Forum850, S70, V70, V70 XC, C70
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volvo
  5. 850, S70, V70, V70 XC, C70
  6. C70 I Cabrio - zulässige Anhängelast???

C70 I Cabrio - zulässige Anhängelast???

Volvo C70 1 (N)

Ich trage mich derzeit mit dem Gedanken, meinen S70 durch ein schönes C70 I Cabrio zu ersetzen.

 

Daher mal eine Frage an die C70-Cabrio-Fahrer:

 

Welche zulässigen Anhängelasten habt Ihr denn in Brief/Schein mit den unterschiedlichen Motorisierungen eingetragen? Interessant (für mich) sind hauptsächlich die höher motorisierten Varianten vom 193PS Turbo aufwärts.

 

Ich konnte dazu nichts wirklich Verlässliches finden. Weder hier noch sonst im Netz. Was immer wieder auftauchte ist 1600Kg gebremst, 500Kg ungebremst ... und das Rammeder 1900Kg für die Kupplung als solche angibt, bringt mich nicht wirklich weiter, da dieser Wert ja ggf. durch den tatsächlichen Eintrag im Brief/Schein "ausgebremst" wird.

 

Danke

 

Gruß

NoGolf

 

 

Beste Antwort im Thema

Wenn du es weißt, warum fragst du?

Wenn du es nicht weißt..... frag doch mal beim Tüv an.

Die können dir sicher sagen was machbar ist und was nicht.

Und, ich hatte den Voyager doch mit 2 Tonnen Anhängelast eingetragen bekommen.

Die alte Kupplung war nur bis 1600 KG zugelassen, also musste eine neue/stärkere dran.

Da die kleine Kupplung eingetragen war musste ich auch die Neue eintragen lassen.

Standard Kupplungen müssen nicht eingetragen werden.

Möchtest du aber mehr, kommst du wohl nicht drum herum.

13 weitere Antworten
Ähnliche Themen
13 Antworten

Soweit ich weiß, ist die Anhängelast tatsächlich auf die Anhängekupplung abgestimmt.

Hatte vor etwa 1 Jahr einen Chrysler Grand Voyager "aufgerüstet" und das nur durch das Anbringen einer anderen Anhängekupplung.

Der Tüv gibt dir aber telefonisch auch gerne Auskunft.

Zitat:

Original geschrieben von Lucky cd

Soweit ich weiß, ist die Anhängelast tatsächlich auf die Anhängekupplung abgestimmt.

 

Hatte vor etwa 1 Jahr einen Chrysler Grand Voyager "aufgerüstet" und das nur durch das Anbringen einer anderen Anhängekupplung.

 

Der Tüv gibt dir aber telefonisch auch gerne Auskunft.

Damit liegst Du leider völlig daneben!

 

Originaltext von Rammeder (www.Kupplung.de):

 

... Die maximal zulässige Anhängelast der Anhängerkupplung ist in der Einbauanleitung vermerkt. Die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Gewichte dürfen nicht überschritten werden. ...

 

oder auch nachzulesen in der DEKRA-Publikation "Hilfe für Caravan- und

Wohnmobil-Liebhaber" auf Seite 15:

 

... Für Ihr Gespann gilt immer der niedrigere der beiden Werte. Eine höhere Angabe der Anhängelast auf der AHK wird durch eine niedrige Angabe des Fahrzeugherstellers ausgestochen ....

 

2 Beispiele:

 

Zulässige Anhängelast lt. Fahrzeugschein 1800Kg

Angabe der AHK 2000Kg

Es gelten die (niedrigeren) 1800Kg im Fahrzeugschein

 

Zulässige Anhängelast lt. Fahrzeugschein 2000Kg

Angabe der AHK 1800Kg

Es gelten die (niedrigeren) 1800Kg der AHK

 

Gruß

NoGolf

Hallo,

gerade in meinen Fahrzeugschein geguckt: 1600kg und 500kg

Habe aber nur den 2.0 T, denke aber, dass es bei höher Motorisierten das gleiche ist. Bin mir aber nicht sicher. Bei Geländewagen sind mit unterschiedl. Motorisierungen auch gleiche Anhängelasten eingetragen - ist wohl eher in der Gesamtfahrzeugkonstruktion begründet.

Gruß und allen einen schönen 1. Advent

Wenn du es weißt, warum fragst du?

Wenn du es nicht weißt..... frag doch mal beim Tüv an.

Die können dir sicher sagen was machbar ist und was nicht.

Und, ich hatte den Voyager doch mit 2 Tonnen Anhängelast eingetragen bekommen.

Die alte Kupplung war nur bis 1600 KG zugelassen, also musste eine neue/stärkere dran.

