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Bußgeldbescheid aus Holland, anfechtbar?

Themenstarteram 5. November 2014 um 14:21

Guten Tag,

Wir haben heute einen Bußgeldbescheid aus Holland erhalten. Zu zahlen wären 147 €, weil wir in eine gesperrte Straße gefahren sind:

http://goo.gl/TKPoad

Kurz vorher sind wir hier rechts abgebogen (um die vermeintliche "Straße" zu erreichen, die wir zu Fuß vorher ausgemacht hatten):

http://goo.gl/izjhIW

Dem Bescheid liegt kein Foto bei. Würde es Sinn machen, bei der Behörde auf ein Foto zu bestehen um das ggf. zu unseren Gunsten zu nutzen?

Ich vermute, wir wurden bei der Durchfahrt von einer Überwachungskamera aufgenommen, hier zu sehen:

http://goo.gl/AQu05k

Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@MvM schrieb am 5. November 2014 um 16:14:33 Uhr:

Da in den Niederlanden die Halterhaftung gillt braucht man nichts nachweisen.

Quark. Es geht darum, dass ausländische Bußgelder in D nur vollstreckt werden können, wenn sie auch nach deutschem Recht vollstreckt werden könnten. Und in D ist man nicht verpflichtet, den Fahrer zu nennen und es gibt auch keine Halterhaftung. Niederländisches einfaches Recht kann nicht deutsche Grundrechte brechen. Also könnte das Bußgeld in D nur vollstreckt werden, wenn die Fahrereigenschaft nachgewiesen werden kann.

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seid Ihr nun da reingefahren oder nicht?

Grundsätzlich: in der Höhe kann das Bußgeld auch in D vollstreckt werden und die Holländer tun das auch. Allerdings müsste man dem Fahrer nachweisen, dass er gefahren ist. Wenn eine Videoaufnahme oder ein Foto existiert, kann das möglich sein. Falls nicht, solltet Ihr Euch die nächsten drei Jahre nicht in Holland erwischen lassen, sonst wird das Bußgeld dort vollstreckt.

Natürlich könnt Ihr versuchen, das Foto anzufordern. Es gibt halt die Sprachbarriere. Solltet ihr ernsthaft gegen den Bescheid als solchen vorgehen wollen, wäre wohl ein Anwalt in Holland (über die Rechtschutzversicherung) hilfreich.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 5. November 2014 um 15:35:36 Uhr:

Allerdings müsste man dem Fahrer nachweisen, dass er gefahren ist.

Da in den Niederlanden die Halterhaftung gillt braucht man nichts nachweisen. Auch das Anfordern eines Fotos ist sinnlos. In diesem Fall muss der Halter den Fahrer benennen, wenn er nicht auf den Kosten sitzen bleiben will.

Zitat:

@MvM schrieb am 5. November 2014 um 16:14:33 Uhr:

Da in den Niederlanden die Halterhaftung gillt braucht man nichts nachweisen.

Quark. Es geht darum, dass ausländische Bußgelder in D nur vollstreckt werden können, wenn sie auch nach deutschem Recht vollstreckt werden könnten. Und in D ist man nicht verpflichtet, den Fahrer zu nennen und es gibt auch keine Halterhaftung. Niederländisches einfaches Recht kann nicht deutsche Grundrechte brechen. Also könnte das Bußgeld in D nur vollstreckt werden, wenn die Fahrereigenschaft nachgewiesen werden kann.

Zitat:

@MvM schrieb am 5. November 2014 um 16:14:33 Uhr:

Da in den Niederlanden die Halterhaftung gillt braucht man nichts nachweisen.

wenn bußgelder aus dem ausland in .de vollstreckt werden, greift deutsches recht - und damit ist die halterhaftung (im fließenden verkehr) vom tisch! ;)

Themenstarteram 5. November 2014 um 15:44

Ja, wir sind durchgefahren! Das Schild haben wir bewusst überfahren, aber die Straße, in die wir anschließend fuhren und auf die sich der Bescheid bezieht, hielten wir nicht für gesperrt (für normale PKW). Aber Unwissenheit schützt wohl leider vor Strafe nicht.

