Bußgeldbescheid wegen unnötigen Lärm - keiner Schuld bewusst ist?

Hallo zusammen

Ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen und habe keinen Plan wie ich reagieren soll. Es geht laut Bescheid um Erzeugung von unnötigen Lärm (ca 100€) durch meinen PKW an einem Nachmittag auf einem Parkplatz eines Supermarktes.

Ich habe erst mal Einspruch eingelegt. Mir ist wirklich nicht klar wie ich mit meinem Auto unnötigen Lärm erzeugt haben soll. Mein Golf 7 Diesel ist nicht modifiziert, ich höre auch wirklich nur Hörbücher im Auto und nie Musik und ich drehe keine Donuts oder versuche Burnouts (wirklich noch nie - ist eh ein Automatik). In dem Einspruch habe ich darum gebeten mir mehr Details zu dem Fall zu geben.

Nun ist der Brief gekommen, dass mein Einspruch fristgerecht eingegangen ist aber keine weiteren Erklärungen was hinter diesem unnötigen Lärm stehen soll. Ich habe jetzt wohl 4 Wochen Zeit bevor es zu einem Gericht geht einen Grund für den Einspruch anzugeben.

Ich habe 3 mal in meinem Leben einen Bußgeldbescheid gehabt und immer ging es nur um <10km/h Überschreitung bei denen ich einfach bezahlt habe. Hier fühle ich mich aber wirklich ungerecht behandelt. Entweder ist es ein echter Irrtum oder irgendjemand will hier Frust loswerden. Es gibt aber noch nicht mal ein Wohnhaus (nur Autohäuser und Supermärkte) ringsum - ich kann mir noch nicht mal erklären wer da am Parkplatz steht und sich Kennzeichen aufschreibt.

Was gibt man denn als Grund an wenn man sich gar nicht erklären kann was dahinter stehen soll? Ich könnte auch mal mit meiner Rechtsschutz sprechen aber die Selbstbeteiligung ist 300€. So oder so verliere ich!!! Ich finds echt Scheiße.

113 Antworten

Zitat:

@F.Kannenberg schrieb am 3. März 2022 um 13:45:19 Uhr:


Aber auf jeden Fall ist die Ordnungsbehörde verpflichtet, dem Betroffenen Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
Auch besteht eine Verpflichtung seitens der Ordnungsbehörde, einen konkreten Vorwurf zu beschreiben. Wie soll man sich denn sonst wehren.

Das ist für mich entscheidend. Ich möchte in jedem Fall wissen wer mich angezeigt hat und den genauen Grund. Je nachdem ob etwas davon aus dem Schreiben nicht ersichtlich ist, geht die Sache zum Anwalt.

Weiterhin sollte auch Fahrzeugtyp und Kennzeichen drauf stehen. Wäre nicht der erste Bescheid in dem das Kennzeichen nicht zum Fahrzeug passt.

Ich werde jetzt mittels Anwalt weiter machen allein um Akteneinsicht zu erlangen. Ob ich an dem Tag da war oder nicht kann ich nicht sagen. Da es sich aber um einen Freitag handelt und ich an dem Tag normalerweise dort den Wocheneinkauf erledige (außer wir fahren mal ausnahmsweise zu einem anderen Supermarkt) kann das schon sein.

Den Vorwurf hatte ich geschrieben „Unnötigen Lärm mit dem PKW erzeugt“. Konkreter steht’s auch nicht im Brief und Zeugen stehe da auch keine drin.

Zu dem besagten Kommentar: Jeder hat das Recht einen persönlichen Kommentar so zu empfinden wie er es für richtig hält. Ich habe mich bemüht sachlich Feedback zu geben, dass ich es nicht ok finde einen Angezeigten per se auch Schuld zu unterstellen. Damit kommt nämlich jeder Beschuldigte in Verteidigungsnot. Eine nicht anschuldigende Frage hätte sein können: „Kannst du dich denn wirklich an nichts an dem Tag erinnern? Irgend eine Auffälligkeit oder eine Person die sich vielleicht geärgert gefühlt haben könnte?“

Ich wünsche euch nicht, dass ihr in dir gleiche Situation kommt in der ich jetzt bin. Und wenn dann doch hoffe ich ihr habt Menschen im euch rum, die nicht gleich annehmen ihr müsst auch was gemacht haben sonst hätte euch ja keiner angezeigt.

