Bus mit Warnblinker an -> Geblitzt!

Hi!

Ich habe eine Frage 🙂 Und zwar:

Gibt es Blitzanlagen bzw. wird teilweise geblitzt an Bussen, die ihre Warnblinker an haben?
Also gibt es praktisch Blitzer, die einen mit Grundlage der Schrittgeschwindigkeit blitzen, die man während des Warnblinkers fahren muss?

Beste Antwort im Thema

Hallo,
Es heisst zwar immer es gibt keine dummen Fragen?????
Seelze 01

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Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Meine liebe MvM, du hast wohl keine Kinder oder fehlt am letzten Satz nur ein Smiley?

Wenn meine Tochter vors Auto rennt, weil sie nicht geguckt hat, dann fängt sie sich einen Satz heißer Ohren ein.

Zitat:

Original geschrieben von MvM



Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Meine liebe MvM, du hast wohl keine Kinder oder fehlt am letzten Satz nur ein Smiley?
Wenn meine Tochter vors Auto rennt, weil sie nicht geguckt hat, dann fängt sie sich einen Satz heißer Ohren ein.

Und hinterher wird der Fahrer verklagt weil man bis zu einem gewissen Alter der Kinder immer schuld ist.

Zitat:

Original geschrieben von MvM


Wenn meine Tochter vors Auto rennt, weil sie nicht geguckt hat, dann fängt sie sich einen Satz heißer Ohren ein.

Seit wann hab ich eine Schwester? 😛

Mein Papa war damals aber genauso - heute weiss ich dass das genau richtig war. 🙂

Leider müssen wir uns aber auch darauf einstellen dass (nicht nur) die Verkehrserziehung etwas nachgelassen hat. Zu meiner Zeit gab es an der Schule Strafarbeiten wer vor oder hinter dem Bus über die Straße lief, wir hatten zu warten bis der Bus weggefahren ist und durften dann erst über die Straße. Damals hielten die Busse aber auch noch nicht mit Warnblinker, dafür fuhren die Autos langsamer vorbei als heute.

Zitat:

Original geschrieben von mattalf



Zitat:

Original geschrieben von MvM



Wenn meine Tochter vors Auto rennt, weil sie nicht geguckt hat, dann fängt sie sich einen Satz heißer Ohren ein.
Und hinterher wird der Fahrer verklagt weil man bis zu einem gewissen Alter der Kinder immer schuld ist.

Wenn ein dummer Fahrer, mit unangepasster Geschwindigkeit, auf ein dummes Kind trifft, dann ist das so. Rennt das Kind an einer anderen Stelle vors Auto, und der Fahrer fährt gesetzeskonform, dann wird der Fahrer nicht verklagt, bleibt aber auf seinem Schaden sitzen.

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Zitat:

Original geschrieben von MvM



Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Meine liebe MvM, du hast wohl keine Kinder oder fehlt am letzten Satz nur ein Smiley?
Wenn meine Tochter vors Auto rennt, weil sie nicht geguckt hat, dann fängt sie sich einen Satz heißer Ohren ein.

Da dachte ich bislang, dass heutzutage nicht mehr körperlich gezüchtigt wird. Und der zu schnelle Autofahrer käme ungeschoren davon, wenn da nicht die Blitzerlein stünden😁 Das ist dann eine Ohrfeige der besonderen Art😁 Schmerzt nicht an der Backe, sondern im Säckel!

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79


Hi,

mit 'ner Lichtschrankenmessung (v=s/t) läßt sich vom technischen Standpunkt auch die Geschwindigkeit von Kontinentalverschiebung messen. Von daher wäre das wohl problemlos möglich.
Gehört habe ich das allerdings auch noch nie. Müsste einr drinsitzen der dann entsprechend umschaltet. Drin sitzen tut ja ohnehin meist einer, wie das Bedientechnisch läuft kann ich allerdings nicht sagen (ob ein umschalten zwischen zwei Geschwindigkeiten vorgesehen ist).

PS. Wenn da einer drin saß hat der hoffentlich vermerkt daß der Bus warngeblinkt hat (könnte dann evtl. teuerer werden).
PPS. Andererseits gibts auch Busfahrer, die an der Bundesstraße anhalten und warnblinken.

Gruß Metalhead

Ich denke nicht, dass an dieser Stelle zwischen normaler Geschwindigkeit und Schrittgeschwindigkeit bei warnblinkenden Bussen unterschieden wird.

Ausschlaggebend ist das tatsächliche Tempolimit. Andernfalls kann gar nicht gewährleistet werden ob tatsächlich ein Tempovergehen vorliegt. Das würde dann von der reinen willkür des Menschen an der Blitzeranlage abhängen...

Zitat:

Original geschrieben von MaddinOne



Zitat:

Original geschrieben von metalhead79


Hi,

mit 'ner Lichtschrankenmessung (v=s/t) läßt sich vom technischen Standpunkt auch die Geschwindigkeit von Kontinentalverschiebung messen. Von daher wäre das wohl problemlos möglich.
Gehört habe ich das allerdings auch noch nie. Müsste einr drinsitzen der dann entsprechend umschaltet. Drin sitzen tut ja ohnehin meist einer, wie das Bedientechnisch läuft kann ich allerdings nicht sagen (ob ein umschalten zwischen zwei Geschwindigkeiten vorgesehen ist).

