Bremsentausch - jetzt kaum noch Bremswirkung

VW Phaeton 3D

Habe heute mein Auto aus der Werkstatt, ein vertrauter VW Fachbetrieb, geholt.

Es wurden die vorderen Bremsen und Scheiben getauscht.

Schon auf den ersten Metern merkte ich das dass Bremspedal sich sehr weit treten ließ und sehr weich war. Ich kam bis zum Bodenblech. Also noch ein paar Tests gemacht. Aus ca. 30 Km/h kann ich so stark bremsen dass das ABS anspringt. Dann nochmal zur Werkstatt und das Ganze demonstriert.
Antwort des Meisters: Die bremsen sich noch ein und dann wird auch der Pedalweg kürzer. Luft kann nicht im System sein, dann würde es gar nicht mehr bremsen.

Also wieder nach Hause, nach ca. 25 KM Innenstadt. Auf der Autobahn standen mir dann die Schweißperlen auf der Stirn. Bei 160 Km/h zieht jmd rüber von der rechten Spur. Also ich auf die Bremse.
Und es gibt auch nicht nur im Ansatz eine Verzögerung wie ich sie kannte. Ich war nur einige Meter von einem Auffahrunfall entfernt.

Bin nun ca. 120 KM gefahren und habe immer noch ein weiches Pedal.

Nun meine Fragen an euch:

Wie lang dauert es denn bis eine Bremse eingebremst ist beim Phaeton?
Sind die Aussagen des Meisters schlüssig (der Pedalweg verkürzt sich dann noch) oder nicht?

Hab jetzt irgendwie total Panik dass ich im Notfall nicht richtig bremsen kann, wenn ich es brauche.

Gruss capdoc

Beste Antwort im Thema

"Die Worte hör' ich wohl, nur will die Botschaft mir nicht recht gefallen..."

scheint hier das Motto der Stunde zu sein.

Mal sehn:

- Kunde mit dem Spitzenprodukt des Hauses reklamiert sachlich das Verhalten des wichtigsten Teils des Fahrzeuges, der Bremsen.
- spätestens hier sollten die Lampen im Hirn des Annahmemeisters von grün auf gelb umschalten.
- man bräuchte sich zum Überprüfen des gefühlt richtigen Bremsdruckes nur in einen anderen Phaeton setzen und beide wüssten Bescheid.
- ein Autohaus, welches a) keinen Phaeton im Bestand hat oder b) nicht in der Lage ist, diesen mal kutzfristig beizubringen, sähe mich nicht wieder.
- das von dir geschilderte Bremsverhalten ist nicht normal, Du bist auf dem richtigen Weg. Der Einbremsvorgang bezieht sich bei den heutigen, temperaturvorbehandelten (!) Scheiben nur auf das relativ kurzfristig herzustellende Einschleifen zwischen Bremsbelag und Scheibe. Hierbei verhärtet sich die Oberfläche des Belages etwas, Lösemittel/Binder verdampft/verbrennt ein wenig, etwas Metallabrieb von der Scheibe lagert sich an. Damit einem die Belege nicht gleich total verbrennen/abreiben, sollten die ersten Bremsungen auf den ersten 100 km moderat erfolgen. Auch mal aus 100 km/h auf 20 km/h runterbremsen (so 3 - 4 Mal ) und danach die Bremsen im Fahrbetrieb (!) auf Umgebungstemperatur abkühlen lassen. Das war's dann. Früher und/oder bei untemperierten Scheiben [d.h., diese sind nicht erhitzt und kontrolliert (um Verwerfungen/Spannungen zu vermeiden) abgekühlt worden] muß der Fahrer dieses nach Angabe des Bremsenherstellers (!) machen, also die Scheiben und Belege gezielt langsam erhitzen und abkühlen lassen. Sonst können sich die Scheiben verziehen und schlagen! (Daher sind die Billigscheiben auch so billig ;-) )

Bei korrekt eingestellten Scheiben und Belegen ist der Druckpunkt (man merkt einen Widerstand) schnell da und der Volldruck steht nach ca 2/3 des Maximalpedalwegs - sprich, es würden ohne ABS nun bereits die Räder voll blockieren. Das Bodenblech ist in diesem Zusammenhang zu werten wie das Blech, welches dieser Herr von sich gab. Dieses wird (wenn überhaupt) nur "erreicht" wenn du z.B. nach höllisch schnellen Runden auf dem Nürburgring oder am Stilfser Joch mit Standardbremsen und Standardbelegen und dann hellrot glühenden Scheiben und aufkochender Bremsflüssigkeit (Gasblasen) unterwegs wärest - sprich, die Bremsen würden "abrauchen", daher das typische Gefühl des "Tritts ins Leere" bei solchen Extremsituationen.

