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Bussgeldbescheid und Zahlung überschneiden sich

Themenstarteram 16. Dezember 2019 um 10:36

Hallo,

dachte ich doch, mit der Zahlung des Verwarngeldes wäre alles in Butter. Nun habe ich einen Bußgeldbescheid für ein Vergehen Anfang August bekommen (Gewerbegebiet 23:00 mit 36 statt 30, Messung mit Laser:rolleyes:), das ich am 11.11. bezahlt habe.

Der Bussgeldbescheid kam jetzt am Wochenende und ist eben genau auf den 11.11. ausgestellt mit den ganzen Gebühren drauf. Meine Verwarnungszahlung wurde im November zurücküberwiesen. Das Aktenzeichen habe ich noch einmal genau nachgeschaut, da ist kein Fehler drin.

Die Bussgeldstelle sagt: Pech gehabt, sie haben nicht gezahlt. Sie können gerne Widerspruch einlegen, der wird aber keinen Erfolg haben.

Schon mal jemand gehabt sowas?

 

Beste Antwort im Thema

Fristgerechter Ausgang aus der Behörde, Zahlungsfrist abgewartet, keine Zahlung innerhalb der Frist eingegangen, Bußgeldbescheid fristgerecht abgesandt = seitens der Behörde alles richtig gemacht = Widerspruichsverfahren wenig erfolgreich. Der TE kann sich auch nicht erinnern, wann ihm das Verwarngeldangebot zuging geschweige den verspäteten Eingang nachweisen, was den Klageweg nicht unbedingt erfolgreicher erscheinen lässt.

Man kann seinem UnGerechtigkeitsempfinden im Forum jetzt gern freien Lauf lassen, aber was will man denn der Behörde eigentlich vorwerfen bzw einklagen?

Ansonsten möchte ich doch bitte um einen freundlichen Umgangston bitten, ich würde ungern das Moderatorenrot benutzen!

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Wieso wurde denn die Zahlung des Verwarngeldes retourniert??

Das Verwarnungsgeldangebot ist in D normalerweise stets befristet. Meist liegt die Frist bei 7-14 Tagen seit Übermittlung des Angebots. Ist die Frist um, geht die zuständige Behörde in das normale Bußgeldverfahren über, wenn das Verwarnungsgeld nicht fristgerecht bezahlt wurde.

 

Wieso wurde hier das Verwarnungsgeld erst Monate nach der Feststellung der OWi bezahlt?

Volvo, also wenn man nach der Frist überweist, dann werden die Gelder nicht mehr angenommen?

Interessant.

Themenstarteram 16. Dezember 2019 um 11:31

Zitat:

@Volvoluder schrieb am 16. Dezember 2019 um 12:16:18 Uhr:

 

Wieso wurde hier das Verwarnungsgeld erst Monate nach der Feststellung der OWi bezahlt?

Weil die Verwarnung erst Monate nach der Tat zugestellt wurde.

Also hier wird die Rechtslage beschrieben, daher erspare ich mir das eigene Tippen:

 

"Was passiert, wenn man das Verwarnungsgeld nicht rechtzeitig bezahlt? Die Frist für das Verwarnungsgeld beträgt eine Woche, allerdings kommt es vor, dass das Verwarnungsgeld zu spät bezahlt wird. In diesem Fall sollten Sie sich direkt an den jeweiligen Sachbearbeiter wenden und telefonisch oder persönlich erklären, wie es zu dem Fristversäumnis kam. Geben Sie an, dass Sie die Überweisung bereits getätigt haben, das Geld also verspätet versendet wurde.

 

Es liegt im Ermessen der Behörde, ob das Verwarnungsgeld dann noch als solches akzeptiert wird. Sollten Sie also das Verwarnungsgeld zu spät bezahlt, einen zu geringen Betrag überwiesen oder das Aktenzeichen der Zahlung falsch angegeben haben, kann die Behörde unter Umständen das Geld nicht mehr akzeptieren.

 

In diesem Fall wird das Bußgeldverfahren eingeleitet."

Quelle: https://www.bussgeld-info.de/verwarnungsgeld-zu-spaet-bezahlt/

 

Also mit der Zustellung der Verwarnung läuft die Frist. Wenn in dieser die Gelder bezahlt werden sehe ich da überhaupt keinen Grund für ein Bußgeldverfahren.

