Bußgeldbescheid wegen angeblich nicht abgeschlossenem Auto
habe ich von der ´Bußgeldstelle erhalten, und auf ausdrückliche Nachfrage meinerseits war die Sachbearbeiterin aber so nett, und hatte mir das "Beweisfoto" zugeschickt, welches am 11.März 2022 um 08:48 Uhr von dem Außendienstmitarbeiter der Bugeldstelle aufgenommen worden ist.
Ich lade dieses Foto einmal hoch
Was meint ihr aufgrund dieses Fotos:
Ist, bzw. war das Auto abgeschlossen?
176 Antworten
Habe es schon mehrfach gesehen, dass ohne bösartiges Eingreifen Abdeckplanen von geparkten Autos einfach nur durch den Wind runtergerissen wurden.
Das käme ebenso in Frage wie eine Entfernung durch Behördenmitarbeiter oder Abschlepper.
Zitat:
@32.4-032203359 schrieb am 3. April 2022 um 00:04:34 Uhr:
Jetzt mal meine ganz persönliche Meinung zu dem Fall:1. Ich finde es schon ziemlich fies und hinterhältig von der Behörde ein Auto abzuschleppen, was vor einer Werkstatt steht, mit Zettel und Telefonnummer für evtl. Rückfragen auf dem Armaturenbrett, dass das Auto in die Werkstatt zur Reparatur verbacht wird.
2. Die Reparatur hat incl.neue Scheibe und Einbau weniger als 1/3 gekostet, was das aunnötige Abschleppen gekostet hat, wobei ich um Bezahlung der Abschleppgebühren nicht heraumgekommen bin, sonst hätten die das Auto einkassiert.
3. Es kann mir keiner erzählen, dass der Aussendienstmitarbeiter der Behörde nicht erkannt hat, was hier vor sich ging, und nur jemand sein Auto repariert haben möchte, was vorher irgend ein kriminelles Ar*ch-Loch kaputtgekloppt hat.
4. Für mich persönlich ist die Behörde schlimmer als der Kriminelle Scheibenkaputtschmeisser, der hat das vielleicht an den Auto aus Frustration gemacht, oder weil er unter Drogen stand. Aber die Behörde hat diese Maßnahme mit vollem Bewusstsein in Zusammenarbeit mit dem Abschlepper eiskalt durchgezogen, also den Kriminellen in der Schadenshöhe sogar noch weit übertroffen
5. Mir fehlen nun 250€ in der Kasse, die ich gerne wieder hätte, denn auch ich habe mein Leben zu bestreiten und brauche Geld für Treibstoff und Lebensmittel usw.
1. warum das Fahrzeug dort ungesichert stand ist doch völlig egal. Und ob Zettel und Plane zum Kontrollzeitpunkt noch da waren ist eine Frage - ob die Dir aufgrund des Zettels hinterher laufen müssen eine andere Frage. Rein sachlich betrachtet ist Deine Darstellung erst mal eine unbewiesene Behauptung von Dir.
2. die Höhe der Reparatur hat mit dem Sachverhalt was zu tun?
3. der muss also erkannt haben, dass Du Opfer eines „Kriminellen“ warst? Es war ganz sicher kein Besoffener oder ein gelangweilter Jugendlicher? Und selbst wenn - was ändert es an dem Sachverhalt? Der Wagen stand ungesichert. Und selbst wenn der Mitarbeiter des OA erkennen konnte „hey, der soll da vielleicht repariert werden“ ändert das was an dem Sachverhalt? Der Wagen stand ungesichert.
4. dein Zorn richtet sich gegen die Falschen meine ich. Ich sag’s mal ganz deutlich und unfreundlich: Deine Werkstatt ist ein Ar???loch-Haufen - weil sie Dir gesagt haben den Wagen ungesichert draußen abzustellen. Oder haben sie am 9. vielleicht gesagt du sollst ihn mit der Scheibe wieder vorbei bringen? Dann sähe das nochmal anders aus …. Auf jeden Fall aber kannst Du Dich ausgiebig und in der Hauptsache über Dich selbst ärgern. Saudumm abgestellt hast DU den Wagen. Auf Weisung einer windigen Billigwerkstatt und ohne nachdenken. Oder würdest Du den immer und überall freiwillig mit offenem Fenster stehen lassen? Ach nee, nur vor einer Werkstatt wenn die Angestellten das so sagen …
5. wie viel Geld Du zur Verfügung hast oder gern zum Leben ausgeben möchtest ist vollkommen egal. Aber Du kannst natürlich dieser Argumentation vorstellig werden … wieder bekommen wirst Du sie wahrscheinlich nicht.
