Bußgeldbescheid wegen angeblich nicht abgeschlossenem Auto
habe ich von der ´Bußgeldstelle erhalten, und auf ausdrückliche Nachfrage meinerseits war die Sachbearbeiterin aber so nett, und hatte mir das "Beweisfoto" zugeschickt, welches am 11.März 2022 um 08:48 Uhr von dem Außendienstmitarbeiter der Bugeldstelle aufgenommen worden ist.
Ich lade dieses Foto einmal hoch
Was meint ihr aufgrund dieses Fotos:
Ist, bzw. war das Auto abgeschlossen?
176 Antworten
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 3. April 2022 um 08:16:03 Uhr:
Ich steige da langsam gar nicht mehr durch.
Wenn das Auto schon nicht zugeschlossen war, dann wenigstens diesen Thread. 😁 😉
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 3. April 2022 um 07:44:31 Uhr:
Zitat:
@AS60 schrieb am 3. April 2022 um 02:30:28 Uhr:
1. Normalerweise haben Unternehmen die für die Stadt bzw. die Behörde arbeiten in aller Regel Plätze nachzuweisen, auf denen insbesondere Fahrzeuge abgestellt werden können, die nicht komplett zu sichern sind. Sichergestellte Fahrzeug haben auf einem gesicherten Grundstück zu stehen und nirgendwo anders.
2. Im Übrigen halte ich es für völlig abwegig, dass ein Fahrzeug auf Grund einer nicht geschlossenen bzw. fehlender Scheibe als nicht als nicht verschlossen gelten soll und damit als ungesichert. Von daher sehe ich hier auch keine Berechtigung für ein Verwarngeld.
3. Wie hier schon gesagt wurde, müsste dann jedes Cabrio, bei dem das Verdeck offen ist, entfernt und dementsprechend sanktioniert werden.
1. und genau von dort hat der TE den Wagen gegen Zahlung der 250€ abgeholt
2. wie interpretierst Du dann eine offene Scheibe sonst? Ich habe also mein Haus auch ausreichend gegen Einbruch gesichert wenn das Küchenfenster offen ist aber die Haustüre verschlossen? Sowohl Verwarnung als auch Abschleppen waren voll gerechtfertigt
3. Cabrios gelten als verschlossen wenn die Scheiben oben sind. Auch für die Versicherung. Ein Stoffdach stellt ja eh kein Hindernis dar.
1. Das habe ich dann falsch verstanden.
Ich habe insgesamt nur beschrieben, wie es bei uns ablaufen würde. Und ein Auto dass man selbst bei geöffnetem Fenster zumindest noch kurzschließen muss, um es zu entwenden mit einem Haus mit geöffneter Tür zu vergleichen ist völliger Quatsch. Aber das weißt du bestimmt selber.
Und ob die Versicherung Cabrios mit geschlossenen Scheiben für geschlossen ansehen ( wenn es dann wirklich so ist ) ist Sache der Versicherung und nicht bindend für irgendwelche Behörden um über eine Sicherstellung zu entscheiden, wobei es hilfreich wäre, wenn du diese Behauptung irgendwie untermauern könntest.
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 3. April 2022 um 07:39:09 Uhr:
Zitat:
@augenauf schrieb am 3. April 2022 um 01:47:09 Uhr:
Erst mal finde ich das auch ziemlich daneben, dass der TE die Info nur nach und nach raus gerückt hat.Und nun zum eigentlichen Thema (natürlich IMHO) : ich sehe hier die Werkstatt in voller Haftung. Denn sie hat es zugelassen, dass das Fahrzeug ungesichert auf öffentlichen Grund stand. Ein absolutes NoGo. Wäre interessant zu wissen, was deren Haftpflichtversicherung dazu sagt.
Wenn es denn so eindeutig war. Oder könnte es auch so gewesen sein:
W: wir können das erst übermorgen machen wenn Du das Teil hast. Auto kann bei uns nicht stehen
TE: wo soll ich denn damit hin?
W: keine Ahnung, nimm’s mit und stell es irgendwo hin
TE: und wenn’s regnet?
W: mach halt da die Plane drüber …
Es kann auch völlig frei erfunden sein. Was sollen denn jetzt diese erfundenen Szenarien.
Und ob die Versicherung Cabrios mit geschlossenen Scheiben für geschlossen ansehen ( wenn es dann wirklich so ist ) ist Sache der Versicherung.
Nicht nur die Scheiben müssen geschlossen sein sondern auch die Türen müssen verriegelt sein. Das Cabriolet-Dach kann geöffnet bleiben. Dann gilt das Fahrzeug im versicherungsrechtlichen Sinne als abgeschlossen.