Mit Verlaub muss, sollte es ein offizielles Schreiben sein, mehr drin stehen.
Zu den wesentlichen Angaben gehören die Daten des Beschuldigten, der zuständigen Behörde, Tatvorwurf (da reicht nicht unnötiger Lärm mit PKW. Es müssen die §§ der Gesetze zitiert sein.), -zeit und -ort, die Beweismittel sowie das Bußgeld und ggf. Nebenfolgen. Außerdem muss der Bußgeldbescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung beinhalten.

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Der Zeuge wird in einem Bußgeldbescheid auch angegeben.

Genau.
Ist schon komisch.
Nicht ganz plausibel.

Zitat:

@2704 schrieb am 3. März 2022 um 11:55:06 Uhr:



Zitat:

@xis schrieb am 3. März 2022 um 07:40:59 Uhr:


Turbo muss man evtl. eine Zeit abkühlen lassen, bevor der Motor abgeschaltet wird. Allerdings gilt das nicht für ein Anhalten nach dem Herumrollen auf einem Supermarktparkplatz (eher bei einem Zwischenstopp auf der Autobahn nach 200 km/h+).

Dazu reicht Standgas.

Standgas ist, wenn jemand alkoholisiert ist.
Leerlaufdrehzahl heißt das eigentlich.

... das ist wiederrum alle halbe Stunde einen nachschütten 😉

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 3. März 2022 um 12:53:07 Uhr:


Kann aber jeder private Penner einfach ne Anzeige schreiben, die direkt zu einem Bußgeld führt?

Die Anzeige wird von der Polizei geschrieben (aufgenommen), aber

jeder

Bürger hat das Recht, eine Anzeige zu stellen,

unabhängig

von seiner sozialen Stellung in der Gesellschaft.

Zitat:

@Matinko schrieb am 3. März 2022 um 17:36:48 Uhr:


Ich wünsche euch nicht, dass ihr in dir gleiche Situation kommt in der ich jetzt bin. Und wenn dann doch hoffe ich ihr habt Menschen im euch rum, die nicht gleich annehmen ihr müsst auch was gemacht haben sonst hätte euch ja keiner angezeigt.

War er schon,nur hab ich nicht versucht, dass über "ich weiß nicht ob ich überhaupt dort war, mir ist nichts aufgefallen etc" abzuwiegeln, sondern hab nachgedacht welche Situation für die Anzeige wegen Nötigung und drei weiterer Vergehen(überholen im Überholtverbot, bei rot über die Ampel fahren und überhöhte Geschwindigkeit)Igeführt haben könnte.

Ich hab dann beim Revier angerufen und die gebeten,ob ich zur Vernehmung nicht gleich erscheinen kann und nicht erst in 14 Tagen, so kann ich mich besser erinnern.
Ich hab dem Beamten dann meine Version erzählt und bekam dann wenig später die Mitteilung von der Staatsanwaltschaft,dass das Verfahren gegen mich eingestellt wurde.
Die beiden Bitches im Auto wollten mir einfach eine reinwürgen.

...nen Golf VII Diesel Variant hatte ich mal als Firmenwagen... ich kann mich noch gut fran erinnern, dass der nicht nur diesen Start / Stop-Mist drin hatte, sondern man als Fahrer auch bevormundet wurde wann und wie man Gas geben konnte.
Im Stand ohne eingelegten Gang war es überhaupt nicht möglich den Motor hoch zu drehen... das Gaspedal ging leer durch und der Motor blieb auf Leerlaufdrehzahl.
Vielleicht ist das ja beim Golf de TE auch so... so dass das ein gutes Argument wäre, wenn der Motor im Stand garnicht hochgedreht werden kann.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 3. März 2022 um 10:47:32 Uhr:



Zitat:

@Ben_F schrieb am 3. März 2022 um 10:37:44 Uhr:


Ja, dass es ne Owi ist weiß ich.
Nur hat's solche blockwarte und hilfssheriffs nicht zu interessieren. Wenn mich die Polizei dabei erwischt, ok, nehme ich hin.