Meine These: irgendjemand hat die Plane im Wind durch das offene Fenster sich beulen sehen. Hat sie weggezogen und ein paar Kleinigkeiten rausgenommenen. Und dann wurde das OA auf den Wagen aufmerksam und hat entsprechend gehandelt. Und wer weiß - vielleicht ist die Werkstatt tatsächlich für diese Auslagerung von Kundenfahrzeugen bekannt und deshalb genau solche Autos im Focus …
Erst mal finde ich das auch ziemlich daneben, dass der TE die Info nur nach und nach raus gerückt hat.
Und nun zum eigentlichen Thema (natürlich IMHO) : ich sehe hier die Werkstatt in voller Haftung. Denn sie hat es zugelassen, dass das Fahrzeug ungesichert auf öffentlichen Grund stand. Ein absolutes NoGo. Wäre interessant zu wissen, was deren Haftpflichtversicherung dazu sagt.
Zitat:
@augenauf schrieb am 3. April 2022 um 01:47:09 Uhr:
Erst mal finde ich das auch ziemlich daneben, dass der TE die Info nur nach und nach raus gerückt hat.Und nun zum eigentlichen Thema (natürlich IMHO) : ich sehe hier die Werkstatt in voller Haftung. Denn sie hat es zugelassen, dass das Fahrzeug ungesichert auf öffentlichen Grund stand. Ein absolutes NoGo. Wäre interessant zu wissen, was deren Haftpflichtversicherung dazu sagt.
Normalerweise haben Unternehmen die für die Stadt bzw. die Behörde arbeiten in aller Regel Plätze nachzuweisen, auf denen insbesondere Fahrzeuge abgestellt werden können, die nicht komplett zu sichern sind. Sichergestellte Fahrzeug haben auf einem gesicherten Grundstück zu stehen und nirgendwo anders. Im Übrigen halte ich es für völlig abwegig, dass ein Fahrzeug auf Grund einer nicht geschlossenen bzw. fehlender Scheibe als nicht als nicht verschlossen gelten soll und damit als ungesichert. Von daher sehe ich hier auch keine Berechtigung für ein Verwarngeld. Wie hier schon gesagt wurde, müsste dann jedes Cabrio, bei dem das Verdeck offen ist, entfernt und dementsprechend sanktioniert werden. Ich kenne es nur so, dass verschlossene Fahrzeuge, und es soll ja wohl verschlossen gewesen sein, mit geöffneter Scheibe nur zur Eigentumssicherung eingeschleppt werden, wenn im Fahrzeug einiges an Wertsachen vorhanden ist, die nicht sichergestellt werden können. Ist das nicht der Fall bleibt die Karre stehen. Und wenn ich mir das Fahrzeug des TE so anschaue sprechen wir hier von nichts wertvollem mehr. Hier liegen wohl die Kosten fürs Schleppen fast im Bereich des Komplettwertes des Fahrzeug. Zumindest lässt die Optik darauf schließen. Von daher wäre die Karre da wo ich herkomme nicht geschleppt worden.
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Es ist aber wirklich so, daß ein Auto mit geöffneten Fenstern als ungesichert gegen unbefugte Benutzung gilt und das ein ganz offiziell legales 15€ Verwarngeld erlaubt. Habe es selbst vor einiger Zeit schon erhalten. (DM 20.- glaube ich waren das…)
Zum TE: bist Du noch nicht auf die Idee gekommen, daß in der Zeit zwischen Deinem Abstellen und dem Einschreiten des OA , einfach irgendein „Krimineller“ oder ein „A…loch“ die Plane weggezogen, den TürEntriegelungsknopf, dank fehlender Scheibe, hochgezogen, sich in Dein Auto gesetzt, alles nach brauchbarem durchsucht und dabei deinen Zettel und die ZB1 weggeworfen oder geklaut hat?
Meine ganz feste Vermutung lautet:
Genau so war es!
(Darum wahrscheinlich auch das Foto vom OA mit der zerknüllten Plane unter dem Heck, un zu zeigen in welchem Zustand Dein Auto vorgefunden wurde.)
Gibt leider zuviele Deppen auf der Welt.
Auch schon lange her: in der Nähe eines unbeleuchteten Weges bei einem S-Bahnhofs wurden einmal bei ca.5 Autos,darunter meines, u.a.die kleinen Dreieck Seitenscheiben eingeworfen, Türknopf enttiegelt (war Mitte der 90er Jahre) Handschuhfächer durchwühlt, geleert, (auch wertloses Zeug mitgenommen wie Kugelschreiber, Büroklammern etc.) und sogar den billigen No Name AutoRadio geklaut.
Natürlich vor Ort Anzeige gemacht, Kripo war auch da wg.Fingerabdrücke usw., sowie auch die anderen betroffenen PKW Bes.
Aber nie mehr irgendwas gehört von der Geschichte.
Wie kann man nur auf die abwegige Idee kommen das hier,außer dem TE,irgendwer anderes für das was passiert ist verantwortlich ist.
