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Bremsleuchte weg?

Themenstarteram 1. November 2022 um 11:49

Es geht um einen geschlossenen Koffer Anhänger. Er hat eine Rampe. Die Mechanik der Rampe (Klapphilfe pneumatisch) liegt frei. Fährt da einer hinten drauf, sind die Dämpfer als erstes hin. Die hinteren Leuchten am Anhänger liegen mit knapp 20cm über dem Boden recht tief.

Ich habe eine Leiste mit roten Dioden oben kurz unter der Dachkante als zusätzliches Bremslicht angebracht. Die Leiste hat wahrscheinlich keine eigene Zulassung. Sie ist aber weder zu hell, noch zu grün oder hat sonst einen Mangel gegenüber zugelassenen Leisten. Sie bringt einfach nur mehr Sicherheit, weil der Bremsvorgang deutlicher als über die sehr tief liegenden Bremsen, angezeigt wird. Einen Schaden können Sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht anrichten.

Wird die kommende HU an dieser zusätzlichen Bremsleute scheitern? Wie verhindere ich das? Sind ggf. die Menschen für die Gesetze da, oder umgekehrt?

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12 Antworten

Eine dritte Bremsleuchte ist bei Anhängern im Prinzip zulässig. Jedoch verhält es sich, wie bei allen äußeren Beleuchtungseinrichtungen: auch die Bremsleuchte bedarf eines E-Kennzeichens. BEISPIEL

Sofern Deine "Leiste mit roten Dioden" eine solche E-Kennung besitzt, ist alles OK. Andernfalls kann es bei der HU tatsächlich zum Problem werden, falls dies dem Prüfer auffällt

Du darfst sogar bis zu vier symmetrisch montierte Bremslichter nach hinten weg haben. Also entweder drei im Dreieck montiert oder vier im Viereck, welches auch ein Trapez sein kann (siehe manche Tanklastzüge).

Hella hatte Mal solche Einbau-Bremslichter mit Gestänge für die Heckscheibe von PKW (mit ABG, ich habe da zwei solche Sätze für meine Schätzchen). Das Gestänge wurde dabei mit speziellen Haltern von innen unter die Heckscheibendichtung gesteckt und man hat dann zwei zusätzliche Bremslichter gehabt.

Gibt extra Bremslicher für Anhänger, z. B. von Aspöck.

Was ich auch schon gesehen habe: Ein zweiter Satz kompletter Rücklichter oben an den Ecken, also Blink-, Brems- und Schlusslicht. Das braucht aber ein spezielles Blinkrelais, ist also nichts für jedes Zugfahrzeug.

MfG

Themenstarteram 1. November 2022 um 12:27

Ich muss also darauf hoffen, dass es dem Prüfer nicht auffällt, oder die Leiste so mit schwarzem Panzertape überkleben, dass er gar nicht bemerkt, dass eine zusätzliche Bremsleute angebracht wurde?

Was ich nicht verstehe: Wenn das Ding in sämtlichen Kriterien derjenigen Leiste MIT so einem E-Zeichen entspricht, welchen sachlichen Grund gibt es mir die Verwendung zu versagen? Ich meine, da ist ja nicht viel, was "falsch" sein kann....geschweige denn gefähtlich.

Die ist halt kein geprüftes Anbauteil bzw. keine geprüfte Leuchte.

Der Prüfer kann das auch nicht selbst machen, das darf nur ein lichttechnisches Institut und das Gutachten, welches dort erstellt wird, darf ihm erst als Grundlage zur Eintragung dienen.

Alles sehr teuer.

Ich würde mir geprüfte Leuchten holen und anbauen, dann kann er nichts sagen.

Themenstarteram 1. November 2022 um 13:27

Zu spät! Das ist schon mit viel Arbeit angebaut.

Ich halte fest: Die Menschen sind für die Gesetze da! :-(

Dennoch DANKE

Das sehe ich in dem Fall durchaus etwas differenzierter ... zumal eine zulässige Bremsleuchte u.U. preiswerter sein kann, als irgendetwas "Selbstgebasteltes"

Ich halte fest: hier regt sich jemand auf weil er erst geschraubt und anschließend nachgedacht hat.

Und sich über Gesetze aufregt. ;)

Und ich behaupte, es liegt im Ermessensspielraum des Prüfers ! mfg.

Ich würde vorab mal zu einer Prüfstelle fahren und mit dem Prüfer das Problem besprechen. Dort sind auch nur Menschen und die haben für manche Problemlösungen ein offenes Ohr.

Moin Moin !

Zitat:

Und ich behaupte, es liegt im Ermessensspielraum des Prüfers !

Quatsch ! Siehe StVZO §22a Abs. 1 Punkt 14

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__22a.html

Zitat:

Ich würde vorab mal zu einer Prüfstelle fahren und mit dem Prüfer das Problem besprechen. Dort sind auch nur Menschen und die haben für manche Problemlösungen ein offenes Ohr.

Richtig!

MfG Volker

am 6. November 2022 um 10:16

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 1. November 2022 um 22:26:52 Uhr:

Ich halte fest: hier regt sich jemand auf weil er erst geschraubt und anschließend nachgedacht hat.

...und das bei einer derart einfachen Sache... es sollte wirklich jedem klar sein, dass ein Scheinwerfer, Leuchte, Blinkleuchte, usw. eine entsprechende Zulassung braucht und man das Zeug nicht einfach selbst basteln kann.

Wenn selbst das Aufpolieren von einem vergilbten Origionalscheinwerfer mit Zulassung immer wieder als "böse, böse", kriegt man keine HU dargestellt / sensations-publiziert wird.

Was der um sein Anhängergedöhns so umsorgte TE nicht bedenkt, im Falle eines Unfalls würde ich heutzutage als Auffahrender, der von der selbstgebastelten und damit nicht vorschriftsmäßigen Beleuchtungsanlage Kenntnis erlangt behaupten, dass diese mindestens auch ursächlich für den Unfall war z.B. wurde ich von der selbst gebastelten Leuchte geblendet um dem TE haftungsrechtlich möglichst eine Mitschuld zu verpassen.

Ebenso, wie bei jedem, der die Nebelschlußleuchte oder die Nebelscheinwerfer nicht vorschriftsmäßig eingeschaltet hatte.

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