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Car Garantie

Mercedes E-Klasse W210

Hatte mir vor ca. 5 Wochen nen E200 Elegance W210 bei einem Toyota Autohaus für 7500 € gekauft. Erste Hand, 70.000 KM runter, Scheckheft gepflegt etc... 2 Wochen nach dem Kauf gab es Probleme mit dem "Geber" der Zudständig wohl für Kühleranzeige und Scheibenwischer ist. Kosten: 120 € . Laut Händler sollte ich zu Mercedes gehen, da sie den Fehler nicht beheben können. Bei Mercedes musste ich dann die 120 € zahlen und dann wollte das Autohaus nix mehr damit zu tun haben. Die Cargarantie sagt, das diese Teil nicht inbegriffen sei!?..Toll...wozu hat man dann so eine Cargarantie??
Ich dachte eigentlich das sich der Händler darum kümmert, aber das wahr wohl falsch gedacht....
Hat jemand ähnliche Erfahrung mit solchen Garantien gemacht? was mach ich beim nächsten mal?? Die Garantie läuft ja angeblich ein Jahr!...

Liebe Grüße
Nico

15 Antworten

Geh zum Toyota Autohaus, laß mal kurz das Wort "Gewährleistung" fallen und hol Dir die 120 Euro wieder...

So ist es! Jeder Händler ist mind. 1 Jahr zur Gewährleistung verpflichtet (wenn er keinen Gewährleistungsausschluss im Vertrag hat betraegt die Gewährleistung sogar 2 Jahre!) Das hat nix mit CarGarantie zu tun denn das ist eine freiwillige Leistung die extra Geld kostet!

... und in den ersten 6 Monaten ist die Beweislast beim Händler. Er muss nachweisen, dass der Mangel beim Kauf nicht vorhanden war.
Kann er sicherlich nicht, also muss er zahlen. 😉

Also eine Rechtsberatung kann ich dir nicht geben. Verstößt gegen das Rechtsberatungsgesetz.

Schreibe dem Wicht einen Brief mit Bezug auf deine Garantie und lege die Rechung von MB bei. Setze ihm eine Zahlungsfrist von 2 Wochen mit der Bitte um Begleichung auf dein Girokonto. Wenn er nicht zahlen sollte bzw. den Schaden nicht an die Versicherung weiterleitet, mahnst du ihn noch einmal unter erneuter Fristsetzung. Dann ab zum Rechtsanwalt. ==== Ich hoffe du hast eine Rechtschutzversicherung? ======

Laß dich auf keine Verhandlungen ein. Nach nur 5 Wochen ist davon auszugehen, daß der Fehler bereits früher vorlag und es sich somit nicht um einen Verschleißschaden/Verschleißteil handelt.

Gruesse felix0

Hallo Nico,

vermeide unbedingt den Wortlaut "Garantie" und berufe Dich keinesfalls auf diese "CarGarantie" denn damit gehst Du baden.

Weise den Toyota-Händler klipp und klar darauf hin dass er im Rahmen der Gewährleistungsfrist verpflichtet ist für jegliche Mängel aufzukommen und betone dass es sein Rat war einen Mercedes-Händler aufzusuchen um den Fehler beheben zu lassen!

Das sehe ich nicht so!!!! Im Rahmen der Gewährleistungspflicht -ohne Car-Garantie- muß der Händler den Mangel zahlen. Bei vorhandener Garantie ist er fein raus und leitet den Schaden an die Car-Garantie-Versicherung weiter und diese übernimmt in der Regel nach so kurzer Zeit den Schaden.
Nur wenn die Car-Garantie nicht übernehmen sollte, ist der Händler dran.

Zitat:

Original geschrieben von felix0


Nur wenn die Car-Garantie nicht übernehmen sollte, ist der Händler dran.

Das Handling dafür muß aber der Händler übernehmen - es sollte nicht Aufwand des Käufers sein dies zu prüfen, einzureichen, usw...

Ich kenne natürlich nicht die Ansicht beider Seiten. deshalb hierzu ganz allgemein meine Erfahrung:

Es gibt immer wieder Autohändler, die versuchen sich um ihre gesetzliche Gewährleistungspflicht zu drücken. Das habe ich schon selber erfahren.

