C124 lohnt sich h-.......

Mercedes E-Klasse W124

Hallo,

Ich habe mir ein mercedes benz c124 230ce coupe Automatik 266.000km gekauft

Bj 1988
Automatik
4te hand
Leder schwarz
Sitzheizung
Schiebedach
4x Elektrische fensterheber
Wurzelholz
Abs
Farbe: anthrazitgrau 172
Rost leider vorhanden ( Kotflügel )
Tüv 2017 ohne Probleme bestanden
Kein Händler Fahrzeug oder Hinterhof auto !

Meine frage ist, was muss ich beachten oder tuen das ich h kennzeichen machen kann.

Danke Mit freundlichen Grüßen

33 Antworten

und HIER auch nochmal auf Seite 3

Gruß

nein, moderne radios sind und waren auch noch nie zugelassen.

und wie der satz in deinem ersten link auszulegen ist, wurde im AKE (arbeitskreis erfahrungsaustausch der technischen überwachung) im jahre 2014 wie folgt festgelegt:

"der einbau von elektronischen geräten ist zulässig, wenn der einbau fachgerecht erfolgte und die zeitgenössische optik erhalten bleibt. moderne radioanlagen mit zeitgenössischer optik sind zulässig. wenn es für das betreffende fzg. damals keine digitalen radios gab, ist zumindest im ausgeschalteten zustand eine analoge anzeige darzustellen"

(aus rechtlichen gründen darf ich das hier nicht verlinken oder hochladen)

wozu gibts dann solche Infos...KLICK?

Mit ner blingbling Discokugel das H bekommen fänd ich auch nicht ok. Aber es gibt ja auch dezente Radios...
wie auch immer...am Radio wirds schon nicht scheitern. Notfalls würd ich das vor Ort rausnehmen und einen originalen, gepflegten leeren Radioschacht abnehmen lassen 😁...kann doch wohl keiner vorschreiben, dass da ein Radio oder ne Blende drin sein muss, oder?

Gruß

Zitat:

@KultFan schrieb am 11. Januar 2017 um 16:26:01 Uhr:


wozu gibts dann solche Infos...KLICK?

diese info ist definitiv falsch, auch der tüv hanse hat sich an die festlegungen des AKE zu halten.

vielleicht sollten sie mal ihren internet-auftritt überarbeiten, wie gesagt, das von mir gesagte wurde 2014 nochmals explizit so ausgeführt.

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Immerhin kommen zwei der drei Quellen vom TÜV, die dritte möglicherweise auch. Wer, wenn nicht der TÜV ist denn relevant? Soweit ich weiss, Nogel, bist du auch beim TÜV, gibt´s da keine überregionalen verbindlichen Regeln?

Grüße
Ostrost

Zitat:

@Ostrost schrieb am 11. Januar 2017 um 17:47:46 Uhr:


Immerhin kommen zwei der drei Quellen vom TÜV, die dritte möglicherweise auch. Wer, wenn nicht der TÜV ist denn relevant? Soweit ich weiss, Nogel, bist du auch beim TÜV, gibt´s da keine überregionalen verbindlichen Regeln?

Grüße
Ostrost

die "überregionalen verbindlichen regeln" sind ja gerade die von mir zitierten arbeitsanweisungen des AKE zur auslegung der oldtimer-richtlinie.

Modernes Radio geht durch oder nicht...kommt auf den Prüfer an. Steckt halt für die Abnahme ein Altes in den Schacht und gut is.
Im Prinzip ist das auch Haarspalterei. Ich habe schon von Fällen gehört wo das H verweigert wurde weil ein Riss im Armaturenbrett war. Es gibt Modelle wo das zur Patina gehört. Versucht mal einen Erstserienpassat oder einen IIIer Capri ohne gerissenes Armaturenbrett zu finden.
Andererseits sehe ich auf Oldtimertreffen, vor allem bei der Opelfraktion, immer wieder Kisten wo ich mich frage welcher Prüfer den abgenommen hat. Völlig umgebauten Commodore aus den Sechzigern mit einem Einspritzmotor der in die Neunziger gehört und Breitreifen bis der Arzt kommt....das Alles mit H. Die Reifen kann man für den TÜV schnell umstecken...aber den Motor wechseln?
Noch schlimmer gehts bei der 07er Fraktion zu, da ist dem Umbauwahn ja Tür und Tor geöffnet und manche nutzen das gnadenlos aus.
Wie man solche Kennzeichen überhaupt ausgeben kann ohne das der Antragsteller wenigstens eine gewisse technische Sachkenntnis nachweisen muss ist mir schleierhaft. Schliesslich ist er ja für den verkehrssicheren Zustand seiner 07er Fahrzeuge verantwortlich, muss aber nicht nachweisen das er diesen überhaupt beurteilen kann...ein Witz.

