Bußgeldbescheid wegen angeblich nicht abgeschlossenem Auto
habe ich von der ´Bußgeldstelle erhalten, und auf ausdrückliche Nachfrage meinerseits war die Sachbearbeiterin aber so nett, und hatte mir das "Beweisfoto" zugeschickt, welches am 11.März 2022 um 08:48 Uhr von dem Außendienstmitarbeiter der Bugeldstelle aufgenommen worden ist.
Ich lade dieses Foto einmal hoch
Was meint ihr aufgrund dieses Fotos:
Ist, bzw. war das Auto abgeschlossen?
176 Antworten
Woraus schließt du eigentlich, dass es nicht um das Fenster, sondern um die (nicht) verriegelte Tür geht?
So, noch einmal die Schilderung der Ereignisse:
1,) Auto am 09.März 2022 späten Nachmittag gegen 17Uhr abgestellt
Plane drübergemacht, abgeschlossen, und Zettel mit meinen Kontaktdaten wie Tel Nr auf das Armaturenbrett gelegt
2.) am 11.März 2022 kam die Scheibe, ich sofort zur Werkstatt gefahren, die Scheibe dort abgegeben
3.) Ich dann am 11.März 2022 zum Auto, das war weg - ich dachte gestohlen
4.) zur Polizei Anzeige gemacht
5.) Es stellte sich heraus, dass der Abschlepper das Auto hatte, worauf ich ihn anrief und er das bestätigte.
6.) Auto abgeholt, die 250 € bezahlt, und der Abschlepper bestätigte, das am Auto eine Plane war, die er in das Auto hineingelegt hat
7.) Plane lag zusammengefaltet auf der Rücksiitzbank.
8.) Zettel war weg, und ebenso der Fahrzeugschein, der sich im Handschuhfach befand
Zitat:
@Rockville schrieb am 2. April 2022 um 23:30:44 Uhr:
Woraus schließt du eigentlich, dass es nicht um das Fenster, sondern um die (nicht) verriegelte Tür geht?
Das Auto war zusätzlich mit einer Plane komplett abgedeckt.
Die Aussage der Behörde war auch, dass Auto sei nicht verschlossen gewesen, was ja durch meine vorherig hochgeladenen Fotos widerlegt werden kann, wenn man die Stellung der Knöpfe (hoch & runter) vergleicht.
Irgendjemand muß die Plane weggenommen haben, wobei ich nicht ausschließen kann, dass das nicht die Mitarbeiter / Außendienstmitarbeiter der Bußgeldstelle waren,.
Aber das stellt natürlich nur meine persönliche Meinung dar.
Zumindestens aber lag ein Zettel mit meiner Telefon Nummer und Hinweis, dass das Auto in die Werkstatt verbracht wird, sobald die Scheibe da ist auf dem Armaturenbrett und meine Bitte doch anzurufen, falls (Rück-) Fragen sind.
Die Behörde behaupte nun, da sei kein Zettel gewesen
Zitat:
@32.4-032203359 schrieb am 2. April 2022 um 23:38:50 Uhr:
Irgendjemand muß die Plane weggenommen haben, wobei ich nicht ausschließen kann, dass das nicht die Mitarbeiter / Außendienstmitarbeiter der Bußgeldstelle waren,.
Ja, vielleicht. Es ist ja bei dieser Plane auch das Kennzeichen nicht mehr lesbar, sodass du die Plane gar nicht auf öffentlicher Straße benutzen darfst. Also war das mit der (nicht) verriegelten Tür nur deine Vermutung, die sich dann wohl als falsch herausgestellt hat?
Und da der Zeitraum zwischen der Feststellung des beschädigten Fensters und der Reparatur wohl zu lang war, dürfte eben auch der Vorwurf gerechtfertigt sein. Ist bis jetzt nur ein Verwarnungsgeldangebot gekommen? Weiter vorne schreibst du von einem Bußgeldbescheid, das wäre also einschl. Gebühren und Auslagen.
