Bürgschaft bei Leasing/Finanzierung nicht mehr möglich?

Hallo,

komme grade vom Händler (Audi/VW) und bin sehr überrascht

Laut dem Händler ist bei Finanzierung oder Leasing bürgen nicht mehr möglich

Soll wohl irgendeine komische EU-Verordnung sein?

Bestellung war als Sonderabnehmer (Schwerbehindertenausweis) aber das tut nichts zur Sache oder?

Beste Antwort im Thema

Und andersrum, wenn ich mir ohne Bürgen keinen Wagen leasen kann, dann lasse ich es.

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Kann sich ein Händler das erlauben? Die sind doch auf Kunden angewiesen. Hauptsache Auto verkaufen. Wäre ja schon eine miese Nummer, wenn die einfach abwiegeln, weil sie keine Lust darauf haben.

Ist das denn ein grosser oder eher kleiner Händler? Bei einem kleinen Händler würde ich mich noch mehr wundern, denn die kämpfen ja um jeden Kunden.

So ein vom Hersteller durchgesetzter sozialer Sonderpreis kann gerade für einen kleinen B-Händler ein schlechtes Geschäft sein.

Zählt denn heute nicht der Umsatz? Ich meine besser ein schlechtes Geschäft mit minimalem Gewinn als gar kein Geschäft.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 14. Oktober 2017 um 23:24:07 Uhr:


Dann hätte er voraussichtlich Stress mit seiner Marke oder eine AGG-Klage am Hals. Es ist einfacher, dem unerwünschten Kunden einen vom Pferd zu erzählen.

Er schien aber bemüht und hat sogar mit der Bank telefoniert

Naja mal abwarten was Montag passiert

Zitat:

@Marki_M. schrieb am 14. Oktober 2017 um 23:28:06 Uhr:


Ist das denn ein grosser oder eher kleiner Händler? Bei einem kleinen Händler würde ich mich noch mehr wundern, denn die kämpfen ja um jeden Kunden.

Ist ein großer Händler, sogar ein sehr großer

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Eine Nullnummer wäre im Hinblick auf den Abwicklungsaufwand schon mal sehr unschön.

Das auf jeden Fall

Was ist wenn ich nächste Woche wieder eine Absage bekomme? Hab ja schon den Leasing- / Kaufvertrag unterschrieben

Muss ich das ganze trotzdem innerhalb 14 Tage widerrufen? Ich mein der Vertrag kommt ja dann nicht zustande aber ich hätte auch nichts schriftliches in der Hand

Zitat:

@aLpi82 schrieb am 14. Oktober 2017 um 23:52:54 Uhr:


Das auf jeden Fall

Was ist wenn ich nächste Woche wieder eine Absage bekomme? Hab ja schon den Leasing- / Kaufvertrag unterschrieben

Muss ich das ganze trotzdem innerhalb 14 Tage widerrufen? Ich mein der Vertrag kommt ja dann nicht zustande aber ich hätte auch nichts schriftliches in der Hand

Wenn Du keine Bestätigung bekommst, dann kommt der Vertrag nicht zustande.

Aber wieso läßt der Dich einen Vertrag unterschreiben, wenn noch nicht das ok der Bank da ist. Das macht man doch danach. So war es bei mir.

Da musst Du den Kaufvertrag sehr genau lesen. Wenn nicht drin steht, dass er an eine Finanzierung / Leasing gebunden ist, dann wäre der Kaufvertrag evtl. wirksam.

Hab nur ein Leasingsvertrag unterschrieben und da steht, dass ich innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen widerrufen kann

Sowas steht meist unter der Bedingung, dass der Leasinggeber das Vertragsangebot annimmt. Das müsste allerdings auch dort vermerkt sein. Frag besser dort nochmals nach.

Gibt es öfters das der Vertrag fertig ist und unterschrieben, aber die Bank dann später kein Kredit willigt. Hier im Forum mehrmals durchgekaut.