Die Gewährleistung gilt für versteckte Schäden, die beim Kauf schon zumindest als Vorschädigung vorhanden waren. In den ersten sechs Monaten nach Kauf muss der Händler dir ansonsten nachweisen, dass der Schaden erst nach dem Kauf eingetreten ist, in den Monaten sieben bis 24 müsstest du ggf. einen Gutachter heranziehen.

Rechtlich bleibt dir nach erfolgloser Mahnung des Händlers (mit Fristsetzung) der Mahnbescheid, den du gegen geringe Gebühr beim zuständigen Amtsgericht einreichen kannst (google dazu am besten im Internet). Widerspricht der Händler dem Mahnbescheid, kannst du Klage einreichen.

Spätestens dann beginnt der juristische "Kleinkrieg". Dazu wäre eine Rechtsschutzversicherung schon hilfreich, da du dann einen Anwalt nehmen solltest.

Viel Erfolg,

Ulli S210

Zitat:

Original geschrieben von boborola


Das Handling dafür muß aber der Händler übernehmen - es sollte nicht Aufwand des Käufers sein dies zu prüfen, einzureichen, usw...

Selbstverständlich muß das der Händler übernehmen. Er will ja schließlich nicht zahlen. Habe mich diesbezüglich mißverständlich ausgedrückt. Mit "ist der Händler dran" meinte ich ==== Zahlen======.

Gruesse felix0

@felix0:

Da liegst Du leider falsch! Die CarGarantie ist eine freie Leistung wo Versicherungen gegen einen Beitrag eine bestimmte Leistung anbieten! Diese Leistungen umfasst aber i.d.R. nur die Haupt-Aggregate wie Motor, Getriebe, Lichtmaschine etc. aber keine allgemeinen kleinen Mängel am Fzg. selbst! Ließ mal das Kleingedruckte in solchen Garantie-Vertraegen. Wolle man das ganze Fzg. abdecken koenne man die Praemie fast nicht finanzieren!

Also nochmal....es geht einzig und allein um die Gewährleistungspflicht und hat nix mit irgendwelchen Garantien zu tun. Wie der Händler das letzlich abwickelt ist nicht dem Kunden sein Problem. Vertragspartner ist und bleibt der Händler fuer den Kunden und keine Versicherung! Also muss der Kunde auch Anspruch auf seine Gewährleistung stellen. Diese umfasst Beseitigung der Mängel (max. 3mal), Wandlung oder Rücktritt vom Kaufvertrag!

hatte letztes Jahr beim Neukauf meines gebrauchten E 240 eine ähnliche Versicherung abgeschlossen. Den Teil "A" der diesbezüglichen Versicherung (Hauptaggregate) hat der Händler übernommen. Teil "B" der Versicherung habe ich für den mehrpreis von 56,00 € übernommen. Auf diese Art und Weise habe ich letztes Jahr eine neue Klima nebst Trockner
und selbstverständlich neuer Garantie auf dieses Teil bekommen. Sollten aber nur die Hauptaggregate wie Motor, Getriebe und Diff. versichert sein, hast du Recht. Dann geht die Abwicklung nur über Gewährleistung.

Gruesse felix0

....vielen Dank an alle für die Hilfe!
Ich werde euch berichten was dabei rum kam! LG Nicolas

Zitat:

Original geschrieben von felix0


Das sehe ich nicht so!!!! Im Rahmen der Gewährleistungspflicht -ohne Car-Garantie- muß der Händler den Mangel zahlen. Bei vorhandener Garantie ist er fein raus und leitet den Schaden an die Car-Garantie-Versicherung weiter und diese übernimmt in der Regel nach so kurzer Zeit den Schaden.
Nur wenn die Car-Garantie nicht übernehmen sollte, ist der Händler dran.

Um es mal genau zu sagen geht es hier um die Sachmängelhaftung. Und da gilt nun mal Europäisches Recht (glaube seit 2002).

