Bremsen oder Überholer behindern - was ist das kleinere Übel?
Ich komme auf der Autobahn immer mal wieder in folgende (vereinfachte) Situation:
Ich fahre auf der rechten Spur, vor mir ein deutlich langsamerer VT. Von hinten nähert sich auf der Überholspur ein schnellerer VT. Bei gleichbleibenden Geschwindigkeiten würden wir uns alle drei auf einer Höhe treffen. Jetzt hab ich drei Möglichkeiten:
1. Ich werde viel langsamer, um den von hinten kommenden Überholer vorbeizulassen.
=> Stört mich, weil ich nicht konstant weiter fahren kann.
2. Ich beschleunige stark und überhole vor dem von hinten kommenden Überholer.
=> Stört mich, weil ich nicht konstant weiter fahren kann.
3. Ich beschleunige moderat und überhole vor dem von hinten kommenden Überholer, der dann wegen mir moderat langsamer werden muss.
=> Stört den von hinten kommenden Überholer, weil er nicht konstant weiter fahren kann.
Ich mache meistens Variante 3, weil ich denke, dass dann unterm Strich keiner zu sehr behindert wird. Nur sieht das der von hinten Kommende auf der Überholspur wahrscheinlich anders. Interessiert mich, was ihr in dem Fall macht?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von nord1975
Ich komme auf der Autobahn immer mal wieder in folgende Situation:Ich fahre auf der rechten Spur, und vor mir kommt ein deutlich langsamerer VT in Sicht. Von hinten nähert sich auf der Überholspur ein schnellerer VT. Bei gleichbleibenden Geschwindigkeiten würden wir uns alle drei auf einer Höhe treffen. Jetzt hab ich drei Möglichkeiten:
1. Ich werde viel langsamer, um den von hinten kommenden Überholer vorbeizulassen.
=> Stört mich, weil ich nicht konstant weiter fahren kann.2. Ich beschleunige stark und überhole vor dem von hinten kommenden Überholer.
=> Stört mich, weil ich nicht konstant weiter fahren kann.3. Ich beschleunige moderat und überhole vor dem von hinten kommenden Überholer, der dann wegen mir moderat langsamer werden muss.
=> Stört den von hinten kommenden Überholer, weil er nicht konstant weiter fahren kann.Ich mache meistens Variante 3, weil ich denke, dass dann unterm Strich keiner zu sehr behindert wird. Nur sieht das der von hinten Kommende auf der Überholspur wahrscheinlich anders. Interessiert mich, was ihr in dem Fall macht?
Da fällt mir nur dazu ein.
Variante 1 stört
DICHVariante 2 stört
DICHDie Wahlfreiheit zwischen obigen Varianten ist legitim.
Variante 3 , die
DUbevorzgst stört aber die
ANDEREN, was
DICHaber
NICHTzu stören scheint.
417 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Doch - ich konkretisiere: Wer mit 110 LKWs überholt, muss sich keine Gedanken darum machen, dass der mit 300 jetzt mal vom Gas muss.
doch - wenn da jemand mit 300 hinter ihm ist, muss er sich zumindest dessen bewusst werden und die gedanken darum machen - denn nur dann ist er in der lage legal zu entscheiden,
dass der spurwechel beginnt. aber das habe ich ja schon krampfhaft versucht zu erläutern...
wobei wenn die spur gewechselt wird, die eigene geschwindigkeit an die geschwindigkeit der "neuen" spur anzupassen ist. bei wechseln von rechts nach links, meisstens mit hilfe des rechten pedals.
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
doch - wenn da jemand mit 300 hinter ihm ist, muss er sich zumindest dessen bewusst werden und die gedanken darum machen - denn nur dann ist er in der lage legal zu entscheiden,Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Doch - ich konkretisiere: Wer mit 110 LKWs überholt, muss sich keine Gedanken darum machen, dass der mit 300 jetzt mal vom Gas muss.obdass der spurwechel beginnt. aber das habe ich ja schon krampfhaft versucht zu erläutern...
Wenn schon jemand mit 300 - um bei dem Beispiel zu bleiben - auf der Ü-Spur daherkommt, hat doch kaum einer von den VT's auf der rechten Spur die richtigte Einschätzung ob er vor dem "Überflieger" gefahrlos für alle einen Überholvorgang einleiten und abschließen kann.
Zitat:
Original geschrieben von warnkb
Konkret trifft diese Entscheidung der Vorausfahrende, also Langsamere. Er hat rechtzeitig die Entscheidung zu treffen, ob er die Spur wechselt oder nicht.Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
ZUMINDEST, solange du nicht konkretisierst, wer der "beiden" teilnehmer an diesem fall zu verlangsamen hat, bin ich VOLL UND GANZ deiner meinung.Der Schnellere hat diese Entscheidung dann zu akzeptieren, weil sich die Verkehrssituation vor ihm geändert hat. Soll vorkommen.
Er kann sich natürlich auch aufregen. Ändert aber nichts.