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Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 3. April 2022 um 12:30:44 Uhr:
Nicht nur die Scheiben müssen geschlossen sein sondern auch die Türen müssen verriegelt sein. Das Cabriolet-Dach kann geöffnet bleiben. Dann gilt das Fahrzeug im versicherungsrechtlichen Sinne als abgeschlossen.
Das hatte ich voraugesetzt.
Vielleicht macht sich der TE ja noch die Mühe, uns die komplette Geschichte chronologisch von A-Z zu schildern, ohne wichtige Details auszulassen. Dann müßten wir hier nicht mehr ständig Spekulationen anstellen, die mitunter mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmen.
doppelt, gelöscht
Zitat:
Vielleicht macht sich der TE ja noch die Mühe, uns die komplette Geschichte chronologisch von A-Z zu schildern, ohne wichtige Details auszulassen. Dann müßten wir hier nicht mehr ständig Spekulationen anstellen, die mitunter mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmen.
Die komplette Geschichte chronologisch hatte ich ja schon gestern geschrieben.
Nochmals vielen herzlichen dank für die vielen vielen auch kritischen Antworten
aber das hilft mir jetzt nicht weiter, wenn auf mögliche Fehler meinerseits hingewiesen wird, denn ich kann die Zeit nicht zurückdrehen, und was ungeschehen machen, noch Fehler jetzt noch nachträglich korrigieren.
Ich habe hier im
Forum geschrieben, weil ich Hilfe brauche,um eine vernüftige STRATEGIE und TAKTIK zu erarbeiten, wie ich die 250€ zurück erhalte.
Lt. Auskunft der telefonischen Rechtsberatung des ADAC kann dieses nur gelingen, wenn ich
1. Nachweise, dass das Auto abgeschlossen war
- dieses ist möglich, da selbst auf dem behördlichen Bild erkennbar ist,dass die Knöpfe unten sind.
2. Auch den Nachweis erbringe, das eine Plane über dem Auto war
- diese war ja tatsächlich über dem Auto, und ist ja selbst auf dem behördlichen Foto noch zu erkennen.
Ich möchte einmal ein anderes Beispiel bringen:
Es wurde bei einem Geschäft die Scheibe eingeschlagen,und der Besitzer des Geschäfts hatte das Loch mit einer Folie abgeklebt. Dieses muß wohl einen anderen Mann zum Einstieg in das Geschäft veranlasst haben, der auch noch während des Einbruches von der Polizei gestellt wurde, und sein Anwalt hatte sich dann während der Gerichtsverhandlung auf das nicht ausreichend gegen Einbruch gesichrete Geschäft berufen, was seinen Mandanten erst zum Einbruch verleitet haben will.
Der Richter lies das nicht gelten, und verurteilte den Einbrecher, der so lt. Auffassung des Richter keinen Grund hatte, sich an fremdem Eigentum zu vergreifen, und überhaupt anzufangen, die Folie zu entfernen.
Selbst wenn der Typ nicht eingebrochen wäre, so wäre schon das Entfernen der Schutzfolie eine Sachbeschädigung.
Auch versuchte der Einbrecher gegen den Geschäftsinhaber rechtlich vorzugehen, weil er sich beim Einbruch in das Geschäft an einer Glasscherbe verletzt hatte. Aber auch das wurde abgeschmettert.
Ähnlich verhält es sich auch bei meinem Golf Cabrio:
Es war auch mit einer Plane überdeckt.
Wer immer diese Plane / Vollgarage auch abgemacht hatte, hat sich schon an fremden Eigentum vergiffen.
Und selbst wenn es ein Außendienstmitarbeiter der Behörde war, um festzustellen,ob Kennzeichen am Auto sind, hat dann nach Feststellung die Folie / Plane / Vollgarage wieder anzubringen, da dieses ja auch als Wetterschutz gegen Reinregnen dient.
Das Abstellen des angemeldeten Autos ordnungsgemäß in einer Parktasche vor einer Autowerkstatt und mit einer Plane gegen Reinregnen abgedeckt ist ja schon so offensichtlich, dass dieses Auto jemanden gehört und niemand entsorgt ein Auto, was ihm nichts wert ist, und deckt dieses noch mit einer Plane gegen Reinregnen ab.
Und genau hierfür bräuchte ich Tipps, wie ich das Taktisch vernünftig vorbringen kann
Ich lasse mich gern überraschen. Aber mein Tipp ist - Du bemühst Dich vergebens. Spätestens zu 2 wirst Du wahrscheinlich keinen Nachweis mehr führen können, wer wann die Plane entfernt haben mag.