Das tritt nicht auf wenn Vatti mit neu eingestellten Bremsen zu Mutti nach Hause zurückfährt.

Ich habe jahrelang english Cars geschraubt und getunt von A biz Z und so manches Werkstattcracks Aussage bringt mich und meine Freunde immer wieder zum erstaunten Schmunzeln. Wenn man die Schlitten dann mal selbst aufbockt und sich anschaut, kommen, gerade bei den Bremsen, die schnuckeligsten Arbeitsauffassungen zum Vorschein.
Z.B. wird das penible Reinigen der Gleitwege der Zangen gern mal unterlassen, auch gibt es hier Spezialschmiermittel welche an genau bezeichneter Stelle fein dosiert einzusetzen sind, wird sich auch gern mal gespaart. Ein "Ergebnis" dieser Schlampereien sind hängende und/oder sich verkeilende bewegliche Teile der Bremsanlage , die ungefährlichste Folge ist hier das nicht mehr korrekte Abrücken des Belages von der Scheibe - es Quietscht.

Fahr damit mal zu einem unabhängigen Gutachter. Dessen Expertise wirkt beim "freiwilligen" Abstellen und bei der "spontanen" Kostenübernahme solcher Sachen wahre Wunder ;-)
Auch Bremsenhersteller sind gerne bereit, Dir Infomaterial zum Einbremsen, etc. zukommen zu lassen.

Ach, und besorg mal einen "Vergleichs-göttersohn" und teste mal selbst.

Munterbleiben!

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Zurück vom Auto:

Also bei getretener Handbremse und dann aufs Bremspedal gehen bei laufendem Motor im Stand, hab ich das Gefühl, dass der Gegendruck des Pedals etwas früher einsetzt als ohne Hand- bzw. Fussfeststellbremse.

Noch etwas bemerkt: Früher reicht leichtes Antippen im Stand um den Motor zu starten, jetzt musste ich doch einige Zentimeter auf die Bremse drücken damit der Motor startet. Irgendwas stimmt da hinten und vorne nicht.

Gruss capdoc

Dringend einen Termin mit Dresden machen oder aber zum Sachverständigen damit.
Zu großer Leerweg am Bremspedal oder aber keine Wegreserve für das Pedal (Bodenblech) sind beides erhebliche Mängel und insbesondere in diesem Fall schlimm, da es vorher nicht so war.

Da ist was schiefgegangen!

Gruß+viel Erfolg
AELTDI

So jetzt neues Problem: Bremsbacken stellen sich nicht mehr zurück.
Soll heißen: Ich bremse und danach quietscht es rechts vorne. Nach höheren Geschwindigkeiten quietscht es dann nicht mehr.

Na mal sehen was morgen die Werkstatt sagt.

Gruss capdoc

Hallo capdoc,

an deiner Stelle würd ich das Auto garantiert nicht mehr zu deinem VW Schrauber zurückbringen: Alles was von denen noch zu erwarten ist , ist eine "Verschlimmbesserung" oder eine Verschleierungstatktik.

Sie hatten ihre Chance. Und nun wird ernst gemacht und ein gerichtsverwertbarer KFZ Sachverständiger ( der wirklich nur kleines Geld kostet ) hinzugezogen.
Kostet dich einen Anruf und dann hast du Gewissheit.

1. Das Pedal braucht nur "gestreichelt" zu werden um den Motor anzulassen
2. Schon die kleinste Bremspedalberührung reicht aus , um den Tempomaten auszuschalten
3. Auf dem 1.cm ist schon ein Eingreifen der Bremsanlage zu spüren

Sollte der Sachverständige tatsächlich eine Anomalie feststellen , hast du wesentlich bessere Karten gegen deinen VW Schrauber vorzugehen , evtl wegen Betruges und versuchter Körperverletzung.