Das Problem sind Leute, die anderen aus übertriebener Höflichkeit "den Vortritt lassen" oder sich von Hektikern einschüchtern lassen.
Dies führt dazu, das dieser mehr oder weniger freiwillige Verzicht auf die o.g. Entscheidung plötzlich als gottgegebenes Anrecht des Schnelleren auf freie Fahrt auf anderer Leute Kosten eingefordert wird, wie hier häufig zu lesen ist.Und das ist natürlich völliger Unfug.
"Unfug" ist eher Deine eindimensinale Sichtweise, insofern sind auch beratungsresitente Fahrer Deines Schlages eher das "Problem"...🙄
Ebensowenig wie es eine generelles Vorrecht für den schnelleren gibt, gibt es ein prinzipielles Vorrecht für den Langsameren... Auch wenn es einige Gralshüter der Rückspiegelignoranz, Nach-mir-die-Sintflut-Spurwechsler und Tempomatfetischisten gerne so hätten...
Es ist schlicht sitautionsbedingt, im Sinne eines konstruktiven Miteinanders, zu handeln! Es gibt für niemanden ein prinzipielles Anrecht darauf seine Wunsch/Wohlfühlgeschwindigkeit ohne Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer durchzuziehen...
Ein jeder muss je nach Situation mal zurückstecken! Aber das werden und wollen Individuen wie Du wohl nie begreifen...🙄
Da kann man nur hoffen, dass Du nicht mal auf einen ähnlichen Betonkopf aus der Schnellfahrerfraktion triffst, der es darauf ankommen lässt...
Die Folge wären dann nämlich mindestens Blechschaden, u.U. hätten auch die Rettungskräfte überflüssigerweise etwas zu tun, auf jeden Fall aber stehen dann eine Menge "vernünftiger" Autofahrer im Stau auf der BAB und das nur weil zwei Holzköpfe ihre exzessiven, perversen Rechthabereiphantastereien auf der BAB ausgelebt haben...🙄
Zitat:
Original geschrieben von warnkb
Konkret trifft diese Entscheidung der Vorausfahrende,also Langsamere.
ja, ja - aber der auf der selben spur vorausfahrende.
sollte es einen solchen nicht geben, trifft diese entscheidung die komplette spur. wobei es irrelevant ist, ob die "aktiven substanzen" dieser spur vorneweg oder hinterherfahren. bei einem erzwungenen spurwechel, wie du ihn machen würdest, ist ja nicht nur ein hintermann der verlangsamen muss, sondern eine ganze kolonne von "hintermännern". in gänsefüsschen, weil sie solange du nicht auf ihrer spur bist nicht wirklich deine hintermänner sind und nicht zu deinen hintermännern werden dürfen, wenn deine *auffahrt* auf ihr "gleis" sie zum verlangsamen zwingt. sinngemäss steht das so in der stvo, wird einem in den fahrschulen so beigebracht und auch bei der examinierung so abgefragt bzw. gewertet.
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Und wo ist festgelegt, welche Spur welches Tempo hat? Ich habe mal eine Zeit lang einen Citroen Visa mit 34 PS über die Autobahn bewegt. Bei dem war bei 125 km/h "Ende Gelände". Überholverbot, weil jemand mit 300 hätte kommen können? Bitte Beleg mit §§, Urteilen oder so.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Und wo ist festgelegt, welche Spur welches Tempo hat?
innerhalb der tatsächlichen situation im relevanten moment.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Überholverbot, weil jemand mit 300 hätte kommen können?
1. spurwechselverbot - grund und zweck sind irrelevant.
2. warum "hätte kommén können"? entweder da ist jemand, der kommt, oder da ist niemand.
ich sagte nicht "nach hinten ausgerichtete intuition" sondern rücksicht.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Und wo ist festgelegt, welche Spur welches Tempo hat? Ich habe mal eine Zeit lang einen Citroen Visa mit 34 PS über die Autobahn bewegt. Bei dem war bei 125 km/h "Ende Gelände". Überholverbot, weil jemand mit 300 hätte kommen können? Bitte Beleg mit §§, Urteilen oder so.
Mein erstes Fahrzeug war ein VW Polo1 mit brüllenden 40PS (VMax 132km/h)...
Dennoch habe ich es geschafft LKW, Gespanne und andere Fahrzeuge (stress- und behinderungsfrei) zu überholen... Es kommt bei leistungsschwachen Fahrzeuge (oder z.B. Anhängerbetrieb) halt (noch mehr) auf das richtige timing des Überholvorganges an, dann ist das kein Problem.
Das schaffen übrigens tagtäglich Millionen von Verkehrsteilnehmern...
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
wobei wenn die spur gewechselt wird, die eigene geschwindigkeit an die geschwindigkeit der "neuen" spur anzupassen ist. bei wechseln von rechts nach links, meisstens mit hilfe des rechten pedals.
Darüber freuen sich zwar die Schnellfahrer links, Vorschrift ist das aber deswegen noch lange nicht. Wenn er einen ausreichenden Geschwindigkeitsunterschied hat zu dem den er Überholen möchte hat er das gleiche Recht dazu wie der der mit 300 von hinten kommt.
