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Bußgeldbescheid

Themenstarteram 18. Januar 2019 um 0:28

Halllo,

am 18.12.2018 wurde ich auf der 80er Strecke von Zivilpolizisten angehalten. Ich bin statt 80km/h mit 138km/h gefahren. Mit toleranzabzug bin ich laut Polizei 51km/h zu schnell gefahren. Ich habs auch zugegeben und hab gleich unterschrieben. Wollte wissen wieviele Punkte auf mich warten bzw. Bußgeld. Der Polizist hat in sein Bußgeldkatalog geschaut und meinte 1 Monat Fahrverbot + 240Euro + Bearbeitungsgebühr und 1 Punkt in Flensburg. Der Bußgeldbescheid ist noch nicht da aber laut Bußgeldkatalog im Internet sind es 2 Punkte. Weiss jetzt nicht was jetzt richtig ist ?

 

Beste Antwort im Thema
am 18. Januar 2019 um 10:50

Auf der Autobahn gibt's vor einer 80 immer einen Geschwindigkeitstrichter. Also mindestens 120 - 100 - 80.

Da muss man schon sehr blind durch die Gegend fahren, um das zu übersehen.

Auf der Landstraße kommt die 80 gleich, aber man ist eh nur mit 100 unterwegs.

Also: Absolut berechtigtes Fahrverbot, nur VIEL zu BILLIG!

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dann sollte es mit dem normalen Bußgeld getan sein, es kann aber auch einen Zuschlag wegen Vorsatz von ca. 50% geben. Polizisten sind nicht immer die sattelfestesten, wenn es um Strafen geht, das ist auch nicht ihre Baustelle. Sie finden die Verkehrssünder nur.

Naja, ob Du nun 1 oder 2 Punkte bekommst, ändert die Sache ja auch nicht mehr dramatisch, oder? Du hast das Fahrverbot sowie das Bußgeld "gebucht", da sind die Punkte nicht unbedingt mehr kriegsentscheidend, finde ich. Höchstens wenn Dein Flenspunkt-Konto schon recht gut gefüllt wäre, was Du ja aber verneint hast, wäre das interessant...

da die 2 Punkte jetzt 5 Jahre verbleiben ist es schon klug, nicht allzu emsig weitere Punkte zu sammeln.

Schon klar, aber er schrieb ja, dass er eigentlich kein Punktesammler sei - wenngleich er ja schon mal 4 Wochen zu Fuß unterwegs war, wie er schrieb. Kann einem durchaus mal passieren (ich spreche da aus Erfahrung...).

am 18. Januar 2019 um 19:04

Also ....

Du kennst die Strecke

Es hat stark geregnet

du hattest es eilig

"eigentlich" fährst du nicht zu schnell

und jetzt ist dein Problem, dass der Polizist anstelle 2 Punkte 1 Punkt aufgerufen hat?

Ich denke, dass es für dich nicht wirklich einen großen Unterschied macht.

Der Monat wird dir (zu Recht!) weh tun...

1 oder 2 Punkte sind nur dann interessant wenn du in Zukunft öfter nicht bemerkst, wenn auf deiner "Heimatstrecke" ein Wingman bei dir hinten dran ist.

PS - sei nicht traurig!- auch Polizisten machen Fehler!- nur werden die durch die Bußgeldangestellten richtig gestellt!

Zitat:

@coolhh schrieb am 18. Januar 2019 um 11:50:43 Uhr:

Auf der Autobahn gibt's vor einer 80 immer einen Geschwindigkeitstrichter. Also mindestens 120 - 100 - 80.

Da muss man schon sehr blind durch die Gegend fahren, um das zu übersehen.

Auf der Landstraße kommt die 80 gleich, aber man ist eh nur mit 100 unterwegs.

Also: Absolut berechtigtes Fahrverbot, nur VIEL zu BILLIG!

Nur der Ordnung halber: auf Bundesstraßen kann es auch kein Tempolimit geben und z.B. vor Marburg kommt dann ein TL 100 Schild und exakt 200m dahinter die Blitzeranlage, ohne Geschwindigkeitstrichter.

Behaltet das immer im Hinterkopf, wenn ihr glaubt ausrollen oder ausrollen mit leichtem Bremsen wird der Sache schon genügen.

"Kein Tempolimit auf einer Bundesstraße" ist aber an Voraussetzungen geknüpft, so z.B. zwei Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung sowie bauliche Trennung der Gegenfahrbahn oder aber zumindest eine doppelte durchgezogene Linie.

Zudem keine entprechende Beschilderung, dann gilt kein Tempolimit von 100km/h, wie sonst außerhalb geschlossener Ortschaften üblich.

Dort dürfen Lkw auch anstelle der sonst vorgesehenen 60 km/h 80 fahren, wie auf der BAB.

Es ging primär darum, dass Tempo-Trichter nicht da sein müssen. Ich verstehe deinen Hinweis mal ohne das "aber".