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Also mit Bezahlung der 15€ würde ich der behörde ja Recht geben, und meine Chance die 250€ zurückzubekommen sind lt. Aussage des ADAC Rechtsanwaltes NULL
Zitat:
@Rockville schrieb am 2. April 2022 um 23:43:48 Uhr:
Zitat:
@32.4-032203359 schrieb am 2. April 2022 um 23:38:50 Uhr:
Irgendjemand muß die Plane weggenommen haben, wobei ich nicht ausschließen kann, dass das nicht die Mitarbeiter / Außendienstmitarbeiter der Bußgeldstelle waren,.Ja, vielleicht. Es ist ja bei dieser Plane auch das Kennzeichen nicht mehr lesbar, sodass du die Plane gar nicht auf öffentlicher Straße benutzen darfst. Also war das mit der (nicht) verriegelten Tür nur deine Vermutung, die sich dann wohl als falsch herausgestellt hat?
Und da der Zeitraum zwischen der Feststellung des beschädigten Fensters und der Reparatur wohl zu lang war, dürfte eben auch der Vorwurf gerechtfertigt sein. Ist bis jetzt nur ein Verwarnungsgeldangebot gekommen? Weiter vorne schreibst du von einem Bußgeldbescheid, das wäre also einschl. Gebühren und Auslagen.
Ja, zuerst kam ein Verwarnungsgeld über 15€ , da ich aber mit Bezahlung dessen meine Chance auf Erstattung der 250€ Abschleppkosten "in den Wind" geschossen hätte, habe ich dagegen Widerspruch eingelegt, und weil die Behörde dem nicht abhelfen konnte oder wollte, ist nun ein Bußgeldbescheid ergangen, gegen den ich Wiederum Einspruch eingelegt habe.
Es obliegt nun der Behörde, ob die dem Einspruch stattgeben, oder nicht.
Im letzteren Falle geht es zum zuständigen Amtsgericht, wo ich dann meine möglichst guten Argumente vorbringen muß in Richtung Freispruch.
Zitat:
@32.4-032203359 schrieb am 2. April 2022 um 23:44:46 Uhr:
meine Chance die 250€ zurückzubekommen sind lt. Aussage des ADAC Rechtsanwaltes NULL
So ist es ja auch. Wie weiter vorne schon geschrieben: Das Abschleppen hat absolut nichts damit zu tun, ob du zuvor ordnungswidrig gehandelt hast, sondern diente der Gefahrenabwehr.
Da du wieder von 15 Euro schreibst, gab es offenbar noch keinen Bußgeldbescheid. Dann wäre zahlen wohl die schnellste und preisgünstigste Lösung.
Edit. OK, hat sich überschnitten, also doch ein Bußgeldbescheid. Du ziehst aber die falschen Schlüsse bezüglich der Abschleppkosten.
Zitat:
@Rockville schrieb am 2. April 2022 um 23:49:25 Uhr:
So ist es ja auch. Wie weiter vorne schon geschrieben: Das Abschleppen hat absolut nichts damit zu tun, ob du zuvor ordnungswidrig gehandelt hast, sondern diente der Gefahrenabwehr.
da hat mir aber der Rechtsanwalt von der ADAC Rechtsberatung was anderes gesagt.
Zitat:
Da du wieder von 15 Euro schreibst, gab es offenbar noch keinen Bußgeldbescheid. Dann wäre zahlen wohl die schnellste und preisgünstigste Lösung.
Nochmals.... Mit Zahlung der 15€ ist das ein "stilles Einverständnis" der Maßnahme und ich bekomme zu
100% keine Abschleppkosten erstattet.
Nur, und wirklich NUR DESWEGEN habe ich überhaupt Einspruch eingelegt
Also ist es NICHT die Preiswerteste Lösung, sondern die teuerste.
So habe ich wenigstens eine 😕😕 Chance vielleicht 50/50 das zu gewinnen,.
(mehr) verlieren kann ich nicht!, sondern nur noch gewinnen
Zitat:
@Rockville schrieb am 2. April 2022 um 23:49:25 Uhr:
Edit. OK, hat sich überschnitten, also doch ein Bußgeldbescheid. Du ziehst aber die falschen Schlüsse bezüglich der Abschleppkosten.
Wie gesagt: Laut Aussage des ADAC Anwaltes.
Mir geht es jetzt nur darum, möglichst gute Argumente zu finden!
