Bußgeldbescheid
wegen § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 StVO
"Sie parken widerrechtlich unter verwendung einer
sich selbstständig nachstellenden Parkscheibe"
Ich hab aber eine ganz normale Parkscheibe, was kann tun außer nur Nein auf "geben sie den Verstoß zu" im Anhörungsbogen anzukreuzen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Heulsuse Hueske
Habe ich noch was von gehört, mit meiner kann man nur eis kratzen. Eine ganz normale Parkscheibe halt.Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Niemand, da man die Teile, wie bereits erwähnt, fertig kaufen kann. Der Kauf ist legal, nur die Benutzung ist nicht zulässig.
Genau da liegt der Hase im Pfeffer: Mit Deiner kann man Eis kratzen. Das heißt: Deine Parkscheibe besteht aus einem festen Kunststoff und wird, wenn man nur oberflächlich schaut, von vorn einer selbstnachstellenden Parkscheibe ähneln. Da hat die Politesse in der Weiterbildung wohl gepennt und nicht gemerkt, daß eine Parkscheibe 2 Seiten hat und einer selbstnachstellenden hinten ein Uhrwerk anhängt.
Für Dich wird´s schwer, Deine Unschuld zu beweisen. Aber erstmal muß Dir die Schuld nachgewiesen werden. Ich würde nicht zahlen- das spart Geld.
Und vor allem würde ich nicht mit jenen Trollen diskutieren, die hier im Forum gern jeden für jede nicht begangene Tat hängen sehen wollen- das spart Nerven.
Aber letzteres erübrigt sich schon. Der Vorverurteiler ist raus aus der Diskussion* und in der Sache ist letztlich alles gesagt.
*Edit 22.34 Uhr: Diese Aussage erwies sich als falsch, stammt jedoch auch nicht von mir:
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
[...] ....also ich bin hier raus! [...]
66 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Dann solltest das bedienen einer Parkuhr noch mal nachschlagen 😉Zitat:
Original geschrieben von Heulsuse Hueske
Genauso sehe ich das auch, vollkommen unsinnig, wer sollte sich sowas basteln?
Ich war in der Stadt wo man 2 Stunden Parkzeit mit scheibe hat, auf halbe Stunde nach Ankunftszeit gestellt.
90 Minuten später Zettel dran und auf dem Bescheid eine "Tatzeit" 15minuten nach meinem parken.
§ 13 Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit
1.
für die Zeit, die auf dem Zusatzzeichen angegeben ist, und
2.
soweit das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat und der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__13.html
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Grübel; also quasi Echtzeit deiner Ankunft 10:00h...die Parkscheibe aber auf 10:30 vorgestellt!
Echtzeit 13:17 - auf 13:30 gestellt, das ist vollkommen normal, denk mal drüber nach
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Fühlst Du Dich immer noch unschuldig?
Absolut
Sry, ich hab es so gelesen als ob du die Parkzeit eine halbe Stunde vorgestellt hast. z.b. 10 uhr angekommen und auf 10.30 gestellt. Du hast aber auf die naechste halbe stunde gestellt. Jetzt versteh ich es 😉
Zitat:
Original geschrieben von Heulsuse Hueske
...wer sollte sich sowas basteln?
Niemand, da man die Teile, wie bereits erwähnt, fertig kaufen kann. Der Kauf ist legal, nur die Benutzung ist nicht zulässig.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Niemand, da man die Teile, wie bereits erwähnt, fertig kaufen kann. Der Kauf ist legal, nur die Benutzung ist nicht zulässig.Zitat:
Original geschrieben von Heulsuse Hueske
...wer sollte sich sowas basteln?
Habe ich noch was von gehört, mit meiner kann man nur eis kratzen. Eine ganz normale Parkscheibe halt.
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Zitat:
Original geschrieben von marcu90
Nachstellende Parkscheiben gibts fertig zu kaufen 😉
Kinderarbeit gibt es auch, wenn man lange genug sucht.
Beides muss ich Gott sei Dank nicht anwenden.
Nur weil sich die Herren vom OA sowas kaufen, hab ich das noch lange nicht. Wie gesagt, wozu auch? Ich lauf gern 3 Minuten zum Augenarzt, da muss ich nicht vor der Fußmatte parken und mir so einen illegalen was weiß ich ranholen. Geht eh nach zwei Mal kaputt. Ist doch alles Käse. Demnächst kann man das wohl noch am Weiß in den Augen sehen, wo einer wie lange parkt?...
Ich würd da nein ankreuzen und wäre auch sauer. Und ich muss dazu sagen, ich stehe dazu, wenn ich Mist baue. Aber Blödsinn unterstellen lassen... och nöö 😉
cheerio
Zitat:
Original geschrieben von Heulsuse Hueske
Habe ich noch was von gehört, mit meiner kann man nur eis kratzen. Eine ganz normale Parkscheibe halt.Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Niemand, da man die Teile, wie bereits erwähnt, fertig kaufen kann. Der Kauf ist legal, nur die Benutzung ist nicht zulässig.
Genau da liegt der Hase im Pfeffer: Mit Deiner kann man Eis kratzen. Das heißt: Deine Parkscheibe besteht aus einem festen Kunststoff und wird, wenn man nur oberflächlich schaut, von vorn einer selbstnachstellenden Parkscheibe ähneln. Da hat die Politesse in der Weiterbildung wohl gepennt und nicht gemerkt, daß eine Parkscheibe 2 Seiten hat und einer selbstnachstellenden hinten ein Uhrwerk anhängt.
Für Dich wird´s schwer, Deine Unschuld zu beweisen. Aber erstmal muß Dir die Schuld nachgewiesen werden. Ich würde nicht zahlen- das spart Geld.
Und vor allem würde ich nicht mit jenen Trollen diskutieren, die hier im Forum gern jeden für jede nicht begangene Tat hängen sehen wollen- das spart Nerven.
Aber letzteres erübrigt sich schon. Der Vorverurteiler ist raus aus der Diskussion* und in der Sache ist letztlich alles gesagt.
*Edit 22.34 Uhr: Diese Aussage erwies sich als falsch, stammt jedoch auch nicht von mir:
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
[...] ....also ich bin hier raus! [...]
Danke an Ghostraider und den Kapitän!
Ich werde dann mal nein ankreuzen und sehen was kommt.
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Er schrieb aber, dass er die Parkzeit vorgestellt hat......schwarz auf weiß.......! Hinterher korrigiert er seinen Text......
Bitte unterlasse solche Unterstellungen!
Ich schrieb:
Zitat:
Original geschrieben von Heulsuse Hueske
Ich war in der Stadt wo man 2 Stunden Parkzeit mit scheibe hat, auf halbe Stunde nach Ankunftszeit gestellt.
daran hab ich nichts geändert! War vielleicht ein wenig dämlich ausgedrückt und hätte heißen müßen: auf den Strich der halben Stunde, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt.