Bußgeldbescheid - 80 km/h war ausgeschildert, 60 km/h wird behauptet!

Hallo Leute,

ich wurde geblitzt am 04.09.2014 in den ganz frühen Morgenstunden auf der Stadtautobahn BAB 100 in Berlin am AK Schöneberg (Autobahnkreuz). Ich bin mir ganz sicher das dort die Höchstgeschwindigkeit mit 80 km/h ausgeschildert war! Die Behörde behauptet aber es war mit 60 km/h ausgeschildert! Nun droht mir ein Fahrverbot. In der Anhörung habe ich darauf hingewiesen das dort mit 80 km/h ausgeschildert war. Aber keine Reaktion. Nun der Bußgeldbescheid mit drohendem Fahrverbot, was natürlich bei gezeigten 80 km/h nicht gegriffen hätte.

Hinweis: Auf der Stadtautobahn gibt es Schilder die von einer Zentrale umgestellt werden können. Die Schilder können glaube ich wahlweise zwischen 40, 60, 80 km/h umgestellt werden. Bei mir wurden jedenfalls 80 km/h angezeigt.

Was kann ich tun? Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung! Ein Anwalt ist mir mit etwa 700 Euro zu teuer. Hab ich noch irgendwelche anderen Möglichkeiten wenn ich Einspruch erhebe? Ohne Anwalt bekommt man ja keine Akteneinsicht. Ist es überhaupt möglich das Gegenteil zu beweisen auch mit Anwalt? Ich bin ratlos. 😕 Gibt es vielleicht noch jemanden, der auch an dem Tag geblitzt wurde?

Bin dankbar für jede Antwort.

Gruß Dittschee

Beste Antwort im Thema

Also ich stelle mir das so vor, das die jeweiligen angezeigten Geschwindigkeiten auch protokolliert werden.
Ich kann mir nicht vorstellen, das da wild hin und her geschaltet wird, und im Nachhinein nichts nachvollziebar ist.
Macht eh der Computer.
Widerspreche dem Vorwurf, wenn Du Dir wirklich sicher bist, und verlange das Protokoll.
Ein Anwalt macht das gerne für Dich, und wenn Du Dir sicher bist, brauchst Du auch keine Angst um das Geld zu haben.

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Hallo Bootsmann22,

das Problem welches ich mit dir habe ist ganz einfach, du spekulierst was kommen könnte, stellst Dinge die auf einen zukommen könnten in den Raum die nicht notwendig sind und sprichst über Kosten von denen du keine Ahnung hast.

Um das einmal alles in ganz nüchterne Zahlen aufzudrußeln

160,-Euro Bußgeld
28,50 Verwaltungskosten
1 Monat Fahrverbot
2 Punkte (max. 8) die 5 Jahre stehen bleiben

Anhörung erledigt
jetzt Bußgeldbescheid

2 Möglichkeiten
1. Zahlen, Strafe akzeptieren

2. Möglichkeit Widerspruch, begründung kommt später (Hinweis an dich: Lieber schreibt man mit e und nicht mit a, sorry an alle aber musste sein)

mit dem Wiederspruch Akteneinsicht fordern, geht ohne Rechtsanwalt
in der Akte befindet sich ein Meßprotokoll welches laut KBA unanfechtbar sein muss, daraus ergibt sich bei einer Lichzeichenanlage mit wechselnden Geschwindigkeiten dass protokolliert sein muss welche Geschwindigkeit wann an welcher Stelle vorgeschrieben war
wenn das fehlt Rücksprache mit dem Sachbearbeiter, nicht dass es nur gerade im Moment fehlte als Akteneinsicht genommen wurde oder aber die Kopie erstellt wurde. Eventuell erledigt sich das alles von selbst.

In manchen Bundesländern kann man bei der Behörde selbst Akteneinsicht nehmen, andere schicken das zu. Gebühren sind dann so um die 15,-Euro

Hat man die Akte, kann man in aller Ruhe entscheiden was man macht. Widerspruch begründen und vor Gericht gehen oder aber den Widerspruch zurückziehen und die Strafen akzeptieren. Gerichtsgebühren richten sich nach Streitwert. Hier 160,-Euro damit ist man im untersten Gebührensatz, das waren bei mir 40,-Euro. Vorm Amtsgericht braucht man keinen Anwalt und kann sich selbst verteidigen. Dafür sollte man sich seiner Sache aber schon sehr sicher sein. Empfehlen würde ich das nicht. Ist aber Grundsätzlich möglich

Jetzt noch einmal zu den Kosten.

160,-Euro Bußgeld bleibt
28,50Euro Verwaltungsgebühr, fällt weg wenn man vor Gericht geht, dafür dann 40,-Euro. Differenz 12,50Euro
ca. 15 Euro für die Akteneinsicht

zusätzliches Kostenrisiko wenn ich richtig rechne 27,50 Euro.

Wo siehst du jetzt über 200,-Euro (lies dir deine Posting durch, hast du so geschrieben)???????

Gruß Frank

Zitat:

Original geschrieben von AndyW211320



Zitat:

Original geschrieben von picard95


Mal eben entspannt wie nach der Wende von Berlin-Neukölln bis Nienhagen (Ostsee) in 90 Minuten fahren geht nicht mehr bei diesen ganzen Tempolimits.
Doch geht! Bin von Schöneberg (Insbrucker) bis Rostock Seehafen in 90min am 27.09.
Bis Wittstock 140 (erlaubt 130), danach 220-260. 😁

Die 60kmh nach Tegel sind allerdings echt nervig.

