Bußgeldbescheid - 80 km/h war ausgeschildert, 60 km/h wird behauptet!

Hallo Leute,

ich wurde geblitzt am 04.09.2014 in den ganz frühen Morgenstunden auf der Stadtautobahn BAB 100 in Berlin am AK Schöneberg (Autobahnkreuz). Ich bin mir ganz sicher das dort die Höchstgeschwindigkeit mit 80 km/h ausgeschildert war! Die Behörde behauptet aber es war mit 60 km/h ausgeschildert! Nun droht mir ein Fahrverbot. In der Anhörung habe ich darauf hingewiesen das dort mit 80 km/h ausgeschildert war. Aber keine Reaktion. Nun der Bußgeldbescheid mit drohendem Fahrverbot, was natürlich bei gezeigten 80 km/h nicht gegriffen hätte.

Hinweis: Auf der Stadtautobahn gibt es Schilder die von einer Zentrale umgestellt werden können. Die Schilder können glaube ich wahlweise zwischen 40, 60, 80 km/h umgestellt werden. Bei mir wurden jedenfalls 80 km/h angezeigt.

Was kann ich tun? Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung! Ein Anwalt ist mir mit etwa 700 Euro zu teuer. Hab ich noch irgendwelche anderen Möglichkeiten wenn ich Einspruch erhebe? Ohne Anwalt bekommt man ja keine Akteneinsicht. Ist es überhaupt möglich das Gegenteil zu beweisen auch mit Anwalt? Ich bin ratlos. 😕 Gibt es vielleicht noch jemanden, der auch an dem Tag geblitzt wurde?

Bin dankbar für jede Antwort.

Gruß Dittschee

Beste Antwort im Thema

Also ich stelle mir das so vor, das die jeweiligen angezeigten Geschwindigkeiten auch protokolliert werden.
Ich kann mir nicht vorstellen, das da wild hin und her geschaltet wird, und im Nachhinein nichts nachvollziebar ist.
Macht eh der Computer.
Widerspreche dem Vorwurf, wenn Du Dir wirklich sicher bist, und verlange das Protokoll.
Ein Anwalt macht das gerne für Dich, und wenn Du Dir sicher bist, brauchst Du auch keine Angst um das Geld zu haben.

114 weitere Antworten
114 Antworten

@Bootsmann22
Es war Innerorts. Hab gelesen, das ein Anwalt etwa 700 Euro kostet bei einem Bußgeld von 160 Euro.

Nicht lesen sondern einen Anwalt anrufen und fragen. Und achte darauf, dass es ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Allerdings habe ich auch keinen Rat, wie du OHNE Anwaltliche Hilfe da weiter kommen könntest.

Dann machs wie ich, Finger weg von der Tastatur in diesem Thread 😉

Warum schreibst du dann trotzdem???
Denn, ich habe auch eine Frage zum drohenden Fahrverbot gestellt und eine Frage zu den (angeblichen) Kosten. Zudem habe ich den Tipp mit dem Online Anwalt gegeben ... also zur Sache beigetragen. Und nu' ...?

Ach so, er meinte wahrscheinlich, wenn er einen Anwalt einschalten würde. Ok, DA würde ich schon mal VORAB genau nachfragen, weil Anwälte frei kalkulieren können. Hat mich auch mal über 400 D-MARK gekostet, weil ich den Anwalt wechseln wollte aus Unzufriedenheit und die Rechtsschutz nur EINEN Anwalt zahlt. Trotzdem halte ich 700 Euro für "etwas" hoch.

Ähnliche Themen

Wenn er glaubt, dass dort gerade 80 erlaubt gewesen wären, hätten die mindestens 94 Km/h nicht so reingehauen.
Er bestreitet ja nicht, dass er zu schnell war, er zweifelt nur an der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Und die 20 km/h Unterschied reichen eben für eine Owi oder eben ein Bussgeld und weiterer Sanktionen.
Es bleibt aber dabei: Ohne Anwalt keine Akteneinsicht. Und somit weisst nicht, was , wenn überhaupt Protokolliert wurde. Oder ob das Messverfahren womöglich Fehlerhaft war.
Will er keinen Anwalt hinzuziehen, wird er wohl das Fahrverbot und die 160 € zuzüglich Gebühren nehmen müssen. Und mit ein bissel Glück kann er das Fahrverbot vom 3. Februar bis 2. März nehmen. Sind ein paar Tage weniger :-)
Übrigens: Ein Anwalt darf für eine Erstberatung zwischen 50 und 150 €. kalkulieren.

