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Car garantie übernimmt nicht!!

Themenstarteram 26. August 2015 um 13:49

Hallo, bin neu hier im Forum und bin gerade bisschen verzweifelt. Wenn so ein Thema bereits existiert dann tut es mir leid.

Ich schildere mal mein Problem...

Ich habe einen Honda Civic 140PS 2.2 ctdi. bin damit in die Werkstatt wo ich das Auto gekauft habe, weil die Drehzahl immer schwankte. Ursache war, Schwungscheibe muss erneuert werden und als Empfehlung direkt einen neuen Kupplungssatz. da ich aber kein Geld habe um noch den Kupplungssatz zu zahlen, habe ich gesagt nein nur die Schwungscheibe. Soviel dazu.

Die Schwungscheibe kostet mich inkl. einbau 520€ Habe auch dafür unterschrieben das ich nur die 520€ zahle. Die Car Garantie übernimmt 60% vom Material und ich 40%, sonst wären das um die 1200-1300 € schätze ich.

Gestern rief mich das Autohaus an und sagte, ein Gutachter will kommen um sich das anzugucken, sprich konnte ich mein Auto gestern nicht abholen. Heute habe ich angerufen wie es denn aussieht, und sie meinte ja morgen kann ich es holen. 10 Minuten später rief die Werkstatt an und hat gesagt:

Die können mir das Auto nicht fertig machen solange ich den Kupplungssatz nicht auch machen lasse. Da die Werkstatt mir auf die Schwungscheibe eine Gewährleistung geben muss, das aber aus dem Grund nicht kann, weil die Kupplung wohl auch hin ist, soll ich 235€ dazu zahlen für den Kupplungssatz. Habe gesagt das ich momentan keine finanzielle Möglichkeit dazu habe, da meinte der Herr, dann kann ich ihnen das Auto so nicht fertig machen und die Garantie wird dann auch nicht auf die Schwungscheibe eingreifen. Somit müsste ich dann 1200-1300€ selber bezahlen obwohl mir nur gesagt wurde das die Schwungscheibe erneuert werden muss!

Ich habe aber nur für die 520€ unterschrieben und mehr nicht, wenn das so ist wie das die Werkstatt mir sagte, muss ich da wirklich alles aus eigener Tasche zahlen? Ich meine ich bin doch nicht der Fachmann und wenn die mir das auf einmal sagen das es dann so und so ist, dann kann ich ja dann nix für.

Ich sehe jedenfalls nicht ein 1200€ oder mehr zu zahlen wenn davon gar keine rede war. Es war nur die rede von 520€.

Dürfen die das? Kann ich dagegen vor gehen?

 

Gruß

Beste Antwort im Thema

Ein Kupplung hält ca. 130.000km. Mal mehr mal weniger. Manche halten auch 160.000km oder noch mehr. Je nach Fahrweise. Ein großer Einflussfaktor ist, ob man am Berg an Kreuzungen die Kupplung voll durchtritt und die Bremse hält, oder immer stets mit schleifender Kupplung wartet, bis man in den Verkehr einfädeln kann. Man kann sich da selbst mal überprüfen, denn manche Dinge macht man automatisiert und merkt es nicht. Stets die Kupplung auf Schleifpunkt zu halten erhöht den Verschleiß. Manche Renter schaffen nicht mal 20.000km mit einer Kupplung, man müsste sagen, sie machen etwas falsch beim Auto fahren. Da Du den Vorbesitzer mit seinen Fahrweisen nicht kennst, ist es schwer, auszusagen, wie lange die Kupplung noch hält. Das sieht aber ein treuer Mechaniker an der Abnutzung von der Kupplung und am Schleifbild im ausgebauten Zustand. Nur eben vorher nicht.

So. Nun zu den Arbeiten. Fakt ist, die Schwungscheibe ist zu wechseln, da Garantiefall. Dabei ist das Getriebe vom Motor zu trennen und abzunehmen, vorher die Antriebe zu demontieren, Anlasser zu demontieren, anschließend die Kupplung abzubauen, den Kupplungskorb und die die Kupplungsscheibe. Sind diese Dinge ab, kann man die Schwungscheibe abbauen. Zusammenbauen in entgegengesetzer Richtung.