Ähhhmm mm, gelasert, da wird doch in der Regel gleich rausgezogen????

Und dann erst 3 Monate später pos2, sorry kann ich mir nicht vorstellen,

Das ist so wie @Volvoluder schreibt.

Da helfen dann nur noch Beweise warum man nicht

fristgerecht übeweisen konnte.

Der TE hat erst nach 3 Monaten überwiesen!

Zitat:

@manvo schrieb am 16. Dezember 2019 um 12:40:56 Uhr:

Das ist so wie @Volvoluder schreibt.

Da helfen dann nur noch Beweise warum man nicht

fristgerecht übeweisen konnte.

Wenn der Brief erst nach Monaten beim TE ankam, sehe ich nicht das er da irgendeine Frist versäumt hätte.

Der Bußgeldbescheid kam erst nach 3 Monaten, von der Ankunft der Verwarnung hat der TE nichts geschrieben, die hat er wohl erst überwiesen als der Bußgeldbescheid kam.

Zitat:

@manvo schrieb am 16. Dezember 2019 um 12:49:23 Uhr:

Der Bußgeldbescheid kam erst nach 3 Monaten, von der Ankunft der Verwarnung hat der TE nichts geschrieben, die hat er wohl erst überwiesen als der Bußgeldbescheid kam.

So wird es wohl gewesen sein. Er schreibt ja selbst

Zitat:

Nun habe ich einen Bußgeldbescheid für ein Vergehen Anfang August bekommen , das ich am 11.11. bezahlt habe.

Warum also so spät überwiesen???:confused:

Die Frist für die Zahlung war weit überschritten und das Bußgeldverfahren bereits längst eingeleitet.

Die Frage ist doch, wann die Mitteilung bezüglich des Verwarngeldes zugestellt wurde. Wenn die Überweisung im November innerhalb der Wochenfrist erfolgte, würde dagegen vorgehen. Wenn die Zahlung außerhalb der Wochenfrist erfolgte, müssen wohl die nun angefallenden zusätzlichen Kosten bezahlt werden.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 16. Dezember 2019 um 13:19:53 Uhr:

Die Frage ist doch, wann die Mitteilung bezüglich des Verwarngeldes zugestellt wurde.

eigentlich nicht. Auf die Verwarnung hat man sowieso keinen Anspruch. Wenn sie einem erst Monate später zugeht, ist das einfach Pech. Jetzt wo der Bußgeldbescheid erlassen wurde, ist das Ganze als Verwaltungsverfahren eingebucht, jetzt gibt es keinen Schritt zurück mehr zu der einfachen Verwarnung.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 16. Dezember 2019 um 13:48:44 Uhr:

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 16. Dezember 2019 um 13:19:53 Uhr:

Die Frage ist doch, wann die Mitteilung bezüglich des Verwarngeldes zugestellt wurde.

eigentlich nicht. Auf die Verwarnung hat man sowieso keinen Anspruch. Wenn sie einem erst Monate später zugeht, ist das einfach Pech. Jetzt wo der Bußgeldbescheid erlassen wurde, ist das Ganze als Verwaltungsverfahren eingebucht, jetzt gibt es keinen Schritt zurück mehr zu der einfachen Verwarnung.

Ob das Verwarngeld tatsächlich nicht obligatorisch angeboten werden muss, kann hier dahingestellt bleiben, weil der TE es offenbar angeboten bekommen hat. Sonst hätte er es nicht bezahlt bevor er den Bußgeldbescheid erhalten hat. Nach meinem Verständnis, kann die Behörde den Bußgeldbescheid nach vorherigen Anbieten des Verwarngeldes nur dann durchsetzen, wenn die Wochenfrist nicht eingehalten worden ist. Und daher ist es im Fall des TE doch von Belang, wann ihm das Verwarngeld angeboten worden ist.

Edit: Es ist ihm nicht nur offenbar angeboten worden. Es ist ihm nach eigenem Bekunden tatsächlich angeboten worden. Auf jeden Fall lohnt es sich, auch mal auf die Verjährungsfrist zu schauen. Diese beträgt nämlich generell drei Monate, kann aber z.B. durch die Versendung des Anhörungsbogens gehemmt werden.

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