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Abmelden obwohl nicht Halter?

Themenstarteram 18. Mai 2005 um 21:36

Hallo!

Mein Auto ist auf meinen Onkel angemeldet, der weit von mir weg wohnt.

Das Auto gehört allerdings mir und ich habe auch den Brief.

Kann ich das Auto mit den Kennzeichen udn Brief in der Hand (ich bin nicht eingetragener Halter) und in einer anderen Stadt (als Zulassungsstelle) abmelden?

Der Brief weist mich doch automatisch als Besitzer aus und gibt mir doch das Recht es abzumelden oder?

Oder brauch ich doch ne Vollmacht oder muss ich das in der gleichen Stadt abmelden, wo es auch angemeldet wurde?

Mir fehlt die Erfahrung um sowas zu wissen.

Beste Antwort im Thema

bestens. Endlich ist die Karre vom Hof ;-)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fremdes Auto abmelden – geht das auch ohne Vollmacht?' überführt.]

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am 18. Mai 2005 um 21:39

Es geht, ich habe meinen Bruder mit Kennzeichen,

Brief und Vollmacht (handgeschriebener Wisch) zu der

Zulassungsbehörde geschickt, und er hat dann meinen

Wagen für mich dort abgemeldet.

Es war allerdings in der gleichen Stadt, wo der Wagen

auch zugelassen war....

Ruf halt einfach mal bei denen an, die sagen Dir dann

ob's bei denen auch geht und ob Du überhaupt die

Vollmacht brauchst.

am 18. Mai 2005 um 21:44

zum abmelden braucht man keine Vollmacht.

Bei uns ist es jedenfalls so. Beim Anmelden, ja.

Trotzdem sollte aber der Landkreis gleich sein, so weiß ich es zumindest

am 18. Mai 2005 um 22:32

hallo,

wer den Brief hat kann in ganz DEUTSCHLAND einfach ohne Probleme abmelden.

mfg

am 18. Mai 2005 um 23:32

aber halt nur ABmelden, zum ANmelden benötigt man dann wieder eine Vollmacht...

am 19. Mai 2005 um 1:11

Zitat:

Original geschrieben von mgb

aber halt nur ABmelden, zum ANmelden benötigt man dann wieder eine Vollmacht...

Das ist ja egal, denn danach wurde ja nicht gefragt :D

Richtig, abmelden kann der Besitzer des Briefes, ohne Vollmacht und egal wo in D. Wie sollte man sonst das Auto seiner Oma abmelden, wenn die sterben solle?

zum Abmelden gehört:

Brief, Ausweis, beide Nummernschilder und KFZ-Schein...;-) Wenn der nicht vorhanden ist, Verlustmeldung vor Ort schreiben, geht auch, ist nur wegen Papierkram umständlicher...

Schilder sind auch scheiss egal....Sind auch halt geklaut und fertig!

Zitat:

Original geschrieben von M4d.-.M4x

Schilder sind auch scheiss egal....Sind auch halt geklaut und fertig!

...warum einfach, wenn es auch kompliziert geht...;-)

Wenn die Schilder weg sind, oder man das vortäuscht, wird diese Nummer 6 Monate gesperrt. Somit ist keine einfache Ummeldung möglich, sondern nur eine Neuzulassung mit einer neuen Nummer und neuen Schildern. Die Zulassungsstellen reagieren sehr empfindlich auf solche Diebstähle, wenn man bedenkt, was man mit alten Schildern alles anstellen kann, wenn die Stempel unversehrt sind.

Ich darf morgen das Auto meiner Frau abmelden (das sind einfach 50 km Weg, einmal um München rum) und möchte ungern mit unvollständigen Unterlagen dastehen. Beim Anmelden brauch ich eine Vollmacht, beim Abmelden hab ich dazu nix gefunden … geht das wirklich ohne Vollmacht?

(Wenn ich einen Gebrauchten kauf und diesen abmelde, geht’s ja auch ohne, klar, aber zweimal 100 km möchte ich ungern deswegen fahren …)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fremdes Auto abmelden – geht das auch ohne Vollmacht?' überführt.]

Ja, abmelden geht problemlos ohne Vollmacht.

Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 sowie die Schilder genügen.

Viele Grüsse,

Arne

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fremdes Auto abmelden – geht das auch ohne Vollmacht?' überführt.]

Jap, geht ohne vollmacht.

hab schon paar mal autos vom vaddern abgemeldet (bzw. meine die auf meinen vater liefen) das ging immer ohne vollmacht.

außer bei euch in münchen isses total anders als 100 km weiter nördlich. ;)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fremdes Auto abmelden – geht das auch ohne Vollmacht?' überführt.]

in München ist immer alles anders :-) Aber ich glaub euch mal, danke ;-)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fremdes Auto abmelden – geht das auch ohne Vollmacht?' überführt.]

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