Nun schreibt sicherlich Honda der Vertragswerkstatt bestimmte Dinge vor. Zum Bsp, dass demontierte Teile komplett durch Neuteile zu ersetzen sind. Nur dann können sie dir eine Garantie auf ihre Arbeitsleistung geben. Das andere sind Herstellergarantien für die Teile. Bei Bremsen auch so. Viele Bremsen müsste man nur die Beläge wechseln, Die Bremsscheiben halten noch einen Turnus. Ist aber vielerorts nicht mehr erlaubt. Es wird immer alles gewechselt.

Würden Sie nun jetzt nur die Schwungscheibe wechseln und die alte Kupplung wieder ran schrauben, kann noch viele tausend Kilometer alles tadellos funktionieren. Es kann aber auch sein, dass mit diesem Eingriff nun gar nichts mehr geht und die Kupplung sogar rutscht, obwohl sie vorher ging. Das will die Werkstatt vorbeugen. Denn die Arbeitsschritte sind wieder die gleichen, um die Kupplung dann zu wechseln. Dann kostet es doppelt.

Rein Rechnerisch macht es großen Sinn, die Kupplung gleich mit wechseln zu lassen. Selbe Vorgehensweise gilt für Steuerriemenwechsel, wenn die Leute die Wellendichtringe und die Wasserpumpe nicht gleich mit wechseln lassen. Gehen diese Dinge dann kaputt, hat man wieder die gleichen Arbeitseinheiten neu auf der Rechnung.

Wenn Du nun absolut nicht die Kupplung bezahlen willst, müsste man sich ggf eine andere Werstatt suchen, die nur die Schwungscheibe wechselt. Macht wahrscheinlich keine, vielleicht eine kleine Dorfwerkstatt, weil sie ja alle für Ihre Arbeit ihren Kopf hin halten müssen.

Eventuell kann man die Garantie ausschließen, die die Werkstatt für Ihre Leistung geben muss. Keine Ahnung ob die mit sich reden lassen, wenn es so läuft wie von Dir beschrieben.

Ggf mal eine andere Werkstatt fragen. Leider kann ich Dir nichts anderes schreiben.

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14 Antworten

Wann hast das Auto denn gekauft? Wie lang ist das her?

Wie alt ist der und wie viel km hat er ca. runter?

 

VG

Jochen

am 26. August 2015 um 14:19

Naja hier muss du die Reperatur für das Schwungrad und den Austausch der Kupplung trennen.

Die Garantieleistung wird ja erbracht. Die Car Garantie übernimmt im Rahmen des Vertrages anteilig die Kosten für den Austausch der Schwungscheibe und wird dies auch zukünftig tun, wenn Du zum jetztigen Zeitpunkt nun nicht reparieren lässt. Der Anspruch besteht ja. Allerdings dann keine Folgekosten für Folgeschäden, die dadurch entsehen, dass Du Reparatur hinauszögerst.

Die Kupplungs ist meines laienhaften Wissens nach ein Verschleißteil und somit nicht von der Garantie abgedeckt.

Es kommt nun auf den genauen Auftrag an, den Du gegeben hast. Sowie ich Dich verstehe bezieht sich der Auftrag darauf, dass man Dir für 520€ das Schwungrad austauscht. Wenn der Auftrag nicht erfüllt werden kann, weil es technisch so nicht möglich ist, ist das erst einmal so. Das heßt weder Du zahlst die 520€ noch der Garantiegeber zahlt etwas. Die Leistung wurde ja nicht wie vereinbart erbracht. Ich würde die CarGarantie informieren, dass die an die Werkstatt nicht ohne Absprache zahlen soll. Nicht, dass die Werkstatt hinter herum etwas abrechnet.

