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Bußgeld wenden auf der Straße und dabei geblitzt worden

Themenstarteram 27. Juni 2012 um 16:35

Hiho zusammen,

leider habe ich heute Post bekommen, in dem mein Auto beim überfahren einer roten Ampel geblitzt wurde, ein entsprechendes Bild war auch dabei. Allerdings ist es jetzt der Fall, dass ich nicht der Fahrer war, sondern mein Sohn.

Mein Sohn hat mir den Vorfall geschildert:

Er wollte kurz vor der Ampel in der Innenstadt wenden und ist scheinbar dabei geblitzt worden.

Nun ist meine Frage, habt ihr ein paar Tipps für mich?

Weil, wenn wir so weiter verfahren wie es im Brief vorgeschlagen wird, so muss mein Sohn das Bußgeld zahlen und bekommt den Führerschein für einen Monat weg.

Auf dem Bild sieht man aber klar, dass die Räder des Autos voll eingeschlagen sind.

Was sagt ihr dazu?

Grüße

muroc

Beste Antwort im Thema

Es gibt zwei Schleifen: Nummer 1 dirket an der Haltelinie, Nummer 2 in der Kreuzungsmitte. Überfährst du nur die erste und bremst rechtzeitig vor der zweiten, gibt es nur ein Foto aber kein Bußgeld.Dein Herr Sohn ist also voll die Rot über die Kreuzung gefahren. Ob er da gewendet hat oder den Rückspiegel geputzt ha,t interessiert da niemanden.

Schönen Tach noch

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ok und jetzt melde ich mal meine zweifel an:

 

1. wenn ich VOR einer ampel wende, dann habe ich wie schon erwähnt meist eine durchgezogene mittellinie, also schon 1. vergehen wenn ich die überfahre.

2. wenn ich VOR einer ampel wende, und dies DIREKT davor mache, sollte mein auto , wenn es blitzt auch entsprechend schräg zu sehen sein , wenn ich nämlich scharf nach links ziehe.

3. wenns beim 2.zug gewesen sein soll, dann sollte mein heck den blitzer auslösen und auch dies sollte auf dem bild zu sehen sein

4. wie die auf dem bild zu sehenden eingeschlagenen räder zu deuten sind ist mir im moment unklar

edith: da wir das bild ja selbst noch nicht gesehen haben

5. wenns denn der sohnemann gewesen sein soll, saß der te daneben und ist sich sicher das es so war wie sein sohn sagt???

6. dürfen mich die mods nun gerne sperren, weil ich so dreist bin und zweifel anmelde

da ich meinen vorherigen beitrag nicht mehr editieren kann, hier noch ein zusatz:

ich behaupte einfach mal das gewisse te`s in diesem forum, auch der te dieses posts, sich diese oder ähnliche fragen, die ich stelle und wegen denen ich hier verteufelt werde,

wohl auch von der bußgeldstelle oder spätestens vor gericht ebenfalls stellen lassen müssen, denn ich behaupte mal da arbeiten auch leute die in ihrer laufbahn alles mögliche (an ausreden) gehört haben und gewisse sachen halt näher betrachten.

Ist denn eine Rechtsschutzversicherung des Sohnes vorhanden? Wenn nicht macht es keinen Sinn sein Glück vor Gericht zu versuchen.

Wenn nicht sollte der Sohn zu seinem Fehler stehen, und zahlen. Ist dann die billigste Lösung.

Rot heißt nun mal HALT,und alles andere ist nunmal nicht zulässig.

Hallo, Muroc,

Zitat:

Original geschrieben von muroc

Nein aber mal im ernst, er weiß genau, dass er mist gebaut hat, jedoch sehen wir beide es eben nicht als gerechtfertigt eine solch hohe Strafe anzusetzen.

Es handelte sich hier um eine Ampel ohne Querverkehr, es gab auch keinen Gegenverkehr, sowie keine Fußgänger oder ähnliches die in dem Moment über die Ampel wollten.

die Bußgeldstelle ist gar nicht in der Lage, in jedem Einzelfall zu überprüfen, ob diese oder jene Strafe angemessen ist oder nicht.

Aus diesem Grund gibt es den Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog, in dem die einzelnen Delikte und die dafür vorgesehenen Sanktionierungen erfasst sind.

Wenn die Ampel im Falle Deines Sohnes schon länger als 1 Sekunde auf Rot geschaltet hatte, kommt folgender Tatbestand in Betracht:

Zitat:

137618

Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase A- 4 200,00 1 M

dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.

§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV

Hätte er jemanden gefährdet, wäre das auf ihn zugekommen:

Zitat:

137619

Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und A - 4 320,00 1 M

gefährdeten +) dadurch Andere. Die Rotphase dauerte bereits länger als

1 Sekunde an.

§ 37 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3.1 BKat;

§ 4 Abs. 1 BKatV; § 19 OWiG

und hätte es einen Unfall gegeben, das hier:

Zitat:

137620

Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Es kam zum A- 4 360,00 1 M

Unfall. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.

§ 37 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3.2 BKat;

§ 4 Abs. 1 BKatV; § 19 OWiG

Das sind die Bußgeldsätze, an die sich die Bußgeldstellen zu halten haben.

Kleine Anmerkung noch zur Gefährdung bzw. zum Unfall: Je nach Sachlage kann man hier auch schnell eine Anzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung bekommen.

Wenn Dein Sohn der Ansicht ist, dass das Bußgeld und/oder das Fahrverbot in diesem Fall unangemessen ist, hat er die Möglichkeit, gegen den Bußgeldbescheid (sollte er als Fahrer festgestellt werden und einen Bußgeldbescheid bekommen) Einspruch einzulegen und dann ggf. einen Richter entscheiden zu lassen.

Mit Glück kommt er zumindest um das Fahrverbot herum, hat er Pech, wird ihm eine vorsätzliche Rotlichtfahrt vorgeworfen und das Bußgeld kann sich verdoppeln.

Letztendlich läuft es darauf hinaus: Hätte er ein wenig gewartet, bis es Grün wird, hätte er nichts bezahlen müssen oder allenfalls eine gebührenpflichtige Verwarnung kassiert.

Viele Grüße,

Uhu110

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