Gruß Andy

Geht doch auch anders, ich wohne am südlichen Ring der A10, bis Stralsund auch in unter 2 Stunden zu schaffen da es auf dem Berliner Ring, der A11 bis Prenzlau und weiter auf der A20 bis Stralsund so gut wie keine Tempolimits hat.

Auf der A20 ist man sowieso so gut wie immer fast schon einsam unterwegs.

Zitat:

Original geschrieben von Frank170664


............... (Hinweis an dich: Lieber schreibt man mit e und nicht mit a, sorry an alle aber musste sein)......
...........mit dem Wiederspruch Akteneinsicht........

Wer im Glashaus sitzt.........

Sorry, aber der war auch aufgelegt 🙄

Aber da hier keiner Deutschprofessor ist, passiert das schon mal.

***duckundweg***
LG r.

Zitat:

Original geschrieben von AndyW211320


Sowas geht natürlich nur wenn man knapp 400PS zur Verfügung hat.

Mensch, du bist schon 'n toller Hecht! Wow. Knapp 400 PS gekauft. Kann nicht jeder! Reeeespekt.

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400 PS nutzen auch nichts wenn man in der Stadt oder auf der AB meistens im Schneckenbetrieb unterwegs ist. 😁

Zitat:

Original geschrieben von picard95


Im Endeffekt machte sie sich verdächtig weil sie meist mit Abstand die langsamste auf der Autobahn war und die Polizisten anscheinend dachten, dass jemand der so verdächtig langsam fährt eventuell unter Alkoholeinfluss steht und durch die langsame Fahrt nicht auffallen will.

Klingt nicht wirklich logisch für mich.

Ist hier auch so. Gondelst du Nachts mit 70 durch die Stadt, interessiert das keinen. Fährst du Strich 50, kommt sofort die Kelle.

So long

Ghost

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost



Zitat:

Original geschrieben von picard95


Im Endeffekt machte sie sich verdächtig weil sie meist mit Abstand die langsamste auf der Autobahn war und die Polizisten anscheinend dachten, dass jemand der so verdächtig langsam fährt eventuell unter Alkoholeinfluss steht und durch die langsame Fahrt nicht auffallen will.

Klingt nicht wirklich logisch für mich.

Ist hier auch so. Gondelst du Nachts mit 70 durch die Stadt, interessiert das keinen. Fährst du Strich 50, kommt sofort die Kelle.

So long

Ghost

Ist doch cool.

Gewohnheitsrecht auf Tempo 70 in der Stadt.

Und vor der Schule? - Was ist da?

k-hm

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost


Ist hier auch so. Gondelst du Nachts mit 70 durch die Stadt, interessiert das keinen. Fährst du Strich 50, kommt sofort die Kelle.

Blühender Unsinn.

Wenn man sich schon in die eigene Tasche lügen will, dann aber bitte nicht so plump.

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener



Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost


Ist hier auch so. Gondelst du Nachts mit 70 durch die Stadt, interessiert das keinen. Fährst du Strich 50, kommt sofort die Kelle.
Blühender Unsinn.

Wenn man sich schon in die eigene Tasche lügen will, dann aber bitte nicht so plump.

Ich denke nicht das invisible_ghost sich in die Tasche lügt...

Seine Aussage deckt sich mit meinen Erfahrungen.

Die (Zivil)Streifen des nachts interessieren sich hauptsächlich für diejeningen, die Strich oder unter Limit fahren (mal abgesehen von denen die sich weit jenseits des Limits bewegen), aber die "20 drüber" Fahrer werden nur sehr selten angehalten (außer sie werden anderweitig durch grenzwertiges Fahrverhalten auffällig); gilt sowohl für die Stadt und erst recht für außerorts.

Auf der BAB interesseiren um die 20km/h drüber im Normalfalle noch nichtmal die Providabesatzungen.

Das stimmt so schon, die Streifen in der Nacht interessieren Alkohol und Drogen.
Da ist auffällig unauffälliges Fahrverhalten schon ein Hinweis.

Gruß Metalhead

Kann ich bestätigen. Letztens bin ich hier auf einer grossen Hauptstraße gefahren. Es waren ein paar Fahrzeuge unterwegs. Alle , wie ich auch, sind so zwischen 60 und 65 gefahren. Alle haben ein Fahrzeug überholt, was mit höchstens 40 unterwegs war. Weiter vorne hat man dann schon die Polizei gesehen. Rausgeholt wurde aber nur der Langsame. Auffällig unauffällig.

Das stellt auch ein ganz normales Fahrverhalten dar, was ich auch hier immer wieder prädige! In Städten stellt das einhalten der HZG meist ein Hindernis dar...

@Frank170664 danke 🙂

Ich habe Auskunft erhalten von der Verkehrslenkung Berlin. Zum Tatzeitpunkt war die Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h reduziert. 🙄
Man kann dort auch ein Schaltbildprotokoll für Behörden und Gerichte bekommen. Kostet etwa 50 Euro.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 8. Oktober 2014 um 11:53:43 Uhr:


Das stimmt so schon, die Streifen in der Nacht interessieren Alkohol und Drogen.
Da ist auffällig unauffälliges Fahrverhalten schon ein Hinweis.

Gruß Metalhead

Ja das habe ich heute morgen um kurz vor halb 3 gemerkt, als auf einmal kurz vorm Zentrallager hinter mir ein Polizeifahrzeug mich aufforderte anzuhalten.😛

dann dürfte die sache wohl geklärt sein ?

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