Bußgeld - weil mit Covid 19 Maske Auto gefahren
N'abend,
Diesen Bußgeldbescheid habe ich erhalten (siehe Fotos).
Es geht um eine Geschwindigkeitsüberschreitung, welche aber NICHT mit Punkten geahndet wird.
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist unstreitig.
Mich wundert jedoch das Bußgeld über 116,50 € wegen der Covid 19 Maske,
zumal die Maske nur am Kinn getragen wird.
Nase und Augen sind sichtbar und erkennbar.
302 Antworten
Zitat:
@Bikerleo66 schrieb am 18. August 2021 um 12:05:56 Uhr:
... naja, plus 28,50! Euro
Für was 28,50 EURO ???
Die reine Geschwindigkeitsüberschreitung liegt noch im Verwarngeldbereich, und wenn der Masken Vorwurf fallen gelassen wird, ist auch der Bußgeldbescheid hinfällig.
Somit auch keine 28,50 EURO Gebühren für einen Bußgeldbescheid, der fallen gelassen wurde.
Nein, das Normale ist der Bußgeldbescheid, auch bei Geschwindigkeitsübertretung. Netterweise kann eine Behörde aber auch zuvor ein Verwarngeldangebot rausschicken (was sie auch meist macht). Verpflichtet ist sie dazu nicht.
Wenn jetzt bei deinem Bußgeldbescheid eine Position gestrichen wird, bekommst du vermutlich einen korrigierten Bußgeldbescheid, also die 28,50 € bleiben. Ich glaube nicht, dass die Behörde dann wieder mit einem Verwarngeldangebot anfängt.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 22. August 2021 um 19:48:30 Uhr:
Nein, das Normale ist der Bußgeldbescheid, auch bei Geschwindigkeitsübertretung. Netterweise kann eine Behörde aber auch zuvor ein Verwarngeldangebot rausschicken (was sie auch meist macht). Verpflichtet ist sie dazu nicht.Wenn jetzt bei deinem Bußgeldbescheid eine Position gestrichen wird, bekommst du vermutlich einen korrigierten Bußgeldbescheid, also die 28,50 € bleiben. Ich glaube nicht, dass die Behörde dann wieder mit einem Verwarngeldangebot anfängt.
Gruß
Uwe
Das erkläre mir mal:
Also die Behörde macht bei der Feststellung der Ordnungswidrigkeit einen Fehler, welcher dann zu einer Geldstrafe von über 60 EURO führt, und somit automatisch einen Bußgeldbescheid zur Folge hat.
Dann erkennt aber die selbe Behörde den Fehler, und korrigiert ihre Entscheidung zurück zu einer OWI aus dem Verwarngeldbereich (also KEIN Bußgeld /- Bescheid)
und will dann doch die Gebühren aus dem Bußgeldbescheid mit "einstreichen"
Das wäre ja ungefähr so, als buche ich für Morgen eine Zugfahrt, aber die Lokführer streiken, und ich muß mit dem Fernreisebus fahren, und soll trotzdem die Zugfahrt bezahlen, welche nie stattgefunden hatte, weil die Lokführer streiken
Die Namensgleichheit (Verwarnung und Verwarngeldangebot) heißt nicht, dass ein zwingender Zusammenhang besteht
Das normale Verfahren ist, dass man auch bei einer Verwarnung einen Bußgeldbescheid bekommt, weil die die Behörde ja auch erstmal kontrollieren muss, wer überhaupt gefahren ist. Dazu wird bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung das Gesicht auf dem Foto mit den vorliegenden Personalunterlagen (z.B. Personalausweis) abgeglichen. Dafür fallen dann die Pauschalen (Gebühren und Auslagen) an. Auch, wenn nun der Vorwurf mit der Maske entfällt, ist der Aufwand, deine Identität festzustellen, ja trotzdem angefallen.
Nun gibt es das Verwarngeldangebot. In diesem Fall macht sich die Behörde nicht die Mühe, abzugleichen, ob der Halter auch der Fahrer war. Es wird einfach nur das Verwarngeldangebot rausgeschickt und davon ausgegangen, dass der Halter das mit Fahrer klärt (falls der Halter nicht der Fahrer ist) und das Geld vom Fahrer einfach überwiesen wird. Aufgrund des geringeren Aufwands entfallen die beiden Pauschalen. Wird das Geld nicht überwiesen, läuft das normale Bußgeldverfahren an, und es erfolgt der Abgleich mit dem Blitzerfoto und dann wird ein Bußgeldbescheid rausgeschickt, der die Pauschalen wiederum enthält
Die Behörde ist nicht verpflichtet, vor dem Bußgeldbescheid erstmal ein Verwarngeldangebot rauszuschicken, sondern kann auch gleich ein Bußgeldbescheid rausschicken. Du kannst nichts dagegen machen.
Wenn also jetzt der Vorwurf mit der Maske zurückgenommen wird, kann die Behörde dir ein Verwarngeldangebot rausschicken, muss sie aber nicht, sondern sie kann dir auch einen geänderten Bußgeldbescheid zustellen und genau das wird sie vermutlich auch tun.
Gruß
Uwe
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Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 22. August 2021 um 20:19:13 Uhr:
@BS-041619Wenn also jetzt der Vorwurf mit der Maske zurückgenommen wird, kann die Behörde dir ein Verwarngeldangebot rausschicken, muss sie aber nicht, sondern sie kann dir auch einen geänderten Bußgeldbescheid zustellen und genau das wird sie vermutlich auch tun.
Gruß
Uwe
Danke @Uwe Mettmann für die Erklärung.
Na, dann warte ich mal ab, was nun passiert?😕😕
Ich finde immer noch die Frage spannend, wo die 88€ herkommen sollen. Die Summe kann nicht sein, da ist ein gewaltiger Fehler drin.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 22. August 2021 um 22:55:24 Uhr:
Ich finde immer noch die Frage spannend, wo die 88€ herkommen sollen. Die Summe kann nicht sein, da ist ein gewaltiger Fehler drin.
Der TE hat doch die Auflistung der Sachbearbeiterin gepostet. Ist zwar sehr komisch aber zumindest erklärt.
Soweit richtig... aber 18€ für 17km/h zu schnell innerorts? Wo gibt es das denn? Da kann irgendetwas nicht richtig sein.