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Einspruch gegen Bußgeldbescheid kostenpflichtig???

Themenstarteram 6. Juni 2013 um 15:45

Hallo Zusammen!

Die Frage steht ja bereits im Titel...

Hintergrund ist, dass ich Anfang April innerorts mit 60km/h geblitzt wurde, abzüglich Toleranz 57km/h, sprich 15 EUR. Soweit so gut.

Da das Auto auf meine Frau zugelassen ist, bekam sie Mitte Mai einen Zeugenbefragungsbogen mit obigem Sachverhalt und der Behauptung, der Fahrer hätte auf dem Radarfoto ein Handy am Ohr. Dies erscheint mir aufgrund Freisprechanlage eher unwahrscheinlich.

Meine Frau hat mich daraufhin als Fahrer benannt und ich habe einen Anruf der örtlichen Polizei bekommen, bei dem ich dem Polizisten gesagt habe, dass ich gefahren bin, aber sicher nicht telefoniert habe. Er gibt das so weiter...

Gestern kommt der Bussgeldbescheid mit dem Geschwindigkeitsverstoss und dem verbotswidrigem Handytelefonat: "Wie auf dem Radarfoto ersichtlich ist, hielten Sie außerdem ein Handy mit der linken Hand ans linke Ohr."

Das Radarfoto ist allerdings nicht beigefügt.

Vorneweg, mir ist die Kohle (Geldbuße 45 EUR + Verfahrenskosten 23,50 EUR) und aufgrund einer blütenweissen Weste in Flensburg :) auch der Punkt relativ egal, würde aber trotzdem gerne Einspruch einlegen, weil ich mir nicht vorstellen kann, mit Handy am Ohr telefoniert zu haben.

Wenn ich Einspruch einlege und ich wider Erwarten doch telefoniert habe (aus Langeweile werden die sowas vermutlich nicht schreiben), können sich dann die Kosten merklich erhöhen?

Beste Antwort im Thema

...netter Versuch, dass mit dem Radarfoto als Beweis des Handytelefonierens. Gibt hier sicher einige die zahlen, ich halte das Foto aber nicht für beweiskräftig genug.

Einspruch einlegen und darauf ankommen lassen, schließlich müssen die beweisen, dass du ein Handy am Ohr hattest und nicht andersherum. Letzendlich kann es auch ein Diktiergerät gewesen sein wo du was draufgesprochen und abgehört hast.

Kosten des Einspruches sind gering. Legt man Einspruch ein und es kommt zu einer Entscheidung des Amtsgerichts in der Sache, zahlt man 10 % des Bußgeldes aber mindestens 40,00 € Amtsgerichtsgebühren. Die Verwaltungsgebühren in Höhe von 20,00 € entfallen dann aber, letztlich kostet der Einspruch also 20,00 €. Wird der Einspruch vor der Hauptverhandlung wieder zurückgenommen, so sind nur die normalen Verwaltungsgebühren i. H. von 20,- € zu zahlen. Wird der Einspruch in der Hauptverhandlung erst zurückgenommen, muß die Hälfte der Verwaltungsgebühr und die Hälfte der Amtsgerichtsgebühren gezahlt werden, also 30 € was einem Mehraufwand von 10,- € für den Einspruch bedeuted.

Alles zz. Portokosten und natürlich evtl. Zeugen, Gutachterkosten etc. die aber in diesem Fall vermutlich nicht notwendig sein werden.

N.T.

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am 6. Juni 2013 um 17:37

Erstmal kostet das nichts (bis auf im geringsten Fall 0,58 Cent Porto)

Aber in dem Fall wird die Sache wahrscheinlich direkt ans Gericht weiter gegeben (dann kannst du den Einspruch immer noch ohne weitere Kosten zurückziehen).

Ich konnte mal durch Einspruch das Bußgeld von 300 auf 220 reduzieren. Hätte ich nicht gedacht, aber in manchen Sachen ist die Bußgeldstelle doch noch bereit zu "handeln'

Das geht aber nur bei komplexen Angelegenheiten (mehrere Tatbestände)

4 Punkte sind aber geblieben.

Bei so einer trivialen Sache wie "Handy am Ohr oder nicht" gehts direkt vor Gericht

...netter Versuch, dass mit dem Radarfoto als Beweis des Handytelefonierens. Gibt hier sicher einige die zahlen, ich halte das Foto aber nicht für beweiskräftig genug.

