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camaro bj 77 fwieder ein defekt anlasser?? dreht durch?? wer kann helfen

hallo
gestern wollt ich den camaro in die garage fahren setzt mich rein dreh den schlüssel und es kommt nur ein lautes surren und man hört richtig wie sich irendwas mit großer geschwindigkeit dreht.....ist das der anlasser der nicht packt? kann man da irgendwo draufklopfen ?? wenn ja wo 😁
 
danke
 
 

24 Antworten

Ahoy!

Zitat:

1. das dagegenklopffen hat nix gebracht gleicher fehler :I neuer anlasser bestellen?
2. kann ich als anfänger den selber ersetzten`?
3. habe heute dem verkäufter geschrieben mal sehen was er sagt

1. 'Vorsichtig' auf dem Anlasser herumzuklopfen bringt in der Regel nicht soooo viel. So ein Anlasser ist ein recht massives Bauteil, da kannst Du schon den Schlosserhammer nehmen um es damit zu versuchen. Ausserdem: Nicht den Anlasser musst Du treffen, sondern den daran befestigten Magnetschalter 😉 . Denn der 'klemmt' wohl, mit den Hammerschlägen (oder mit dem Hammerstiel) kannst Du da vielleicht etwas lösen. Probier's noch einmal, bevor Du irgendetwas Neues bestellst.

2. 2 Schrauben und ein paar Kabel. Wenn es gut zugänglich ist und Du passendes Werkzeug hast, dann solltest Du es selber machen: Ausbauen, reinigen (--> im ausgebauten Zustand darauf herumdreschen), wieder einbauen: Vielleicht geht er dann ja wieder. Vorher bitte unbedingt die Batterie abklemmen.

3. Er wird sagen: "Du hast ein 30 Jahres altes Auto gekauft, da kannst Du keinen Neuwagen erwarten." Und weisst Du was? Damit hat er sogar nicht einmal Unrecht. Sachmangelhaftung hin oder her. Ihr glaubt doch nicht allen Ernstes, dass ein Händler auf seine Kosten einen 300000-Meilen-BigBlock nach Motorschaden tauschen muss, nur weil er das Auto vor 6 Monaten verkauft hat? Nein, muss er nicht. Wenn er nett ist, dann macht er das mit den Hammertrick und beteiligt sich vielleicht an den Einbaukosten oder besorgt ihn (oder 'es' 😉 ) Dir zum EK.

Oh, da hatte ich wohl eben ein paar Antworten übersehen 😁 . Blind!

Zitat:

Original geschrieben von sic-soul


motor ein stück von hand gedreht und zack das war es.....sofort läuft er wieder super sache 😁
oh man...aber woher kommt das dann soll ich sicherheitsalber trotzdem mal was tauschen??

Nix tauschen, da hatte sich das Ritzelchen des Anlassers verklemmt, das kann passieren. Beim nächsten Mal weisst Du was Du tun musst. Gut gemacht, so verlierst Du den Respekt vor der Technik!

Da würde ich trotzdem mal nachschauen,
ob das Anlasserritzel oder gar der Starterkranz nen Zacken weg hat.
Oder der Anlasser irgendwie lose rumhängt.

Gruß
Gedönsrat

Zitat:

(--> im ausgebauten Zustand darauf herumdreschen)

Aua, Aua! Und damit meine ich nicht den Anlasser...

Bei solchen echten Expertentipps kann man natürlich nur 😰

Die Hammerschlagmethode ist nichts weiter als ein Notbehelf. Wenn das Ritzel sich bereits verklemmt hat, gibt es meistens einen Grund dafür. Und der wird sich mit zunehmender Frequenz und einiger Wahrscheinlichkeit wiederholen. Womöglich nächstes Mal nicht auf der heimischen Auffahrt, sondern 200 Meilen von nirgendwo bei minus 20 Grad.
Der Anlasser ist in der Tat ein recht massives Bauteil, der Magnetschalter in der Regel nicht so. Er hat ein dünneres Gehäuse, manchmal auch Gehäuseteile aus Kunsstoff und in der Regel Anschlußverschraubungen aus weichem Messing oder Kupfer. Diese sind mit einem unbedachten Hammerschlag krummgedroschen oder haben Kontaktprobleme. Von einem versauten Gewinde und schlechter Lösbarkeit der Kabelösen wollen wir gar nicht reden.