Zitat:

@JumpingJack schrieb am 21. Januar 2019 um 20:47:12 Uhr:

"Kein Tempolimit auf einer Bundesstraße" ist aber an Voraussetzungen geknüpft, so z.B. zwei Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung sowie bauliche Trennung der Gegenfahrbahn oder aber zumindest eine doppelte durchgezogene Linie.

nicht ganz.

Die Rechtsgrundlage (§3 Absatz 3) lautet:

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

Also drei Fälle:

1. Autobahnen

2. Straßen mit Richtungsfahrbahnen, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind

3. Straßen mit mindestens zwei markierten Fahrstreifen je Richtung; dort ist noch nichtmals eine einfache durchgezogene Linie notwendig, unterbrochene Linien (Leitlinien) reichen aus.

Dabei muss nur die Bedingung eines Falles vorliegen, insbesondere 2 und 3 müssen also nicht gleichzeitig erfüllt sein!

(eine Bundesstraße muss es übrigens auch nicht sein, aber das war ja auch kein Thema)

Zitat:

Dort dürfen Lkw auch anstelle der sonst vorgesehenen 60 km/h 80 fahren, wie auf der BAB.

Nein.

Die schweren LKW und Lastzüge dürfen nur dann wie im Fall 1 80 statt 60 fahren, wenn es sich im Fall 2 um eine Kraftfahrstraße handelt. Im Fall 3 dagegen nie.

Das ist auch nicht in §3 geregelt sondern in §18 (5).

Zitat:

@sayity schrieb am 18. Januar 2019 um 14:25:21 Uhr:

Das ist eine Schnellstraße...wo ich immer zur Arbeit fahre. An dem Tag hatte ich Nachtschicht und es hat richtig geregnet. Musste halt schnell fahren weil ich verschlafen hab??

Ok, Du bist also nach eigener Aussage vorsätzlich zu schnell gefahren, ein erhöhtes Bussgeld wäre also durchaus berechtigt - wenn nicht, Glück gehabt. Ich hoffe, Du bemerkst die Absurdität in Deiner Formulierung selbst: Nachtschicht (also finster), starker Regen (=noch weniger Sicht) und dann "schnell fahren müssen". Kannst tatsächlich froh sein, dass Du keinen Unfall gebaut hast.

Zitat:

Ist halt passiert. Bin auch nicht sauer oder traurig

Es hätte auch schlimmer kommen können wie zb. Unfall usw...

Aber das der Polizist mit 1 Punkt mir das weiss gemacht hat ist schon schwach.

Nö, "passieren" ist da der falsche Ausdruck, siehe oben. Passiert ist es eher dem Polizisten, dass er sich nämlich geirrt hat - blöd, aber nicht weiter schlimm. Kann man natürlich schwach finden, ja. Aber wie würdest Du dann Deine "Leistung" in diesem Zusammenhang einschätzen? Merkst Du doch selber.

Zitat:

.

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 18. Januar 2019 um 20:04:02 Uhr:

Also ....

Du kennst die Strecke

Es hat stark geregnet

du hattest es eilig

"eigentlich" fährst du nicht zu schnell

und jetzt ist dein Problem, dass der Polizist anstelle 2 Punkte 1 Punkt aufgerufen hat?

Ich denke, dass es für dich nicht wirklich einen großen Unterschied macht.

Der Monat wird dir (zu Recht!) weh tun...

1 oder 2 Punkte sind nur dann interessant wenn du in Zukunft öfter nicht bemerkst, wenn auf deiner "Heimatstrecke" ein Wingman bei dir hinten dran ist.

PS - sei nicht traurig!- auch Polizisten machen Fehler!- nur werden die durch die Bußgeldangestellten richtig gestellt!

Na ja, es macht schon einen Unterschied, ob das Konto nach 2,5 oder nach 5 Jahren wieder sauber ist. Von 1x2 Punkten hat man deutlich länger was als von 2x1 ;)

Themenstarteram 29. Januar 2019 um 23:17

Hab zwar unterschrieben aber keine Kopie bekommen. Ist es normal ? Die Polizei könnte allles reinschreiben was auch nicht stimmt oder ?

Zitat:

@sayity schrieb am 30. Januar 2019 um 00:17:51 Uhr:

Die Polizei könnte allles reinschreiben was auch nicht stimmt oder ?

Was denn zB?

 

Im Übrigen mach dich mal locker. Entweder bekommst du deine entsprechende Strafe oder hast Glück (wovon nicht auszugehen ist)

 

Relax dich einfach und warte auf die Post. Den Thread hätte es übrigens zu 100% nicht gebraucht. Je Regelstrafe kannst du in weniger als 1 Min selber finden und dass Polizisten auch mal Fehler machen ist in Ordnung. Zumal dieser Fehler hier völlig belanglos ist da er nur deinem Vorteil dienen würde.

Klar könnten die alles rein schreiben, aber warum sollten sie das machen? Aus purer Boshaftigkeit oder weil ihnen danach ist?

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