Es ist aber egal wie Du, ich oder sonstwer es sieht - Anwendung findet das geltende Recht. Und da hat eine abgeschlossene Car-Garantie mit der Sachmängelhaftung überhaupt nichts zu tun.
Daß sich beide sinnvoll ergänzen können ist durchaus möglich und üblich.

Fakt ist, daß in den ersten 6 Monaten der Händler in der Beweispflicht ist, daß der Mangel bei'm Verkauf nicht vorhanden war. Dies wird schwer möglich sein. Ausgenommen hiervon sind bestimmte Verschleißteile und z.B. dokumentierte Mängel bei'm Verkauf.
Danach ist der Käufer in der Beweispflicht, daß der Mangel bei Kauf schon vorhanden war. Auch dieser Nachweis wird in den allermeisten Fällen nicht möglich sein.

Zitat:

Original geschrieben von felix0


... Auf diese Art und Weise habe ich letztes Jahr eine neue Klima nebst Trockner
und selbstverständlich neuer Garantie auf dieses Teil bekommen. ...

Dies ist aber nicht richtig. Du hattest diesen Anspruch auf eine kostenlose Reparatur/Instandsetzung auf Grund der Sachmängelhaftung. Deine Versicherung (ich nenn sie mal Car-Garantie) war für Dich völlig unerheblich.

In Deinem Fall nützt Deine Car-Garantie dem Händler, da er die Kosten für die versicherten Teile von Deiner Car-Garantie erstattet bekommt.

Im übrigen gibt es dagegen überhaupt nichts einzuwenden. Nur wird es gerne so hingestellt/erklärt, daß man diese Reparatur nur auf Grund dieser Garantie jetzt komplett erstattet bekommen hat. Und dem ist in den ersten 6 Monaten eben nicht so.

Ab dem 7. Monat sieht es dann auf Grund der Rechtslage (Beweislastumkehr) wieder anders aus. Da macht eben diese Garantie für den Käufer selber mehr Sinn.

@NicoF77
Dein Vertragspartner ist grundsätzlich der Händler, bei dem Du das Fahrzeug gekauft hast.
Mach Deinem Händler höflich aber unmißverständlich klar, daß
* er für die Reparatur aufkommen muß
* er Dich ja selber zu einer Fachwerkstatt geschickt hat
* Du über Deine Rechte mit der Sachmängelhaftung informiert bist
* Du dies umgehend und unbürokratisch erledigt haben möchtest.

Also wie gesagt, höflich die Mängel anzeigen (haste ja gemacht) und unmißverständlich klarmachen, daß man die Rechtslage kennt. Wenn möglich, Auszüge für das Untermauern dabei haben (aus dem Internet usw.).
Ein seriöser Händler wird Dir wegen dieser 120 Euro keine weiteren Probleme machen. Daß er erstmal versucht die Kosten abzuwälzen - dafür hab sogar Verständnis. Wer zahlt schon gern. 😉

Ansonsten empfehle ich Dir die Suchmaschiene in diesem Forum. Schreib mal folgendes ein:
* Suchbegriffe : Sachmängelhaftung
* Nur Artikel von diesem Mitglied: tester58
* Titel oder Beträge und Title: Nur Beitrag
* in allen Foren suchen

Habe schon mehrere Beiträge dazu geschrieben. Dies gilt natürlich auch für viele ander User hier. Hoffe es hilft Dir und natürlich vielen anderen.

Wünsche Dir, daß es unbürokratisch und schnell vom Tisch ist, damit Du Deinen Wagen "genießen" kannst.

Und bitte vertäufelt nicht gleich einen Händler, nur weil er versucht die Kosten abzuwälzen. Versetzt Euch in seine Lage -die meisten würden es auch versuchen.
Wichtig ist, daß nach einem klärenden Gespräch alles schnell und unbürokratisch vom Tisch ist. Und dies ist ja in den meisten Fällen so. Denn die schwarzen Schaafe sind Gott sei Dank in der absoluten Minderheit.

Gruß
Harald

P.S. Dies ist keine Rechtsbelehrung und soll auch keine darstellen.
Habe auch nichts mit der Autobranche zu tun.

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