Wenn Du den Anlasser retten willst, bau ihn sauber aus und reinige und zerlege ihn auf einer Werkbank.

Sachmängelhaftung:
Ob das gekaufte Objekt 30 Jahre alt ist, ist vor dem Gesetz ohne Bedeutung. Wenn ein Mangel vorhanden ist und in den ersten 6 Monaten nach Kauf auftritt, geht der Gesetzgeber vom Vorhandensein des Mangels schon bei Kauf aus. Der Händler hat sich mit aller Expertise vom einwandfreien Zustand des Objektes zu überzeugen, er ist schließlich der Sachverständige. Das Risiko eines Schadens hat er in seinen Verkaufspreis einzukalkulieren. Wenn ein Schaden oder Mangel ihm bekannt ist, muß er ihn im Kaufvertrag ausdrücklich bekanntmachen oder später Gewähr leisten. So einfach ist das.

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Zitat:

Sachmängelhaftung:

Ob das gekaufte Objekt 30 Jahre alt ist, ist vor dem Gesetz ohne Bedeutung. Wenn ein Mangel vorhanden ist und in den ersten 6 Monaten nach Kauf auftritt, geht der Gesetzgeber vom Vorhandensein des Mangels schon bei Kauf aus. Der Händler hat sich mit aller Expertise vom einwandfreien Zustand des Objektes zu überzeugen, er ist schließlich der Sachverständige. Das Risiko eines Schadens hat er in seinen Verkaufspreis einzukalkulieren. Wenn ein Schaden oder Mangel ihm bekannt ist, muß er ihn im Kaufvertrag ausdrücklich bekanntmachen oder später Gewähr leisten. So einfach ist das.

Ich hatte auch mal so ein Problem mit meinem "Daily" Elekt. Schalter am Automatic Getriebe defekt. Der Schalter kostet 290 €. War keine 4 Wochen später aufgetreten, nachdem ich den Wagen gekauft hatte. Da ich Rechtschutz versichert bin, habe ich meinen RA angerufen. Der wollte einen Schreiben aufsetzen, kein Problem. Aber ich hätte nachweisen müssen, daß der Fehler bereits beim Kauf vorhanden war. Und das konnte ich nicht, da ich den Wagen Probe gefahren war und ich den Wagen ohne Zeugen gekauft hatte.

Also, so einfach ist das nicht zu behaupten alle Fehler die in den 6 Monaten ab Kauf auftreten, sind Mängel die bereits vorhanden waren. Das muß entsprechend durch Gutachten nachgewiesen werden. Und wenn eine Probefahrt stattgefunden hat, wird es noch schwieriger hinterher den Händler haftbar zu machen.

Zitat:

Also, so einfach ist das nicht zu behaupten alle Fehler die in den 6 Monaten ab Kauf auftreten, sind Mängel die bereits vorhanden waren. Das muß entsprechend durch Gutachten nachgewiesen werden. Und wenn eine Probefahrt stattgefunden hat, wird es noch schwieriger hinterher den Händler haftbar zu machen.

Doch, genau so einfach ist das. Du mußt innerhalb 6 Monaten nach dem Kauf gar nichts beweisen. Erst recht nicht mit einem Gutachten. Wenn was kaputt ist, muß der Verkäufer dafür geradestehen (Verschleißteile sind natürlich ausgenommen). Das Gesetz ist auf Deiner Seite. Auch eine noch so ausgedehnte Probefahrt ändert an Deinen Rechten nichts.

Das BGB spricht hier eine eindeutige Sprache. Das Gesetz ist eng ausgelegt und gestattet kaum Ausreden für den Verkäufer. Ausschlußklauseln wie "gekauft wie besehen" sind rechtsunwirksam wenn das Objekt von einem gewerblichen Verkäufer veräußert wird. Auch diese ganzen Faseleien wie "Verkauf im Kundenauftrag" oder "Bastlerfahrzeug" haben juristisch kaum Bestand. Besonders dann nicht, wenn es sich offenkundig nicht um eine Bastlerruine handelt sondern um ein fahrtüchtiges Fahrzeug und die Verkaufklausel offenkundig zur Umgehung der Gewährleistungspflicht mißbraucht wird.

