Byton - Infos und Diskussionen

Servus E-Auto-Fahrer und E-Auto-Sympathisanten,

ich habe mir einige Berichte über Byton angeschaut und bin von der Vision echt begeistert.
Das KnowHow und die Leute dahinter haben einen ganz genauen Plan.
Ich konnte zu Byton hier im Forum leider noch nichts finden.
Diese E-Mobilität hat hat mich süchtig gemacht, diese Beschleunigung ist einfach atemberaubend!
Die Modelle sehen schon sehr sexy aus! Definitiv ein Tesla-Konkurrent.
Was haltet ihr von der Marke und der Vision?

https://www.elektroauto-news.net/.../...hina-produktion-ab-2020-europa

https://www.byton.com

VG. Stef

_____
[Titel von Motor-Talk angepasst.]

Beste Antwort im Thema

Wenn Byton mal das leifert, was sie ankündigen, werden sie in der Tat ganz vorne mitmischen.

Aber, erstmal liefern. Bisher besteht die Elektromobilität zu 90% aus Ankündigungen, denen eines gemeinsam ist: sie beginnem mit "202x".

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Zitat:

@holgor2000 schrieb am 31. Dezember 2018 um 13:45:21 Uhr:


Das ist sachlich unrichtig. Personenbezogene Daten von EU Bürgern dürfen die Ländergrenzen der EU nicht verlassen. Also nix mit China Cloud. Das ist in der EU Gesetz.

Gesetze können so Flexibel sein wie ihre Interpretation, warten wir's mal ab die Zustimmung ist schnell erzwungen. Erinnere mal an den Datenverkehr der Ärzte, die Vorbereitung für die Zentrale Datenspeicherung.

Wenn man meint sachlich unrichtige Dinge korrigieren zu müssen, dann sollte man wenigstens wissen worüber man spricht.

Zitat:

Jedwede Übermittlung personenbezogener Daten, die bereits verarbeitet werden oder nach ihrer Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation verarbeitet werden sollen, ist nur zulässig, wenn der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter die in diesem Kapitel niedergelegten Bedingungen einhalten und auch die sonstigen Bestimmungen dieser Verordnung eingehalten werden; dies gilt auch für die etwaige Weiterübermittlung personenbezogener Daten aus dem betreffenden Drittland oder der betreffenden internationalen Organisation an ein anderes Drittland oder eine andere internationale Organisation.

Damit ist schonmal nicht prinzipiell ein außereuropäischer Datenübergang verboten, dazu kommt dann noch

Zitat:

Art. 49
Ausnahmen für bestimmte Fälle

(1) Falls weder ein Angemessenheitsbeschluss nach Artikel 45 Absatz 3 vorliegt noch geeignete Garantien nach Artikel 46, einschließlich verbindlicher interner Datenschutzvorschriften, bestehen, ist eine Übermittlung oder eine Reihe von Übermittlungen personenbezogener Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation nur unter einer der folgenden Bedingungen zulässig:
a) die betroffene Person hat in die vorgeschlagene Datenübermittlung ausdrücklich eingewilligt, nachdem sie über die für sie bestehenden möglichen Risiken derartiger Datenübermittlungen ohne Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses und ohne geeignete Garantien unterrichtet wurde,
b) die Übermittlung ist für die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen oder zur Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen auf Antrag der betroffenen Person erforderlich,
c) die Übermittlung ist zum Abschluss oder zur Erfüllung eines im Interesse der betroffenen Person von dem Verantwortlichen mit einer anderen natürlichen oder juristischen Person geschlossenen Vertrags erforderlich,
d) die Übermittlung ist aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses notwendig,
e) die Übermittlung ist zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich,
f) die Übermittlung ist zum Schutz lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person oder anderer Personen erforderlich, sofern die betroffene Person aus physischen oder rechtlichen Gründen außerstande ist, ihre Einwilligung zu geben,
g) die Übermittlung erfolgt aus einem Register, das gemäß dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten zur Information der Öffentlichkeit bestimmt ist und entweder der gesamten Öffentlichkeit oder allen Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, zur Einsichtnahme offensteht, aber nur soweit die im Recht der Union oder der Mitgliedstaaten festgelegten Voraussetzungen für die Einsichtnahme im Einzelfall gegeben sind.

Falls die Übermittlung nicht auf eine Bestimmung der Artikel 45 oder 46 - einschließlich der verbindlichen internen Datenschutzvorschriften - gestützt werden könnte und keine der Ausnahmen für einen bestimmten Fall gemäß dem ersten Unterabsatz anwendbar ist, darf eine Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation nur dann erfolgen, wenn die Übermittlung nicht wiederholt erfolgt, nur eine begrenzte Zahl von betroffenen Personen betrifft, für die Wahrung der zwingenden berechtigten Interessen des Verantwortlichen erforderlich ist, sofern die Interessen oder die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person nicht überwiegen, und der Verantwortliche alle Umstände der Datenübermittlung beurteilt und auf der Grundlage dieser Beurteilung geeignete Garantien in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten vorgesehen hat. Der Verantwortliche setzt die Aufsichtsbehörde von der Übermittlung in Kenntnis. Der Verantwortliche unterrichtet die betroffene Person über die Übermittlung und seine zwingenden berechtigten Interessen; dies erfolgt zusätzlich zu den der betroffenen Person nach den Artikeln 13 und 14 mitgeteilten Informationen.