Gruß

Themenstarteram 26. August 2015 um 14:20

Das hab ich letztes jahr im September gekauft, habe noch bis nächste Woche Garantie. hat jetzt ca. 95000km runter. Es geht einfach darum das die mir jetzt sagen, das wenn ich das mit der Kupplung nicht mache, die Garantie nicht bereit ist die kosten abzudecken für die Schwungscheibe, weil es dann passieren kann das ich nach ner Woche wieder da stehe und sage ich hab das Problem wieder. Und ich seh einfach nicht ein alles zu zahlen, wenn ich nix dafür kann.

am 26. August 2015 um 14:21

sagt das die werkstatt oder car garantie?

Themenstarteram 26. August 2015 um 14:25

Werkstatt sagte mir, das die Car Garantie das dann nicht zahlen wird, und ich dann auf den kosten sitzen bleibe von der Schwungscheibe.

am 26. August 2015 um 14:35

kennt den die werkstatt das vertragswerk des garantiegebers, können die hellsehen o.a.

oder spielt hier vielleicht einfach nur ein gewissens Eigeninteresse der Werkstatt eine Rolle, dass Du die 300 Piepen noch locker machst.

Ich würde nun erst einmal Kontakt mit dem Garantiegeber (die CarGarantie) aufnehmen, fragen was die dazu meinen. Zudem würde ich mal nach dem technischen Zusammenhang fragen. wenn die sagen, die übenehmen es auch bei einer späteren Reparautur um eine schriftlich Bestätigung bitten und der werkstatt sagen, sie sollen den krempel wieder zusammenpacken. Du kämest später auf sie zu. Und dann suchst Du Dir eine venünftige Werkstatt die Dir gleich sagt was sache ist und nicht salamitaktigmäßig die kosten in höhe treibt.

mein kupplung hat übrigens deutlich mehr als 100000km. aber vielleicht auch fahrzeug- und fahrerspezifisch.

Themenstarteram 26. August 2015 um 14:37

Ich habe das Auto in einem Autohaus gekauft. Also bin ich natürlich auch dahingefahren.

Themenstarteram 26. August 2015 um 14:49

Habe gerade die Car Garantie angerufen, also die sagen es ist das Recht der Werkstatt sagen zu können, das sie das Schwungrad nicht einbauen wenn sie wissen das die Kupplung wohl rutscht, die können dann keine garantie drauf geben. Es kann ja sein das wegen der Kupplung das Schwungrad wieder kaputt geht.

am 26. August 2015 um 15:55

Zitat:

@GornyBot schrieb am 26. August 2015 um 16:49:44 Uhr:

Habe gerade die Car Garantie angerufen, also die sagen es ist das Recht der Werkstatt sagen zu können, das sie das Schwungrad nicht einbauen wenn sie wissen das die Kupplung wohl rutscht, die können dann keine garantie drauf geben. Es kann ja sein das wegen der Kupplung das Schwungrad wieder kaputt geht.

dass die werkstatt machen kann, was sie für richtig hält steht außer frage.

die frage war ja, ob die die garantie auch später greifen würde, weil du hier schreibst:

Zitat:

@GornyBot schrieb am 26. August 2015 um 16:20:03 Uhr:

Es geht einfach darum das die mir jetzt sagen, das wenn ich das mit der Kupplung nicht mache, die Garantie nicht bereit ist die kosten abzudecken für die Schwungscheibe, weil es dann passieren kann das ich nach ner Woche wieder da stehe und sage ich hab das Problem wieder.

Es geht nicht um einen Folgegarantiefall sondern den in Rede stehenden. Bisher schreibst Du m.E. dass wenn du jetzt nicht reparieren lässt, CarGarantie gar nicht mehr zahlt; zumindest versucht das die Werkstatt Dir zu erzählen. Das war aber wohl nicht Inhalt des Telefonates gewesen.

Oder anders ausgedrückt:

Wenn Du Werkstatt jetzt sagst, das Du zum jetzigen Zeitpunkt nicht reparieren lassen willst / kannst, dann zahlt die Garantie zu einem späteren Zeitpunkt garnichts mehr. Darum ging ist. Und diese Aussage halte ich für falsch, da die Garantie ja schon gesagt hat, dass ein Garantieanspruch besteht und dieser dann nun mal erst nach drei Jahren verjähren dürfte.

Zitat:

@GornyBot schrieb am 26. August 2015 um 15:49:03 Uhr:

...

