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Bundesregierung muss Zustimmen nach TÜV-Einzelgutachten??!?

Themenstarteram 9. August 2019 um 8:50

Hallo Leute,

ich habe hier einen Fall mit einem Jeep Wrangler mittleren Alters. Der Besitzer hat sich Good Year Reifen gekauft, die optisch so ausschauen wie die alten Reifen. Leider gab es die Good Year nicht in der Größe wie im FzG-Schein. Also zum TÜV und ein Gutachten machen lassen für 57 EUR.

Das Auto ist in Hessen zugelassen. Dort sagt ihm der TÜV und die Zulassungsstelle, dass er noch zu Bundesregierung muss. Die Regierung muss zustimmen. Das kostet 39.50 EUR. Erst dann kann er die Reifen eintagen lassen auf der Zulassungsstelle.

Ich hab das mit der Genehmigung der Bundesregierung noch nie gehört? Kennt Ihr sowas? Ist das eine Spezialität von Hessen? Oder weil der Wrangler ein Jeep ist? Oder ist das normal?

Gruss

W.

Beste Antwort im Thema

Man kauft Reifen nicht nach der Optik, sondern nach der Größe.

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welche reifengröße sind bis jetzt zulässig und welcje willst du eintragen lassen?

deine eigentliche frage klingt für mich etwas kurios? vielleicht können die die beantworten die dir das so mitgeteilt haben.

Bundesregierung bedeutet nicht das er nach Berlin muß und Frau Merkel muß unterschreiben...

Das bedeutet, das dafür zuständige Amt (Kraftfahrtbundesamt, KBA) muß zustimmen. das wiederrum arbeit mit dem jeweiligen Straßenverkehrsamt zusammen.

Am Ende heißt es: Er muß zum Straßenverkehrsamt und sich einen neuen KFZ-Brief und Schein hohlen. bei solchen Einzelabnahmen ist das IMMER vorschrift. Deswegen der begriff: Eintragung.

am 9. August 2019 um 9:06

Derartigen Umständen ließe sich aus dem Wege gehen, wenn man vor dem

Kauf einfach mal in die Zulassung schaut.........

Man kauft Reifen nicht nach der Optik, sondern nach der Größe.

Nein! Eigentlich nach erlaubt oder nicht erlaubt. (...) und wenn sie erlaubt sind, dann meinen Fahreigenschaften entsprechend.

Themenstarteram 9. August 2019 um 9:41

Na ja.

1. Man kauft einen Reifen so wie es einem gefällt und letztlich irgendwie Eintragungsfähig in D ist.

2. Selbstverständlich wurde in die Zulassung geschaut. Deswegen ja die TÜV Abnahme und die Eintragung.

3. @StephanRE Das macht Sinn. Ich frage nochmal wie dieses Amt (Bundesregierung) in Hessen heißt. (Des mit Berlin/Merkel sollte ja wohl ein Witz sein von Dir. Das hat hier wohl keiner gedacht)

4. Die Frage ist nicht kurios für mich. TÜV und Eintragung mit neuer Zul.Bescheinigung kenn ich ja. Aber was ist das mit der Regierung?

5. Er is von 245 auf 265 Breite gegangen auf dem WRANGLER JK auf 17-Zoll Jeep Felgen

Zitat:

@Wolfgang Wegner schrieb am 9. August 2019 um 10:50:04 Uhr:

 

Ich hab das mit der Genehmigung der Bundesregierung noch nie gehört?

es handelt sich um die Genehmigungsbehörden in Hessen = Marburg und Fulda

Zitat:

Kennt Ihr sowas? Ist das eine Spezialität von Hessen?

Ja

https://www.marburg-biedenkopf.de/.../...ungen-betriebserlaubnisse.php

Themenstarteram 9. August 2019 um 9:51

Danke @touaresch

Das ist ja ein krasser Sche.....

Zitat:

@Wolfgang Wegner schrieb am 9. August 2019 um 11:41:59 Uhr:

 

5. Er is von 245 auf 265 Breite gegangen auf dem WRANGLER JK

soweit ich das sehe sind 265er in 17, 18 und 19 zoll ab werk auf originalfelgen zulässig. handelt es sich um zubehörräder? ebtschuldige das gefrage. hatte zu meinen offroadzeiten einen 1988er jeep cherokee xj. das interesse an jeep ist geblieben. ;):D

Themenstarteram 9. August 2019 um 10:14

Ich glaub das sind originale.

 

Das die iwi erlaubt sind, glaub ich schon. Nur in der Zulassungsbescheinigung sind nur die 245er eingedruckt.

Asset.JPG
am 9. August 2019 um 10:59

Hi zusammen

Also mit Reifen/Felgen und Zulassung erlebt man die tollsten Sachen...

Was ich schon erlebt hab, dass der Tüv einen zusätzlichen Reifen zum „Testen“ wollte, was in der Praxis dann im zerschneiden des Reifens geendet hat.

Schlussendlich hat das mit der Eintragung dann doch funktioniert, nach dem tüv mit dem Gutachten/Ergänzung zur zulassungsbescheinigung zur Zulassungsstelle und neue Papiere drucken lassen und gut

Zitat:

@Wolfgang Wegner schrieb am 9. August 2019 um 12:14:04 Uhr:

Ich glaub das sind originale.

Das die iwi erlaubt sind, glaub ich schon. Nur in der Zulassungsbescheinigung sind nur die 245er eingedruckt.

sieht nach original jeep-felgen aus. ich kann es zwar nicht lesen aber rate mal:

jetzt 245/75R17 und eingetragen sollen 265/70R17 werden. da kann durchaus eine einzelabnahme notwendig sein.

Themenstarteram 9. August 2019 um 12:52

Ja. Das stimmt so.

 

TÜV und Eintragung mit neuer Zul.Bescheinigung kenn ich ja und muss ja auch einzeln abgenommen werden. Aber was ist das mit der Regierung? Der Besitzer sagte mir, dass er das mit der Regierungsbehörde schon kennt, bei Importen von ganzen Fahrzeugen aus USA zum Beispiel.

 

Aber nur weil ein Reifen ein bischen breiter ist?!?? BTW: Das Bundesregierungsverfahren geht online auf einer Webseite. Einfach eingeben und Zahlen.

 

Evtl. ist das in Hessen auch nur so geregelt und in anderen Bundesländern macht das die Zulassungsstelle mit. Der STVO Paragraf müsste aber Bundesweit gelten.

 

 

 

 

 

Wie du schon geschrieben hast: Die STVO gilt Bundesweit.

Das mit der Regierungsbehörde ist mir gänzlich unbekannt.

Vor allem: wenn Du die neue Zulassung hast ist doch alles was du brauchst. Die Polizei verlangt bei Kontrollen nur den Führerschein und die Zulassung. ggf die ABE bestimmter Anbauteile.

wenn die Reifen eingetragen sind ist doch alles OK.

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