Bußgeldbescheid
wegen § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 StVO
"Sie parken widerrechtlich unter verwendung einer
sich selbstständig nachstellenden Parkscheibe"
Ich hab aber eine ganz normale Parkscheibe, was kann tun außer nur Nein auf "geben sie den Verstoß zu" im Anhörungsbogen anzukreuzen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Heulsuse Hueske
Habe ich noch was von gehört, mit meiner kann man nur eis kratzen. Eine ganz normale Parkscheibe halt.Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Niemand, da man die Teile, wie bereits erwähnt, fertig kaufen kann. Der Kauf ist legal, nur die Benutzung ist nicht zulässig.
Genau da liegt der Hase im Pfeffer: Mit Deiner kann man Eis kratzen. Das heißt: Deine Parkscheibe besteht aus einem festen Kunststoff und wird, wenn man nur oberflächlich schaut, von vorn einer selbstnachstellenden Parkscheibe ähneln. Da hat die Politesse in der Weiterbildung wohl gepennt und nicht gemerkt, daß eine Parkscheibe 2 Seiten hat und einer selbstnachstellenden hinten ein Uhrwerk anhängt.
Für Dich wird´s schwer, Deine Unschuld zu beweisen. Aber erstmal muß Dir die Schuld nachgewiesen werden. Ich würde nicht zahlen- das spart Geld.
Und vor allem würde ich nicht mit jenen Trollen diskutieren, die hier im Forum gern jeden für jede nicht begangene Tat hängen sehen wollen- das spart Nerven.
Aber letzteres erübrigt sich schon. Der Vorverurteiler ist raus aus der Diskussion* und in der Sache ist letztlich alles gesagt.
*Edit 22.34 Uhr: Diese Aussage erwies sich als falsch, stammt jedoch auch nicht von mir:
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
[...] ....also ich bin hier raus! [...]
66 Antworten
Meine Frau hat mir einen eingeschenkt.
Die sagte heut morgen
"ja stimmt, mitdrehende Parkscheiben gibts, hatte letztens ein Taxifahrer, find ich klasse, wenn man mal länger als 2 Stunden an der Klinik steht"
😁
Au weiah.
Na, wer meint, er müsse so ein Ding haben, bitte sehr.
Ich brauche es nicht.
Und: ich überlese Rechtschreibfehler geflissentlich.
Außerdem war nicht "dobio" gemeint, sondern wegen Pixelfehler "doblo" das Auto. Peter fährt nämlich so einen, er sagt hier immer nur, dass er nen Clio hat 😛
cheerio
Kann man mir mal verraten, was an sachlich zugespitzter Kritik zensurbedürftig ist?
Wenn es meine Wortwahl, respektive Bezugnahmen auf bereits geäußerte Begriffe, wäre, dann müsste konsequenterweise ganz Motor-Talk dicht gemacht werden.
Für den Inhalt gälte ähnliches.
Das Mittel der Zensur ist m.E. nicht gerechtfertigt.
Zitat:
Original geschrieben von Abschenker
Kann man mir mal verraten, was an sachlich zugespitzter Kritik zensurbedürftig ist?Wenn es meine Wortwahl, respektive Bezugnahmen auf bereits geäußerte Begriffe, wäre, dann müsste konsequenterweise ganz Motor-Talk dicht gemacht werden.
Für den Inhalt gälte ähnliches.
Das Mittel der Zensur ist m.E. nicht gerechtfertigt.
Das Thema ist " Bußgeldbescheid " und nicht : " Wie schreibe ich richtig ? " Dämmert da was ? 🙄
Hallo,
@Abschenker:
Die Gründe sind per PN deutlich erläutert worden, ich denke, Du solltest aufmerksam auch hier hereinschauen.
Alles weitere wird nicht hier diskutiert, erst recht nicht das Wort Zensur. Bitte das Thema des Forums beachten.
Weiter im Text.
Grüße
Schreddi
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Zitat:
Original geschrieben von Heulsuse Hueske
Nur wenn es heißt das ich nichts aneres tun kann als nein anzukreuzen!
Denn das war meine Frage, was es sonst noch für Möglichkeiten gibt.
den teuersten Anwalt in deiner Stadt damit beauftragen Schaden gegen dich abzuwenden die Kosten spielen dabei keine Rolle,.......😉
@TE
Du bist nicht verpflichtet, überhaupt einen Anhörungsbogen oder ähnliches auszufüllen, also auch das "Ja" oder "Nein" zum Vorwurf kannst Du Dir ersparen.
Allerdings kann dann die Behörde gegen Dich einen Bußgeldbescheid erlassen. Gegen diesen kannst Du dann fristgerecht Einspruch einlegen, und dann wird das geklärt.
Die Politesse/Ordnungsamt/Polizei, wer auch immer der Mann/ die Frau vor Ort war, wird die Parkscheibe mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zum Zweck der Beweisssicherung fotografiert haben, das machen die heute schon bei den Reifen (Ventilstellungen), um zu beweisen, dass man das Fahrzeug nicht bewegt hatte. Und wenn die dann das Foto haben und man vergleicht es mit Deiner nicht selbstnachstellenden Parkuhr und es stellt sich heraus, dass alles zusammen passt, dann bist Du raus aus der Sache. Ich habe auch so eine "Eiskratzer"-Parkuhr, die sieht vielleicht tatsächlich bisschen dicker aus als die normalen.
Wenn es keinen fotografischen Beweis gibt, kannst Du Dich ebenfalls entspannen, denn noch gilt in D die Unschuldsvermutung, nicht Du musst Deine Unschuld beweisen, sondern die Behörde muss Dir Deine Schuld beweisen.
Take it easy.
Gardiner