich einen gebrauchten Mini Cooper R56 mit CAR GARANTIE gekauft und gehofft vor großen Kosten geschützt zu sein. Nun versagt das elektrische Panoramadach und eine Kostenübernahme für die Reparatur bei BMW von 2500,-€ wird abgelehnt. Ich habe nach den Vorgaben von CAR GARANTIE eine Inspektion beim BMW-Vertragshändler fristgerecht durchführen lassen und bekomme hier trotzdem eine Ablehnung. Lasst Euch beim Verkauf keine Versicherung von diesem Unternehmen andrehen, es geht hier nur ums Geld verdienen ohne Gegenleistung!

Beste Antwort im Thema
am 4. März 2016 um 15:55

Zitat:

@beetle20000 schrieb am 4. März 2016 um 15:50:42 Uhr:

Hallo,

sorry für die nicht sofortige Antwort, ich bin nicht immer online. Es war tatsächlich so, dass ich als Garantie beim Gebrauchtwagenkauf diese CG Car Garantie erhalten habe und dafür nichts extra bezahlen musste. Hörte sich anfangs gut an...aber jetzt ist es so, wie GustavSturm schrieb "Bei Verschleiß aber greift die Gewährleistung nicht"!. Nach einem gestern Abend noch geführten Telefonat mit dem BMW-Vertragshändler hat sich wohl bei meinem 9 Jahre alten Auto Schmutz irgendwo in der Mechanik des Schiebedachs angesammelt, dadurch sind dort Teile in ihrer Funktion beschädigt / beeinträchtigt worden. Danach verziehen sich dort Metallteile wie z.B. Schienen und weiteres beim Betätigen des Schiebedachmotors. Da es lt. BMW keine Ersatzteile für die Schiebedachkonstruktion gibt, würden nur die Panoramaglasscheiben wieder verwendet werden und dann als sogenannte Kassette alles komplett getauscht werden müssen. Auch eine Kulanzentscheidung zu meinen Gunsten wurde aufgrund des Alters abgelehnt von BMW. Mein Einwand, dass die Laufleistung nur ca. 54.000 km beträgt und damit auch nur eine geringe Abnutzung entstanden ist, wurde mit den Worten "Es handelt sich um eine Konzernentscheidung für diese alten Autos!" entgegnet! Das die Komfortelektrik beim elektrischen Schiebedach abgesichert ist habe ich auch gelesen und für mich als Laie dachte ich, damit würde ich dann den Großteil (lt. Bedingungen 90 % ) von CG übernommen bekommen..... Da ich das Geld nicht habe werde ich jetzt, sobald es wärmer wird, mit einem Freund versuchen das Dach zu öffnen und evtl zu reinigen oder es eben nicht mehr benutzen.....Danke für die Antworten!

Das ist jetzt viel Text, aber keine Frage auf die Antwort, die dir hier schon viele User gestellt haben:

Warum bezahlt die CG Car nicht?

Wurde hier überhaupt schon schriftlich bei denen angefragt und gibt es eine schriftliche Ablehnung seitens CG Car Garantie?

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39 Antworten

Du hast beim Gebrauchtwagen kauf mindestens 12 Monate Gewährleistung vom Händler.Wieso laßt ihr euch immer son Scheiß andrehn.Hast du für die Garantie was bezahlt?

am 3. März 2016 um 14:49

http://juetten-koolen.de/.../ProspektCarGarantie.pdf

Also ich habe mir den Prospekt angesehen. Da ist das elektrische Schiebedach mitversichert. Mit welcher Begründung lehnen die die Reparaturkostenübernahme ab?

Stundenlohn soll zu 100% und Material gestaffelt je nach Fahrleistung übernommen werden?

Evt. zu einem Anwalt gehen? Aber leider wurde nicht mitgeteilt warum abgelehnt wurde! Bitte den genauen Wortlaut posten.

am 3. März 2016 um 14:51

Zitat:

@V6 Papa schrieb am 3. März 2016 um 15:45:10 Uhr:

Du hast beim Gebrauchtwagen kauf mindestens 12 Monate Gewährleistung vom Händler.Wieso laßt ihr euch immer son Scheiß andrehn.Hast du für die Garantie was bezahlt?

Wieviel ist die gesetzliche Gewährleistung nach 6 Monaten noch Wert?

am 3. März 2016 um 14:54

Man beachte bei der Gewährleistung bitte die Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

@beetle20000 Ich habe mal in die Garantiebedingungen GS50 reingeschaut, elektrisches Schiebedach ist unter m) Komfortelektrik abgesichert. Ein Blick in die Bedingungen lohnt vielleicht.

Es gibt allerdings Einschränkungen bei Fahrzeugen älter 7 Jahre, dann werden nur bestimmte Maximalbeträge übernommen.

am 3. März 2016 um 15:06

Zitat:

@beetle20000 schrieb am 3. März 2016 um 15:39:21 Uhr:

Nun versagt das elektrische Panoramadach und eine Kostenübernahme für die Reparatur bei BMW von 2500,-€ wird abgelehnt.

Mit welcher Begründung wird abgelehnt?

am 3. März 2016 um 15:06

Zitat:

@V6 Papa schrieb am 3. März 2016 um 15:45:10 Uhr:

Du hast beim Gebrauchtwagen kauf mindestens 12 Monate Gewährleistung vom Händler.Wieso laßt ihr euch immer son Scheiß andrehn.Hast du für die Garantie was bezahlt?

Beim Gebrauchtwagenverkauf ist der Händler gesetzlich zur Gewährleistung verpflichtet. Das bedeutet, dass Verkäufer zwei Jahre ab der Übergabe des Wagens dafür einstehen müssen, dass das Fahrzeug einwandfrei funktioniert. Allerdings können private Verkäufer, anders als gewerbliche Händler, die gesetzliche Gewährleistung ausschließen.

 

Wichtig zu wissen: Gewährleistung ist etwas anderes als die Garantien, die viele Händler beim Verkauf eines Gebrauchtwagens anbieten und deren Laufzeit und Umfang von der Höhe der Prämie abhängig ist. Die Garantie ist eine sogenannte freiwillige Leistung, sie deckt sich nur teilweise mit den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen. Garantie Leistungen verdrängen die Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers nicht. Typische Mängel, bei denen die Gewährleistung greift, sind etwa Schäden an Motor oder Getriebe.

"Bei Verschleiß aber greift die Gewährleistung nicht"!

Was sind Verschleißteile und was Sachmängel?

"Natürlich gilt unter juristischen Gesichtspunkten immer der Einzelfall; jedoch fallen beispielsweise Öl und Bremsbeläge unter Verschleißteile". Wenn es sich um Verschleißteile handelt, der Kunde aber trotzdem auf einen Defekt pocht, hilft nur der Weg zum Gutachter.

In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf haben es Autokäufer recht einfach: Hier muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel bei der Übergabe noch nicht vorlag. Danach dreht sich die Beweislast um und liegt beim Käufer. Er muss dann beweisen, dass der reklamierte Fehler bereits bei der Fahrzeugübergabe vorhanden war. "Oft ist dieser Beweis nur schwer oder überhaupt nicht zu führen". Auch in solch einem Fall könne der Käufer einen Sachverständigen einschalten und im Zweifelsfall vor Gericht sein Recht versuchen einzufordern.

Vorsicht auch bei "Schäppchen". Einige Händler verkaufen gerade Autos unter 10.000 Euro oft in im Kundenauftrag. Dann wird der Vertrag zwischen zwei Privatpersonen geschlossen - und der Händler kann so die Gewährleistungsansprüche ausschließen.

 

am 3. März 2016 um 15:25

Nettes C&P

Hilft aber dem TE nicht weiter.

Zitat:

@MaxMueler schrieb am 3. März 2016 um 15:51:39 Uhr:

Zitat:

@V6 Papa schrieb am 3. März 2016 um 15:45:10 Uhr:

Du hast beim Gebrauchtwagen kauf mindestens 12 Monate Gewährleistung vom Händler.Wieso laßt ihr euch immer son Scheiß andrehn.Hast du für die Garantie was bezahlt?

Wieviel ist die gesetzliche Gewährleistung nach 6 Monaten noch Wert?

Mindestens genauso viel wie die Zusatzgarantie.

am 3. März 2016 um 17:58

Rede nicht so ein unsinn. Du hast offentsichtlich nicht viel Ahnung. Weder von Gewährleistungs- noch von Versicherungsrecht.

@TE: Lass uns doch bitte wissen mit welcher Begründung abgelehnt wurde und nenne / verlinke uns die entsprechenden Garantiebedingungen. Dann kann man prüfen, ob zu unrecht abgelehnt oder sich vertragstreu verhalten wurde.

Gruß

am 3. März 2016 um 18:02

Der TE hat sich heute registriert und nur diesen einen Beitrag komplett in Großbuchstaben eingestellt. Auf Rückfragen keine Reaktion... Ich bin mal gespannt, ob da noch mehr kommt...

Bei Gebrauchtwagen wird der Händler im Regelfall von der Möglichkeit, die Gewährleistung auf 12 Monate zu begrenzen, Gebrauch machen.

Da der Käufer bei der Gewährleistung nach 6 Monaten beweisen muss, dass der Mangel bei Übergabe vorhanden war, ist die Garantie (auch die gekaufte) m.E. deutlich besser. Natürlich nur, wenn das defekte Bauteil auch mitversichert ist.

Das ist mal wieder typisch. Da wird eine Frage reingestellt, über den Garantiegeber hergezogen (ob zu Recht oder Unrecht weiß man natürlich nicht) und wenn sachdienliche Fragen kommen, wird nicht mehr reagiert.

Wenn er weiß, dass sich CG bedingungskonform verhalten hat, wird er natürlich nicht mehr anworten. Dann ging es ihm nur um das Ablassen persönlichen Frustes.

Ich bin mal gespannt.

am 3. März 2016 um 19:33

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 3. März 2016 um 18:58:09 Uhr:

Rede nicht so ein unsinn. Du hast offentsichtlich nicht viel Ahnung. Weder von Gewährleistungs- noch von Versicherungsrecht.

Gruß

Na das nenne ich ja mal eine nette Ansprache und fundierte Aussage. :D

Gruß Frank,

Höflichkeit ist eine Zier, weiter kommt man ohne Ihr. :D Oder so ähnlich. ;)

Ist doch bekannt!

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