Einspruch einlegen und darauf ankommen lassen, schließlich müssen die beweisen, dass du ein Handy am Ohr hattest und nicht andersherum. Letzendlich kann es auch ein Diktiergerät gewesen sein wo du was draufgesprochen und abgehört hast.

Kosten des Einspruches sind gering. Legt man Einspruch ein und es kommt zu einer Entscheidung des Amtsgerichts in der Sache, zahlt man 10 % des Bußgeldes aber mindestens 40,00 € Amtsgerichtsgebühren. Die Verwaltungsgebühren in Höhe von 20,00 € entfallen dann aber, letztlich kostet der Einspruch also 20,00 €. Wird der Einspruch vor der Hauptverhandlung wieder zurückgenommen, so sind nur die normalen Verwaltungsgebühren i. H. von 20,- € zu zahlen. Wird der Einspruch in der Hauptverhandlung erst zurückgenommen, muß die Hälfte der Verwaltungsgebühr und die Hälfte der Amtsgerichtsgebühren gezahlt werden, also 30 € was einem Mehraufwand von 10,- € für den Einspruch bedeuted.

Alles zz. Portokosten und natürlich evtl. Zeugen, Gutachterkosten etc. die aber in diesem Fall vermutlich nicht notwendig sein werden.

N.T.

Das Dumme daran ist halt, dass man ohne Anwalt das Bild frühestens in der Gerichtsverhandlung zu Gesicht bekommen kann und insofern blind durch das Verfahren stolpert...

Aber Versuch macht klug, ich habe schon Akten gesehen, wo auf dem Radar-Foto nun wirklich nichts zu erkennen war und die Bußgeldstelle trotzdem kackfrech schrieb, dass ein Abgleich mit dem Bild bei der Meldebehörde eindeutig ergeben hätte, dass der Halter auch der Fahrer sei. War er aber nicht, weil der Sohn gefahren ist...

Wenn DU zu 100% weißt, dass DU nicht mit dem Handy am Ohr oder in der Hand unterwegs warst, würde ich es knallhart drauf ankommen lassen, auch ohne RSV im Background.

Ich würde entspannt zusehen, was sie denn nachweisen wollen, denn das deren Job, nicht deiner.

am 7. Juni 2013 um 6:34

Zitat:

Original geschrieben von hoinzi

Das Dumme daran ist halt, dass man ohne Anwalt das Bild frühestens in der Gerichtsverhandlung zu Gesicht bekommen kann und insofern blind durch das Verfahren stolpert...

Aber Versuch macht klug, ich habe schon Akten gesehen, wo auf dem Radar-Foto nun wirklich nichts zu erkennen war und die Bußgeldstelle trotzdem kackfrech schrieb, dass ein Abgleich mit dem Bild bei der Meldebehörde eindeutig ergeben hätte, dass der Halter auch der Fahrer sei. War er aber nicht, weil der Sohn gefahren ist...

Das stimmt so nicht. Wer keinen Anwalt hat, der hat selber das Recht auf Akteneinsicht. Diese kann aber nur auf der betreffenden Dienststelle erfolgen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Akteneinsicht

siehe weiter unten: Akteneinsicht für Beschuldigte

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Akteneinsicht05.php

Hier gibts noch ein Video:

http://www.youtube.com/watch?v=KU_fRpsXbv8

 

Vielleicht hilft Dir das weiter. Ich würde jedenfalls das Foto prüfen. Kann ja sein, daß Du gerade den Kopf gekratzt hast, oder eine flache Haarbürste nutzte, wie ich sie ab und zu benutze. Wenn man die bei mir auf einem Radarfoto hätte, sähe die wie ein schmales Handy aus.

am 7. Juni 2013 um 6:44

Wenn das Auto deiner Frau ist, ein Mann damit geblitzt wurde aber kein Foto mitgeschickt wurde und du sagst, dass du eigentlich nie am Steuer telefonierst, ergibt sich noch eine ganz andere Möglichkeit :):D:D:D

 

Sorry, musste einfach sein. :)

Zitat:

Original geschrieben von Monstrabidur

Ich würde entspannt zusehen, was sie denn nachweisen wollen

Da wird der Einzelverbindungsnachweis vom Handy abgefragt und Datum und Uhrzeit des Fotos damit abgeglichen. Mit Foto und gleichzeitigem Gespräch sieht es dann schlecht aus mit rausreden. Umgekehrt wäre genau der natürlich auch guter Beleg dafür nicht telefoniert zu haben.

