Bundesweite KfW-Förderung privater Ladestationen mit 900 EUR - Tipps & Diskussionen

Moin,

ab 24.11.2020 kann eine pauschale Förderung von 900 EUR bei der KfW beantragt werden.

Bedingungen:

  • Die Wallbox darf noch nicht gekauft/montiert sein
  • Maximal 11 kW Ladeleistung
  • Intelligente Steuerung (Lastmanagement oder netzdienliche Steuerung)
  • Installation an privat genutzten Stell­plätzen von Wohngebäuden
  • Für Eigentümer und Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften, für Mieter und Vermieter
  • Es müssen mindestens 900 EUR an Kosten anfallen
  • Die Förderung gilt pro Wallbox, es können auch mehrere Wallboxen gleichzeitig installiert werden, dann gibt es mehrmals 900 EUR
  • Die Wallbox wird mit 100% Ökostrom versorgt, entweder von eigener PV-Anlage oder mit einem Ökostromtarif

Im November wird eine Liste der geförderten Ladestationen veröffentlicht auf der Seite der KfW. Stelle ich mir ähnlich vor, wie bei den förderfähigen Elektroautos und PHEV.

So gehts:
1. Angebot vom Handwerker für die Wallbox und deren Installation einholen
2. Zuschuss beantragen im KfW-Zuschussportal basierend auf dem Angebot des Handwerkers
3. Antragsbestätigung abwarten
4. Identität nachweisen und Ladestation installieren
5. Nachweise (Rechnungen) einreichen und Zuschuss auf's eigene Konto erhalten

Quelle

Finde ich eine tolle Sache! Ich werde es nutzen, sobald es verfügbar ist!

VG
Martin

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Melmo33 schrieb am 7. Oktober 2020 um 05:44:00 Uhr:


Sehe ich auch so, alle die bis jetzt den ganzen Spaß aus eigener Tasche finanziert haben, schauen in die Röhre.
Die teuren Boxen sind auf ein Mal wertlos, tolle Investition.

Deine bereits gekaufte Box lädt doch dein Auto weiterhin, oder?
So ist das Leben... hätte hätte.
Hätte ich meinen Golf nen Monat später zugelassen, hätte ich 3000€ zusätzlich bekommen....

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Zitat:

@Rantanplan12345 schrieb am 13. August 2021 um 12:10:41 Uhr:


Alles klar

Zitat:

@Rantanplan12345 schrieb am 13. August 2021 um 12:10:41 Uhr:



Zitat:

@holgor2000 schrieb am 13. August 2021 um 11:33:38 Uhr:


Ökostrom Vertrag kannst Du auch später abschließen, also irgendwann zwischen KFW Beantragung und Fertigstellung des Bauprojekts.

Hierzu noch eine Frage:

Sollte ich auch mit der Beauftragung warten bis der Ökostromvertrag in Kraft tritt? Oder reicht das Vertragsabschlussdatum, oder die Einreichung?

Also ich kann den Stromvertrag erst zum 31.12.2021 kündigen. Ab 01.01.2022 beziehe ich 100 % Ökostrom. Antrag wurde jetzt gestellt.

Was zählt jetzt: Das Datum der Umsetzung der Arbeiten? Oder die Einreichung der Rechnung?

Es reicht aus, wenn Du einen Wechsel auf Ökostrom beauftragt hast.

Zitat:

@Cabrioracer-Tr schrieb am 13. August 2021 um 12:11:50 Uhr:


Hat hier jemand die Wallbox selbst besorgt und vom Elektriker anschließen lassen?

Ja, mein Nachbar. Das geht. Du reichst dann bei der KFW alle, also mehrere getrennte Rechnungen ein.

Zitat:

@holgor2000 schrieb am 13. August 2021 um 13:30:58 Uhr:



Zitat:

@Rantanplan12345 schrieb am 13. August 2021 um 12:10:41 Uhr:


Alles klar

Zitat:

@holgor2000 schrieb am 13. August 2021 um 13:30:58 Uhr:



Zitat:

@Rantanplan12345 schrieb am 13. August 2021 um 12:10:41 Uhr:


Hierzu noch eine Frage:

Sollte ich auch mit der Beauftragung warten bis der Ökostromvertrag in Kraft tritt? Oder reicht das Vertragsabschlussdatum, oder die Einreichung?

Also ich kann den Stromvertrag erst zum 31.12.2021 kündigen. Ab 01.01.2022 beziehe ich 100 % Ökostrom. Antrag wurde jetzt gestellt.

Was zählt jetzt: Das Datum der Umsetzung der Arbeiten? Oder die Einreichung der Rechnung?

Es reicht aus, wenn Du einen Wechsel auf Ökostrom beauftragt hast.