Zitat:
@32.4-032203359 schrieb am 2. April 2022 um 23:53:32 Uhr:
Mit Zahlung der 15€ ist das ein "stilles Einverständnis" der Maßnahme und ich bekomme zu 100% keine Abschleppkosten erstattet.
Nein, das ist nicht so. Aber du kannst natürlich deine Strategie verfolgen.
Jetzt mal meine ganz persönliche Meinung zu dem Fall:
Ich finde es schon ziemlich fies und hinterhältig von der Behörde ein Auto abzuschleppen, was vor einer Werkstatt steht, mit Zettel und Telefonnummer für evtl. Rückfragen auf dem Armaturenbrett, dass das Auto in die Werkstatt zur Reparatur verbacht wird.
Die Reparatur hat incl.neue Scheibe und Einbau weniger als 1/3 gekostet, was das aunnötige Abschleppen gekostet hat, wobei ich um Bezahlung der Abschleppgebühren nicht heraumgekommen bin, sonst hätten die das Auto einkassiert.
Es kann mir keiner erzählen, dass der Aussendienstmitarbeiter der Behörde nicht erkannt hat, was hier vor sich ging, und nur jemand sein Auto repariert haben möchte, was vorher irgend ein kriminelles Ar*ch-Loch kaputtgekloppt hat.
Für mich persönlich ist die Behörde schlimmer als der Kriminelle Scheibenkaputtschmeisser, der hat das vielleicht an den Auto aus Frustration gemacht, oder weil er unter Drogen stand.
Aber die Behörde hat diese Maßnahme mit vollem Bewusstsein in Zusammenarbeit mit dem Abschlepper eiskalt durchgezogen, also den Kriminellen in der Schadenshöhe sogar noch weit übertroffen
Mir fehlen nun 250€ in der Kasse, die ich gerne wieder hätte, denn auch ich habe mein Leben zu bestreiten und brauche Geld für Treibstoff und Lebensmittel usw.
Zitat:
@Rockville schrieb am 2. April 2022 um 23:57:03 Uhr:
Zitat:
@32.4-032203359 schrieb am 2. April 2022 um 23:53:32 Uhr:
Mit Zahlung der 15€ ist das ein "stilles Einverständnis" der Maßnahme und ich bekomme zu 100% keine Abschleppkosten erstattet.Nein, das ist nicht so. Aber du kannst natürlich deine Strategie verfolgen.
Ja, das werde ich jetzt auch versuchen, denn wie gesagt:
Ich kann NUR gewinnen, und NICHTS verlieren
Ist also wie einmal Roulette spielen mit NULL Einsatz
Zitat:
8.) Zettel war weg, und ebenso der Fahrzeugschein, der sich im Handschuhfach befand
... und beides bis heute nicht wieder aufgetaucht? Wenn die Papiere trotz Nachbohren bei Behörde und Abschlepper verschwunden bleiben, stärkt es die Ansicht der Behörde, dass das Auto nicht verschlossen genug war und unbefugter Zugriff nicht ausreichend verhindert wurde.
@TE
Du unterstellst also,dass der OA Mitarbeiter die Pläne entfernt, den Zettel vernichtet und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 gemobst hat, um Dir eine reinzuwürgen?
Zitat:
@32.4-032203359 schrieb am 3. April 2022 um 00:04:34 Uhr:
Aber die Behörde hat diese Maßnahme mit vollem Bewusstsein in Zusammenarbeit mit dem Abschlepper eiskalt durchgezogen.
Das kannst du nicht wissen. Irgendjemand hat die Plane weggezogen und den Zettel entfernt. Der Fahrzeugschein fehlt ja seitdem auch. Jetzt sieht das Ordnungsamt einen ziemlich herunter gekommenen Wagen am Straßenrand. Deine Fotos zeigen ja, dass der Wagen schon vorher etwas ungepflegt aussah:
Zerkratzte Türen, eingeschmissene Scheibe, Moos an den Türen, dahinter eine auf dem Boden liegende Abdeckplane.
Zitat:
@32.4-032203359 schrieb am 3. April 2022 um 00:05:58 Uhr:
Ich kann NUR gewinnen, und NICHTS verlieren
Kostenmäßig die Gerichtskosten, dafür entfallen die Gebühren und Auslagen des Bußgeldbescheides. Zeitlich und nervlich ist der Verlust aber größer.