Da die kleine Kupplung eingetragen war musste ich auch die Neue eintragen lassen.

Standard Kupplungen müssen nicht eingetragen werden.

Möchtest du aber mehr, kommst du wohl nicht drum herum.

Themenstarteram 1. Dezember 2013 um 11:23

@volvo 2000: Danke! ... Wenn Dein Avatar Dein Auto zeigt ... die Farbe finde ich beim Cabrio gut! Ist bei mir auch in der engeren Wahl ...

 

@Luzie: es geht mir nicht um die prinzipiellen bzw. gesetzlichen Regelungen. Die kenne ich tatsächlich. Mir geht es um die Verifizierung der tatsächlich eingetragenen Anhängelasten beim C70 I Cabrio. Da beim C70 aller Voraussicht nach (siehe Beitrag volvo 2000) die Anhängelast bei z.B. 1600Kg niedriger sein wird, als die der AHK z.B. von Rammeder mit 1900Kg, mein Wohnwagen aber Gesamtgewicht bis 1500Kg darf, ist exakt das für mich wichtig. Sofern sich die 1600Kg für alle Motorisierungen bestätigen, wovon ich im Moment ausgehe, dann wäre das für mich somit völlig ausreichend. Du hast schon recht: der TÜV sucht mir bestimmt mit HSN/TSN die Werte für ein Fahrzeug raus ... aber die sind sicher nicht begeistert, wenn ich das über verschiedene Motorisierungen verglichen haben möchte. Deswegen finde ich es halt auch einfacher, hier mal zu fragen.

 

Gruß

NoGolf

Hallo Nogolf,

ja ist meiner - die Farbe war die "Cabriofarbe" des Autos im damaligen Prospekt bei Bestellung.

Ich hatte mal so eine Spleen, das neue Auto immer nach der aktuellen Prospektfarbe zu bestellen... jedes halbe Jahr einen neuen Dienstwagen macht die Farbsuche schon lästig und somit hab ich diesen Weg gewählt - auch privat. Aber ich glaube, dieses türkis ist recht selten bestellt worden - aber mir gefällt sie immernoch :-) nochmal Bild in "größer"

Gruß

Besuch-gedenkstaette-buchenwald-juni-2011-002
Themenstarteram 1. Dezember 2013 um 12:04

Wirklich sehr sehr schön ....

 

Ich werde mir das Cabrio auch wieder in England holen, wie schon meinen S70 und den S60 von meinem Junior. Dort ist dieses Türkis (in GB i.d.R. mit weisser oder hellgrauer Lederaustattung) wesentlich gängiger, als hierzulande.

 

Gruß

NoGolf

 

....ha, Du hast Erfahrung mit "Autos aus UK" gut zu wissen - das hab ich evtl. auch noch vor aber derzeit über die Formularien keinen Schimmer. Ggf. melde ich mich dann per PM :-)

Wenns was geworden ist - melde mal was es für ein "Neuteil" geworden ist :)

Gruß

PS: Ich schaue immer auf Autotrader uk. gibts schon schöne Cabs...

Na wenn du ihn doch eh wieder in England kaufst...........................

Sieh doch wie die Lasten in England sind.

Was dort eingetragen ist müssen die doch hier auch übernehmen oder vertue ich mich da?

... in der Europäischen Konformitätserklärung des Herstellers dürfte da aber nix anderes drin stehen als in der deutschen.....

Gruß

Ich kann die angebenen Werte von 1600kg gebremst und 500kg ungebremst beim 2,4T mit 193 PS bestätigen. Hab ne Abnehmbare von Thule.

Gruß Thomas

Guten Abend No Golf,

Kannst du mir behilflich sein, bei einem Volvo aus England?

Ich würde gerne kurz mit dir telefonieren, wenn das für dich passt.

Grüße aus Berlin

Thomas

Zitat:

@Nogolf schrieb am 1. Dezember 2013 um 13:04:11 Uhr:

Wirklich sehr sehr schön ....

Ich werde mir das Cabrio auch wieder in England holen, wie schon meinen S70 und den S60 von meinem Junior. Dort ist dieses Türkis (in GB i.d.R. mit weisser oder hellgrauer Lederaustattung) wesentlich gängiger, als hierzulande.

Gruß

NoGolf

Die Serie P80 hat eigentlich immer mindestens 1600 Kilo gebremst eingetragen,die AWD´s dürfen (teilweise) werksseitig 1800 Kilo.

Habe zumindestens noch keinen P80 gesehen,der weniger als 1600 Kilo ziehen durfte.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volvo
  5. 850, S70, V70, V70 XC, C70
  6. C70 I Cabrio - zulässige Anhängelast???