Car Camcorder
Liebe Glk Fahrer,
sicher kein Glk bezogenes Thema und ich fasse mich daher kurz:
Verwendet jemand von euch zum Aufzeichnen von Fahrten einen Carcamcorder (ich finde nurAiptek X1) gegebenenfalls vor allem zur Beweissicherung bei Unfällen,auch wenn wir alle hoffen soetwas nie zu brauchen?
Ich fahre seit Jahrzehnten über 2,000.000 km und habe schon die sonderbarsten Dinge erlebt .
Ich denke aber auch das die Sitten so mancher Mitbürger auch auf der Strasse immer rauher werden und gegebenenfalls Beweissicherungen immer wichtiger.
Sagt mir bitte wie Ihr darüber denkt und welche Erfahrungen ihr mit solchen Geräten , gegebenenfalls gemacht habt.
Vielen Dank für Eure Meinung,
mfg.thres
Beste Antwort im Thema
Wenn es nur bei einem Unfall zum Einsatz kommt - ok.
Aber ich denke, viele wollen auch gerne mal einem "Drängler, Raser o.ä." die nicht einmal immer alles falsch machen eins auswischen.
Tut mir leid, aber für Hilfssheriffs habe ich kein Verständnis.
Ich möchte weder gefilmt werden, noch möchte ich mich fühlen wie in der ehemaligen DDR mit ihrer Stasi.
Sorry, wenn ich mich so rabiat anhöre - aber als Vielfahrer erlebt man auch wirklich viel, aber erstens kam ich bisher nie dadrauf alles und jeden zur Beweissicherung festzuhalten und zweitens, erlebe ich auch oft das Leute die selber die Fehler machen, dass belehren anfangen.
Selbst wenn jemand mal zu schnell unterwegs ist, er wird schon wissen, dass er, wenn er geblitzt wird o.ä. mit den Konsequenzen leben muss.
Ich selber, halte mich zu 90% an Tempolimit usw. aber ich kenne niemanden, der wirklich immer alles richtig macht - vom Führerscheinbeginn bis ins hohe Alter.
Wie gesagt bei einem Unfall, lass ich noch mit mir reden - aber wenn ich schon sehe, dass die Kameras beworben werden mit "auch sehr effektiv gegen Drängler etc." finde ich das einfach unmöglich.
Mich haben auch schon viele geärgert, aber ich würde niemals einen Mitbürger anzeigen - da muss man auch mal drüberstehen.
Mir selbst ist jemand schon Frontal in mein Auto gefahren und wollte sich vor der Polizei rausreden - schlimm war auch, dass die Polizei mir ebenfalls die Schuld zuschieben wollte und nur Glück hatte das zwei Zeugen angehalten hatten und den Fall korrekt geschildert haben und ich am Ende recht bekam.
Hier hätte so eine Kamera wohl etwas gebracht.
Allerdings wurde mir auch schon drei mal mein Fahrzeug im Stand beschädigt inkl. "Fahrer"flucht (1x mit einem Schlüssel an der Seite lang, 2x. richtig schön seitlich gegen das Heck mit einem Fahrzeug)
Der letzte Schaden am Heck waren allein 4500€ Reparaturkosten...
da hätte mir auch keine Kamera aufschluss gegeben.
Anstelle sich nun mit Kameras etc. auszurüsten, wäre es mir viel lieber, wenn die Gesellschaft mal wieder zu etwas steht, wenn man etwas verbockt hat. Ich war einfach nur sauer über das Abhauen - das man jemand versehentlich und sicher nicht absichtlich an ein Auto fährt, kann jedem mal passieren, aber ich erwarte einfach das man auch soviel Respekt vor fremden Eigentum hat und für den Schaden auch gerade steht. Darum ist man doch auch versichert - es passiert doch rein gar nichts. Nein, da nehmen sich viele lieber das Risiko auf sich eine Unfallflucht zu begehen die deutlich höhere Strafen nach sich ziehen.
Sollange jeder gegen jeden agiert, kann es nur noch schlimmer in DE werden.
in diesem Sinne,
ich wünsche eine gute Nacht.
25 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von lecaro
So Leute, ist ja ein lustiges Thema, aber seid Euch eins bewußt......Ihr könnt filmen, was Ihr wollt, solange der Film bei Euch bleibt und ihn außer Euch niemand anschaut. Rechtlich gesehen kann das Videomaterial nicht verwendet werden, da das Filmen auf öffentlichen Plätzen einer Sondergenehmigung bedarf. Es besteht das Recht am eigenen Bild. Dies wird angetastet, sobald das Kennzeichen zu sehen ist. Die Polizei darf das, da es sich um verkehrsbedingte Kontrollen handelt.
Vor Gericht wird das Videomaterial nicht als Beweis gewertet.
