Brücke auf A42: Durchfahrt verboten über 3,5 t
Hallo Leute, ich benötige mal eure Hilfe. Ich war auf der A42 mit WoMo plus Anhänger unterwegs Richtung Oberhausen. Ich habe zwar die Schilder zur Ableitung von LKW's und sonstigen Fahrzeugen über 3,5 t gesehen, aber mir absolut keine Sorgen um mein Gewicht gemacht. Vermutlich war mein Gesamtzuggewicht etwa 3,7 t, aber ich kannte in anderem Zusammenhang von der Autobahnbrücke der A1 zwischen Köln und Leverkusen bei gleicher Beschilderung eine ganz andere Regelung.
Die damalige Antwort der ADAC-Rechtsabteilung lautet wie folgt:
Sehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihre Zuschrift. Dies ist in der StVO nicht so ausführlich niedergeschrieben.
Zeichen 251 spricht nur von Kraftfahrzeugen, hingegen Zeichen 253 ausdrücklich auch von Anhängern.
Deswegen muss davon ausgegangen werden, dass der Gesetzgeber bewusst in 251 die Anhänger ausgenommen haben wollte, auch wenn dies im Gesetz nicht ausdrücklich so formuliert ist. Daher können Sie davon ausgehen, dass nur Ihr Pkw zählt und nicht der Anhänger hinzugerechnet wird.
Ich hatte diese Aussage später auch schriftlich vom Verkehrs- oder Innenministerium NRW, dass Auto und Anhänger getrennt bewrtet würden und bin jahrelang unproblematisch in beiden Richtungen mit dem Gesamtzug gefahren. Leider finde ich das Schreiben nicht mehr; vermutlich seit Freigabe der A1 weggeworfen.
Jedenfalls kann es doch nicht sein, dass ein Verkehrsschild sogar im gleichen Bundesland eine andere Bedeutung hat und man hier bewusst in eine Falle gelockt wird.
Es könnte natürlich sein, dass ich ein zusätzliches Piktogramm "Anhänger" beim VZ 251 übersehen habe und bitte regelmäßige Fahrer der Strtecke um Rückmeldung, ob die jetzige Ausschilderung mit dem angehängten Bild identisch ist.
91 Antworten
Zitat:
@Bordsteinkante schrieb am 20. August 2025 um 15:43:54 Uhr:
Mich hat es auch erwischt, gerade kam Post aus Bottrop.
Als Führer eines "sonstigen Fahrzeugs" (=Auto + Anhänger) wirft man mir vor:
"Sie beachteten mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger [...] nicht das bestehende Verkehrsverbot (Zeichen 251)" §41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; §24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 141.2 BKat
55,00€ (kein Punkt). Ich habe den Thread gelesen, aber ich habe es noch immer nicht verstanden; In der Fahrschule hatte ich gelernt, dass die Zusatzschilder wie 3,5 T sich nur auf das Zugfahrzeug beziehen. Also z.B. Zeichen 251 + 3,5 T bezieht sich auf die Zugmaschine / das Auto. Genau wie wenn da ein 80er-Schild ist mit 3,5 T Zusatzschild, da hatte ich es so gelernt, dass NICHT die zul. Gesamtmasse des Gespanns gilt.
Also das ist nicht mehr aktuell und ich muss blechen, korrekt?
Was hast du denn überhaupt bekommen? Anhörungsbogen? Bußgeldbescheid?
Es gibt dort nur einen Scan vom Autokennzeichen, kein Foto vom Fahrer. Also könnte man die Täterschaft bestreiten; das könnte natürlich schlechtestenfalls im Fahrtenbuch enden. Die von Oetteken im nächsten Beitrag veröffentliche Beschilderung gibt es dort gar nicht und führt nur zu einer Fehlinterpretation.
Zitat:
@FTCK schrieb am 20. August 2025 um 19:27:35 Uhr:
Falls ich noch einmal dort mit Anhänger fahren sollte, werde ich es auf die Spitze treiben. Da ich mich unrechtmäßig von der A42 durch das Personal vertrieben fühle, werde ich mich weigern die Autobahn zu verlassen. Bis die Polizei durch den Stau kommt, wird wohl eine halbe Stunde vergehen und dort Chaos ausbrechen. Berichte in den Medien sind sicher.
Ich frage mich gerade, was in den Medien stehen würde, wenn du dich das wirklich trautest: Dass die Polizei Zweifel an der Fahrtüchtigkeit eines Autofahrers hatte, der für eine Machtdemonstration zwei Spuren der Baustelle blockiert hat? Mein Bauchgefühl sagt mir, dass man sich nur noch für die Nötigung interessieren wird und niemand mehr nachfragt, ob das Baustellenpersonal richtig gehandelt hat.
Mein Bauchgefühl sagt mir aber auch, dass dir beim Schreiben des Textes etwas die Fantasie durchgegangen ist. ;)
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 21. August 2025 um 16:27:00 Uhr:
Man muss sich doch gar nicht über Sinn oder Unsinn streiten, wenn auf dem Schild steht da dürfen nur Rote Autos fahren, dann ist das halt so. Will ich dagegen vorgehen, so kann ich den Rechtsweg einleiten, sollte man aber machen bevor man das Schild ignoriert hat.
Der Vorschlag klingt schon deutlich durchdachter. Man will ja keine MPU riskieren, nur weil man für 30 Minuten vorsätzlich die Autobahn blockiert hat.