Was die Werkstatt einem erzählt ist doch völlig unerheblich,es ist das Fahrzeug des TE,er alleine hat dafür Sorge zu tragen das sein Fahrzeug Regelkonform abgestellt ist.
Die ganze weitere Spekulation warum,wieso und weshalb wer was wann gemacht haben könnte ist auch völlig egal.
Das Ordnungsamt hat das Fahrzeug ohne Plane unverschlossen vorgefunden.
Schon mal jemand auf die Idee gekommen das der abgeschleppt wurde weil der Ordnungshüter daher schon einen unbefugten Zugriff vermuten durfte.
Also lässt er ihn sichern um weiteren Zugriff zu verhindern,da gibt es doch nichts zu diskutieren.
Dabei spielt es auch keine Rolle ob er erkennen kann das der vor einer Werkstatt steht und dort repariert werden soll.
Da kann man sich ärgern wie man will,aber außer dem TE ist daran niemand anderes daran schuld.
Wenn er nur ein Ticket über 15€ bekommen hätte und der Wagen am nächsten Morgen weg gewesen wäre würde er heulen weil er nicht vom Ordnungsamt gesichert wurde.
Zitat:
@augenauf schrieb am 3. April 2022 um 01:47:09 Uhr:
Erst mal finde ich das auch ziemlich daneben, dass der TE die Info nur nach und nach raus gerückt hat.Und nun zum eigentlichen Thema (natürlich IMHO) : ich sehe hier die Werkstatt in voller Haftung. Denn sie hat es zugelassen, dass das Fahrzeug ungesichert auf öffentlichen Grund stand. Ein absolutes NoGo. Wäre interessant zu wissen, was deren Haftpflichtversicherung dazu sagt.
Wenn es denn so eindeutig war. Oder könnte es auch so gewesen sein:
W: wir können das erst übermorgen machen wenn Du das Teil hast. Auto kann bei uns nicht stehen
TE: wo soll ich denn damit hin?
W: keine Ahnung, nimm’s mit und stell es irgendwo hin
TE: und wenn’s regnet?
W: mach halt da die Plane drüber …
Den Ausführungen entnehme ich nämlich, dass die Werkstatt gar nicht das Fehlen des Wagens festgestellt hat, sondern TE, der den Wagen 2 Tage. Ach Abstellen wieder zur Werkstatt bringen wollte. Die wussten also gar nicht eingebaut der parkt und hatten den Schlüssel nicht. Und jetzt wird eifrig etwas konstruiert dass irgendjemand anderes die 250€ ersetzen soll. Was ich kommen sehe, dass die Werkstatt sagt: wir haben den Kunden weg geschickt, er soll mit dem Teil wieder kommen und dann den Wagen bringen, dann machen wir das schnell.
Ich sehe, dass das ganz allein an dem TE hängen bleibt.
Zitat:
@AS60 schrieb am 3. April 2022 um 02:30:28 Uhr:
Zitat:
@augenauf schrieb am 3. April 2022 um 01:47:09 Uhr:
Erst mal finde ich das auch ziemlich daneben, dass der TE die Info nur nach und nach raus gerückt hat.Und nun zum eigentlichen Thema (natürlich IMHO) : ich sehe hier die Werkstatt in voller Haftung. Denn sie hat es zugelassen, dass das Fahrzeug ungesichert auf öffentlichen Grund stand. Ein absolutes NoGo. Wäre interessant zu wissen, was deren Haftpflichtversicherung dazu sagt.
1. Normalerweise haben Unternehmen die für die Stadt bzw. die Behörde arbeiten in aller Regel Plätze nachzuweisen, auf denen insbesondere Fahrzeuge abgestellt werden können, die nicht komplett zu sichern sind. Sichergestellte Fahrzeug haben auf einem gesicherten Grundstück zu stehen und nirgendwo anders.
2. Im Übrigen halte ich es für völlig abwegig, dass ein Fahrzeug auf Grund einer nicht geschlossenen bzw. fehlender Scheibe als nicht als nicht verschlossen gelten soll und damit als ungesichert. Von daher sehe ich hier auch keine Berechtigung für ein Verwarngeld.
3. Wie hier schon gesagt wurde, müsste dann jedes Cabrio, bei dem das Verdeck offen ist, entfernt und dementsprechend sanktioniert werden.
1. und genau von dort hat der TE den Wagen gegen Zahlung der 250€ abgeholt
2. wie interpretierst Du dann eine offene Scheibe sonst? Ich habe also mein Haus auch ausreichend gegen Einbruch gesichert wenn das Küchenfenster offen ist aber die Haustüre verschlossen? Sowohl Verwarnung als auch Abschleppen waren voll gerechtfertigt
3. Cabrios gelten als verschlossen wenn die Scheiben oben sind. Auch für die Versicherung. Ein Stoffdach stellt ja eh kein Hindernis dar.