Dann muss man halt mal den Fuß vom Gas nehmen und warten bis der andere überholt hat. Klar würde ich auch lieber mit 200 auf freier linker Spur weiterfahren, nur habe ich darauf kein Vorrecht und habe das berechtigte Überholinteresse anderer zu beachten.
Und wenn der Fliegenschiss im Rückspiegel ein Auto mit 300 ist, ziehe ich trotzdem raus, um eine Kolonne von 50 LKWs zu überholen. Dann ist für den halt hinten anstellen angesagt.
Zitat:
Original geschrieben von Moers75
Darüber freuen sich zwar die Schnellfahrer links, Vorschrift ist das aber deswegen noch lange nicht. Wenn er einen ausreichenden Geschwindigkeitsunterschied hat zu dem den er Überholen möchte hat er das gleiche Recht dazu wie der der mit 300 von hinten kommt.Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
wobei wenn die spur gewechselt wird, die eigene geschwindigkeit an die geschwindigkeit der "neuen" spur anzupassen ist. bei wechseln von rechts nach links, meisstens mit hilfe des rechten pedals.Dann muss man halt mal den Fuß vom Gas nehmen und warten bis der andere überholt hat. Klar würde ich auch lieber mit 200 auf freier linker Spur weiterfahren, nur habe ich darauf kein Vorrecht und habe das berechtigte Überholinteresse anderer zu beachten.
naturgemäss der von hinten kommenden - rationalerweise derjenigen, die bereits auf der spur sind, auf die du willst. immerhin schliessen die einen vorgang ab, du aber fängst zwei vorgänge an.
du kannst nicht auf die startbahn, wenn diese aktuell als landebahn benutzt wird - vielleicht ist es so verständlicher, nein?
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Doch - ich konkretisiere: Wer mit 110 km/h LKWs überholt, muss sich keine Gedanken darum machen, dass der mit 300 jetzt mal vom Gas muss - oder genauso auf die Bremse, wie wenn ich über den Zebrastreifen will. Verkehrsalltag halt.Wohlgemerkt: Ich rede nicht davon, dass man jemandem vor den Kühler ziehen und ihn zu einer Vollbremsung zwingen darf.
Doch sollte er schon.
Denn wenn plötzlich unerwartet jemand mit 300km/h hinter einem auftaucht kann das sehr gefährlich werden.
Von Erschricken und dann verreißen spreche ich da jetzt.
Man sollte also mit 110 bitte nicht unbedarft überholen sondern IMMER mit dem "Unheil" von hinten rechnen.
Und wie man weiss es gibt auf dieser Welt nicht nur gute Menschen.
Der Zebrastreifen ist ein gutes Beispiel.
Auch hier sollte man immer vorher rechts und links gucken ob auch wirklich jeder stehen bleibt.
@turbocivic: Ich fragte vorhin schon nach §§ etc, die Deine Meinung stützen. Es mag ja sein, dass ich in der Fahrschule was verpasst habe. Jetzt wäre es an Dir, Deine Behauptung zu untermauern. Immerhin ist die StVO die "Spielregel" für den Straßenverkehr auch auf der Autobahn.
Zitat:
Original geschrieben von letzterlude
Mein erstes Fahrzeug war ein VW Polo1 mit brüllenden 40PS (VMax 132km/h)...Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Und wo ist festgelegt, welche Spur welches Tempo hat? Ich habe mal eine Zeit lang einen Citroen Visa mit 34 PS über die Autobahn bewegt. Bei dem war bei 125 km/h "Ende Gelände". Überholverbot, weil jemand mit 300 hätte kommen können? Bitte Beleg mit §§, Urteilen oder so.Dennoch habe ich es geschafft LKW, Gespanne und andere Fahrzeuge (stress- und behinderungsfrei) zu überholen... Es kommt bei leistungsschwachen Fahrzeuge (oder z.B. Anhängerbetrieb) halt (noch mehr) auf das richtige timing des Überholvorganges an, dann ist das kein Problem.
Das schaffen übrigens tagtäglich Millionen von Verkehrsteilnehmern...
Ich habe es sogar mit dem Trabbi und 26 PS geschafft, das war aber zu einer Zeit da da kamen noch keine M6 mit gemütlicher Reisegeschwindigkeit von 200+von hinten an.🙂
Und ich habe auch das Gefühl das die Rechthaberei noch nicht so ausgeprägt war, keiner war der Meinung auf der linken Spur Vorfahrt zu haben, es ging fairer zu.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
@turbocivic: Ich fragte vorhin schon nach §§ etc, die Deine Meinung stützen. Es mag ja sein, dass ich in der Fahrschule was verpasst habe. Jetzt wäre es an Dir, Deine Behauptung zu untermauern. Immerhin ist die StVO die "Spielregel" für den Straßenverkehr auch auf der Autobahn.
Einfach Eigensicherung
Da braucht es keinen Paragraphen.