Die können mir das Auto nicht fertig machen solange ich den Kupplungssatz nicht auch machen lasse. Da die Werkstatt mir auf die Schwungscheibe eine Gewährleistung geben muss, das aber aus dem Grund nicht kann, weil die Kupplung wohl auch hin ist, soll ich 235€ dazu zahlen für den Kupplungssatz.

...

Es wäre in deinem eigenen Interesse äußerst sinnvoll, wenn du alle Möglichkeiten ausschöpfen würdest, die Reparatur fachgerecht durchführen zu lassen, d. h. den Kupplungssatz gleich mit erneuern zu lassen.

Alles andere wäre Murks.

Es macht IMO keinen Sinn, nach Wegen zu suchen, das zu umgehen.

Vielleicht kannst du den Betrag in kleinen Raten bei der Werkstatt abstottern.

Ein Kupplung hält ca. 130.000km. Mal mehr mal weniger. Manche halten auch 160.000km oder noch mehr. Je nach Fahrweise. Ein großer Einflussfaktor ist, ob man am Berg an Kreuzungen die Kupplung voll durchtritt und die Bremse hält, oder immer stets mit schleifender Kupplung wartet, bis man in den Verkehr einfädeln kann. Man kann sich da selbst mal überprüfen, denn manche Dinge macht man automatisiert und merkt es nicht. Stets die Kupplung auf Schleifpunkt zu halten erhöht den Verschleiß. Manche Renter schaffen nicht mal 20.000km mit einer Kupplung, man müsste sagen, sie machen etwas falsch beim Auto fahren. Da Du den Vorbesitzer mit seinen Fahrweisen nicht kennst, ist es schwer, auszusagen, wie lange die Kupplung noch hält. Das sieht aber ein treuer Mechaniker an der Abnutzung von der Kupplung und am Schleifbild im ausgebauten Zustand. Nur eben vorher nicht.

So. Nun zu den Arbeiten. Fakt ist, die Schwungscheibe ist zu wechseln, da Garantiefall. Dabei ist das Getriebe vom Motor zu trennen und abzunehmen, vorher die Antriebe zu demontieren, Anlasser zu demontieren, anschließend die Kupplung abzubauen, den Kupplungskorb und die die Kupplungsscheibe. Sind diese Dinge ab, kann man die Schwungscheibe abbauen. Zusammenbauen in entgegengesetzer Richtung.

Nun schreibt sicherlich Honda der Vertragswerkstatt bestimmte Dinge vor. Zum Bsp, dass demontierte Teile komplett durch Neuteile zu ersetzen sind. Nur dann können sie dir eine Garantie auf ihre Arbeitsleistung geben. Das andere sind Herstellergarantien für die Teile. Bei Bremsen auch so. Viele Bremsen müsste man nur die Beläge wechseln, Die Bremsscheiben halten noch einen Turnus. Ist aber vielerorts nicht mehr erlaubt. Es wird immer alles gewechselt.

Würden Sie nun jetzt nur die Schwungscheibe wechseln und die alte Kupplung wieder ran schrauben, kann noch viele tausend Kilometer alles tadellos funktionieren. Es kann aber auch sein, dass mit diesem Eingriff nun gar nichts mehr geht und die Kupplung sogar rutscht, obwohl sie vorher ging. Das will die Werkstatt vorbeugen. Denn die Arbeitsschritte sind wieder die gleichen, um die Kupplung dann zu wechseln. Dann kostet es doppelt.

Rein Rechnerisch macht es großen Sinn, die Kupplung gleich mit wechseln zu lassen. Selbe Vorgehensweise gilt für Steuerriemenwechsel, wenn die Leute die Wellendichtringe und die Wasserpumpe nicht gleich mit wechseln lassen. Gehen diese Dinge dann kaputt, hat man wieder die gleichen Arbeitseinheiten neu auf der Rechnung.

Wenn Du nun absolut nicht die Kupplung bezahlen willst, müsste man sich ggf eine andere Werstatt suchen, die nur die Schwungscheibe wechselt. Macht wahrscheinlich keine, vielleicht eine kleine Dorfwerkstatt, weil sie ja alle für Ihre Arbeit ihren Kopf hin halten müssen.

