Bußgeldkatalog zurückgenommen, Einspruch gegen Bescheid?
Hallo zusammen,
ich wurde mit 13kmh (nach Abzug der Toleranz) innerorts geblitzt und habe vor 2 Wochen von der Polizeibehörde mein Bußgeldbescheid bekommen. 40€ soll ich zahlen.
Lohnt es sich da einen Einspruch zu schreiben? Der neue Bußgeldkatalog wurde ja letztlich zurückgezogen und viele schreiben einen.
Habt Ihr Erfahrung damit? Irgendetwas bestimmtes zu erwähnen in dem Einspruch? In dem Bußgeldbescheid selber steht auf jeden Fall nichts über einen möglichen Einspruch.. 🙂
Beste Antwort im Thema
Hast du einen Bußgeldbescheid erhalten, oder war das nur das Angebot, ein Verwarnungsgeld von 40,- € zu zahlen? Bußgeldbescheid ohne Rechtsmittelbelehrung wäre höchst merkwürdig/selten.
19 Antworten
Zitat:
@Hamburch schrieb am 21. Juli 2020 um 12:57:24 Uhr:
Was bist du denn für´n Typ 😁
Deine Argumentation ist ja der pure Schwachsinn und dreist noch dazu.
Das dreiste (böse ausgedrückte) bezog sich auf deine Frage "Weiß die Behörde nicht, was sie tut?" 😉
Wenn man eine böse Frage stellt, dann kommt auch eine böse Antwort.
Wie ist denn deien Argumentation? Das übliche "Es ist doch nur ein kleiner Klick im Computer?" Die IT der Behörde ist einfach grotten Schlecht.
Also um das mal auf die Sachebene zurückzubekommen:
Der Bescheid ist offenbar fehlerhaft - der Grund ist mir ja eigentlich wumpe.
Anrufen geht nicht.
Ist nun ein formloser Hinweis per E-Mail hilfreich oder offiziell Stellung nehmen (ändert ja nichts am Sachverhalt, daher bin ich da nicht sicher)?
Oder ganz anders? 🙂
Ich würde per eMail um Rückruf bitten.
Kommt nach 24 oder 48 Stunden kein Rückruf würde ich die Frage per Mail stellen.
Ich würde aber in der Mail nur die Frage mit dem Bußgeld stellen, und nicht, wie der Fehler passieren konnte. Sollte es zum Telefonat kommen, und der Sachbearbeiter nett sein, kann man mal freundlich fragen.
schreib doch per Post (oder eMail, wenn möglich) zurück, dass Du denn Verstoss zugibst, mit der Höhe der Verwarnung aber nicht einverstanden bist, weil sie auf einer nicht rechtsgültigen StVo basiert; entweder , du bekommst einen korrigierten Bescheid, oder eine Einstellung ;
da Du denn Verstoss zugibst, halte ich ein BG-Verfahren für sehr unwahrscheinlich, ebenso einen Verwaltungskostenbescheid, denn es ist ja nur ein Widerspruch gegen den (fehlerhaften) Bescheid aufgrund veränderter Gesetzeslage.
Gruß rmx
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Danke euch.