Bussgeldbescheid und Zahlung überschneiden sich
Hallo,
dachte ich doch, mit der Zahlung des Verwarngeldes wäre alles in Butter. Nun habe ich einen Bußgeldbescheid für ein Vergehen Anfang August bekommen (Gewerbegebiet 23:00 mit 36 statt 30, Messung mit Laser🙄), das ich am 11.11. bezahlt habe.
Der Bussgeldbescheid kam jetzt am Wochenende und ist eben genau auf den 11.11. ausgestellt mit den ganzen Gebühren drauf. Meine Verwarnungszahlung wurde im November zurücküberwiesen. Das Aktenzeichen habe ich noch einmal genau nachgeschaut, da ist kein Fehler drin.
Die Bussgeldstelle sagt: Pech gehabt, sie haben nicht gezahlt. Sie können gerne Widerspruch einlegen, der wird aber keinen Erfolg haben.
Schon mal jemand gehabt sowas?
Beste Antwort im Thema
Fristgerechter Ausgang aus der Behörde, Zahlungsfrist abgewartet, keine Zahlung innerhalb der Frist eingegangen, Bußgeldbescheid fristgerecht abgesandt = seitens der Behörde alles richtig gemacht = Widerspruichsverfahren wenig erfolgreich. Der TE kann sich auch nicht erinnern, wann ihm das Verwarngeldangebot zuging geschweige den verspäteten Eingang nachweisen, was den Klageweg nicht unbedingt erfolgreicher erscheinen lässt.
Man kann seinem UnGerechtigkeitsempfinden im Forum jetzt gern freien Lauf lassen, aber was will man denn der Behörde eigentlich vorwerfen bzw einklagen?
Ansonsten möchte ich doch bitte um einen freundlichen Umgangston bitten, ich würde ungern das Moderatorenrot benutzen!
30 Antworten
Wenn er am 11.11., also noch vor Zugang des Bußgeldbescheides, bezahlt hat, muss er ja vorher einen Verwarngeldbescheid erhalten haben, woher sollte er sonst wissen, wieviel an wen zu zahlen wäre.
Zitat:
@freewindqlb schrieb am 16. Dezember 2019 um 14:56:36 Uhr:
Wenn er am 11.11., also noch vor Zugang des Bußgeldbescheides, bezahlt hat, muss er ja vorher einen Verwarngeldbescheid erhalten haben, woher sollte er sonst wissen, wieviel an wen zu zahlen wäre.
Richtig. Die Frage ist nur, wann er das erhalten hat.
Genau - Waschbaer wann hast Du den erhalten?
nochmal:
er wurde anfang august gelasert; da wird man doch nach meinem kenntnissstand gleich rausgezogen, da man ja kein foto vom fahrer hat??? und normalerweise wird doch dann auch sofort kassiert???
2. wird die zuständige stelle nicht innerhalb einer woche verwarngeld angebot und bußgekd rausschicken, denn der vorgang bußgeld nimmt etwas zeit in anspruch, also MUSS das verwarngeld angebot entsprechend früher da gewesen sein.
wenn der te meint die zahlung zu verzögern, dann bitte nicht jammern.
er könnte ja mal nen fpto von beidem einstellen
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Nein wird nicht unbedingt. Bei mir kam nach Feststellung der Daten des Fahrers, erst Wochen später ein Bescheid.
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 16. Dezember 2019 um 16:41:10 Uhr:
nochmal:
er wurde anfang august gelasert; da wird man doch nach meinem kenntnissstand gleich rausgezogen, da man ja kein foto vom fahrer hat??? und normalerweise wird doch dann auch sofort kassiert???
2. wird die zuständige stelle nicht innerhalb einer woche verwarngeld angebot und bußgekd rausschicken, denn der vorgang bußgeld nimmt etwas zeit in anspruch, also MUSS das verwarngeld angebot entsprechend früher da gewesen sein.wenn der te meint die zahlung zu verzögern, dann bitte nicht jammern.
er könnte ja mal nen fpto von beidem einstellen
Beim TE war es anders, denn:
Zitat:
@waschbaer123 schrieb am 16. Dezember 2019 um 12:31:10 Uhr:
Weil die Verwarnung erst Monate nach der Tat zugestellt wurde.