Auch nicht mehr. Die 07er wurden verschärft.
Da ist nicht Tür und Tor geöffnet.
Es ist aber trotzdem ziemlich barrierefrei 😉

Zitat:

Zitat:

Die seit 1.3.2007 geltende „neue“ Fahrzeug-Zulassungsverordnung definiert Oldtimer sowohl für das H-Kennzeichen wie auch die 07-Nummer einheitlich als „Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.

Zitat:

@Frankyboy379 schrieb am 11. Januar 2017 um 18:38:21 Uhr:



Andererseits sehe ich auf Oldtimertreffen, vor allem bei der Opelfraktion, immer wieder Kisten wo ich mich frage welcher Prüfer den abgenommen hat. Völlig umgebauten Commodore aus den Sechzigern mit einem Einspritzmotor der in die Neunziger gehört und Breitreifen bis der Arzt kommt....das Alles mit H. Die Reifen kann man für den TÜV schnell umstecken...aber den Motor wechseln?

das ist genau der grund, warum der prüfer seit ein paar jahren fotos davon machen muß, in welchem "zustand" er dem fzg. das "H" erteilt hat. die fotos werden in seinem DV-system mit hochgeladen.

so kann auch jahre später dokumentiert werden, welche umbauten erst nach der abnahme erfolgt sind. das dient auch seinem eigenschutz...

na toll...es gibt also einige TÜV Quellen, die einen (überspitzt) ins Messer laufen lassen, weil inoffiziell was anderes vereinbart wurde...warum ist das nicht transparent?

Und mal ehrlich...wir reden hier übers Radio🙄...es sollte doch aber ums Fahrzeug gehen.
Es ist gut dass alte Fzg vor Frittentheke, Spinnerfelgen und sonstigen Geschmacksverirrungen geschützt werden...aber muss man sich auf antiken Radioempfang beschränken? Wieso darf man sich keinen Konzertsaal in sein Schätzchen einbauen, solange das Fzg selbst nicht verändert wird? Kann man das nicht jedem selbst überlassen?
Wichtig sollte doch nur sein, dass nach 30 Jahren und mehr die HU erfüllt wird...diese Autos sterben aus. Prozentual heute mehr denn je. Der W124 Bestand schwindet auch rapide, gemessen an der Gesamtzahl...was machen wir denn, wenn die Beckers schneller sterben?

Gruß

Zitat:

@KultFan schrieb am 11. Januar 2017 um 23:13:39 Uhr:



Und mal ehrlich...wir reden hier übers Radio
...aber muss man sich auf antiken Radioempfang beschränken? Wieso darf man sich keinen Konzertsaal in sein Schätzchen einbauen, solange das Fzg selbst nicht verändert wird?

Weil ein Auto ein Außen und ein Innen hat.
Ich kann das schon nachvollziehen.

Nein, man muss sich nicht auf einen antiken Radioempfang beschränken, man beschränkt sich auf die gesamte Fahrzeugantike. Über den Motor, den Verbrauch, fehlende Gurte, Airbags... und und und...

Und genau da soll jetzt noch ein rosa blinkendes USB Radio rein...?!

Hi ich werde orginale radio einbauen damit ich kein Problem bekomme und sieht natürlich besser aus 🙂 orginal radio war becker oder ?

Zitat:

@Besiktas4life schrieb am 12. Januar 2017 um 00:36:00 Uhr:


Hi ich werde orginale radio einbauen damit ich kein Problem bekomme und sieht natürlich besser aus 🙂 orginal radio war becker oder ?

Ein Radio aus der Zeit des Fahrzeuges. (Oder zumindest sollte es so aussehen 😉 )
Viele mußverstehen den Sinn der H-Zulassung.
Es geht nicht um "Geld sparen"...
Es geht darum historische Fahrzeuge zu erhalten. Es geht um den Sinn.

Moinsen,
also in meinem 85er 250D wurde das USB-CD-Kenwood durchgewunken und Fotos hat auch keiner gemacht. Es geht halt ums Gesamtbild. Wenn sonst alles Tutti ist am Auto stört sich auch eigentlich keiner am Radio. Mach erstmal alles andere schön, ist noch Arbeit genug...

2016-09-14-2054

Wenn ihr das Radio auf Bild 3 meint , das gabs schon vor 20 Jahren , hatte ich auch mal (wo ich noch Jung war).
Also kein Problem fürs H

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