Warum hat es niemanden zu interessieren, wenn Du Deine Umwelt mit unnötigem Gestank und Geräusch belästigst? Diese Haltung geht in Richtung asozial im Sinne von "sich nicht in die Gemeinschaft einfügend", die Gemeinschaft will eben idR nicht von so etwas unnötig belästigt werden.

...mit unserem neuen LKW machen wir das regelmäßig - der steht alle ca. 2-3 Wochen ca. 45 Minuten bis 1 Stunde mit laufendem Motor und terrorisiert die Umgebung mit dem entsprechenden Lärm von massiv erhöhten Drehzahlen.

Dieselpartikelfilter Freibrennen nennt sich das... 😉

Schaffen die das nicht bei der Fahrt

...da gibts 2 Stufen... als erstes kommt die grüne Warnlampe, da versucht der LKW während der Fahrt freizubrennen. Das mag vielleicht funtkionieren, wenn man ein paar 100km Autobahn schrubbt, etc.... aber bei unserem Fahrprofi kann man drauf warten, dass ein paar Stunden später spätestens am nächsten Tag die gelbe Warnlampe kommt... und kurz drauf ne fette Warnung, dass der Filter jetzt endgültig freigebrannt werden muß.

Dann mußte gucken, dass du den LKW mal 1 Stündchen nicht brauchst und auch so abstellst, dass er nicht bewegt werden muß... da sobald eine Fahrstufe eingelegt wird das Freibennen unterbochen wird. Wobei man es auch unerbrechen kann und anschließend erneut für die Restzeit starten... aber bei jedem Neubeginn kommt so ne Art Vorbereitungs- / Aufheizphase zusätzlich hinzu und es dauert nochmal ein paar Minuten länger.

Gestartet wird das ganze Spektakel übers Bordmenue... und so steht er dann da mit bollerndem Motor bei -frag mich jetzt nicht, ich hab noch nicht genau drauf geachtet- 1500 oder 2000 U/min... und zählt im Display die 45 oder 60 Minuten runter - in der BA steht noch drin drauf zu achten, dass keine brennbaren Gegenstände und auch z.B. keine anderen Fahrzeuge neben dem Auspuff stehen... da die Abgase dabei extem heiß ausgestoßen werden.

Zitat:

@Matinko schrieb am 3. März 2022 um 17:36:48 Uhr:



...
Ich wünsche euch nicht, dass ihr in dir gleiche Situation kommt in der ich jetzt bin. Und wenn dann doch hoffe ich ihr habt Menschen im euch rum, die nicht gleich annehmen ihr müsst auch was gemacht haben sonst hätte euch ja keiner angezeigt.

Übertreibst Du nicht ein bisschen? Es ist ja nicht so, dass Dir etwas gravierendes wie eine Körperverletzung, oder eine Vergewaltigung vorgeworfen wird, sondern bloß eine banale Lärmbelästigung. Und wegen sowas brauchst Du Menschen um Dich rum die Dir beistehen 🙄

Bevor Du hier so eine Wallung schiebst, würde ich mich erst einmal nach dem konkreten Vorwurf erkundigen. Die Möglichkeit hast Du ja.

Unnötigen Lärm durch ein Fahrzeug kann auf vielfältige Weise hervorgerufen werden, z.B auch durch laute Musik, Hupen, Motor für die Heizung laufen lassen, defekter Auspuff und, und, und...

Irgendwer wird sich wohl belästigt gefühlt haben. Möglicherweise hast Du das selbst gar nicht so wahrgenommen, vielleicht ist es auch nur eine Verwechslung, vielleicht hat Dir ein Spaßvogel auch nur einen Fake-Brief zugeschickt. Es bleibt bis zur Klärung also alles nur eine Spekulation.

Und selbst wenn Du da tatsächlich etwas verbockt haben solltest: Davon geht die Welt sicher nicht unter. Zahle dann halt und verbuche es unter dem Lehrgang "So nicht".

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