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Bußgeld wenden auf der Straße und dabei geblitzt worden

Themenstarteram 27. Juni 2012 um 16:35

Hiho zusammen,

leider habe ich heute Post bekommen, in dem mein Auto beim überfahren einer roten Ampel geblitzt wurde, ein entsprechendes Bild war auch dabei. Allerdings ist es jetzt der Fall, dass ich nicht der Fahrer war, sondern mein Sohn.

Mein Sohn hat mir den Vorfall geschildert:

Er wollte kurz vor der Ampel in der Innenstadt wenden und ist scheinbar dabei geblitzt worden.

Nun ist meine Frage, habt ihr ein paar Tipps für mich?

Weil, wenn wir so weiter verfahren wie es im Brief vorgeschlagen wird, so muss mein Sohn das Bußgeld zahlen und bekommt den Führerschein für einen Monat weg.

Auf dem Bild sieht man aber klar, dass die Räder des Autos voll eingeschlagen sind.

Was sagt ihr dazu?

Grüße

muroc

Beste Antwort im Thema

Es gibt zwei Schleifen: Nummer 1 dirket an der Haltelinie, Nummer 2 in der Kreuzungsmitte. Überfährst du nur die erste und bremst rechtzeitig vor der zweiten, gibt es nur ein Foto aber kein Bußgeld.Dein Herr Sohn ist also voll die Rot über die Kreuzung gefahren. Ob er da gewendet hat oder den Rückspiegel geputzt ha,t interessiert da niemanden.

Schönen Tach noch

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Es wird im jeden Falle eine Ermittlung gestartet, was meist kein Problem ist. Die Möglichkeiten sind vielfältig.

Themenstarteram 28. Juni 2012 um 7:03

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Es wird im jeden Falle eine Ermittlung gestartet, was meist kein Problem ist. Die Möglichkeiten sind vielfältig.

was heißt meist? Kann dadurch ein Problem für mich entstehen oder für meinen Sohn?

vielen Dank für die Antworten bis jetzt :)

Probleme gibt es höchtens, wenn ein jemand in schmucker Uniform bei den Nachbarn klingelt und fragt, ob der Mensch auf dem Foto bekannt ist. Alternativ kann man das Internet oder die Einwohnerdateien durchforsten. Mehr kostet das nicht, der erste Fall sorgt natürlich für Gesprächsstoff in der Nachbarschaft...:D

Vor allem, weil die Nachbarn selber natürlich nie einen Klops bauen und immer alles richtig machen.

Find ich immer herzallerliebst sowas.

cheerio

am 28. Juni 2012 um 7:47

Ok, Sohnemann ist - angeblich - bei rot über eine Ampel, NACH einem Wendemanöver. Die Frage für MICH ist, durfte er an dieser Stelle überhaupt wenden? Wenn ich mir so manche Fußgängerampel anschaue - und hier gibt's davon eine Menge - ist das wenden selten möglich. So eine Ampel steht ja nicht nur einsam in der Gegend rum. Meist steht sie ja auch auf einer "Überquerungshilfe" Sprich: Verkehrsinsel.

Ich habe gerade damit ein Problem mir die Stelle vorzustellen. Und wenn an DIESER Ampel auch noch ein Fotokasten steht ... scheint es mir eine wirklich problematische Stelle zu sein. Und ausgerechnet DA zu wenden ... Ok! Ist passiert ... In wieweit der Sohn heil aus der Sache raus kommt, kann ich nicht beurteilen, weil kein Jurist. Alles andere ist Karten legen oder Glaskugel schauen. Denn es gibt ein Foto, auf dem der Fahrer erkennbar ist. Leugnen ist also m.E. sinnlos! Hilft eigentlich nur der Weg zum Rechtsverdreher und hoffen, dass der nicht nur an den Gebühren interessiert ist, sondern auch weiß wofür er studiert hat und die Lücke findet um Ungeschoren davon zu kommen.

Ist der Sohnemann dann noch Fahranfänger, was ich vermute, und auch noch in der Probezeit? Na dann ... Fahrrad fahren ist gesund ... :D und macht einen klaren Kopp. :p

Bei aller Ironie wünsche ich euch, dem Sohnemann allemal, Viel Glück heil aus der Sache raus zu kommen!

 

Sollte dein Sohn als Fahrer ermittelt werden, und davon gehe ich aus, würde ich auf jeden Fall versuchen, gegen die Anzeige Widerspruch einzulegen, am besten mit einem RA.

