C218 Anhängerkupplung nachrüsten möglich?

Mercedes CLS C218

Hallo,
würde gerne bei meinem C218 eine Anhängerkupplung nachrüsten.
Ist es möglich vom w212 die Anhängerkupplung nachzurüsten und eintragen zu lassen?

Hat das jemand schon gemacht oder ist es nur beim SB machbar?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@d8d8 schrieb am 31. Juli 2020 um 09:11:21 Uhr:


Sollte das mit den 3100€ zutreffen wäre das ein riesen Fallstrick für Gebrauchtwagen käufer.

Das geht noch besser:
S212 mit AMG Paket ohne AHK. (Aftersale) AHK nicht nachrüstbar, wegen zu geringem Abstand Kugelkopf-Schürze. Dazu kommen noch Felgen mit zu geringer Traglastreserve.

Ich hatte vor dem Kauf des CLS mehrere der S212 mit AMG-Paket auf der Liste und der Anruf bei den diversen Händlern ergab immer das gleiche Ergebnis: Nicht nachrüstbar bzw. "Wir können Ihnen das Fahrzeug nicht mit AHK verkaufen."

Warum es allerdings S212 mit AMG-Paket UND werkseitig montierter AHK gibt, weiß ich auch nicht...

Es ist aber nicht nur MB, wo der nachträgliche Anbau einer AHK nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist. Das macht die Suche gerade so schwierig.

@'X-Type PF'
Solange du das einem Käufer später mitteilst, ist das OK. Aber mit deiner "Billig"-Lösung möchte ich keinen 2360kg schweren Anhänger ziehen.

LG
Mi-go

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Zitat:

@lombaseggl schrieb am 13. März 2021 um 15:28:42 Uhr:



Eine Herstellerbescheinigung für die AHK-Nachrüstung ist von MB nicht zu bekommen.
Mein Problem, es sind im FZ-Schein keine Daten in Anhänge- und Zuglast eingetragen.
Dies liegt evtl. daran, daß es ein Reimport aus Nicht-EU-Ländern ist.

Das dürfte das Problem sein. Den 218.967 (also den 400 4MATIC mit der kleinen 3-Liter-Maschine mit 306 PS) hat es in Deutschland m.W. nie gegeben.
Den Motor gab es zwar hierzulande als 350er im VorMOPF aber eben nicht nicht in Kombination mit 4MATIC.

Wenn das also von Anfang an ein Fahrzeug ausschließlich für Nicht-EU-Länder war, dann gibt es möglicherweise bis höchstwahrscheinlich schlicht und ergreifend keine EU-Typgenehmigung für dieses Baumuster - und damit natürlich auch keine Bescheinigung, die Dir Mercedes pauschal geben könnte.

Das war auch meine erste Information, nach dem ich nachgehakt habe , erfuhr ich über die Ersatzteilbeschaffung ,daß es wohl möglich ist , allerdings ca 3400 € teuer mit Eintragung , warum : ein neuer, stärkerer Lüfter samt dazugehörigen Steuergerät + Kabelsatz inkl. Schalter zum ein u ausklappen der Kupplung muss verbaut werden. Dann erfolgt auch die Eintragung von Zug+Stützlast.

Ja, das ist die bekannte Nummer. Ist zwar aufwändig und je nach Umsetzung teuer, aber grundsätzlich problemlos. Da der Fragesteller aber ein Nicht-EU-Fahrzeug reimpotiert hat (siehe oben!), gibt es dafür leider keine solche Pauschal-Lösung.

@lombaseggl

Habe in der Mercedes-Bescheinigung zum nachträglichen Einbau der Anhängevorrichtung nachgelesen: Der 218.967 ist dort nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Es wird aber auf die Einschränkungen in der dazugehörigen Montageanleitung verwiesen, die für einige Ländervarianten ausdrücklich nicht gilt.