***
...§ 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel bei der Übergabe vorlag. Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen. Das BGH-Urteil vom 2. Juni 2004 Az: VIII ZR 329/03 legt diese Vorschrift sehr eng aus...
***

Zitat:

Doch, genau so einfach ist das. Du mußt innerhalb 6 Monaten nach dem Kauf gar nichts beweisen. Erst recht nicht mit einem Gutachten

Wenn das so einfach wäre, wäre das das Todesurteil für jeden Gebrauchtwagenhändler. Betrug von seiten des Kunden wären Tür und Tor geöffnet, Manipulationen die Regel. Die Gerichte würden erschlagen von Verfahren.

Ich baue den neuen Anlasser aus und einen geschrotteten wieder ein. Danach behaupte ich, daß Problem sei schon beim Kauf gewesen.

Schlimmer noch. Ich baue den Motor aus und einen Defekten wieder ein. Danach bekomme ich nach Deiner Ansicht den defekten Motor repariert bzw. ausgetauscht.

Nee, also so einfach werden Dir die Gerichte das nicht machen, auch wenn Du hier das BGB zitierst. Hast Du im übrigen ein anderes BGB ?

In meinem steht unter § 476 lediglich:
Vertraglicher Ausschluß der Gewährleistung. Eine Vereinbarung, durch welche die Verpflichtung des Verkäufers zur Gewährleistung wegen Mängel der Sache erlassen oder beschränkt wird, ist nichtig, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschweigt.

Dies dürfte allerdings in den meisten Fällen sehr schwierig sein nachzuweisen.

Wenn dies so einfach sein sollte, was ich mir nicht vorstellen kann, dann hätte mir mein Anwalt Mist erzählt.

Ich habe ganz offensichtlich ein altes BGB Taschenbuch.

Habe meinen Beitrag zurückgezogen. Muß mich erst noch etwas schlauer machen.

So, brauchte etwas Zeit um mich einzulesen

Zitat:

Verbraucherrecht - Vermutung des § 476 BGB: Käufer muss erst Mangel beweisen!
BGH, Urteil vom 02.06.2004 - VIII ZR 329/03

(Online seit 23.07.2004)
Macht der Käufer Rechte gemäß § 437 BGB geltend, nachdem er die Kaufsache entgegengenommen hat, trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast für die einen Sachmangel begründenden Tatsachen. § 476 BGB enthält insoweit für den Verbrauchsgüterkauf keine Beweislastumkehr. Die Bestimmung setzt einen binnen sechs Monaten seit Gefahrübergang aufgetretenen Sachmangel voraus und begründet eine lediglich in zeitlicher Hinsicht wirkende Vermutung, daß dieser Mangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag

Deckt sich mit der Aussage meines Anwaltes. Ich muß als Käufer zunächst einmal nachweisen, daß der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufes bereits vorhanden war.

Recht hin, Gesetze her.
Ich sehe das eher als ein "Gentlemen Agreement ".
Kaufe ich ein Auto als Bastelfahrzeug, mecker ich nachher nich rum!
Diese Hintertür finde ich ausgesprochen wichtig, da sonst viele Schätzchen nach Afrika oder in en Schredder kämen.
An so nem 240er Volvo Kombi hätt ich auch noch Spass.

Anders ist das natürlich bei den "normal" verkauften Fahrzeugen.
Hier gibt es aber "Erfahrungswerte" eines Sachverständigen.
Rost muss schon ein halbes Jahr vorher da gewesen sein, aber wenn plötzlich der Kühler undicht wird ...
wer steckt schon in soner Kiste drinn?

Im Endeffekt muss man über den Preis rechnen.
Je billiger man kauft, um so teurer werden die Reparaturen.
Wenn sich das die Waage hält is alles in Ordnung.

Gruß
Gedönsrat

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