Bremsschlag AMG nach 4 Monaten - Wer muss zahlen?
Hallo zusammen,
ich habe im Februar 2024 bei einem autorisierten Mercedes-Benz-Händler ein gebrauchtes Fahrzeug (Junge Sterne, ca. 120.000 €) gekauft.Vier Monate nach dem Kauf, und nachdem ich das erste Mal mit ca. 170 km/h auf der Autobahn gefahren bin, habe ich ein deutliches Vibrieren im Lenkrad beim Bremsen festgestellt. Vorher – auch bei normalem Stadt- und Landstraßenbetrieb – trat dieses Problem nicht auf. Die Werkstatt wo ich das Auto jaudte stellte daraufhin einen Bremsschlag fest, also verzogene Bremsscheiben.
Autohaus lehnt jegliche Kostenübernahme ab. Die Begründung:
1. Es handele sich um Verschleißteile, so etwas könne immer passieren – auch durch unsachgemäße Fahrweise (junge Sterne lehnt auch ab??).
2. Nach vier Monaten gehe man davon aus, dass ich selbst den Schaden verursacht habe.
3. Wäre der Mangel innerhalb der ersten drei Wochen aufgefallen, hätte man den Schaden aus Kulanz übernommen - aber nicht nach so langer Zeit.
4. Als ich entgegnet habe, dass sie nicht beweisen können, dass der Schaden beim Verkauf nicht vorhanden war, kam die Aussage dass ich ich das gewesen sein muss.
Ich habe mit zwei unabhängigen Kfz-Sachverständigen gesprochen. Beide haben mir bestätigt, dass mein Bremsschlag bei der Hauptuntersuchung (Prüfstand ca. 6 km/h) nicht zuverlässig erkannt worden wäre. Auch im normalen Fahrbetrieb bis etwa 50 km/h war ein solcher Mangel nicht feststellbar (dekra ist kurz gefahren mit dem Auto) - erst bei höheren Geschwindigkeiten, wie in meinem Fall. Interessant ist auch: Das Autohaus selbst hat mir im Gespräch bestätigt, dass ein solcher Schlag bei der Fahrzeugauslieferung und bei der HU üblicherweise nicht geprüft wird. Zusätzlich habe ich mit dem TÜV-Prüfer, der die HU damals durchgeführt hatte, gesprochen. Er sagte mir, dass der Werkstattmeister des Autohauses, als ich das Fahrzeug nach Auftreten des Problems zurückbrachte, zu ihm gesagt habe, der Bremsschlag sei ihm auf dem Prüfstand direkt aufgefallen. Der TÜV-Prüfer meinte daraufhin sinngemäß: “Wenn das damals schon so deutlich gewesen wäre, hätte ich es auch gemerkt.” Das impliziert, dass das Autohaus nun versucht, mir die Verantwortung zuzuschieben. Stimmt halt so nicht, da zwei Prüfer nichts feststellen konnten.
Genau das haben mir auch beide Sachverständigen unabhängig voneinander bestätigt.Das Autohaus bietet keinerlei Lösung – weder Kostenbeteiligung noch Leihwagenregelung, noch sonstiges Entgegenkommen.
Was denkt ihr darüber? Weg über anwalt?
3 Antworten
Zitat:
@Devil_ schrieb am 28. Juni 2025 um 14:25:35 Uhr:
Hallo zusammen,
ich habe im Februar 2024 bei einem autorisierten Mercedes-Benz-Händler ein gebrauchtes Fahrzeug (Junge Sterne, ca. 120.000 €) gekauft.Vier Monate nach dem Kauf, und
Geht es tatsächlich um 2024 und ihr streitet seit einem Jahr, oder war das nur ein Tippfehler und es geht um 2025 und ein junges Problem?
Zitat:@Wrdlbrmpfd schrieb am 28. Juni 2025 um 14:56:17 Uhr:
Geht es tatsächlich um 2024 und ihr streitet seit einem Jahr, oder war das nur ein Tippfehler und es geht um 2025 und ein junges Problem?
Natürlich 2025. Tippfehler
Das ist dann ja eher ein rechtliches Problem. Genau die Bedingungen der Junge Sterne Garantie überprüfen. Ansonsten läuft das doch unter Gewährleistung, da müsste ja noch das Thema „Beweislastumkehr“ greifen. Da bin ich aber nicht fit, rechtliche Beratung geht hier im Forum sowieso nicht - geh‘ zum Anwalt, bei einem AMG geht es um (zu-) viel Geld!