Bremsen eines 2to Autos unfachmännisch "kaputtzureparieren" gehört auf härteste Weise geahndet. Du hast den Fehler noch früh genug bemerkt , ein Familienpappi , der keine Ahnung hat kann schon morgen dank den Reparaturergebnissen deiner superkompetenten Werkstatt seine Kinder als Waisen hinterlassen...... denk mal drüber nach....

dsu

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@ capdoc

Du scheinst wirklich sehr viel Geduld zu haben... Ich wäre spätestens dann, wenn mir der Freundliche gesagt hätte, die Bremsen seien in Ordnung, beim Sachverständigen meiner Wahl gewesen und hätte die Bremsen überprüfen lassen.

Und nachdem Dein Phaeton nun ein weiteres Problem mit den Bremsen hat, würde ich den Wagen dem Freundlichen schnellstmöglich hinstellen und ihn nachdrücklich auffordern, das Fahrzeug endlich korrekt instand zu setzen.

Zitat:

Original geschrieben von dickschiffuser


Hallo capdoc,

an deiner Stelle würd ich das Auto garantiert nicht mehr zu deinem VW Schrauber zurückbringen: Alles was von denen noch zu erwarten ist , ist eine "Verschlimmbesserung" oder eine Verschleierungstatktik.

Sie hatten ihre Chance. Und nun wird ernst gemacht und ein gerichtsverwertbarer KFZ Sachverständiger ( der wirklich nur kleines Geld kostet ) hinzugezogen.
Kostet dich einen Anruf und dann hast du Gewissheit.

1. Das Pedal braucht nur "gestreichelt" zu werden um den Motor anzulassen
2. Schon die kleinste Bremspedalberührung reicht aus , um den Tempomaten auszuschalten
3. Auf dem 1.cm ist schon ein Eingreifen der Bremsanlage zu spüren

Sollte der Sachverständige tatsächlich eine Anomalie feststellen , hast du wesentlich bessere Karten gegen deinen VW Schrauber vorzugehen , evtl wegen Betruges und versuchter Körperverletzung.

Bremsen eines 2to Autos unfachmännisch "kaputtzureparieren" gehört auf härteste Weise geahndet. Du hast den Fehler noch früh genug bemerkt , ein Familienpappi , der keine Ahnung hat kann schon morgen dank den Reparaturergebnissen deiner superkompetenten Werkstatt seine Kinder als Waisen hinterlassen...... denk mal drüber nach....

dsu

Es gibt keine versuchte Körperverletzung. Wenn ein strafrechtlich relevanter Punkt zutreffen würde, dann Betrug. es wird eine Arbeit berechnet, die nicht durchgeführt wurde.

Aber auch das ist zweifelhaft.

Leider ist es so, dass -zum Glück- noch kein Schaden eingetreten ist.

peso

Hallo,
was ist denn jetzt mit Deinen Bremsen passiert???????
Viele Grüße...

Zitat:

Original geschrieben von tcsmoers



Zitat:

Original geschrieben von dickschiffuser


Hallo capdoc,

an deiner Stelle würd ich das Auto garantiert nicht mehr zu deinem VW Schrauber zurückbringen: Alles was von denen noch zu erwarten ist , ist eine "Verschlimmbesserung" oder eine Verschleierungstatktik.

Sie hatten ihre Chance. Und nun wird ernst gemacht und ein gerichtsverwertbarer KFZ Sachverständiger ( der wirklich nur kleines Geld kostet ) hinzugezogen.
Kostet dich einen Anruf und dann hast du Gewissheit.

1. Das Pedal braucht nur "gestreichelt" zu werden um den Motor anzulassen
2. Schon die kleinste Bremspedalberührung reicht aus , um den Tempomaten auszuschalten
3. Auf dem 1.cm ist schon ein Eingreifen der Bremsanlage zu spüren

Sollte der Sachverständige tatsächlich eine Anomalie feststellen , hast du wesentlich bessere Karten gegen deinen VW Schrauber vorzugehen , evtl wegen Betruges und versuchter Körperverletzung.