Warum eiert der TE hier rum. Schon in der zweiten Antwort wurde klar geschrieben, dass die Zahlung binnen 1 bis 2 Wochen nach der Zustellung des Verwarngeldangebots zu erfolgen hat. Warum bekommt man dann vom TE keine konkrete Antwort, aus der man sehen kann, ob die Frist eingehalten wurde oder nicht? Stattdessen nur die nichtssagende Info, dass das Verwarngeldangebot erst Monate nach der Geschwindigkeitsüberschreitung kam?
Will der TE nun eine Antwort auf seine Frage? Dann soll er auch konkrete Infos liefern.
Solange brauchen wir hier doch nicht rumrätseln.
Gruß
Uwe
@waschbär123
Ist das Auto überhaupt auf Dich als Halter zugelassen?
Hat jemand anderes das Verwarngeldangebot bekommen und Dich als Fahrer angegeben?
Andere Möglichkeit:
Du bist umgezogen und hast Deine Adresse in der ZB 1 nicht ändern lassen.
Das Auto ist ein Firmenwagen, auf Sixt zugelassen. Diesen habe ich aber schon im August abgegeben. Das Verwarngeld hat Ausstellung 25.10., wann es mir genau zugestellt wurde, kann ich nicht sagen.
Überwiesen lt. Auszügen am 11.11., wahrscheinlich habe ich das an dem Wochenende gemacht.
Bussgeldbescheid von 11.11. habe ich jetzt am 13.12. bekommen.
Merke: die Behörde kann sich massig Zeit lassen (lag der Bussgeldbescheid einfach 4 Wochen im Postausgangskörbchen?), der Bürger nicht.
So, Lieber Uwe Mettmann. Hoffe, Ihnen ist jetzt gedient mit ausreichenden Informationen, der Bitte um Kontoauszüge komme ich nach schriftlicher Aufforderung mittels Einschreiben nach, ich hoffe, damit dem Tatvorwurf der Rumeierei entkommen zu sein. Gehe jetzt zu Bett, ich muss tagsüber arbeiten. Ich darf höflichst bitten, evtl. Infos erst nach meiner Arbeit anzumahnen, hilfsweise meinen Arbeitgeber auf die Einhaltung der Stundenfrist zur Beantwortung der MT Forenbeiträge hinzuweisen. Ich bin mir sicher, er ist sich dieser Bürgerpflicht bewusst und wird mich von der Arbeit freistellen.
OK. Danke für die Info.
Dann geh ich mal davon aus, du hast es einfach nicht zeitnah überwiesen und die Erledigung zu lange vor Dir hergeschoben.
Vielleicht lag der Wisch auch schon paar Tage bei Dir im Briefkasten? Man weiß es nicht.
Ich glaube sogar daß hier man in Bayern nur 8 Tage Zeit hat das Angebot anzunehmen.
Da es aber nur um 15.- ursprünglich ging, ist es umso ärgerlicher wenn es jetzt wohl um die 50 sind.
Ich würde dennoch Widerspruch einlegen und das so schildern wie es war.
Vielleicht hat es doch Erfolg.
Fristgerechter Ausgang aus der Behörde, Zahlungsfrist abgewartet, keine Zahlung innerhalb der Frist eingegangen, Bußgeldbescheid fristgerecht abgesandt = seitens der Behörde alles richtig gemacht = Widerspruichsverfahren wenig erfolgreich. Der TE kann sich auch nicht erinnern, wann ihm das Verwarngeldangebot zuging geschweige den verspäteten Eingang nachweisen, was den Klageweg nicht unbedingt erfolgreicher erscheinen lässt.
Man kann seinem UnGerechtigkeitsempfinden im Forum jetzt gern freien Lauf lassen, aber was will man denn der Behörde eigentlich vorwerfen bzw einklagen?
Ansonsten möchte ich doch bitte um einen freundlichen Umgangston bitten, ich würde ungern das Moderatorenrot benutzen!
Jetzt wäre doch noch interessant, wie lange die Frist zur Überweisung war, denn es war zumindest extrem knapp, wenn die Frist 2 Wochen war.