Also, lasst die Filmerei. Es macht keinen Sinn. Im Gegenteil, wenn ich jemanden mit der Kamera erwische, darf ich Ihn anzeigen, da man davon ausgehen kann, daß der Filmer gegen das Gesetz § 22ff. KUG verstößt. Gibt es tatsächlich eine Aufnahme, macht sich der Filmer schuldig, wenn er es als Rechtsbehelf benutzt. Gibt es keine Aufnahme, oder bleibt diese im Verantwortungsbereich des Filmers, kann man die Anzeige jederzeit wieder zurückziehen. Das ist das Recht eines jeden deutschen Bundesbürgers.
Es ist ein Unterschied, ob man mit der Digicam dan Marktplatz filmt und dabei Leute mit aufs Bild bekommt. Dies passiert unbeabsichtigt und nicht aus der Dringlichkeit der Sache heraus. Es ist also unwillkürlich. Das Filmen des Straßenverkehrs setzt eine vorsätzliche Handlung im Sinne einer Überwachung voraus. Hier wird bewußt auf Ereignisse gewartet, deren Vorausgang zu rekonstruieren versucht wird.
Dem vorsätzlich Gefilmten stehen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu. Die Ansprüche werden in der Regel zunächst außergerichtlich durch Abmahnschreiben und nach erfolgloser Fristsetzung im einstweiligen Rechtsschutz und gegebenenfalls in der Hauptsache durch einen Unterlassungs- und Schadensersatzprozess anwaltlich durchgesetzt.Tja ...so ist das.
...also Vorsicht !
Guter Beitrag,
denn was nutzt mir ein Camcorder der nach vorne aufnimmt und mir von hinten ein noch schnellerer Autofahrer ins Heck fährt.
Gruß
GLKnrw
Guter Beitrag,
denn was nutzt mir ein Camcorder der nach vorne aufnimmt und mir von hinten ein noch schnellerer Autofahrer ins Heck fährt.
Gruß
GLKnrwMußt Du halt schneller fahren und/oder ggf. einen zweiten Camcorder hinten (im Fahrzeug) installieren😉😉.
Gruß AC
Zitat:
Original geschrieben von AC 7770
[/quoteGuter Beitrag,
denn was nutzt mir ein Camcorder der nach vorne aufnimmt und mir von hinten ein noch schnellerer Autofahrer ins Heck fährt.
Gruß
GLKnrw
[/quoteMußt Du halt schneller fahren und/oder ggf. einen zweiten Camcorder hinten (im Fahrzeug) installieren😉😉.
Gruß AC
Bin doch kein Kameramann,
dann fahre ich lieber schneller.
Gruß
GLKnrw
Zum Posting von lecaro würde ich gern noch ergänzen, dass die rechtliche Situation keineswegs so eindeutig ist, wie es dieser Beitrag vermuten lässt.
§ 22 Kunsturhebergesetz (das übrigens korrekt KunstUrhG abgekürzt wird, nicht KUG) bezieht sich auf die Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung von Bildnissen einer Person. Ob diese Bestimmung auch anwendbar ist, wenn ich ein Foto einer Sache - einem Fahrzeug - einem Polizeibeamten zeige, ist äußerst fraglich, da es hier sowohl am Bildnis einer Person als auch an der Verbreitung bzw. öffentlichen Zurschaustellung fehlt. Der Schluss vom amtlichen Kennzeichen des Fahrzeugs auf eine Person ist nur mit Hilfe eines nicht öffentlichen Registers möglich, und auch dann fehlt es noch am Bildnis der Person, das durch das KunstUrhG geschützt ist.
Ich würde mich gegen eine Videoüberwachung nicht mit dem KunstUrhG, sondern mit den Datenschutzgesetzen (Bundes- oder Landesgesetze) wehren. Da ist es auch gar keine Frage mehr, dass sie amtlichen Kennzeichen zu den geschützten Daten gehören. Allerdings gibt es den § 6b Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), der eine Videoüberwachung des öffentlich zugänglichen Raums "zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke" ausdrücklich gestattet.
Interessant dazu auch ein Beschluss des Landgerichts Kassel vom 10.05.2007 - Az.: 1 T 75/07, Leitsatz:
1. Die Veröffentlichung eines Kfz-Kennzeichens auf einer Webseite verletzt den betreffenden Fahrzeuginhaber nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dies wäre nur bei Vorliegen weiterer Umstände der Fall , z. B. wenn die Informationen mit einem Aufruf veröffentlicht würden, den Pkw zu beschädigen.
2. Es liegt auch keine Datenschutzverletzung vor, da keine automatisierte Verarbeitung im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG gegeben ist.
Damit ihr mich richtig versteht: Ich propagiere hier nicht den Überwachungsstaat und noch weniger die Blockwart-Mentalität von privaten Hilfssheriffs. Einem Schadensersatzprozess wegen des Betriebs einer Onboard-Kamera würde ich aber recht gelassen entgegen sehen und auch kein Beweisverwertungsverbot befürchten, wenn eine Videoaufzeichnung meinen Schadensersatzanspruch nach einem Unfall unterstützt.
Liebe Grüße
"railpixel" Werner
Irgendwie hat sich dieses Thema in die falsche Richtung entwickelt,war aber eigentlich zu erwarten.
