Bußgeldbescheid

wegen § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 StVO

"Sie parken widerrechtlich unter verwendung einer
sich selbstständig nachstellenden Parkscheibe"

Ich hab aber eine ganz normale Parkscheibe, was kann tun außer nur Nein auf "geben sie den Verstoß zu" im Anhörungsbogen anzukreuzen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Heulsuse Hueske



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Niemand, da man die Teile, wie bereits erwähnt, fertig kaufen kann. Der Kauf ist legal, nur die Benutzung ist nicht zulässig.
Habe ich noch was von gehört, mit meiner kann man nur eis kratzen. Eine ganz normale Parkscheibe halt.

Genau da liegt der Hase im Pfeffer: Mit Deiner kann man Eis kratzen. Das heißt: Deine Parkscheibe besteht aus einem festen Kunststoff und wird, wenn man nur oberflächlich schaut, von vorn einer selbstnachstellenden Parkscheibe ähneln. Da hat die Politesse in der Weiterbildung wohl gepennt und nicht gemerkt, daß eine Parkscheibe 2 Seiten hat und einer selbstnachstellenden hinten ein Uhrwerk anhängt.

Für Dich wird´s schwer, Deine Unschuld zu beweisen. Aber erstmal muß Dir die Schuld nachgewiesen werden. Ich würde nicht zahlen- das spart Geld.

Und vor allem würde ich nicht mit jenen Trollen diskutieren, die hier im Forum gern jeden für jede nicht begangene Tat hängen sehen wollen- das spart Nerven.

Aber letzteres erübrigt sich schon. Der Vorverurteiler ist raus aus der Diskussion* und in der Sache ist letztlich alles gesagt.

*Edit 22.34 Uhr: Diese Aussage erwies sich als falsch, stammt jedoch auch nicht von mir:

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


[...] ....also ich bin hier raus! [...]
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Naja..., dann eben nicht... 😁

Schade, dass der Thread schon in eine ganz andere Richtung geht! So nützt er wirklich nichts.

Kann man nicht sagen ,,sry falsch verstanden`` oder ,,sry, falsch ausgedrueckt``? Muss man sich hier dann noch gegenseitig anmachen? Einfach ne Valium nehmen und gut 😉 Dann gehen solche Threads auch nicht kaputt.

Schluss jetzt mit den gegenseitigen Anwürfen auf einem selbsgewählten Nebenkriegsschauplatz. Ich erwarte von ghostrider78 und PeterClio, dass sie ihre Auseinandersetzung auf die PN-Ebene verlagern!

twindance/MT-Moderation

Hier dürfte wohl kaum ein " Bußgeldbescheid " vorliegen, der kostet 23,50 extra. Gründe für das Nichtzahlen auf der Rückseite vermerken, dann geht die Sache zu dem, der das geschrieben hat. Entweder gibt er einen Fehler zu oder es liegt kein Fehler vor, dann geht das zur Bußgeldstelle, die dann entscheidet ob sie den Bescheid erläßt oder nicht .Erläßt sie ihn muß innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden, dann gibt die Bußgeldstelle, wenn sie dem Einspruch nicht stattgibt, die Sache über die Staatsanwaltschaft an das Gericht weiter.Was dann passiert weiß nur der Wind.Schönen Tach noch.

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