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 3. April 2022 um 23:43:46 Uhr:
Ich lasse mich gern überraschen. Aber mein Tipp ist - Du bemühst Dich vergebens. Spätestens zu 2 wirst Du wahrscheinlich keinen Nachweis mehr führen können, wer wann die Plane entfernt haben mag.
NOCHMALS:
Es geht nicht darum, werr die Plane entfernt hat, sondern
Das eine Plane dran war !!!
Zitat:
@32.4-032203359 schrieb am 3. April 2022 um 23:46:06 Uhr:
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 3. April 2022 um 23:43:46 Uhr:
Ich lasse mich gern überraschen. Aber mein Tipp ist - Du bemühst Dich vergebens. Spätestens zu 2 wirst Du wahrscheinlich keinen Nachweis mehr führen können, wer wann die Plane entfernt haben mag.NOCHMALS:
Es geht nicht darum, werr die Plane entfernt hat, sondern
Das eine Plane dran war !!!
Und wenn sie so drann war wie auf Deinen Bildern gezeigt dann darf das Auto so gar nicht abgestellt werden.
Ja es ist egal ob die Plane vom Wind oder jemanden Anderen oder vom OA Mitarbeiter (Zwecks prüfen der kennzeichen) entfernt wurde.
Darunter war ein "unverschlossenes" Fahrzeug welches zum Ordnungswidrigkeit führte und zur Sicherheitsverwahrung.
Zitat:
@32.4-032203359 schrieb am 3. April 2022 um 23:01:07 Uhr:
Und genau hierfür bräuchte ich Tipps, wie ich das Taktisch vernünftig vorbringen kann
Gar nicht. Es gibt keine Taktik, die dir in diesem Fall weiterhilft. Außer zahlen und daraus lernen, dass unverschlossene Autos nicht auf öffentlichem Verkehrsgrund abgestellt werden dürfen. Eine Plane ist nun mal kein Versperren eines Fahrzeugs, sieh es halt einfach mal ein.
Es hilft auch nichts wenn die Plane zwar dran war als Du das Auto so abgestellt hattest, aber eben nicht mehr als der Kontrollierende Beamte oder Angestellte des Ordnungsamtes, Polizei, usw. Dein Auto entdeckt hat.
Eben weil in der Zwischenzeit jemand anders die entfernt hat. Und wer das war weißt Du nicht und wirst Du auch nicht rausfinden können. Und das OA ebenso wenig und einen Richter überzeugt das sicher auch nicht.
Du sagst: als ich weg bin war das Auto zugedeckt und verschlossen.
(Aber: das ist auch entscheidend:
Du hast ja gar keinen Beweis in der Hand, Foto mit Zeitstempel oder Zeugen daß das wirklich so war.)
Behörde sagt: als wir hinkamen war das Auto offen (fehlende Scheibe) und ohne Plane.
Zitat:
@32.4-032203359 schrieb am 2. April 2022 um 13:38:14 Uhr:
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 2. April 2022 um 13:31:51 Uhr:
Wenn das Fenster offen ist, dann ist es vollkommen unerheblich, ob das Fahrzeug mit dem Schlüssel abgeschlossen ist oder nicht.Weil die Scheibe eingeschlagen war, wurde das Auto auch komplett mit einer Plane mit Gummizug vorne und Gummizug hinten (eine sog. Autogarage) abgedeckt und zusätzlich noch mit einem "Schnappverschluß" unter dem "Bauch" also dem Unterboden gesichert.
Das Auto war vor einer KFZ Reparatur Werkstatt geparkt mit Kontaktdaten wie Telefon Nummer von mir auf einem Zettel geschrieben - abgelegt auf dem Armaturenbrett.
Das Auto stand da, weil die Scheibe noch nicht lieferbar war, und erst 2 Tage später angeliefert und gekauft werden konnte.
Hatte das Auto am 09.März 2022 späten Nachmittag gegen 17😮o Uhr dort abgestellt.
Das ist egal. Wenn es auf öffentlichem Grund stand, dann ist die Ornungswidrigkeit gegeben. Da hilft kein Diskutieren. Und es mag einem gefallen oder nicht. Ist aber leider so.
Du kannst dann sogar froh sein, wenn das Auto nicht abgeschleppt wurde. In vielen Städten werden Autos mit eingeschlagenen Scheiben - als nicht sicher - abgeschleppt. Z.B. weil wg. restlicher Glasscherben noch Verletzungsgefahr besteht
der Wagen ist doch abgeschleppt worden. TE möchte jetzt irgendeinen finden, der die Kosten für das Abschleppen erstatten soll.