Bremsen eines 2to Autos unfachmännisch "kaputtzureparieren" gehört auf härteste Weise geahndet. Du hast den Fehler noch früh genug bemerkt , ein Familienpappi , der keine Ahnung hat kann schon morgen dank den Reparaturergebnissen deiner superkompetenten Werkstatt seine Kinder als Waisen hinterlassen...... denk mal drüber nach....

dsu

Es gibt keine versuchte Körperverletzung. Wenn ein strafrechtlich relevanter Punkt zutreffen würde, dann Betrug. es wird eine Arbeit berechnet, die nicht durchgeführt wurde.
Aber auch das ist zweifelhaft.

Leider ist es so, dass -zum Glück- noch kein Schaden eingetreten ist.

peso

Ich habe nachgeforscht und werde dir jetzt wiedersprechen:

Wenn Unwissenheit oder eine fehlende persönliche Qualifikation im Spiel ist und Derjenige an Anlagenteilen oder Sicherheitseinrichtungen Veränderungen oder Reparaturen vornimmt , die dem eigendlichen Ziel , diese betriebssicherer zu machen , verstößt oder wissentlich missachtet, kann durchaus mit dem Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung ( im dem Fall mit Todesfolge ) zur Rechenschaft gezogen werden. Bei Vorsatz gehts dann auch mal ganz schnell hinter "schwedische" Gardinen. Ich könnte jetzt auf einen Fall verweisen , wo ein Techniker in einem Mehrfamileinhaus eine Badewanne ( bzw. den gesamten Potentialausgleich ) unter "Strom" gesetzt hat und dafür ( nach einem Todesfall) einsitzen musste. Ist sehr vergleichbar mit einem Mechaniker , der Bremsen falsch montiert und trotz Bemängelung den Kunden damit weiter fahren lässt.

Dann hat er nicht betrogen , dann nimmt er vorsätzlich Personenschäden Dritter in Kauf ! Und für die muss und wird er haften . Hilft nur dem Verunfalllten nix mehr....

dsu

Abgesehen davon ist der Konzessionsinhaber ( egal welchen Gewerks ) in der Handwerkskammer-Rolleneintragung immer persönlich strafrechtlich angreifbar. Nur Viele wissen eben nicht ( oder wollen es auch gar nicht wissen ) was da so alles drin steht. Handwerker ( der VW Mechatroniker also auch ) sind voll verantwortlich für alle Dienstleistungen die sie erbringen.

Die Körperverletzung muss aber eingetreten sein, sonst kann niemand deswegen bestraft werden.

Zum Glück ist Capdoc (hoffentlich) noch unversehrt, so dass keine Körperverletzung vorliegt.

Zitat:

Original geschrieben von dickschiffuser



Zitat:

Original geschrieben von tcsmoers


Es gibt keine versuchte Körperverletzung. Wenn ein strafrechtlich relevanter Punkt zutreffen würde, dann Betrug. es wird eine Arbeit berechnet, die nicht durchgeführt wurde.
Aber auch das ist zweifelhaft.

Leider ist es so, dass -zum Glück- noch kein Schaden eingetreten ist.

peso

Ich habe nachgeforscht und werde dir jetzt wiedersprechen:
Wenn Unwissenheit oder eine fehlende persönliche Qualifikation im Spiel ist und Derjenige an Anlagenteilen oder Sicherheitseinrichtungen Veränderungen oder Reparaturen vornimmt , die dem eigendlichen Ziel , diese betriebssicherer zu machen , verstößt oder wissentlich missachtet, kann durchaus mit dem Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung ( im dem Fall mit Todesfolge ) zur Rechenschaft gezogen werden. Bei Vorsatz gehts dann auch mal ganz schnell hinter "schwedische" Gardinen. Ich könnte jetzt auf einen Fall verweisen , wo ein Techniker in einem Mehrfamileinhaus eine Badewanne ( bzw. den gesamten Potentialausgleich ) unter "Strom" gesetzt hat und dafür ( nach einem Todesfall) einsitzen musste. Ist sehr vergleichbar mit einem Mechaniker , der Bremsen falsch montiert und trotz Bemängelung den Kunden damit weiter fahren lässt.