Wie ich schon geschrieben habe ist es vollkommen egal was ihm die Werkstatt gesagt hat oder nicht.
Das ist alles unnötig rum konstruieren um eine überflüssige Sache.
Es zählen die Fakten.
Wagen stand unverschlossen im öffentlichen Verkehrsraum,Verantwortlicher ist da alleine der TE.
Und ein Cabrio und ein Haus haben hiermit nichts zu tun.
Warum werden hier immer Dinge konstruiert die mit dem eigentlichen Fall null zu tun haben?
Zitat:
@32.4-032203359 schrieb am 2. April 2022 um 23:48:39 Uhr:
Zitat:
@Rockville schrieb am 2. April 2022 um 23:43:48 Uhr:
Ja, zuerst kam ein Verwarnungsgeld über 15€ , da ich aber mit Bezahlung dessen meine Chance auf Erstattung der 250€ Abschleppkosten "in den Wind" geschossen hätte, habe ich dagegen Widerspruch eingelegt, und weil die Behörde dem nicht abhelfen konnte oder wollte, ist nun ein Bußgeldbescheid ergangen, gegen den ich Wiederum Einspruch eingelegt habe.
Es obliegt nun der Behörde, ob die dem Einspruch stattgeben, oder nicht.
Im letzteren Falle geht es zum zuständigen Amtsgericht, wo ich dann meine möglichst guten Argumente vorbringen muß in Richtung Freispruch.
Gegen ein Verwarnungsgeld gibt es keine Widerspruchsmöglichkeit. Man kann entweder zahlen oder nicht. Zahlt man nicht kommt es zum Bußgeldbescheid. Nur gegen den Bußgeldbescheid gibt es dann die Möglichkeit des Einspruchs.
Ich steige da langsam gar nicht mehr durch. Erst ist die Plane vuh mit Gummizug und noch ein Gurt unterm Bauch gesichert, auf dem Foto ist sie weg. Muss starker Wind gewesen sein oder der Mitarbeiter vom OA hat sie extra abgebaut, damit er das offene Auto feststellen konnte?
Bei allem Respekt, aber das glaubste doch selbst nicht mehr.
egal ob die Scheibe offen oder eingeschlagen war, es darf zur Eigentumssicherung abgeschleppt werden. Daher sind die Abschleppkosten und auch das Bußgeld gerechtfertigt. Gerichtlich dagegen vorzugehen füllt nur die Kassen der Anwälte.
Hier ein Urteil
Der Name ist Programm bei dem Anwalt. 😁😁
Zitat:
@AS60 schrieb am 3. April 2022 um 02:30:28 Uhr:
Zitat:
@augenauf schrieb am 3. April 2022 um 01:47:09 Uhr:
Erst mal finde ich das auch ziemlich daneben, dass der TE die Info nur nach und nach raus gerückt hat.Und nun zum eigentlichen Thema (natürlich IMHO) : ich sehe hier die Werkstatt in voller Haftung. Denn sie hat es zugelassen, dass das Fahrzeug ungesichert auf öffentlichen Grund stand. Ein absolutes NoGo. Wäre interessant zu wissen, was deren Haftpflichtversicherung dazu sagt.
Wie hier schon gesagt wurde, müsste dann jedes Cabrio, bei dem das Verdeck offen ist, entfernt und dementsprechend sanktioniert werden. Ich kenne es nur so, dass verschlossene Fahrzeuge, und es soll ja wohl verschlossen gewesen sein, mit geöffneter Scheibe nur zur Eigentumssicherung eingeschleppt werden, wenn im Fahrzeug einiges an Wertsachen vorhanden ist, die nicht sichergestellt werden können.
Das ist eben nicht so. Ein Cabrio gilt auch mit offenem Verdeck als verschlossen, wenn die Türen verschlossen sind und die Scheiben hochgedreht sind. Das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Wertsachen ist nicht relevant für die Eigentumssicherung.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 3. April 2022 um 08:16:03 Uhr:
Ich steige da langsam gar nicht mehr durch. Erst ist die Plane vuh mit Gummizug und noch ein Gurt unterm Bauch gesichert, auf dem Foto ist sie weg. Muss starker Wind gewesen sein oder der Mitarbeiter vom OA hat sie extra abgebaut, damit er das offene Auto feststellen konnte?
Bei allem Respekt, aber das glaubste doch selbst nicht mehr.
Und ich dachte schon ich bin schwer von Begriff. Warum hat das Auto auf den Bildern auf Seite 5 immer noch oder schon wieder die Plane umgelegt allerdings eine intakte Seitenscheibe?
Wer läßt den Fahrzeugschein in einem nicht zu sichernden Auto?
Gruß