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Bußhaltestelle

Themenstarteram 3. März 2017 um 17:08

Hallo zusammen,

 

Vorerst möchte ich bitten ,das auf meine Frage keine blöden Kommentaren schreibt.

 

Heute morgen war ich mit meinem Wagen unterwegs.Hinter mir war ein Linienbus.Ich musste dringend auf der Haltestelle parken.

Habe auch wie sich das gehört ganz vorne angehalten um den Busfahrer sein Platz nicht weg zunehmen.

Also Warnblinker angeschaltet und rüber zu Sparkasse geflitzt.Das ganze hat keine 3 min gedauert.

Als ich aber aus meinem Wagen ausgestiegen bin habe ich gesehen wie der Busfahrer meinem Kennzeichen notiert hat.

 

Meine Frage !

Was mein ihr?

Wer bekomme ich von den Behörden Bußgeld?

 

Danke im Voraus

Beste Antwort im Thema

Hallo 220 Fahrer.

Parken auf der Bushaltestelle ist schlicht und ergreifend verboten. Mit dem: "Ich mußte dringend auf der Haltestelle parken" hast du leider den ersten blöden Kommentar selbst geschrieben.

Gruß

123 weitere Antworten
123 Antworten

Was soll dem TE schon passieren nur weil ein Busfahrer sein Kennzeichen aufschreibt?

Nix!

Es war keine Polizei vor Ort. Der Krawattentrucker wird kaum einen Abschlepper gerufen haben, dessen Kosten er dem TE aufhalsen kann.

Erstens wird der Job für den Busfahrer so nur noch stressiger gemacht.

Zweitens rechtfertigt das Fehlverhalten anderer nicht das eigene.

Ob dem TE ein Bussgeldbescheid/Owi-Anzeige ins Haus flattert, ist zwar unwahrscheinlich. Weiß aber niemand von uns.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 3. März 2017 um 19:19:09 Uhr:

Dass es die entsprechenden Gesetzestexte gibt, die das regeln (und verbieten), ist ja nur das eine. Aber mal ehrlich: das Ding heißt BUShaltestelle und eben gerade nicht "Jedermannhaltestelle für nicht so dringende Besorgungen bei Bank, Bäcker oder Dönerladen". Da muss man doch schon mit Aktivierung einer Mindestmenge Hirnmasse drauf kommen...

Exakt.

Normalerweise haben Sparkassen auch ausgewiesene Parkplätze.

Wenn da keine frei sind, muss ich mir halt einen freien Parkplatz suchen, und von dort zur Sparkasse gehen.

Das Setzen des Warnblinkers mindert das Fehlverhalten auch nicht.

Sorry

Der TE hat versucht - wie manche Anderen auch - die STVO umzustricken.:)

Das endete wie zu lesen mit Kopfweh.:)

Warum ist er nicht mit dem Bus zur Sparkasse gefahren? Habe gehört, da gibt es sogar eine Haltestelle ganz in der Nähe...

Zitat:

@Geisslein schrieb am 3. März 2017 um 20:27:59 Uhr:

 

Wenn ich das Verhalten der Busfahrer in meiner Region (und das ist in anderen Regionen genau gleich) beobachte sollten die sich doch einfach mal an die eigene Nase fassen.

Da wird der nachfolgende Verkehr genötigt zu bremsen, weil die Busfahrer aus der Haltestelle fahren, ohne in den Spiegel zu schauen.

... weil Busse Vorrang haben und der fließende Verkehr anzuhalten hat, wenn der Bus die Haltestelle verlassen möchte. Und sie schauen sehr wohl in den Spiegel. Aber wenn niemand anhält, fahren sie vorsichtig in den fließenden Verkehr hinein. Vollkommen legitim.

Zitat:

@Achtung_Baby schrieb am 4. März 2017 um 12:39:11 Uhr:

Warum ist er nicht mit dem Bus zur Sparkasse gefahren? Habe gehört, da gibt es sogar eine Haltestelle ganz in der Nähe...

Er hat nicht gewußt, dass der Bus zur gleichen Zeit ankommt.:)

Ich weiß garnicht, worin das Problem liegt.

Laut Threadüberschrift hat doch der TE in der Bußhaltestelle angehalten.

Ergo, jetzt muss er dafur Buße tun. ;)

 

 

Ist mir übrigens schon am ersten Tag der Diskussion aufgefallen. :D

Zitat:

@Achtung_Baby schrieb am 4. März 2017 um 12:42:05 Uhr:

... weil Busse Vorrang haben und der fließende Verkehr anzuhalten hat, wenn der Bus die Haltestelle verlassen möchte. Und sie schauen sehr wohl in den Spiegel. Aber wenn niemand anhält, fahren sie vorsichtig in den fließenden Verkehr hinein. Vollkommen legitim.

Busse haben "keinen" Vorrang, wenn sie aus einer Haltestelle in den fließenden Verkehr einfahren. Das ist ein Irrglaube !

Ich habe den Bussen lediglich das Einfahren auf die Straße zu "ermöglichen". Ermöglichen heißt aber nur, solange ich ohne Gefährdung für den nachfolgenden Verkehr anhalten kann.

Fährt der Bus dennoch raus, auch wenn Keiner anhält, ist das "erzwungene Vorfahrt" und der nachfolgende Verkehr wird genötigt abzubremsen.

Meinem Cousin ist ein Linienbus, als dieser die Haltestelle verlassen wollte, in seinen Lieferwagen seitlich reingefahren. Der Lieferwagen hatte schon das Knickgelenk des Busses erreicht und mein Cousin musste dann eine Vollbremsung hinlegen, weil der Bus rauszog und dann blinkte.

Laut Gutachten eine Vorfahrtsverletzung des Linienbusfahrers und er hätte noch gar nicht losfahren dürfen, weil die zugestiegenen Fahrgäste noch keinen festen und sicheren Platz hatten.

Einer der zugestiegenen Fahrgäste hatte sich dabei auch noch verletzt.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 4. März 2017 um 13:16:15 Uhr:

 

Busse haben "keinen" Vorrang, wenn sie aus einer Haltestelle in den fließenden Verkehr einfahren. Das ist ein Irrglaube !

Es ist ein Irrglaube zu glauben was da oben steht.

Der geneigte Leser kann sich ja mal den § 20 Abs. 5 StVO durchlesen und die entsprechende Rechtsprechung dazu.

Für Lese- und Verstehensunwillige bzw. -ungeübte erlaube ich mir zu zitieren:

Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.

Zitat Ende

Und kann man daraus immer noch schlussfolgern, dass Busse keinen Vorrang haben?

Aber überhaupt ist dies alles offtopic und hat mit dem Thema des TE nichts zu tun. So etwas nennt man Wertschätzung des Themenerstellers.

Zitat:

@trouble01 schrieb am 4. März 2017 um 14:48:48 Uhr:

 

Es ist ein Irrglaube zu glauben was da oben steht.

Der geneigte Leser kann sich ja mal den § 20 Abs. 5 StVO durchlesen und die entsprechende Rechtsprechung dazu.

Für Lese- und Verstehensunwillige bzw. -ungeübte erlaube ich mir zu zitieren:

Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.

Zitat Ende

Und kann man daraus immer noch schlussfolgern, dass Busse keinen Vorrang haben?

Aber überhaupt ist dies alles offtopic und hat mit dem Thema des TE nichts zu tun. So etwas nennt man Wertschätzung des Themenerstellers.

Im §20 Abs. 5 der STVO steht immer noch "ermöglichen", nicht daß Ich verpflichtet bin den Bussen Vorrang zu geben, bzw., daß diese "Vorfahrt" haben

Wenn es mir also möglich ist, den Bus in den fließenden Verkehr reinzulassen, darf Er das tun.

Wenn es mir "nicht möglich ist", bleibt Er drin.

Quetscht sich der Busfahrer dennoch in den fließenden Verkehr, obwohl ich keine Möglichkeit habe, nötigt er mich zum Abbremsen und erzwingt sich die Vorfahrt.

Also bitte nicht erwarten, daß wenn ein Fahrzeug über die Hälfte am Bus vorbeigefahren ist, der Bus den Blinker setzt und im selben Moment losfährt, daß es hier noch eine "Möglichkeit" gibt den Bus aus der Haltestelle einfädeln lassen zu können.

 

 

Die anweisende Formulierung in der StVO "ist zu ermöglichen" sagt das Gegenteil deines Standpunktes aus. Das ist keine bloße Empfehlung. Wie beim Spurwechsel auf der BAB ist die Behinderung des nachfolgenden Verkehrs durchaus in Ordnung, solange hierdurch keine Gefahrenbremsung erzwungen wird. Näheres beim FS-Dealer des Vertrauens. ;)

Zitat:

@RalphM schrieb am 4. März 2017 um 11:57:19 Uhr:

 

Das Setzen des Warnblinkers mindert das Fehlverhalten auch nicht.

Könnte theoretisch auch als Ordnungswidrigkeit "Warnblinkanlage missbraucht" geahndet werden.

Kostet allerdings nur 5 Euro.

Zitat:

@CV626 schrieb am 4. März 2017 um 16:06:50 Uhr:

Zitat:

@RalphM schrieb am 4. März 2017 um 11:57:19 Uhr:

 

Das Setzen des Warnblinkers mindert das Fehlverhalten auch nicht.

Könnte theoretisch auch als Ordnungswidrigkeit "Warnblinkanlage missbraucht" geahndet werden.

Kostet allerdings nur 5 Euro.

Danke. das hatte ich nicht auf dem Schirm.

Ein Grund für die Benutzung der Warnblinkanlage liegt ja in diesem speziellen Fall nicht vor.

Wobei im beschriebenen Fall der dringende Besuch der Sparkasse, wenn man nach der Schilderung des TE geht, eher folgenlos bleiben wird.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 4. März 2017 um 16:03:53 Uhr:

Die anweisende Formulierung in der StVO "ist zu ermöglichen" sagt das Gegenteil deines Standpunktes aus. Das ist keine bloße Empfehlung. Wie beim Spurwechsel auf der BAB ist die Behinderung des nachfolgenden Verkehrs durchaus in Ordnung, solange hierdurch keine Gefahrenbremsung erzwungen wird. Näheres beim FS-Dealer des Vertrauens. ;)

Dann wäre ja mein Cousin der Unfallverursacher gewesen, als der Bus die Haltestelle verlassen hat und seinen Lieferwagen seitlich gerammt hat.

Komischerweisse aber war der Busfahrer der Unfallverursacher, da mein Cousin keine Möglichkeit mehr hatte dem Bus die Auffahrt auf die Straße zu ermöglichen.

Ermöglichen ist keine Verpflichtung und hängt von der jeweiligen Situation im Verkehr ab.

Sonst stünde ja im §20 Abs. 5 der STVO, daß Busse beim Verlassen von Bushaltestellen "Vorfahrt" haben und nicht nach Möglichkeit.