Aus welchem Land hast Du denn Dein Fahrzeug importiert? Über die FIN könnte man ggf. feststellen, ob Dein CLS einen der Ausschluß-Codes hat.

Ob diese Ausschlüsse allerdings mechanische, elektrische oder Genehmigungs-rechtliche Ursachen haben, kann ich nicht sagen.
Wenn es mechanisch und elektrisch passt, könnte man es evtl. im Rahmen einer Einzelabnahme eintragen lassen, wenn man Vergleichsdaten eines bauähnlichen Fahrzeuges vorlegt. Weiter oben wurde ja schon ein Auszug aus dem Fahrzeugschein gepostet.

Guten Morgen unnd danke für Eure Antworten.

Mein 400er hat einen 2996ccm-Biturbo-Motor, wie er auch in der 212er E-klasse verbaut war.
Das FZ ist ein Re-Import aus Russland, der aber schon 5 Jahre in Deutschland lief.
Bei der Zulassung in D lief damals wohl einiges danneben.
So war beispielsweise ein CO2-Wert von 288 gr/km eingetragen.
Dies konnte ich nun mit einer Herstellerbescheinigung klarstellen. Da wurde mir 204gr/km bescheinigt.
Nur das Thema Anhängelast konnte mir bisher niemand bescheinigen.

Das Baumuster 218.967 gibt es nicht mit AHK.
Allerding ist bei div Zubehör-Herstellern wie Oris und Westfalia eine AHL für dieses Baumuster erhältlich.
Somit sollte es auch Fahrzeuge geben die damit abgenommen wurden.

Eine bürokratische Bastelei scheint das zu werden.

Daß ich einen großen 850Watt-Lüfter benötige, weiß ich.
Das hat mir mein MB :-) schon alles ausgedruckt, der die Problematik dahinter ebenfalls nicht versteht.

Das Beste wäre, wenn ich eine FZ-Schein-Kopie des 218.967-Baumusters mit eingetragener Anhänge.- Stützast vorlegen könnte.

Ich wünsche Euch einen schönen Wahlsonntag (ohne Sturmschäden)
Jürgen

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Zitat:

@lombaseggl schrieb am 14. März 2021 um 11:17:16 Uhr:



Daß ich einen großen 850Watt-Lüfter benötige, weiß ich.
Das hat mir mein MB :-) schon alles ausgedruckt, der die Problematik dahinter ebenfalls nicht versteht.

Wenn es dafür an Verständnis mangelt, sollte der sich vielleicht mal einen anderen Job suchen... 😉

Mercedes schreibt den größeren Lüfter vor, damit unter allen Umständen eine ausreichende Kühlung aller Kühlluftstrom-beaufschlagten Komponenten sichergestellt ist.

Daß das für Nutzer, die lediglich gelegentlich mit relativ leichten Anhängern unter normalen Bedingungen unterwegs sind, in 97% aller Fälle auch mit dem kleinen Lüfter geht, bestreitet ja keiner.
Wenn man sich aber mit dem großen, schweren Doppelachser bei Windstille und über 30°C im Stop-and-Go enge Alpenpässe hinaufquält, macht es im Zweifelsfall den entscheidenden Unterschied aus.

Es ist ja nun nicht so, daß Daimler den Großteil seines Konzerngewinns damit erzielen würde, AHK-nachrüstende Kunden beim unnötigen Lüftertausch abzuzocken.
Die haben halt keine Lust, teure Folgeschäden zu bezahlen, wenn Fahrzeug-Komponenten bei forcierter Nutzung überhitzen, weil sie nachweislich zu leistungsschwache Lüfter verbauen.
Und auf den Ruf "Mit 'nem Mercedes kannste im Hochsommer keinen großen Anhänger im Gebirge ziehen" verzichten sie vermutlich auch dankend... 😉

:-)) ja, das ist mir schon klar.