Eventuell kann man die Garantie ausschließen, die die Werkstatt für Ihre Leistung geben muss. Keine Ahnung ob die mit sich reden lassen, wenn es so läuft wie von Dir beschrieben.

Ggf mal eine andere Werkstatt fragen. Leider kann ich Dir nichts anderes schreiben.

Eine Garantie muss keine Werkstatt geben und die Gewährleistung auf ihre Arbeit können Sie nicht streichen.

Ergo zahlen Sie den ganzen Bettel wenn innerhalb der Gewährleistungszeit was mit der Kupplung und/oder der Schwungscheibe ist. Das ist mit ein Grund warum Werkstätten zunehmend weniger Kundenfreundlich reparieren, denn wenn Hinterher was ist will kaum ein Kunde mehr was davon das Er selbst Schuld ist und lässt die Werkstatt zahlen.

Beschwerden an Brüssel die das Gewährleistungsrecht verbrochen haben, ist gut gemeint. Aber Das ist ja das Gegenteil von gut gemacht.

Nächstes Problem, die Versicherung wird nur Zahlen wenn die Reparatur korrekt und Fachmännisch durchgeführt wird. Macht man halbe Sachen zahlen Sie nicht, Folgeschäden dann eh nicht.

Kupplungen mit Ihrem Umfeld sind so eine Sache wo man die endgültigen Kosten erst ermitteln kann wen Sie Ausgebaut ist.

Ist natürlich Unbefriedigend wenn man kein Geld hat, aber hast Du das Geld in ein paar Monaten Kupplung und Schwungscheibe zu zahlen? Denn Meistens ist die Schwungsscheibe ein Folgefehler einer defekten Schwungscheibe, insbesonders bei den Zweimassenschwungrädern.

Der beste Rat ist schauen wo man das Geld zusammenkratzen kann und die Reparatur anständig durchführen, dann hat man auch länger Ruhe.

Kann meinen beiden Vorredner nur Recht geben! Sieh zu das du die Euronen auftreibst für die Kupplung denn so preiswert kommste nicht mehr zum Wechsel da der seperate Wechsel in nächster Zeit eh kommen würde! Habe im Jahr 2013 mit der Gar garantie zutun gehabt und dalief alles super! Ging damals um einen Gasschaden am Motor bei einem Vectra C mit 75tsd km und da habe ich die Kupplung prüfen lassen welche von der Stärke noch top war aber leider war der Belag rissig und darum habe ich gleich ne neue verbauen lassen welche ich allerdings selbst für 350€ verdorgt habe da der FOH 590€ von mir für das Material haben wollte! Daher biste mit deinen 200-250 tacken gut bedient auch wenn es erstmal weh tut!

Ich sehe hier nur zwei Ansatzpunkte:

Wenn die Kupplung NICHT aufgrund des Verschleißes defekt ist sondern ein mechanischer Defekt vorliegt, würde ich argumentieren dass dies ein Folgeschaden wäre bzw. diese Reparaturmaßnahmen zusammenhängen.

Wenn durch eine defekte Batterie ein Steuergerät kaputt geht und man dies von vornerein nicht ausschließen kann dass das neue STG durch die alte Batterie wieder einen Defekt erleidet, dann tauscht man diese doch mit, oder sehe ich das falsch?

Oder:

Du handelst mit der Werkstatt Zahlungskonditionen aus.

Zu zwei Monatsraten zum Beispiel und der Rest wird dann durch die Versicherung getragen. Immerhin hast Du dann eine neue Kupplung und lange Ruhe.

Schlussendlich muss ich sagen: die Gebrauchtwagenversicherungen beim Händler sind den Mehrpreis des KFZ vom Händler nicht wert.

Diese kann man auch als Privatmann abschließen und zahlt mitunter deutlich (!) weniger als beim Händler.

Die (Nicht-)Leistung ist die Gleiche. Hatte mit der Car-Garantie übrigens auch schon meinen Spaß.

Tut jetzt nichts zur Sache, wäre aber vielleicht zukünftig interessant.

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