Schlimm wirds, wenn der Wagen schon übergeben wurde (wohl schon passiert), dann rechnet die Versicherung Ordentlich ab und auch die gefahrenden km und co werden angerechnet. Kommen schnell Mal 1000 Euro oder mehr zsm für eine Woche auto

Da steht doch unter den besonderen Vereinbarungen drin, unter welchen Bedingungen der Vertrag zustande kommt. Kann eine Bedingung nicht eingehalten werden, ist alles hinfällig.

Bei mir steht auch drin, dass hier mein Auto mit Euro 1-4 abgegeben wird um die Umweltprämie zu bekommen. Dann war mein Händler vernünftig. Erst mal das Bank ok abwarten und dann alle Unterlagen fertig machen.

Dann würde ich dem TE auf jeden Fall anraten, den Vertrag zu widerrufen. Nicht dass die nachher dann eine Forderung stellen und er kein Auto hat.

Also ein Kaufvertrag als solches gab es nicht sondern nur Leasingvertrag und da steht, dass ein Widerruf an Volkswagen Leasing GmbH erfolgen muss.

Naja ansonsten bekommt das Autohaus auch ein Widerruf von mir

Sicher ist sicher

Zitat:

@aLpi82 schrieb am 14. Oktober 2017 um 22:15:00 Uhr:


Ich glaube es herrscht Missverständnis

Score liegt über 94% aber der Bank hat mein Einkommen wohl nicht gereicht. Ich wollte nun einen bürgen mit ins boot holen aber Händler/Bank sagt nein geht nicht

Na ja, dieser Wert ist nicht so schlecht. Kann aber auch bedeuten, dass die finanzielle Belastbarkeit an der Grenze ist. Ich betone, kann bedeuten....

Ich zitiere aus http://schufa-und-finanzen.net/.../

Schufa Score 95%, 94%, 93%, 92%, 91%, 90%
Mit diesen Zahlen sind Sie ein zufriedenstellendes bis erhöhtes Risiko. Hier wird es schon etwas schwieriger und die Bank wird eventuell höhere Zinsen beispielsweise für einen Kredit verlangen.

Zitat Ende.

Zitat:

@trouble01 schrieb am 15. Oktober 2017 um 10:12:47 Uhr:



Zitat:

@aLpi82 schrieb am 14. Oktober 2017 um 22:15:00 Uhr:


Ich glaube es herrscht Missverständnis

Score liegt über 94% aber der Bank hat mein Einkommen wohl nicht gereicht. Ich wollte nun einen bürgen mit ins boot holen aber Händler/Bank sagt nein geht nicht

Na ja, dieser Wert ist nicht so schlecht. Kann aber auch bedeuten, dass die finanzielle Belastbarkeit an der Grenze ist. Ich betone, kann bedeuten....

Ich zitiere aus http://schufa-und-finanzen.net/.../

Schufa Score 95%, 94%, 93%, 92%, 91%, 90%
Mit diesen Zahlen sind Sie ein zufriedenstellendes bis erhöhtes Risiko. Hier wird es schon etwas schwieriger und die Bank wird eventuell höhere Zinsen beispielsweise für einen Kredit verlangen.

Zitat Ende.

Die Frage nach dem Score des Bürgen wurde nicht beantwortet.

Vielleicht heißt es ja auch in der Begründung: DER Bürge wird nicht anerkannt,
anstatt Bürgen werden nicht anerkannt.

Den Geldgebern ist es in der Regel doch egal, von wem sie das Geld bekommen.

Warum sollte eine Bank keinen Bürgen akzeptieren, wenn der z.B. Millionär ist.

Ich bleibe dabei: Hier stimmt was nicht!

Da kann man noch jahrelang diskutieren!

Ganz nebenbei:
Jemand der für einen "Fremden" ( also nicht Verwandten) bürgt, maß entweder
Geld ohne ende haben, oder einen weichen Keks!

Ist wie immer nur meine persönliche Meinung!

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