Der Lüfter ist nicht das Verständnisproblem. Der ist klar und den würde ich sowieso selbst wechseln.
Das Problem ist die Last-Freigabe ... ich würde dafür diverse Änderungen in Kauf nehmen.
Einne Liste derer habe ich ja schon.
Es ist die Fehlende Eintragung, die mir Kopfzerbrechen macht.
Mein Freundlicher versteht das Problem nicht, warum die AHK nicht nachgerüstet werden kann...

Dann habe ich daß mißverstanden weil das "der die Problematik dahinter ebenfalls nicht versteht" direkt hinter dem Lüfter-Thema stand - sorry!

Hast Du bei Oris, Westfalia & Consorten schon mal nachgefragt, ob die entsprechende Unterlagen zur Eintragung für den 218.967 haben?

Zitat:

@211222 schrieb am 14. März 2021 um 12:06:35 Uhr:


Hast Du bei Oris, Westfalia & Consorten schon mal nachgefragt, ob die entsprechende Unterlagen zur Eintragung für den 218.967 haben?

Nein, noch nicht.
Nur die entsprechenden Suchergebnisse im Inet die auf dieses Baumuster verwiesen.
Ich werde mich nächste Woche mal dranmachen und verschiedene Hersteller kontaktieren.

Am liebsten hätte ich ja die originale Schwenkkupplung montiert, aber da MB sich so anstellt, wird das wohl nix werden.

:-(

Einen Ansatz hätte ich noch:

Dein 218.967 ist ja eigentlich nur eine Auslands-Variante des Deutschland/EU-Modells 350 (218.959) mit anderer Verkaufsbezeichnung. Für diesen gibt es ja eine Freigabe/Bescheinigung für die Original-AHV von Mercedes.
Du könntest ja mal bei TÜV/Dekra anfragen, ob man Dir das mit dieser Bescheinigung einträgt, ggf. im Rahmen einer Einzelabnahme.

Wenn Du mir per PN Deine FIN schickst, könnte ich mal gucken, ob in der Datenkarte Deines Fahrzeuges Codes drinstehen, die als Ausschluss-Kriterium in den Nachrüstung-Anleitung genannt werden.

@lombaseggl

Du hast Post!

Zitat:

@211222 schrieb am 14. März 2021 um 14:09:00 Uhr:


@lombaseggl

Du hast Post!

Vielen Dank für Deine Nachricht.

Ich hoffe daß mich das beim TÜV weiterbringt.
Das Problem ist, die Anhängelast per Herstellerfreigabe bekomme ich für meine FIN nicht.
Warum auch immer...

Vielleicht ist der TÜV gnädig und akzeptiert die von Dir gesendeten Innformationen zur Freigabe und Eintragung.

Gruß, Jürgen

Wie oben schon geschrieben: Möglicherweise hilft die Anhängelast vom 218.959 (EU 350) oder 218.968 (EU 400 4MATIC) ja beim TÜV weiter.

Zitat:

@211222 schrieb am 14. März 2021 um 16:36:32 Uhr:


Wie oben schon geschrieben: Möglicherweise hilft die Anhängelast vom 218.959 (EU 350) oder 218.368 (EU 400 4MATIC) ja beim TÜV weiter.

Ja, vielleicht...
ich werde kommende Woche mal bei verschiedenen Prüforganisationen aufschlagen und nachfragen.

Ich berichte ...

So... die *Sterne* stehen schlecht für mich :-(

Anhängerkupplungen gibts ja genügend, aber da keine Anhängelast eingetragen ist und es scheinbar kein Vergleichsfahrzeug dieses Baumusters 218.967 gibt, sieht es bescheiden aus.
Eine Herstellerbescheinigung ist nicht zu bekommen.
Ein etwaiger Umbauumfang für eine Anhängelast wurde nie geprüft oder beschrieben.

Da bauen die Daimlers zig verschiedene Vatrianten in ein und dieselbe Karosse ein.
Aber die Anhängelast gibts nur für EU-Fahrzeuge wie es scheint.

... braucht jemand nen CLS400 Shooting Brake 4-matic ? :-(

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