Ich möchte und ich hoffe Abschließend folgendes noch sagen,
Niemand will irgend wen überwachen oder gar anzeigen und was sonst noch alles,es werden auch keine Persönlichkeitsrechte verletzt.
Was da alles hineininterpretiert wird möchte ich gar nicht kommentieren.
Bald gilt es wohl nur noch zu fragen was überhaupt noch erlaubt ist. ich sehe das so:
filmen und fotografieren darfst du alles was du möchtest in der Öffentlichkeit,es sei den es ist explizit verboten.
Nur publizieren darfst du es nicht.
Als unschuldig Geschädigter ist im Streitfall jede Art der Dokumentation die hilfreich ist um Sachverhalte aufzuklären erstmal erlaubt.
Und nur darum sollte es gehen und um sonst gar nichts.
Ich bin aber kein Jurist und kenne auch die gesetzliche Lage in Deutschland nicht.
.mfg. thres
Hmmm... einerseits schreibst Du:
"Niemand will irgend wen überwachen oder gar anzeigen und was sonst noch alles"
...dann schreibst Du:
"Als unschuldig Geschädigter ist im Streitfall jede Art der Dokumentation die hilfreich ist um Sachverhalte aufzuklären erstmal erlaubt. "
aber genau das wirst Du dann machen. Du wirst denjenigen anzeigen und mit dem Videomaterial belasten, wenn Du scheinbar im Unrecht bist. Du filmst ja nicht aus Spaß um die Landschaft zu filmen....
manchmal ist es besser nicht alles zu sehen....
Ich glaube, es ist wichtig, eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr (öffentliches Recht) von der Verfolgung privater Schadensersatzansprüche zu unterscheiden. Die Geltendmachung von Ersatzansprüchen ist nicht von einer Anzeige abhängig.
Viele Grüße
"railpixel" Werner
Zitat:
Original geschrieben von railpixel
Ich glaube, es ist wichtig, eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr (öffentliches Recht) von der Verfolgung privater Schadensersatzansprüche zu unterscheiden. Die Geltendmachung von Ersatzansprüchen ist nicht von einer Anzeige abhängig.Viele Grüße
"railpixel" Werner
Danke "railpixel",genau das versuche ich zu erklären. Ich habe in meinem ganzen Leben noch nie jemand angezeigt und werde es auch in Zukunft nicht tun. Es geht ja um die u.U. notwendige Abwehr eines Vermögensschaden.
Übrigens würde dieser unterstellte Anzeigeeifer, so man im huldigen würde, sowieso jeden sehr schnell lächerlich machen.
lg.thres
Hallo,
um zum Thema zurückzukommen:
welche Geräte benutzt Ihr und welche Erfahrungen habt Ihr damit gemacht?
Saugt Ihr Eure Kameras an die Windschutzscheibe an oder habt Ihr eine andere, weniger auffällige Lösung gefunden?
Interessant ist auch die Erkennbarkeit der Kennzeichen bei höheren Geschwindigkeiten / bei Dämmerung / in der Nacht. Wie ist es damit?
Für Tipps / Berichte wäre ich Euch sehr dankbar.
Und nochmalls danke an railpixel für seinen super Beitrag.
LG
Waldemar
Zitat:
Original geschrieben von thres
Zitat:
Original geschrieben von weigel1
Frag doch mal den nobby, ist ein uralter Filmer,
[Danke, ich Frage nobby,
lg. Thres
OK, ich filmte schon mit VHS und S-VHS. Woher wisst ihr das?
Manchmal wünscht man sich aber man hätte alles gefilmt, um die
Situation nachvollziehen zu können.
Mir bleiben nur Fotos von meinem nicht verschuldeten Unfall.
Leute filmt alles was Ihr wollt!!!!!!!!
Um den rechtlichen SCHEISS kümmern sich die Anwälte.
Wie nicht Rechtsschutzversichert? Selber schuld 😠
Gruß Nobbi
Zitat:
Original geschrieben von nobbiglk
OK, ich filmte schon mit VHS und S-VHS. Woher wisst ihr das?Zitat:
Original geschrieben von thres
Manchmal wünscht man sich aber man hätte alles gefilmt, um die
Situation nachvollziehen zu können.
Mir bleiben nur Fotos von meinem nicht verschuldeten Unfall.
Leute filmt alles was Ihr wollt!!!!!!!!
Um den rechtlichen SCHEISS kümmern sich die Anwälte.
Wie nicht Rechtsschutzversichert? Selber schuld 😠
Gruß Nobbi
Nobbi,
Ganz wichtig ist nur das Dir selbst nichts passiert ist,das wünsche ich dir vom ganzen Herzen.
Blech schaut in Kürze wieder wie neu aus,zumindest bei deinem GLK , anders sieht es wohl beim Verursacher aus.
Bist sicher froh das Du in einem GLK gesessen bist.
Danke das Du Dich gemeldet hast und nochmals alles Gute
lg.thres