Brücke auf A42: Durchfahrt verboten über 3,5 t
Hallo Leute, ich benötige mal eure Hilfe. Ich war auf der A42 mit WoMo plus Anhänger unterwegs Richtung Oberhausen. Ich habe zwar die Schilder zur Ableitung von LKW's und sonstigen Fahrzeugen über 3,5 t gesehen, aber mir absolut keine Sorgen um mein Gewicht gemacht. Vermutlich war mein Gesamtzuggewicht etwa 3,7 t, aber ich kannte in anderem Zusammenhang von der Autobahnbrücke der A1 zwischen Köln und Leverkusen bei gleicher Beschilderung eine ganz andere Regelung.
Die damalige Antwort der ADAC-Rechtsabteilung lautet wie folgt:
Sehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihre Zuschrift. Dies ist in der StVO nicht so ausführlich niedergeschrieben.
Zeichen 251 spricht nur von Kraftfahrzeugen, hingegen Zeichen 253 ausdrücklich auch von Anhängern.
Deswegen muss davon ausgegangen werden, dass der Gesetzgeber bewusst in 251 die Anhänger ausgenommen haben wollte, auch wenn dies im Gesetz nicht ausdrücklich so formuliert ist. Daher können Sie davon ausgehen, dass nur Ihr Pkw zählt und nicht der Anhänger hinzugerechnet wird.
Ich hatte diese Aussage später auch schriftlich vom Verkehrs- oder Innenministerium NRW, dass Auto und Anhänger getrennt bewrtet würden und bin jahrelang unproblematisch in beiden Richtungen mit dem Gesamtzug gefahren. Leider finde ich das Schreiben nicht mehr; vermutlich seit Freigabe der A1 weggeworfen.
Jedenfalls kann es doch nicht sein, dass ein Verkehrsschild sogar im gleichen Bundesland eine andere Bedeutung hat und man hier bewusst in eine Falle gelockt wird.
Es könnte natürlich sein, dass ich ein zusätzliches Piktogramm "Anhänger" beim VZ 251 übersehen habe und bitte regelmäßige Fahrer der Strtecke um Rückmeldung, ob die jetzige Ausschilderung mit dem angehängten Bild identisch ist.
71 Antworten
Du schreibst "Vermutlich war mein Gesamtzuggewicht etwa 3,7 t". Was soll da jetzt passieren wegen 200 kg Übergewicht?
Wegen Übergewicht würde hier nicht viel passieren, zumal weder Auto noch Anhänger überladen waren. Es geht um die womöglich unberechtigte Nutzung einer für mich gesperrten Sraße. Gottlob war ich wenigstens auf der mittleren Fahrspur, sonst hätte man mich noch wegen Überschreiten der Fahrzeugbreite am Haken gehabt.
Also ich weis nur das meinen Neffen <PKW mit Wohnwagen auf der A 43 auch raus gezogen hat wegen zu hohes Gesamtgewicht. Wie es genau ausgegangen ist kann ich leider nicht sagen. Aber von der Logik ist es auch richtig, so ein Gespann belastet dann eine Brücke auch mit dem Gesamtgewicht des Gespann.
Zitat:
@rheinlaendernord schrieb am 6. November 2024 um 14:51:30 Uhr:
...Aber von der Logik ist es auch richtig, so ein Gespann belastet dann eine Brücke auch mit dem Gesamtgewicht des Gespann.
Ist aber auch nicht länger, als zwei PKW hintereinander und zu dem (Wohnwagen) vermutlich sogar noch leichter.
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Wenn ich es richtig verstanden habe, dann wurdest du zwar kurz angehalten, aber es wurden keine Papiere kontrolliert. Woher will man dann die zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger kennen?
Sofern beim Zeichen 251 mit Zusatzzeichen der Anhänger überhaupt relevant ist - was ja strittig ist - dann müsste man doch für einen Bußgeldbescheid auch nachweisen, dass die zulässige Gesamtmasse überschritten wurde.
Wenn es vorher eine Waage gab, dann kann die nur die tatsächliche Masse messen. Eine Überschreitung dieser könnte aber kein Bußgeld wegen Überschreitung der zul. Gesamtmasse bewirken.
Und deine Personalien wurden ja offenbar auch nicht aufgenommen, oder? Ich würde gar nicht damit rechnen, dass noch Post kommt.
Ab 4t bricht die Brücke zusammen !
Natürlich nicht, aber womöglich bei 12t
Hat die Staatsmacht zugeschlagen ? wenn nicht ist alles gut
Bei uns im Dorf gibt,s ne Strasse da steht Schild 1,5t aber Mülllaster
fahren da durch.