Diese elktronischen Tafeln sind ein krampf! Ich habe mir schon länger Gedanken gemacht was sein könnte, wie im Falle des TEs. Nehmen wir an es wird protokolliert, TE passiert ein Schild mit 80 unmittelbar danch schaltet das Schild auf 60 um!
Was dann?

@ Gleiterfahrer
woher nimmst du die 94km/h???

@ MB Spirit
Die Antwort auf diese Frage würde mich auch mal interessieren, kommt es doch auf den Autobahnen, die ich ab- und zu nutze, genau zu dem Phänomen.

Zitat:

Original geschrieben von MB Spirit


. Nehmen wir an es wird protokolliert, TE passiert ein Schild mit 80 unmittelbar danch schaltet das Schild auf 60 um!
Was dann?

Kommt drauf an, inwieweit der Blitzer mit der Anzeige gekoppelt ist. Hier sollte sowas wie eine ,,Umschaltzeit,, greifen. Sprich, der Blitzer wird erst Sekunden nach Änderung der Geschwindigkeit ,,scharf,, gestellt.

Aber das wird auch nur ein Anwalt rausbekommen.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


@ Gleiterfahrer
woher nimmst du die 94km/h???

Rechnen . Wenn ihm 31 vorgeworfen werden, werden fast immer noch 3 km/h Toleranz abgezogen. 60 waren erlaubt, plus 31 wären 91, plus die 3 Km/h Toleranz ergeben sich mind. 94 km/H gemessene Geschwindigkeit.

@Gleiterfahrer

Und das ist eben die Große Frage. Wenn die Behörden das nicht zugeben wollen,heißt es Zähne beißen und zahlen oder Anwalt einschalten. Die Strecke nachfahren bringt ja nichts, da die Tafeln dynamisch umschalten...

Ich bin 93 gefahren, also wäre es nur ein Verwarnungsgeld von 25 Euro gewesen.

Dazu kommt noch, das es solche alten Schilder sind, die sich noch mechanisch umstellen.

Zitat:

Original geschrieben von Dittschee


Es sei denn, ich habe es hier mit lauter Engeln zu tun

RIIIIIIIIIIIIIIIIIISCHTISCH!!!!

Na gut, nun wissen wir aber zumindest wovon wir reden. Denn, die gemessene Geschwindigkeit hätte ja durchaus auch höher gewesen sein können, aber immer noch im Rahmen des unteren Fahrverbotes.

Hinweis zum Anwalt: Anwälte dürfen ihre Honorare selbst bestimmen, soweit es nicht um einen bestimmten Streitwert (Sachwert) geht, der HIER aber NICHT vorliegt, weil es hier um ein Bußgeld/Strafe geht!

Deshalb ist nachfragen bei Anwälten sicherlich die sinnvollste Alternative, oder eben erst mal einen Online-Anwalt fragen, der auch weiter helfen kann und nicht unbedingt persönlich auftreten muss. Vorteil: Die Kosten sind erst mal VORAB bekannt und überschaubar!

Fragst du bei einem Anwalt nach, achte darauf, das der dir die Kosten nicht "ungefähr" nennt sondern nagel ihn darauf fest um hinterher keine Überraschung zu erleben.

@Gleiterfahrer

Ich kenne keinen Anwalt mehr der 50€ nimmt, die liegen alle bei 120-150 €. Und ich sag mal so, das erste Beratungsgespräch ist zum Teil für den A...! Entweder man entscheidet sich zu zahlen oder geht gleich den ganzen Weg über mit einem Anwalt...

@Bootsmann22

Einmaliges nachfragen bringt in der Regel nichts richtige Geldverschwenung.

Deine Antwort
Ähnliche Themen