Dann hat er nicht betrogen , dann nimmt er vorsätzlich Personenschäden Dritter in Kauf ! Und für die muss und wird er haften . Hilft nur dem Verunfalllten nix mehr....

dsu

Abgesehen davon ist der Konzessionsinhaber ( egal welchen Gewerks ) in der Handwerkskammer-Rolleneintragung immer persönlich strafrechtlich angreifbar. Nur Viele wissen eben nicht ( oder wollen es auch gar nicht wissen ) was da so alles drin steht. Handwerker ( der VW Mechatroniker also auch ) sind voll verantwortlich für alle Dienstleistungen die sie erbringen.

Du irrst Dich nochmals. Es gibt keine versuche Körperverletzung. Die geringsmögliche Form der KV ist die fahrlässige Körperverletzung. Verfolgt wird die Sache nur, wenn öffentliches Interesse vorliegt.

peso

Zitat:

Original geschrieben von hhkov8


Die Körperverletzung muss aber eingetreten sein, sonst kann niemand deswegen bestraft werden.

Zum Glück ist Capdoc (hoffentlich) noch unversehrt, so dass keine Körperverletzung vorliegt.

Wobei hier noch - wenn auch fragwürdig - der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr möglich wäre.

peso

Es muss nicht zwangsläufig etwas passieren , um ernsthafte Schwierigkeiten zu bekommen: Bau du mal als verantwortliche Fachkraft ein sicherheitsrelevantes Ventil irgendwo auf einem grossen Werk aus , und im Rahmen einer Sicherheitsüberprüfung wird festgestellt , das durch deinen "fachunkompetenten" Eingriff Sachwerte und Körperschäden der Mitarbeiter zu befürchten wäre.....

Es wird ganz schnell ein "Ding-dong" an deiner Haustür erfolgen, die dir Grüße von einer feundlichen Staatsanwaltschaft zustelllen wird. 😉

Wo kämen wir denn auch hin , wenn hier keiner mehr für sein Tun und Handeln verantwortlich wäre.

dsu

Zitat:

Wobei hier noch - wenn auch fragwürdig - der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr möglich wäre.

peso

Das halte ich für recht gewagt

Leider ist es aber so.
Wenn es keine Strafvorschrift gibt, gibt es keine Strafe.

Das ist doch das ganze Problem im Polizeirecht. Die Gefahrenabwehr ist teilweise so schwammig, dass Gerichte entscheiden müssen. Und die entscheiden nicht selten, gegen den Entscheider.

Leider ist bisher alles nur zivilrechtlich zu "ahnden".

Stell Dir mal folgende Situation vor. Capdoc fährt zur nächsten Polizeiwache und beklagt sich über seinen technischen Mangel. Der Polizist untersagt die Weiterfahrt. Capdoc muss aber nach Hause. Der PB ist der Meinung, das wäre zu gefährlich. Capdoc fährt aber und wird angehalten. Dann bekommt er eine Anzeige wegen Fahrens mit einem verkehrsunsicheren Fahrzeugs. Als "Beweismittel" wird das Fahrzeug sichergestellt und von einem Sachverständigen untersucht. Dieser stellt Mängel fest, die aber die Verkehrssicherheit nicht erheblich beeinträchtigen. Dann bekommt Capdoc eine Anzeige, wegen Nichtbeachtung polizeilicher Weisungen. Der Richter stellt dann das Verfahren aus irgendwelchen Gründen ein.

Probleme haben Capdoc und der Polizeibeamte. Der Veruracher der ganzen Misere bekommt strafrechtlich gar nichts.

Es ist ja nichts passiert und Strafrecht bzw. Verkehrsrecht ist eine Afterwissenschaft.

peso

Zitat:

Original geschrieben von hhkov8



Zitat:

Wobei hier noch - wenn auch fragwürdig - der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr möglich wäre.

peso

Das halte ich für recht gewagt

Habe ich ja auch geschrieben. Mir ist jetzt aber unklar, ob hier ein Versuch strafbar ist. Rechtlich könnte es interessant sein, wenn später festgestellt wird, dass z.B. unzulässige Teile verbaut wurden.

peso

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