Das heisst im Ablauf nach Datum:

Beauftragung Ökostromvertrag - Beauftragung Elektriker und Kauf Wallbox - Einreichung der Rechnung bei der kfW - Beginn Vertrag Ökostrom (01.01.2022)

reicht?

Ja, genau, wenn der 01.01.2022 der erstmögliche Wechseldatum für dich ist. Dann passt das.

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Der KfW ist schon klar, dass du nicht von heute auf morgen auf Ökostrom wechseln kannst.

Wie es @holgor2000 geschrieben hat, reicht der Nachweis eines beauftragen Wechsels auf Ökostrom zum nächstmöglichen Zeitpunkt (wegen Kündigungsfrist).

Die Fragen werden übrigens auch im FAQ der KfW-Website beantwortet:

"Spätestens wenn Sie die Rechnungen im Zuschuss­portal hoch­laden, muss der Strom­liefer­vertrag für erneuer­bare Energien ab­ge­schlossen sein. Der Strom­vertrag auf Basis erneuer­barer Energien muss zu diesem Zeit­punkt allerdings noch nicht begonnen haben."

https://www.kfw.de/.../...onen-f%C3%BCr-Elektroautos-Wohngeb%C3%A4ude-(440)/

Zitat:

@Cabrioracer-Tr schrieb am 13. August 2021 um 12:11:50 Uhr:


Hat hier jemand die Wallbox selbst besorgt und vom Elektriker anschließen lassen? Die Wallboxen sind oft ausverkauft oder erst in vielen Wochen lieferbar, von daher würde ich vielleicht schon eine Box kaufen.

Oder will die KfW die komplette Rechnung vom Elektrobetrieb haben?

Ja, ich. Walbox per Internet bestellt, an die Wand geschraubt und die Kabel zwischen Sicherungskasten und Box selbst gezogen. Der Elektriker hat dann nur noch angeklemmt und die Box angemeldet.

Auf der Rechnung des Elektrikers muss dann nur stehen "Wallbox Hersteller X Typ Y" installiert, so dass die KFW sehen kann, dass die aberechnete Box auch tatsächlich installiert worden ist.

Zitat:

@Cabrioracer-Tr schrieb am 13. August 2021 um 12:11:50 Uhr:


Hat hier jemand die Wallbox selbst besorgt und vom Elektriker anschließen lassen? Die Wallboxen sind oft ausverkauft oder erst in vielen Wochen lieferbar, von daher würde ich vielleicht schon eine Box kaufen.

Oder will die KfW die komplette Rechnung vom Elektrobetrieb haben?

Ja, habe die easee Wallbox online erworben, Lieferung innerhalb 6 Tagen da.

Der Elektriker hat die kleine, feine Norwegerin dann für 500€ angeschlossen und gut.

Bin sehr zufrieden.

Prima und danke für die flotte Aufklärung!

Zitat:

@Rantanplan12345 schrieb am 13. August 2021 um 14:06:01 Uhr:



Zitat:

@holgor2000 schrieb am 13. August 2021 um 13:30:58 Uhr:

Zitat:

@Rantanplan12345 schrieb am 13. August 2021 um 14:06:01 Uhr:



Zitat:

@holgor2000 schrieb am 13. August 2021 um 13:30:58 Uhr:


Es reicht aus, wenn Du einen Wechsel auf Ökostrom beauftragt hast.

Das heisst im Ablauf nach Datum:

Beauftragung Ökostromvertrag - Beauftragung Elektriker und Kauf Wallbox - Einreichung der Rechnung bei der kfW - Beginn Vertrag Ökostrom (01.01.2022)

reicht?

Reicht so m.E. noch nicht.

Vor Inbetriebnahme muß die Anmeldung beim Netzbetreiber erfolgen. Ist wohl auch der KFW nachzuweisen. Aus meiner Sicht entwickelt sich die Anmeldung gerade als sehr heikler Punkt auf dem Weg zur eigenen WB.

Die Elektrofirmen, die mir bisher ein Angebot zur WB Installationen gemacht haben, wollen aber die Anmeldung beim Netzbetreiber nicht machen. Ich muß das selbst tun wurde mir gesagt, aber wie läuft das genau ab? Mein Öko-Stromlieferant ist nicht mein Netzbetreiber und antwortet auf diese Frage garnicht.

Wenn ich nun selbst versuche im online Portal bei meinem zuständigen Netzbetreiber (Westnetz) eine Wallbox anzumelden, so muß ich eine "Leistungserhöhung" beantragen. Ich muß womöglich sogar einen Bauzuschuss an den Netzbetreiber zahlen. Weiterhin mache ich mir Sorgen darüber, ob die Anmeldung überhaupt so akzeptiert wird und nicht ein Umbau des ganzen Zählerschrankes auf die neuste VDE Norm (z. B. Umrüstung auf SLS und vieles mehr) gefordert wird? Da so ein zusätzlicher Umbau mit nochmals einer 4 stelligen Summe einherginge, würde ich dann allerdings von einer WB Installation absehen.