Zudem müsste man erst noch in der Akte das Originalfoto einsehen, die sind oft erheblich besser als das was sie mit dem Bußgeldbescheid mitschicken.

Zitat:

Original geschrieben von hoinzi

Das Dumme daran ist halt, dass man ohne Anwalt das Bild frühestens in der Gerichtsverhandlung zu Gesicht bekommen kann und insofern blind durch das Verfahren stolpert...

Woher kommt eigentlich dieser Mythos?

Jede Bußgeldstelle kann man völlig formlos erreichen und viele geben dann auch völlig formlos Daten raus. Versucht es doch mal damit am Telefon:

"Ja, das muss ich auf dem Bild sein, aber kann ich das Bild vielleicht bitte kurz einsehen, weil mir damals wirklich kein Blitz aufgefallen ist und ich sonst auch noch nie geblitzt wurde? Ich komme auch gerne vorbei, wie wäre es mit *Datum Uhrzeit*?"

Hinfahren, angucken, mehr wissen - ärgern oder glücklich sein.

Wenn es nicht klappt, Pech gehabt, aber ich renn doch nicht zuerst zum Anwalt, weil ich ein Bild sehen will.

Wenn die Bußgeldstelle weit entfernt ist, vielleicht, aber auch dann kann man vorher noch schriftlich das Foto anfordern.

Themenstarteram 7. Juni 2013 um 9:39

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Wenn das Auto deiner Frau ist, ein Mann damit geblitzt wurde aber kein Foto mitgeschickt wurde und du sagst, dass du eigentlich nie am Steuer telefonierst, ergibt sich noch eine ganz andere Möglichkeit :):D:D:D

Und ich Depp sag der Polizei noch, dass ich gefahren bin... :eek:

Ein Verbindungsnachweis sagt jetzt nicht wirklich viel aus... Ich telefoniere schon relativ häufig, aber halt mit Freisprecheinrichtung.

Ich werde jetzt mal das Foto anfordern und schauen, was da drauf ist... Vorbei fahren möchte ich aufgrund der Entfernung (150km) nicht, aber es wird ja eine Möglichkeit geben, das Foto zu sehen.

Im Zweifelsfall werde ich auf jeden Fall Einspruch einlegen und wenn es nur dafür ist, das Foto zu sehen...

Einen Rechtsbeistand werde ich trotz vorhandener RSV aber vermutlich eher nicht konsultieren, da mir irgendwann der Aufwand doch zu gross wird.

Vielen Dank für die vielen gutten Posts!

Zitat:

Original geschrieben von hoinzi

Das Dumme daran ist halt, dass man ohne Anwalt das Bild frühestens in der Gerichtsverhandlung zu Gesicht bekommen kann und insofern blind durch das Verfahren stolpert...

Aber Versuch macht klug, ich habe schon Akten gesehen, wo auf dem Radar-Foto nun wirklich nichts zu erkennen war und die Bußgeldstelle trotzdem kackfrech schrieb, dass ein Abgleich mit dem Bild bei der Meldebehörde eindeutig ergeben hätte, dass der Halter auch der Fahrer sei. War er aber nicht, weil der Sohn gefahren ist...

Ich fahre ja fast nie schneller als erlaubt:D und wenn, lasse ich mich dabei nur sehr ungern dabei erwischen.:cool:

Einmal hat es mich vor einigen Jahren doch mal mit 71 in einem 50-er Bereich einer Durchgangsstraße in München erwischt, wo ich fälschlicherweise davon ausging, es wären 60 erlaubt. Ich habe die Schilder einfach nicht realisiert und bin im Verkehrsfluss einfach nur mitgeschwommen.

Da es bei dieser Verkehrsordnungswidrigkeit auch um mein bis Dato jungfräuliches Punktekonto in Flensburg ging, wollte ich mehr Klarheit und hier wenigstes auch mein „Beweisfoto“ im Original sehen, welches übrigens ja auch als Kopie nicht mitgeschickt war.