Der 25.10 war ein Freitag.
Angenommen der Brief braucht 2 Tage, bis er wirklich da ist, das wäre dann
der Montag 28.10.
Der TE hat dann am
Montag den 11.11 überwiesen (28.10 +14 Tage).
Moin Moin,
Wenn das über Sixt und die Firma lief, kann es sogar sein, dass die Wochen vorher der Fahrer ermittelt wurde (?).
Ansonsten bringt anrufen und den Fall noch einmal genau schildern vielleicht etwas. Der 25.10. war ein Freitag, wenn der schrieb das Amt erst Montag verlassen hat wäre die Frist ja sogar noch eingehalten. Und die Überweisung über das Wochenende hat ja auch noch Verzögerung in sich. Also der fristgerechte Willen war da.... vielleicht kennt das jemand dort an....
Ungerecht geht's im Leben öfter mal zu, aber bei dem Betrag ist es doch gesünder einfach Scheiße denken, überweisen und fertig (abgesehen vom Telefonat, das wäre dann ja ein guter Stundenlohn 😉).
Meine Kritik war durchaus berechtigt. Ich hätte sie natürlich anders formulieren und dich nochmals um die Infos bitten können. So habe ich das früher auch gehandhabt, leider mit der Erfahrung, dass die Infos dann wieder nicht kamen oder nur sehr spärlich.
Mit dem Weg, den jetzt in solchen Fall wähle, bekomme ich meist die Infos und dann auch oft sehr ausführlich. Du siehst, bei dir hat es doch funktioniert. 🙂
So, jetzt aber zum Thema. Du hast die Frist (wenn eine Woche) für die Bezahlung der Verwarnung nicht eingehalten, daher ist das Verhalten der Behörde in diesem Fall berechtigt und du kannst dagegen nichts machen. Du hättest einfach anrufen oder schriftlich antworten können, dass die Einhaltung der Frist für dich nicht möglich war, weil du das Verwarngeldangebot zu spät erhalten hast. Begründung, das Schreiben ging ja nicht direkt an dich, sondern zuerst an Sixt, die dir das dann einige Tage später zugeschickt haben. Das hätte die Behörde wahrscheinlich akzeptiert.
So, jetzt kommt noch eine gute Nachricht. Die Behörde hat 3 Monate + 14 Tage Bummelzuschlag (bis Schreiben vom Schreibtisch in deinem Briefkasten landet) Zeit, um dir das Schreiben zuzustellen. Da nun auf dem Schreiben der 25.10. steht, fällt natürlich der Bummelzuschlag weg und die 3 Monate sind überschritten (Anfang August bis 25.10.). Du brauchst also das Bußgeld nicht mehr zu bezahlen.
Leider kann ich dir die Rechtsgrundlage, aus der sich die Frist von 3 Monaten ergeben, nicht nennen. Diese solltest du aber in deiner Begründung für den Einspruch angeben. Entweder kann dir hier einer die Rechtsgrundlage nennen oder du fragst in einem Rechtsforum nach. Dazu kann ich das Forum Verkehrsportal.de empfehlen.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 17. Dezember 2019 um 09:28:50 Uhr:
So, jetzt kommt noch eine gute Nachricht. Die Behörde hat 3 Monate + 14 Tage Bummelzuschlag (bis Schreiben vom Schreibtisch in deinem Briefkasten landet) Zeit, um dir das Schreiben zuzustellen. Da nun auf dem Schreiben der 25.10. steht, fällt natürlich der Bummelzuschlag weg und die 3 Monate sind überschritten (Anfang August bis 25.10.). Du brauchst also das Bußgeld nicht mehr zu bezahlen.Leider kann ich dir die Rechtsgrundlage, aus der sich die Frist von 3 Monaten ergeben, nicht nennen. Diese solltest du aber in deiner Begründung für den Einspruch angeben. Entweder kann dir hier einer die Rechtsgrundlage nennen oder du fragst in einem Rechtsforum nach. Dazu kann ich das Forum Verkehrsportal.de empfehlen.
Gruß
Uwe
Ähhh. Anfang August plus drei Monate macht Anfang November. Eine Verjährung kann ich nicht erkennen.