Die Lichtzeichenanlage hat doch den Sinn, den Kreuzungsbereich hinter der Ampel bzw. den bevorrechtigten Verkehr vor querenden Fahrzeugen zu schützen. Hat dein Sohn diesen zu schützenden Bereich nicht tangiert, sehe ich gute Chancen vor Gericht ( bei der Bussgeldstelle eher nicht ), zumindest die Höhe des Bussgeldbescheides zu mindern und dem eventuellen Fahrverbot zu entgehen. So wie ich es verstanden habe, handelt es sich ja nicht um den klassischen Rotlichtverstoß, bei dem ein Fahrzeugführer trotz Rotlicht noch den Kreuzungs-bzw. Einmündungsbereich passiert und die Gefahr besteht, dass der Querverkehr schon eingesetzt hat.

Zitat:

Original geschrieben von AS60

Sollte dein Sohn als Fahrer ermittelt werden, und davon gehe ich aus, würde ich auf jeden Fall versuchen, gegen die Anzeige Widerspruch einzulegen, am besten mit einem RA.

Die Lichtzeichenanlage hat doch den Sinn, den Kreuzungsbereich hinter der Ampel bzw. den bevorrechtigten Verkehr vor querenden Fahrzeugen zu schützen. Hat dein Sohn diesen zu schützenden Bereich nicht tangiert, sehe ich gute Chancen vor Gericht ( bei der Bussgeldstelle eher nicht ), zumindest die Höhe des Bussgeldbescheides zu mindern und dem eventuellen Fahrverbot zu entgehen. So wie ich es verstanden habe, handelt es sich ja nicht um den klassischen Rotlichtverstoß, bei dem ein Fahrzeugführer trotz Rotlicht noch den Kreuzungs-bzw. Einmündungsbereich passiert und die Gefahr besteht, dass der Querverkehr schon eingesetzt hat.

Klasse. Mit der Argumentation kann man auch Fußgängerampeln ignorieren, wenn gerade kein Fußgänger kommt bzw. wenn der Fußgänger die Straße schon überquert hat... Klappt bestimmt.

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971

Zitat:

Original geschrieben von AS60

Sollte dein Sohn als Fahrer ermittelt werden, und davon gehe ich aus, würde ich auf jeden Fall versuchen, gegen die Anzeige Widerspruch einzulegen, am besten mit einem RA.

Die Lichtzeichenanlage hat doch den Sinn, den Kreuzungsbereich hinter der Ampel bzw. den bevorrechtigten Verkehr vor querenden Fahrzeugen zu schützen. Hat dein Sohn diesen zu schützenden Bereich nicht tangiert, sehe ich gute Chancen vor Gericht ( bei der Bussgeldstelle eher nicht ), zumindest die Höhe des Bussgeldbescheides zu mindern und dem eventuellen Fahrverbot zu entgehen. So wie ich es verstanden habe, handelt es sich ja nicht um den klassischen Rotlichtverstoß, bei dem ein Fahrzeugführer trotz Rotlicht noch den Kreuzungs-bzw. Einmündungsbereich passiert und die Gefahr besteht, dass der Querverkehr schon eingesetzt hat.

Klasse. Mit der Argumentation kann man auch Fußgängerampeln ignorieren, wenn gerade kein Fußgänger kommt bzw. wenn der Fußgänger die Straße schon überquert hat... Klappt bestimmt.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Ich sprach vom geschützten Bereich. Und das bleibt er auch, wenn kein Fußgänger da oder schon weg ist. Und zweitens sprach ich von mindern, heisst, von dem Vorwurf mehr als eine Sekunde Rot weg zu kommen.

Von einem Freibrief habe ich nicht gesprochen.

Und glaub mir, es kann klappen, da der Betroffene ja offensichtlich nie die Intention hatte, die Kreuzung zu überqueren.

Die Sache ist ungefähr genauso zu sehen, wenn jemand versehentlich losfährt, obwohl die für ihn geltende Ampel noch Rot hat, aber die daneben stehende für z.B. Abbieger Grün bekommt, er also das falsche Grünlicht beachtet. Auch hier handelt es sich nicht um den klassischen "mehr als eine Sekunde Rotlichtvertstoß". Ein Rotlichtverstoß bleibt es allerdings.

 