Da in der Nähe, fuhr ich ohne Vorankündigung zum KVR, Hauptabteilung III Straßenverkehr, welches im Anhörungsschreiben angegeben war und konnte dort ohne Probleme „Akteneinsicht“ bekommen und offene Fragen klären!

 

Ob ein angefordertes und geschicktes Photo in der Qualität ähnlich aussagekräftig sein wird, da habe ich auch wirklich so meine Zweifel, die kenne ich aus zwei Beispielen aus meinem Umfeld nur als sehr unscharfe Kopien ohne Wert.

am 7. Juni 2013 um 10:29

Zitat:

Original geschrieben von nurleser

Zitat:

Original geschrieben von hoinzi

Das Dumme daran ist halt, dass man ohne Anwalt das Bild frühestens in der Gerichtsverhandlung zu Gesicht bekommen kann und insofern blind durch das Verfahren stolpert...

Woher kommt eigentlich dieser Mythos?

 

Jede Bußgeldstelle kann man völlig formlos erreichen und viele geben dann auch völlig formlos Daten raus. Versucht es doch mal damit am Telefon:

 

"Ja, das muss ich auf dem Bild sein, aber kann ich das Bild vielleicht bitte kurz einsehen, weil mir damals wirklich kein Blitz aufgefallen ist und ich sonst auch noch nie geblitzt wurde? Ich komme auch gerne vorbei, wie wäre es mit *Datum Uhrzeit*?"

 

Hinfahren, angucken, mehr wissen - ärgern oder glücklich sein.

 

Wenn es nicht klappt, Pech gehabt, aber ich renn doch nicht zuerst zum Anwalt, weil ich ein Bild sehen will.

 

Wenn die Bußgeldstelle weit entfernt ist, vielleicht, aber auch dann kann man vorher noch schriftlich das Foto anfordern.

danke !!

Zitat:

Original geschrieben von Moers75

 

Da wird der Einzelverbindungsnachweis vom Handy abgefragt und Datum und Uhrzeit des Fotos damit abgeglichen. Mit Foto und gleichzeitigem Gespräch sieht es dann schlecht aus mit rausreden. Umgekehrt wäre genau der natürlich auch guter Beleg dafür nicht telefoniert zu haben.

Rechtsgrundlage für Abfrage von Telekommunikationsdaten siehe § 100a ff StPO! Ist im Owi-Bereich grundsätzlich nicht möglich. Außerdem beweist dies nur, dass mit dieser SIM um diese Zeit in einem gewissen Funkzellenbereich telefoniert wurde. Beweist noch lange nicht, dass es auch der TE war.

N.T.

Themenstarteram 7. Juni 2013 um 11:06

Zitat:

Original geschrieben von FirstFord

Da es bei dieser Verkehrsordnungswidrigkeit auch um mein bis Dato jungfräuliches Punktekonto in Flensburg ging, wollte ich mehr Klarheit und hier wenigstes auch mein „Beweisfoto“ im Original sehen, welches übrigens ja auch als Kopie nicht mitgeschickt war.

Da in der Nähe, fuhr ich ohne Vorankündigung zum KVR, Hauptabteilung III Straßenverkehr, welches im Anhörungsschreiben angegeben war und konnte dort ohne Probleme „Akteneinsicht“ bekommen und offene Fragen klären!

Diese Geschichte kapiere ich auch nicht so ganz... In meiner Bw-Grundausbildung habe ich in zwei Monaten "Nato-Rallye" leider relativ viele Punkte gesammelt und feststellen müssen, dass alle anderen Bundesländer das Foto bei mir grundsätzlich beifügten, nur in BY klappt das scheinbar nicht.

Leider ist die "Zentrale Bußgeldstelle" in Viechtach, so dass es nur für einen sehr kleinen Teil der bayerischen Bevölkerung Sinn macht, dort vorbei zu fahren.

am 7. Juni 2013 um 17:32

Bis jetzt habe ich immer ein freundliches Erinnerungsfoto bekommen .

Ohne Foto würde ich da anrufen und sagen , sie haben vergessen das

Foto mit zu schicken . Ohne kann ich ihnen leider nicht sagen , wer der

Fahrer ist .

Anhand der Uhrzeit kannst Du im Einzelverbindungsnachweis ja schon

selber kontrollieren ob Du überhaupt telefonierst hast .

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