(2) Datenübermittlungen gemäß Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe g dürfen nicht die Gesamtheit oder ganze Kategorien der im Register enthaltenen personenbezogenen Daten umfassen. Wenn das Register der Einsichtnahme durch Personen mit berechtigtem Interesse dient, darf die Übermittlung nur auf Anfrage dieser Personen oder nur dann erfolgen, wenn diese Personen die Adressaten der Übermittlung sind.

(3) Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstaben a, b und c und sowie Absatz 1 Unterabsatz 2 gelten nicht für Tätigkeiten, die Behörden in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse durchführen.

(4) Das öffentliche Interesse im Sinne des Absatzes 1 Unterabsatz 1 Buchstabe d muss im Unionsrecht oder im Recht des Mitgliedstaats, dem der Verantwortliche unterliegt, anerkannt sein.

(5) Liegt kein Angemessenheitsbeschluss vor, so können im Unionsrecht oder im Recht der Mitgliedstaaten aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses ausdrücklich Beschränkungen der Übermittlung bestimmter Kategorien von personenbezogenen Daten an Drittländer oder internationale Organisationen vorgesehen werden. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission derartige Bestimmungen mit.

(6) Der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter erfasst die von ihm vorgenommene Beurteilung sowie die angemessenen Garantien im Sinne des Absatzes 1 Unterabsatz 2 des vorliegenden Artikels in der Dokumentation gemäß Artikel 30.

Also reicht es, wenn vor der Bestellung eines Byton ausführlich über die Datensammlung in China informiert wird und mit der Bestellung dieser Datenübermittlung zugestimmt wird. Dann sind die Ausnahmen 1a und b sicher erfüllt und die "China-Cloud" stellt keinerlei Problem dar.

Zitat:

@stelen schrieb am 31. Dezember 2018 um 14:07:44 Uhr:


...Also reicht es, wenn vor der Bestellung eines Byton ausführlich über die Datensammlung in China informiert wird und mit der Bestellung dieser Datenübermittlung zugestimmt wird. Dann sind die Ausnahmen 1a und b sicher erfüllt und die "China-Cloud" stellt keinerlei Problem dar.

Das Problem ist doch das Gleiche wie bei den anderen Clouds, seit ein paar Smartphone-Generationen kann ich meine Daten nicht mehr Bequem Direkt zum PC-Sichern der Weg ist vorsätzlich verbaut weil die große Kundenmehrheit sich erstmal gar keine Gedanken macht und nur die Vorteile sieht.
Warum ist fasst jeder Bei Facebook? Aber sich hinterher auf einmal Aufregen obwohl deren Umgang von Anfang an bekannt war.
Genauso wird Byton gekauft werden, die wo es besser wissen finden keine adäquate Alternative mehr.

Zitat:

@stelen schrieb am 31. Dezember 2018 um 14:07:44 Uhr:


Also reicht es, wenn vor der Bestellung eines Byton ausführlich über die Datensammlung in China informiert wird und mit der Bestellung dieser Datenübermittlung zugestimmt wird.

Na die Zustimmung gibst Du natürlich nicht. Das ist doch wohl klar.
Das ist nun aber ganz schön Off Topic und hat mit Byton nichts mehr zu tun. Also back to topic, bitte.

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Da gäbe es zwei Szenarien:
a) Keine Unterschrift = überhaupt kein Byton-Kauf möglich.
wahrscheinlicher ist
b) irgendwo im Kleingedruckten steht, das Byton für die Level4 Autonomie, oder OTA-Updates die Daten speichern muss, dann bedarf es nicht mal mehr einer expliziten Unterschrift

Klar ist aber, das alle modernen Autos eine Speicherung personenbezogener Daten erfordern werden, allein deshalb weil der Bestellprozess immer mehr weg von Autohäusern hin zum Onlinegeschäft gehen wird. Dazu noch die OTA zubuchbarkeit von Funktionen, wie Audi es beim E-Tron bringen will.

Wer das nicht will wird halt in ein paar Jahren nur noch Oldtimer fahren können. Ich bin gespannt wie sich Byton entwickelt ich muss zugeben ich finde die und Nio um ein Vielfaches spannender als alle deutschen Autobauer zusammen, die sich immer noch weigern die alten Zöpfe abzuschneiden.

@stelen, das Datenschutz-Gesetz? Schön! Und lustig! Jedenfalls so lustig, dass die NSA-Kollegen schon krank werden vor lachen über solche EU- Naivität! Byton wird notfalls eine Daten-Bude mit einem Server in Irland hinstellen und so zeigen, daß alle Daten NATÜRLICH in der EU- verbleiben.
Das Auto der (nahen) Zukunft ist ein rollender Daten-Mülleimer, egal mit welchem Antrieb

Ich war nicht derjenige mit Datenparanoia, sondern habe nur darauf hingewiesen, das es überhaupt kein Problem wäre die Daten auch in einer chinesischen Cloud zu speichern.

Das Autos immer mehr Daten sammeln ist für mich nur zu begrüssen, je schneller die alle Daten für Level 4 Autonomie beisammen haben umso besser

Zitat:

@stelen schrieb am 1. Januar 2019 um 20:42:45 Uhr:


...Das Autos immer mehr Daten sammeln ist für mich nur zu begrüssen...

Sehe ich auch so, leider bleibt es nicht dabei. Oder würdest Du mir eine Garantie gegen Missbrauch geben?
Damit meine ich nicht meine Daten, es geht um weit mehr.

Ja ich weiß, die bösen, bösen Verbrecher, die autonome Autos als Massenvernichtungswaffen einsetzen …..

Zitat:

@stelen schrieb am 1. Januar 2019 um 23:20:44 Uhr:


Ja ich weiß, die bösen, bösen Verbrecher, die autonome Autos als Massenvernichtungswaffen einsetzen …..

Halte ich ehe für abwegig, nein sehe die Entwiclung in China mit dem Punktesystem welches wahrscheinlich zu Maßregelungen führen wird eher als problem.

Oder die gezielte Überwachung missliebiger elemente wie Journalisten oder Whistleblower in einem Autoritären system. Mir würde da noch Deutlich mehr einfallen, seltenst betrifft es die eigenen Daten von den Konsequenzen betroffen sind wir trotzdem alle.

er ist 2020 bei uns, mit Riesendisplay:

https://www.autobild.de/.../...uto-preis-reichweite-test-13121295.html

...freue mich schon drauf..., wäre mein erstes Auto aus China... 🙂

Zeiten ändern sich. Ein chinesisches Auto? Ne, danke. Zumindest war's mal so.

Heute habe ich ein Smartphone und Tablet beides von Huawei, einem chinesischen Unternehmen. Wenn ich mir ansehe, welche hohe Qualität hier dahintersteckt, muß man das alte Bild von chinesisch = billig & Copycat wirklich überdenken. Inzwischen ist es viel eher so, das man auch in China bekommt, wofür man bereit ist zu zahlen. Mit entsprechendem Geld dahinter, bekommt man auch dort ausgezeichnete Qualität.

Ein Technologiewechsel ist immer ein Einstiegstor für neue Mitbewerber. Ich habe das damals bei Bosch erlebt, als von Reihen- und Verteilerpumpe auf PD und CR umgestellt wurde. Die alten Pumpen hatte Bosch fest im Griff, da haben sich Mitbewerber nicht rangetraut. Mit der neuen Technologie ist Siemens erfolgreich eingestiegen und liefert ebenfalls CR-Systeme.

Das gleiche hier beim Umstieg auf die E-Mobilität. Alles was noch einen Verbrenner verbaut (auch Hybride!) hat, kommt von traditionellen Herstellern, bei E-Fahrzeugen (PKW, LKW, Zweirad) gibt es nun eine ganze Reihe neuer Hersteller. Viele davon werden wieder verschwinden, aber einige werden bleiben und den etablierten Herstellern gehörig Kopfschmerzen bereiten.

Warten wir mal, was Byton so bringt, ich bin zuversichtlich.

Grüße,
Zeph

Zitat:

@ballex schrieb am 11. Dezember 2018 um 23:05:48 Uhr:


Aus meiner Sicht ein ernst zu nehmender Mitspieler in einem sich schnell entwickelnden Markt. Hinzu kommt der Vorteil der günstigen Produktion in China (der M-Byte soll bei 45.000$ starten) und eine erfahrene Leitung mit einem Ex-BMW-Manager. Zudem stehen dahinter mächtige Investoren wie Tencent und Foxconn.

Interessante Sache.
Wann soll denn der Erste zu kaufen sein bzw. vom Band rollen ?

Vorstellung im Juni, erste Auslieferungen in CN noch dieses Jahr. Das sie auch nach D kommen hat der Byton-Chef bestätigt, ein Termin ist aber wohl leider noch nicht bekannt.

Zitat:

@stelen schrieb am 11. Januar 2019 um 22:36:24 Uhr:


Vorstellung im Juni, erste Auslieferungen in CN noch dieses Jahr. Das sie auch nach D kommen hat der Byton-Chef bestätigt, ein Termin ist aber wohl leider noch nicht bekannt.

Bedenkt man dass der EX-BMW-Entwickler bei Byton werkelt, kann ich mir vorstellen, dass die auch den interessantesten und hochpreisigsten Markt in Europa anpeilen - warum auch nicht?

Das hätte schon was von "Schmunzeln", wenn der WLTP-Zulassungstest schneller bei Byton als beim aktuellen Verbrenner-Passat geht 😁

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