Ich könnte also versuchen, ein Bild zu bekommen. Sollte das nicht möglich sein, bzw. kann man mich nicht als Fahrer und Halter eindeutig identifizieren, wäre das Bußgeld nicht vollstreckbar durch deutsche Behörden. Das könnte ich mal versuchen. Aber da weit und breit keine Polizei zu sehen war, gehe ich mal von einer Videoaufnahme aus.

MfG

Zitat:

@Domey schrieb am 5. November 2014 um 16:44:43 Uhr:

Das könnte ich mal versuchen.

über die folgen solltest du dir im klaren sein!

solltest du persönlich (auch ohne bzw. mit einem anderen auto!) oder sonstwer mit dem auto die nächsten jahre in holland angehalten werden, bleibt die karre so lange stehen, bis die ausstehenden beträge beglichen sind...

...den holländern ist das im übrigen dann auch schnurtz-piep-egal, ob das 30km fernab jeglicher zivilisation nachts um halb4 bei -25°C und eisregen ist und du nur ein tshirt und badelatschen an hast!

Zitat:

@MvM schrieb am 5. November 2014 um 16:14:33 Uhr:

Zitat:

@Kai R. schrieb am 5. November 2014 um 15:35:36 Uhr:

Allerdings müsste man dem Fahrer nachweisen, dass er gefahren ist.

Da in den Niederlanden die Halterhaftung gillt braucht man nichts nachweisen. Auch das Anfordern eines Fotos ist sinnlos. In diesem Fall muss der Halter den Fahrer benennen, wenn er nicht auf den Kosten sitzen bleiben will.

Das ist nicht richtig, aber falsch ! ;)

Nur aufgrund der Halterhaftung wird es wohl nicht möglich sein, dass Geld zwangsweise in Deutschland beizutreiben.

 

http://www.rp-online.de/.../...utofahrern-wirklich-droht-aid-1.2410194

Die anderen haben alle Recht.

Nur wenn ein synchrones dt. Gesetz existiert, wird ab 70€ vollstreckt. Das ist z.B. immer bei Parkvergehen der Fall.

Sollte der TE vorhaben, in nächster Zeit wieder in die Niederlande zu fahren, nutzt es ihm aber nichts, wenn hier in Deutschland nicht vollstreckt werden kann.

Zitat:

@Domey schrieb am 5. November 2014 um 16:44:43 Uhr:

Ja, wir sind durchgefahren! Das Schild haben wir bewusst überfahren, aber die Straße, in die wir anschließend fuhren und auf die sich der Bescheid bezieht, hielten wir nicht für gesperrt (für normale PKW). Aber Unwissenheit schützt wohl leider vor Strafe nicht.

Ich verstehe die Logik hinter deiner Ausrede nicht. Wenn man in einen gesperten Bereich eindringt, warum sollte die Stadt die einzelnen Straßen innerhalb dieses Bereiches noch zusätzlich kennzeichnen?

Zitat:

@Drahkke schrieb am 5. November 2014 um 22:41:32 Uhr:

Sollte der TE vorhaben, in nächster Zeit wieder in die Niederlande zu fahren, nutzt es ihm aber nichts, wenn hier in Deutschland nicht vollstreckt werden kann.

