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Bußhaltestelle

Themenstarteram 3. März 2017 um 17:08

Hallo zusammen,

 

Vorerst möchte ich bitten ,das auf meine Frage keine blöden Kommentaren schreibt.

 

Heute morgen war ich mit meinem Wagen unterwegs.Hinter mir war ein Linienbus.Ich musste dringend auf der Haltestelle parken.

Habe auch wie sich das gehört ganz vorne angehalten um den Busfahrer sein Platz nicht weg zunehmen.

Also Warnblinker angeschaltet und rüber zu Sparkasse geflitzt.Das ganze hat keine 3 min gedauert.

Als ich aber aus meinem Wagen ausgestiegen bin habe ich gesehen wie der Busfahrer meinem Kennzeichen notiert hat.

 

Meine Frage !

Was mein ihr?

Wer bekomme ich von den Behörden Bußgeld?

 

Danke im Voraus

Beste Antwort im Thema

Hallo 220 Fahrer.

Parken auf der Bushaltestelle ist schlicht und ergreifend verboten. Mit dem: "Ich mußte dringend auf der Haltestelle parken" hast du leider den ersten blöden Kommentar selbst geschrieben.

Gruß

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Hallo 220 Fahrer.

Parken auf der Bushaltestelle ist schlicht und ergreifend verboten. Mit dem: "Ich mußte dringend auf der Haltestelle parken" hast du leider den ersten blöden Kommentar selbst geschrieben.

Gruß

am 3. März 2017 um 17:20

Eine Bushaltestelle ist kein Parkplatz.

Parken = länger als 3 Minuten halten ODER das Fahrzeug verlassen. Also hast Du geparkt.

Parken ... mit Behinderung 25 Euro.

Wozu genau sollte der Warnblinker dienen?

am 3. März 2017 um 17:31

Zitat:

Vorerst möchte ich bitten ,das auf meine Frage keine blöden Kommentaren schreibt.

Du bekommst möglicherweise ein Bußgeld oder du musst 10h auf der Bußhaltestelle Strafe stehen.

Zitat:

@AMenge http://www.motor-talk.de/.../busshaltestelle-t5963245.html?...:

Wozu genau sollte der Warnblinker dienen?

So tun, als hätte man eine Panne :D

Themenstarteram 3. März 2017 um 17:33

Zitat:

@wpp07 schrieb am 3. März 2017 um 18:16:50 Uhr:

Hallo 220 Fahrer.

Parken auf der Bushaltestelle ist schlicht und ergreifend verboten. Mit dem: "Ich mußte dringend auf der Haltestelle parken" hast du leider den ersten blöden Kommentar selbst geschrieben.

Gruß

Meines Wissens darf man nicht länger als 3min parken ohne Behinderung!!!

Oder sehe ich das verkehrt wpp07?

Themenstarteram 3. März 2017 um 17:34

Zitat:

@AMenge schrieb am 3. März 2017 um 18:28:18 Uhr:

Wozu genau sollte der Warnblinker dienen?

Weil man sein Auto verlässt ;)

3-Minuten-Regel war bei Parkverbot. Entweder länger als 3min dort halten oder aussteigen gilt als parken ;)

Zitat:

@220 Fahrer schrieb am 3. März 2017 um 18:34:09 Uhr:

Zitat:

@AMenge schrieb am 3. März 2017 um 18:28:18 Uhr:

Wozu genau sollte der Warnblinker dienen?

Weil man sein Auto verlässt ;)

Da mache ich normalerweise keine Warnblinker an, nur wenn ich eine Panne habe und andere VT auf mein stehendes Fahrzeug aufmerksam machen will.

BTW:

Was ist ne Bußhaltestelle?

Der Warnblinker befreit leider nicht vom anstehenden Strafmaß.Zumal selbst Anhalten an der Haltestelle zum Zu-oder Aussteigen verboten ist. Meistens wird das allerdings stillschweigend geduldet.Passiert der vorgenannte Ablauf in einer Stadt,sind die Busfahrer ganz fix und rufen über Funk oder Handy die Ordnungshüter an.(Zum Beispiel in Frankfurt,Wiesbaden,Offenbach usw.) Und bei den vorgenannten angeblichen 3 Minuten werden daraus dann mal ganz locker 180,-€ alleine fürs Abschleppunternehmen fällig, sogar dann, wenn es nicht zum Abschleppen kommt, weil der verkehrswidrige Autofahrer vorher zu seinem Fahrzeug zurück kommt. Zusätzlich natürlich die Strafe der Ordnungshüter wegen Behinderung des öffentlichen Nahverkehrs...Das sind jetzt keine Schwarzsehereien, sondern wird gesetzlich auch so gehandhabt.

Zitat:

@220 Fahrer schrieb am 3. März 2017 um 18:33:02 Uhr:

 

Meines Wissens darf man nicht länger als 3min parken ohne Behinderung!!!

Woher weißt du das niemand Behindert wurde?

Themenstarteram 3. März 2017 um 17:50

Woher weißt du das niemand Behindert wurde?

Weil ich überblick hatte.

Themenstarteram 3. März 2017 um 17:51

Ok. Also gut ....

Vielen Dank für die Antworten und schönes Wochenende

 

Gruß

Zitat:

@220 Fahrer schrieb am 3. März 2017 um 18:51:48 Uhr:

Ok. Also gut ....

Vielen Dank für die Antworten und schönes Wochenende

Gruß

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