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Carglass Garantie verfällt, bei wechsel vom Fahrzeughalter!
Hallo Zusammen,
ich habe im August 2010 meinen Audi A3 Bj.96 zur Carglass gebracht, um eine neue Windschutzscheibe einzubauen. Da ich aufgrund des alters nur Haftpflicht hatte, musste ich es selbst bezahlen (250EUR). Kein Problem, da ich es weis das nur ab Teilkasko übernommen wird. Ich habe das Auto denn im November an meinem Schwager verkauft. Durch den kalten Winter entstand im Januar 2011 ist ein Spannungsriss bei der neuen Scheibe, welches auch eindeutig ersichtlich war, da keine äußeren Schäden. Ich bin denn mit meinem Schwager und der Rechnung zu Carglass und wollte diese als Garantie erneuern lassen (nach 6 Monaten). Was Carglass aber ablehnte, da laut Carglass "Beim wechsel vom Fahrzeughalter besteht KEINE Garantie mehr". (steht auch im ganz klein gedruckten auf der Rückseite der Rechnung :-()
Da frage ich mich jetzt. Was hat denn die Garantie mit dem Fahrzeughalter zu tun? Eigentlich bezieht sich die Garantie doch auf die Scheibe oder zumindestens auf das Fahrzeug oder?
Beste Antwort im Thema
Wenn man schon diese blödsinnige Werbung dieser Bude sieht .:confused:
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43 Antworten
Versteh ich nicht? Da muss es keine Kulanz dafür geben, da zählt einzigst die gesetzl. Gewährleistungsfrist. (s. Beitrag Road-Star der das super erklärt hat)
Du hast jetzt aber 1 Jahr auf eine Antwort von Carglass gewartet?
Zitat:
Original geschrieben von Goify
Früher hatten die wenigstens den Sprecher Egon Hoegen mit der sonoren Stimme. Der auch für den 7. Sinn oder Need for Speed gesprochen hatte.
Aber jetzt? :confused:
Also heute im Radio war einer von Carglas ....Ich hab gedacht Kermit aus der Sesamstrasse macht jetzt für die Werbung.
LG Michael
Zitat:
Original geschrieben von eastcoastatze
Hallo Zusammen,
lange hat es gedauert bis ich nach meiner Kulanzanfrage jetzt endlich die Antwort bekommen habe!
Es gibt keine Kulanzregelung und somit bleibe ich auf meiner Kohle sitzen. Also lasst es euch gesagt sein, NIEMALS Carglass!
Vielen Dank für euer Feedback!
Würde ich so nicht sagen.
Vielmehr würde ich sagen: REINGEFALLEN.
Warum hast Du denn einen Kulanzantrag gestellt? Du solltest Deine Rechte (Schadeneratzansprüche aus dem Werklieferungsvertrag) geltend machen und nicht Carglas freundlich um eine freiwillige Ersatzleistung ohne Rechtsgrund (Kulanz) bitten. Jetzt haben die das so lange rausgezögert, daß Du wahrscheinlich Deinen Anspruch tatsächlich verloren hast.
Manche sollten besser gleich zum Anwalt.
Kommt drauf an wann er bei Carglas angefragt bzw. den Schaden gemeldet hat.... Ein guter Anwalt sollte dann seine Ansprüche noch durchsetzen können. Aber lohnt der Aufwand? Bedeutet Stress und Ärger ohne Ende.
LG Michael
Hi,
ist aber allgemein bekannt und auf Nachfrage wird es Dir auch von Carglass bestätigt, das diese 30 Jahres Garantie, am Fahrzeughalter gebunden ist. Bei ATU sind es 10 Jahre Garantie, aber am Fahrzeug gebunden. Beim Vertragswerkstatt sind es 2 Jahre Garantie.
MfG
Super-TEC
Noch einer der's nicht kapiert :rolleyes:
Es geht nicht um die (freiwillige) Garantie von Carglass, sondern um Schadenersatzansprüche aus dem Werklieferungsvertrag.
Hallo
Das eine Garantie bei einem Halterwechsel verfällt hab ich noch nie gehöhrt!Die machen wohl ihre eigenen Gesetze.:confused:Ich habe im April diesen Jahres meine Frontscheibe (Mercedes Originalteile) neu bekommen,natürlich mit Garantie.Habe mal auf die Rechnung gesehen,da steht nichts von Garantie-verfall beim Fahrzeugverkauf.Carglas war sogar noch teurer als die Originalscheibe bei MB!!!
Fazit:Wer zu Carglas geht ist selber schuld.
Gruß
Hallo Leute
In der aktuellen Autobild ist Auf der letzten Seite ein Bericht über Carglass zu lesen. Sehr interessant.