Wer die Städte in den Niederlanden kennt weiß, das die Videoüberwacht sind. Das die Aufzeichnungen nicht sofort raus gegeben werden dürfte auch bekannt sein... Naja, der TE eignet sich gerade das übliche Halbwissen an, was man vom Stammtisch her kennt. In der Regel reitet man sich damit noch mehr in die Scheiße rein... Lassen wir ihn einfach mal das versuchen, was er für richtig hält.

am 6. November 2014 um 8:08

Verstehe das Problem nicht. Du bist an der Kamera geradeaus weitergefahren, obwohl da ein "Durchfahrt verboten" Schild steht und auf dem Blumenkübel "Pass auf, hier umdrehen, bewegliche Sperre, bei Durchfahrt Gefahr großen Schadens!" steht und fragst, ob man den Bescheid anfechten kann? Aus welchem Grund soll der nicht rechtens sein?

am 6. November 2014 um 11:03

Zitat:

@Domey schrieb am 5. November 2014 um 16:44:43 Uhr:

Ja, wir sind durchgefahren! Das Schild haben wir bewusst überfahren, ]

 

was ist denn alles kaputt gegangen, als ihr das Schild überfahren habt?

am 6. November 2014 um 14:53

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 5. November 2014 um 16:51:38 Uhr:

Zitat:

@Domey schrieb am 5. November 2014 um 16:44:43 Uhr:

Das könnte ich mal versuchen.

über die folgen solltest du dir im klaren sein!

solltest du persönlich (auch ohne bzw. mit einem anderen auto!) oder sonstwer mit dem auto die nächsten jahre in holland angehalten werden, bleibt die karre so lange stehen, bis die ausstehenden beträge beglichen sind...

Richtig. Man sollte auch an die Paßkontrolle am Flughafen denken, denn die Marechaussee führt von Amtswegen Kontrollen nach offenen "Dwangbevelen" durch. Auch erwähnenswert ist, daß es nicht bei den Kosten des Bußgeldbescheids bleibt, denn die Ausfertigung des Dwangbevel bringt wiederum Kosten mit sich.

Zitat:

Ich könnte also versuchen, ein Bild zu bekommen. Sollte das nicht möglich sein, bzw. kann man mich nicht als Fahrer und Halter eindeutig identifizieren, wäre das Bußgeld nicht vollstreckbar durch deutsche Behörden.

Der Staatsanwalt ist aufgrund von Artikel 7:18 Abs 4 Awb verpflichtet Akteneinsicht zu gewähren. Um dieses Recht ausführen zu können, muß aber erst beim Staatsanwalt administrative Berufung eingelegt werden. Ansonsten besteht keine gesetzliche Grundlage für die Akteneinsicht, denn der Staatsanwalt ist in diesem Fall nicht verpflichtet über Ihr Dossier zu verfügen.

Die Akteneinsicht ist sicher anzuraten - nun da die Beweisführung des Staatsanwalts überhaupt nicht feststeht.

am 7. November 2014 um 7:29

Übrigens gilt es auch die Zuständigkeit des Beamten zu überprüfen, der den Bußgeldbescheid auferlegt hat. Jeder Beamte besitzt nämlich nicht die Zuständigkeit für den fahrenden Verkehr einen Bußgeldbescheid auszufertigen, da die Zuständigkeit z.B. auf das Steuerrecht, bzw. die öffentliche Ordnung begrenzt sein kann. Zur Zeit begleite ich einen Fall, in dem die Ernennungsurkunde des Beamten zwei Monate abgelaufen ist. Ich freue mich jetzt schon auf den Verhandlungstermin beim Amtsrichter.

Auch ein ganz schöner Punkt: Wurde man angehalten? Falls nein, was steht darüber im Dossier?

Worauf ich hinaus möchte ist daß der Amtsrichter den Bußgeldbescheid nicht nur aufgrund von Tatsachen, sondern auch aufgrund von Rechtsgründen aufheben kann. Deswegen ist die Akteneinsicht so wichtig!

P.S. Ich sehe daß die Handlung wohl in unmittelbarer Nachbarschaft zum Gerichtshof in Leeuwarden verrichtet wurde. Dieser Gerichtshof würde übrigens im Falle einer Berufung höchstinstanzlich über den Bußgeldbescheid entscheiden. ;)

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