Tom
Zitat:
@speedrs4 schrieb am 6. November 2024 um 15:56:15 Uhr:
Bei uns im Dorf gibt,s ne Strasse da steht Schild 1,5t aber Mülllaster fahren da durch.
Die Brücke kennt § 35 Abs. 6 StVO und wird dann kurzzeitig besonders tragfähig:
"Fahrzeuge, die ... der Müllabfuhr dienen ... dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert ..."
Nein, meine Personalien sowie Kfz- und Anhängerschein wurden zu meiner Überraschung nicht kontrolliert. Die 2 Jungs wussten aber genau, dass ich der Verursacher war, denn sie gingen an den vor mir stehenden Autos vorbei, nur um mich dann anzumotzen. Sicherlich ist nur das Kennzeichen vom Zugfahrzeug gescannt worden und mir wird vielleicht demnächst unterstellt, dass allein dieses zu schwer war. War ohnehin eine komische Situation: Erst ging die Schranke auf der mittleren Spur bereits etwa 4 Fahrzeuge vor mir runter. Sekunden später ging auch die Schranke auf der LKW-Spur runter, damit wir nach rechts einscheren konnten. Somit wurde nicht nur ich, sondern auch die Autos vor mir auf die LKW-Spur gebracht und von der Autobahn abgeleitet.
Zitat:
@FTCK schrieb am 6. November 2024 um 16:11:48 Uhr:
Sicherlich ist nur das Kennzeichen vom Zugfahrzeug gescannt worden und mir wird vielleicht demnächst unterstellt, dass allein dieses zu schwer war.
Auch da käme es ja nur auf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs an, die ja in deinem Fall offenbar deutlich unter 3,5 t lag. Vielleicht musst du aber bei Gelegenheit doch noch mal die genaue Beschilderung in Erfahrung bringen, sonst diskutieren wir hier über zulässige Gesamtgewichte, obwohl die mittlere Spur vielleicht einfach für Kfz. mit Anhänger verboten war.
Die Beschilderung hat ja dankenswerterweise der User Opel bereitgestellt, denn ich komme da dieses Jahr nicht mehr hin.
https://www.bottrop.de/.../DSC_0367-1.jpg
Ich befürchte nur, dass mir die Behörde, weil vermutlich kein Nachweis über das Mitführen eines Anhängers vorliegen wird, das gemessene Gewicht allein dem Zugfahrzeug zuordnen wird.
Wie hoch sind denn die zulässigen Gesamtgewichte?
Zitat:
@FTCK schrieb am 6. November 2024 um 16:28:53 Uhr:
Ich befürchte nur, dass mir die Behörde, weil vermutlich kein Nachweis über das Mitführen eines Anhängers vorliegen wird, das gemessene Gewicht allein dem Zugfahrzeug zuordnen wird.
Wenn das so kommt, dann sagst du: Nee, stimmt nicht. Und wie sollen die dann was nachweisen? Indem die beiden Röhrchenschwinger sich gegenseitig bezeugen, dass dein Auto zu schwer war? Ich schmeiß mich weg... 😁😁😁
Zitat:
@Twinni schrieb am 6. November 2024 um 17:13:39 Uhr:
Zitat:
@FTCK schrieb am 6. November 2024 um 16:28:53 Uhr:
Ich befürchte nur, dass mir die Behörde, weil vermutlich kein Nachweis über das Mitführen eines Anhängers vorliegen wird, das gemessene Gewicht allein dem Zugfahrzeug zuordnen wird.Wenn das so kommt, dann sagst du: Nee, stimmt nicht. Und wie sollen die dann was nachweisen? Indem die beiden Röhrchenschwinger sich gegenseitig bezeugen, dass dein Auto zu schwer war? Ich schmeiß mich weg... 😁😁😁
Es geht beim Zeichen 251 mit zusätzlicher Gewichtsangabe und Zeichen 253 um das zulässige Gesamtgewicht und nicht um das tatsächliche. Da muss nix gewogen werden, da schaut man in die entsprechenden Fahrzeugscheine und bumm.
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 6. November 2024 um 17:19:02 Uhr:
da schaut man in die entsprechenden Fahrzeugscheine
Hat ja aber niemand gemacht. Jedenfalls nicht vor Ort.
Zitat:
@Rockville schrieb am 6. November 2024 um 17:38:28 Uhr:
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 6. November 2024 um 17:19:02 Uhr:
da schaut man in die entsprechenden FahrzeugscheineHat ja aber niemand gemacht. Jedenfalls nicht vor Ort.
Wenn man die Kennzeichen hat, kann man das ja noch nachholen (Kann die entsprechende Stelle die das bearbeitet nicht am PC?).
Wollte ja aber auch nur darauf hinaus das wiegen in jedem Fall unnötig gewesen wäre und man sich anhand dessen nicht aus der Affäre ziehen kann.