PS. Wenn da einer drin saß hat der hoffentlich vermerkt daß der Bus warngeblinkt hat (könnte dann evtl. teuerer werden).
PPS. Andererseits gibts auch Busfahrer, die an der Bundesstraße anhalten und warnblinken.

Gruß Metalhead

Ich denke nicht, dass an dieser Stelle zwischen normaler Geschwindigkeit und Schrittgeschwindigkeit bei warnblinkenden Bussen unterschieden wird.
Ausschlaggebend ist das tatsächliche Tempolimit. Andernfalls kann gar nicht gewährleistet werden ob tatsächlich ein Tempovergehen vorliegt. Das würde dann von der reinen willkür des Menschen an der Blitzeranlage abhängen...

Die Busse haben in der Regel ein Ortungssystem an Bord. Dadurch bekommen sie in Duisburg zum Beispiel eine grüne Welle. Wenn man eine Ampel schon auf einen Bus programmieren kann, dann wird dies beim Blitzer ja wohl auch möglich sein.

Was ich viel schlimmer finde: Viele Pkw Fahrer wissen nicht einmal das sie nur Schrittgeschwindigkeit in beiden Richtungen fahren dürfen,wenn ein Omnibus des Linienverkehrs oder ein gekennzeichneter Schulbus mit Warnblinklicht an einer Bushaltestelle steht.

Zitat:

Original geschrieben von samthepspuser


Falls wirklich jemand den Blitzer manuell auslöst, ist doch die Beweispflicht nicht mehr erfüllt, richtig?

Wie soll man jemandem nachweisen, dass der Bus seinen Warnblinker tatsächlich an hatte?

AFAIK ist es so, dass von der zuständigen Behörde festgelegt ist, an welchen Haltestellen der Warnblinker zwingend zu setzen ist (man erkennt diese Haltestellen in unserem Verkehrsverbund übrigens an einem kleinen Zusatzschild). Die Behördenargumentation könnte sein:

Da davon auszugehen ist, dass der Berufskraftfahrer die Vorschrift befolgt, kann davon ausgegangen werden, dass der Warnblinker gesetzt wurde.

Alternativ kann das natürlich der Vollzugsbeamte bezeugen, wie sonst auch.

mfg, pgs

Die Annahme, das ein Berufskraftfahrer sich immer an die Regeln hält, zerpflücke selbst ich als Laie.

Wenn ein Zeuge da ist, passt es wieder.

Zitat:

Original geschrieben von samthepspuser


Wie soll man jemandem nachweisen, dass der Bus seinen Warnblinker tatsächlich an hatte?

Zum Beispiel durch die Aussage eines Zeugen. Das kann auch auch der Beamte sein, der die Geschwindigkeitkeitsmeßanlage bedient oder eben sein Kollege.

Wenn wir schon beim rumspinnen sind, dann kann man den Blitzer doch direkt hinten am Bus befestigen. Hat der bus den Warnblinker an, dann ist der Blitzer aktiv. Merkt das Steuergerät, das von den Blnkern nicht genug Strom verbraucht wird, wird der Blitzer nicht aktiv, denn es ist eine Glühlampe defekt. Oder, das über Funk eine Verbindung zum Blitzer aufgebaut wird, wenn man mit Warnblinkern einfährt. Mir fallen massig Ideen ein, wie es umgesetzt werden kann, und zeitgleich Fehlblitzungen minimiert. (ausschließen von Fehlblitzungen kann man ja noch nicht mal bei den aktuell eingesetzten Blitzern)

Wir sollten allerdings die Kirche mal im Dorf lassen, und zur realität zurück kommen. Feste Blitzer gibts dirt nicht. Entweder mobile Blitzer, wo ein Beamter bezeugt, das der Bus dort mit Warnlicht stand. Oder dort stehen Polizistem mit Lasermessgeräten, die einen direkt raus winken.

Mal eine andere Frage. Wer von euch selber hält sich denn an die Schrittgeschwindigkeit wenn ein Bus mit Warnblinklicht an der Haltestelle steht?

Die Ohrfeigenerziehung bei übermütigen Kindern die einfach auf die Straße rennen halte ich für angemessen. Hier kann die körperliche Gewaltanwendung nämlich auch mal ein Leben retten.

Zitat:

Original geschrieben von Renegade1000


Mal eine andere Frage. Wer von euch selber hält sich denn an die Schrittgeschwindigkeit wenn ein Bus mit Warnblinklicht an der Haltestelle steht?

Ich.

Sehe dabei auch kein unüberwindliches Problem, die paar Meter mit Schrittgeschwindigkeit zurückzulegen. Der Zeitverlust ist so minimal, daß er nicht ins Gewicht fällt. Außerdem erspare ich mir damit eine Menge Ärger.

Zitat:

Original geschrieben von Renegade1000


Mal eine andere Frage. Wer von euch selber hält sich denn an die Schrittgeschwindigkeit wenn ein Bus mit Warnblinklicht an der Haltestelle steht?

Die Ohrfeigenerziehung bei übermütigen Kindern die einfach auf die Straße rennen halte ich für angemessen. Hier kann die körperliche Gewaltanwendung nämlich auch mal ein Leben retten.

Ich auch, und dabei wollten andere Autofahrer mich  schon hupend oder anders gestikulierend auf mein richtiges Verhalten aufmerksam machen, falls sich die Gelegenheit bietet frage ich natürlich nach.😁

Im übrigen sind körperliche Ertüchtigungen an Kindern ein Straftatbestand der Körperverletzung.

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