@ bootsmann,

du kannst doch hier nich solche behauptungen anstellen, und deine zweifel kundtun :(

die te haben immer recht, und alle erzählen hier die wahrheit und nix als die ganze wahrheit, ohne etwas wegzulassen oder dazuzudichten :(

und natürlich

man darf an allen ampeln wenden, weil an keiner ampel die ich kenne, sind dicke weiße haltebalken und schon garnicht sind die meistens mit einer durchgezogenen weißen mittellinie verbunden, zumindest nicht in den ersten 5-7 metern vom haltebalken,

das heisst mann würde auch nicht gleichzeitig nenn 2.verstoß begehen ( überfahren der durchgezogen mittellinie)

also würde ich an stelle des te mit dem besten anwalt den ich bekommen würde dagegen vorgehen, zur not bis vor den bgh,

kann ja nicht sein das die blöden ampelblitzer so blöde fotos machen

Themenstarteram 28. Juni 2012 um 10:33

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway

@ bootsmann,

du kannst doch hier nich solche behauptungen anstellen, und deine zweifel kundtun :(

die te haben immer recht, und alle erzählen hier die wahrheit und nix als die ganze wahrheit, ohne etwas wegzulassen oder dazuzudichten :(

und natürlich

man darf an allen ampeln wenden, weil an keiner ampel die ich kenne, sind dicke weiße haltebalken und schon garnicht sind die meistens mit einer durchgezogenen weißen mittellinie verbunden, zumindest nicht in den ersten 5-7 metern vom haltebalken,

das heisst mann würde auch nicht gleichzeitig nenn 2.verstoß begehen ( überfahren der durchgezogen mittellinie)

also würde ich an stelle des te mit dem besten anwalt den ich bekommen würde dagegen vorgehen, zur not bis vor den bgh,

kann ja nicht sein das die blöden ampelblitzer so blöde fotos machen

Sehr schön formuliert und zusammengestellt. Dieser Post war sehr hilfreich denn jetzt weiß offensichtlich jeder in diesem Thema welche Kommentare man getrost ignorieren kann ;)

Nein aber mal im ernst, er weiß genau, dass er mist gebaut hat, jedoch sehen wir beide es eben nicht als gerechtfertigt eine solch hohe Strafe anzusetzen.

Es handelte sich hier um eine Ampel ohne Querverkehr, es gab auch keinen Gegenverkehr, sowie keine Fußgänger oder ähnliches die in dem Moment über die Ampel wollten.

Da die Aktion schon ein paar Tage her ist, ist sich mein Sohn nichtmehr sicher ob die Ampel beim Einleiten des Wendemanövers schon gelb war oder noch grün.

Und wie bereits gesagt, dass er mit dem Auto zu weit in die Kreuzung gefahren ist steht ja ausser Frage, da er geblitzt wurde.

Vielen dank soweit :) ich denke solangsam kristalliesiert sich ein gewisses vorgehen heraus.

was passt dir denn an meiner antwort nicht??

ich hab dir doch voll zugestimmt??

und wie gesagt, ich würde mit nem anwalt gegen vorgehen

manchmal versteh ich die leute echt nicht:(

meldet man zweifel an,ist es ihnen und den mods nicht recht,

stimmt man ihnen zu und sagtwie man es selbst machen würde, isses ihnen auch nich recht :(

Themenstarteram 28. Juni 2012 um 10:48

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway

was passt dir denn an meiner antwort nicht??

ich hab dir doch voll zugestimmt??

und wie gesagt, ich würde mit nem anwalt gegen vorgehen

manchmal versteh ich die leute echt nicht:(

meldet man zweifel an,ist es ihnen und den mods nicht recht,

stimmt man ihnen zu und sagtwie man es selbst machen würde, isses ihnen auch nich recht :(

Naja ein Thema mit offensichtlich falschen Aussagen ins lächerliche zu ziehen ist eben nicht, das was erwartet wird, wenn man hilfesuchend ist.

Ich denke schon, dass du wirklich konstruktiv beitragen kannst :), wie zum Beispiel die Sache mit dem Anwalt. Dieses Vorgehen könnte durchaus sinvoll sein.

Aber du bist hier nicht das Thema, sondern der Fehltritt meines Sohnemannes. :)

Einmalige Warnung - die ersten PN sind schon raus! Die nächsten tun dann richtig weh!!!!!!

was ist denn jetzt daran eine falsche aussage???????????????

oder gibt es doch ampeln mit durchgezogener mittellinie?????

wenn ja, dann hätte er da ja überhaupt nicht wenden dürfen??????????

naja macht alle was ihr wollt

und wenn man die wahrheit schreibt ist man sowieso der böse hier

und wenn du tricks suchst um ....................

naja wie gesagt macht alle was ihr wollt

Zitat:

Original geschrieben von muroc

Aber du bist hier nicht das Thema, sondern der Fehltritt meines Sohnemannes. :)

Ich habe immer noch gewisse Schwierigkeiten, mir das ganze bildhaft vorzustellen. Nach Deinem ersten Posting hat Dein Sohn vor der Ampel gewendet und ist dabei geblitzt worden? Ist er dann zwischen Haltelinie und Ampel durchgefahren? Oder ist er sozusagen um die rote Ampel herumgefahren? Eine Skizze oder ein Link zu Google-Maps (mit einem Satelitenbild der betreffenden Stelle) könnte hier Klarheit schaffen.

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