Hat vielleicht schon jemand praktische Erfahrungen mit der Anmeldung einer WB bei Wetznetz gemacht?

Danke für eure Hilfe

Gruß

Zu erst gilt es zwei Dinge zu trennen, die nichts miteinander zu tun haben:

1. Ökostromvertrag schließt Du ab wie oben beschrieben und wenn dein alter Stromvertrag noch eine Mindestlaufzeit hat, dann läuft der neue Ökostromvertrag eben erst nach der Mindestlaufzeit. Das ist unabhängig von der Anmeldung der Box beim Netzbetreiber!

2. Anmeldung beim Netzbetreiber kann je nach Ort in Deutschland auf verschiedene Arten erfolgen:
a) Der Elektriker, welcher die Box anschließt, meldet sie beim Netzbetreiber an, bestätigt Dir als Kunde das und das reichst Du auch bei der KFW ein. Oder
b) Du kannst die Box selbst beim Netzbetreiber anmelden und reichst diese Bestätigung bei der KFW ein.

Netzbetreiber ist nicht Stromanbieter! Das sind meistens zwei getrennte Unternehmen.

Eine Leistungserhöhung hat weder etwas mit der Anmeldung beim Netzbetreiber zu tun, noch etwas mit dem Ökostromvertrag. Der Grund, weshalb eine Leistungserhöhung nötig sein kann ist der, wenn der Hausanschluss nicht genügend Leistung hat. Das sollte in Deutschland aber nur bei ganz alten Häusern oder bei Mehrfamilienhäusern der Fall sein, welche schon enorm an der Leistungsgrenze sind. Das ist die absolute Ausnahme.

Auch muss man 11kW Leistung nicht genehmigen lassen, sondern nur anmelden!

Also ich hab nix vom Netzbetreiber bei der KfW eingereicht, nur die Rechnung der Wallboxen und die vom Elektriker. Ein seriöser Elektriker wird dir ohne Anmeldung bzw. Genehmigung (bei mir wg. 2 Wallboxen) sowieso nichts anschließen.

Zitat:

@halifax schrieb am 13. August 2021 um 22:23:08 Uhr:


Ein seriöser Elektriker wird dir ohne Anmeldung bzw. Genehmigung (bei mir wg. 2 Wallboxen) sowieso nichts anschließen.

Häh? Die Reihenfolge ist doch: Erst anschließen durch Elektriker, dann anmelden beim Netzbetreiber, dann Inbetriebnahme.

Eine Bestätigung des Netzbetreibers muss bei der KfW überhaupt nicht eingereicht werden, genauso wenig wie ein Nachweis des Ökostroms verlangt wird. Mag sein, dass Einzelfälle geprüft werden und diese Dinge nachgefordert werden - normal eingereicht werden müssen sie nicht.
Die Rechnung muss von einem beim Netzbetreiber gelisteten Elektriker ausgestellt werden und das wird dieser nur machen wenn er soweit sauber gearbeitet (und die WB angemeldet) hat, dass kein Ärger mit dem Netzbetreiber droht.

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 13. August 2021 um 22:37:49 Uhr:



Die Rechnung muss von einem beim Netzbetreiber gelisteten Elektriker ausgestellt werden und das wird dieser nur machen wenn er soweit sauber gearbeitet (und die WB angemeldet) hat, dass kein Ärger mit dem Netzbetreiber droht.

Dieser kausale Zusammenhang besteht nicht. Ein Elektriker kann auch sauber arbeiten und die Box nicht beim Netzbetreiber anmelden, da in einige Regionen Deutschlands dies der Kunde macht bzw. machen kann.

Und ja, eine 11kW Wallbox muss in Deutschland angemeldet werden und diese Anmeldung muss bei Bedarf bei der KFW vorgelegt werden. Sie nicht anzumelden wäre falsch und irgendwie auch dumm, da das schnell die Förderung in Gefahr bringen kann.

Also: Meldet sie an oder lasst sie anmelden (je nachdem was bei euch gilt) und ladet es einfach mit bei der KFW hoch: Keine Sorgen mehr. 🙂

Zitat:

@holgor2000 schrieb am 13. August 2021 um 22:36:36 Uhr:

Häh? Die Reihenfolge ist doch: Erst anschließen durch Elektriker, dann anmelden beim Netzbetreiber, dann Inbetriebnahme.

Also ich hab eine Wallbox mir 11kw angemeldet (und vom Netzanbieter bestätigt bekommen) weit vor der Bestellung einer Box.

Kann also so nicht sein. Zumindest nicht überall.

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