Bußgeldbescheid aus Holland, anfechtbar?

Guten Tag,

Wir haben heute einen Bußgeldbescheid aus Holland erhalten. Zu zahlen wären 147 €, weil wir in eine gesperrte Straße gefahren sind:

http://goo.gl/TKPoad

Kurz vorher sind wir hier rechts abgebogen (um die vermeintliche "Straße" zu erreichen, die wir zu Fuß vorher ausgemacht hatten):

http://goo.gl/izjhIW

Dem Bescheid liegt kein Foto bei. Würde es Sinn machen, bei der Behörde auf ein Foto zu bestehen um das ggf. zu unseren Gunsten zu nutzen?

Ich vermute, wir wurden bei der Durchfahrt von einer Überwachungskamera aufgenommen, hier zu sehen:

http://goo.gl/AQu05k

Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@MvM schrieb am 5. November 2014 um 16:14:33 Uhr:


Da in den Niederlanden die Halterhaftung gillt braucht man nichts nachweisen.

Quark. Es geht darum, dass ausländische Bußgelder in D nur vollstreckt werden können, wenn sie auch nach deutschem Recht vollstreckt werden könnten. Und in D ist man nicht verpflichtet, den Fahrer zu nennen und es gibt auch keine Halterhaftung. Niederländisches einfaches Recht kann nicht deutsche Grundrechte brechen. Also könnte das Bußgeld in D nur vollstreckt werden, wenn die Fahrereigenschaft nachgewiesen werden kann.

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Zitat:

@4DLY schrieb am 11. November 2014 um 10:29:55 Uhr:


Urlaubstag? Anfahrt? Was hat das denn mit der Berufung zu tun?

Muss/sollte er persönlich erscheinen?

Hallo zusammen,

ich habe vor Jahren auch mal einen Bußgeldbescheid aus Holland bekommen.

Ich bin auf der Autobahn 17km/h zu schnell gefahren. Es war ein Blitzerfoto dabei, dass mein Auto von hinten zeigte.

Zu zahlen hatte ich 56 Euro.

Daraufhin bin ich erstmal zum Anwalt gegangen (ADAC Verkehrs-Rechtsschutz sei dank kostenlos), um prüfen zu lassen, ob der Bescheid überhaupt echt ist (es gibt heutzutage allerlei solcher Abzocken).

Es ist tatsächlich so, dass man die Strafe (sofern sich das Recht in den letzten 5 Jahren nicht geändert hat) in Deutschland nicht bezahlen muss. Die Strafe kann aber jederzeit in Holland vollstreckt werden (Kralle ans Autos bis man bezahlt hat) und dann erhöht sich auch meistens die Strafe, da man mehrere Fristen hat verstreichen lassen.

Da ich öfters nach Holland fahre für günstige Lebensmittel (Kaffee!!!) habe ich die Strafe dann bezahlt und gut wars. Schließlich bin ich ja auch zu schnell gefahren und die 56 Euro habe ich nach 3 mal in Holland einkaufen wieder raus.

Sollte man also regelmäßig nach Holland fahren, dann sollte man die Strafe bezahlen, es könnte sonst deutlich teurer und unangenehmer werden.

Gruß Moly

@4DLY, muss denn der Fahrer, bzw. Fahrzeughalter vor Ort sein?

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