Hallo zusammen
Zitat:
Original geschrieben von 204 Fan
Ich habe im April diesen Jahres meine Frontscheibe (Mercedes Originalteile) neu bekommen,natürlich mit Garantie.Habe mal auf die Rechnung gesehen,da steht nichts von Garantie-verfall beim Fahrzeugverkauf.
Du hast bei Mercedes für die ausgeführten Arbeiten mit 99,99%iger Sicherheit KEINE Garantie erhalten, sondern NUR die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung.
Zitat:
Original geschrieben von 204 Fan
Hallo
Das eine Garantie bei einem Halterwechsel verfällt hab ich noch nie gehöhrt!Die machen wohl ihre eigenen Gesetze.:confused:Ich habe im April diesen Jahres meine Frontscheibe (Mercedes Originalteile) neu bekommen,natürlich mit Garantie.Habe mal auf die Rechnung gesehen,da steht nichts von Garantie-verfall beim Fahrzeugverkauf.Carglas war sogar noch teurer als die Originalscheibe bei MB!!!
Fazit:Wer zu Carglas geht ist selber schuld.
Gruß
:rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes:
Ist das wirklich sooooooo schwer zu verstehen :confused::confused::confused:
Als geduldiger Mensch erkläre ich's gern nochmal in gaaaaaanz einfachen Worten:
- Gesetz = Gewährleistung
- Garantie = freiwillige Leistung des Verkäufers / Herstellers
Gesetz ist Gesetz und da kann keiner dran drehen. Garantie ist freiwillig und daher kann der Garantiegeber bestimmen wofür und wie lange er welche Art der Garantie auch immer geben will.
Wer immer noch auf'm Schlauch steht, dem empfehle ich mal bei wikipedia vorbeizuschauen und bei den Begriffen "Gewährleistung" und "Garantie" nachzulesen.
Carglass = Massenverarschung auf hohem Niveau.
Die meisten Steinschlagschäden sind nicht ausharzbar, sagt der nette Carglassmitarbeiter, Ziel ist es in 90 % der Fälle eine neue Scheibe zu verkaufen.
Großmächtig angepriesene Garantien (siehe diverse vorstehende Berichte) die nie geleistet werden.
Volle Tarifabrechnungen bei Privatkunden, viele kleine Meisterbetriebe lassen Selbstbeteiligung bei teuren Frontscheiben ganz oder zum Teil nach.
Carglass macht als Partner der Versicherungen bei nicht freier Werkstattwahl Dumpingpreise, teils 40% dessen was der brave Privatkunde bezahlt.
Schnellsteinbau, bereits einige Freunde haben nach 2 - 3 Jahren nach Carglass Reparaturen Rost aus dem Scheibenfalz = zurückzuführen auf schlampige Arbeit, beim Austrennen verursachte Kratzer werden nicht fachgerecht grundiert/lackiert.
Heizdrähte werden immer wieder beschädigt, auch kommen immer wieder Undichtigkeiten vor.
Aber die täglich präsente Werbung ... erzielt Erfolg und die Massen wandern zu Carglass, der freundliche Meisterbetrieb wäre sehr oft die bessere Wahl.
Lass doch die Leichen in Frieden ruhen...
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von thenonamed
Volle Tarifabrechnungen bei Privatkunden, viele kleine Meisterbetriebe lassen Selbstbeteiligung bei teuren Frontscheiben ganz oder zum Teil nach.
Erlass der Selbstbeteiligung machen nur UNSERIÖSE Betriebe.
Wenn eine Selbstbeteiligung abgeschlossen wurde, dann ist diese ein Vertragsbestandteil zwischen Versicherung und Kunde. Wenn nun ein Betrieb die SB nur zum Teil oder gar nicht verlangt, dann kommt der Kunde seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nach und begeht Versicherungsbetrug, da alle Rabatte, die gewährt werden nicht dem Kunden sondern der Versicherung zustehen.
Hier einmal der Link dazu auf der M-T-Seite
http://www.motor-talk.de/t622339/f13/s/thread.html
Die entsprechenden Gerichts-Urteile kann man auch im Autoglas-Infoportal oder unter http://www.autoglasservicecenter.de in der Rubrik "Aktuell" nachlesen.
Oder einfach einmal googeln nach "Autoglas Versicherungsbetrug".
Jap, erlass der SB ist Versicherungsbetrug / Beihilfe zum Versicherungsbetrug.
Das kann ne kleine KFZ Werkstatt mitmachen, aber eben keine Firma wie Carglas, kann man denen wohl kaum vorhalten.
Hi,
Versicherungsbetrug begeht der Versicherte also der Fahrzeugbesitzer und nicht die Firma. Egal ob kleiner Betrieb oder große Kette.
Gruß Tobias