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Breite LKW max. 255 cm (Kühlfahrzeuge 260 cm) plus Spiegel - wie Breit incl. Spiegel?

Themenstarteram 2. März 2018 um 10:04

Servus zusammen,

wie aus dem Titel schon zu erkennen, bin ich auf der Suche nach "gerichtsverwertbaren" Informationen, zur tatsächlichen Gesamtbreite eines LKW, incl. der Außenspiegel.

Wenn der LKW also ohne Außenspiegel - z. B. Volvo FH - eine Breite von 249,5 cm hat, wie breit ist er dann incl. der Außenspiegel?

Ich durchsuche seit Stunden das Internet, finde allerdings nur Datenblätter, auf denen die LKW Breite ohne Außenspiegel angegeben ist.

Maßangaben verschiedener Hersteller - die ich leider nirgends finde - wären natürlich optimal.

 

 

Beste Antwort im Thema

Im allgemeinen geht die Rechtsprechung hierfür von 50 cm (je 25 cm auf jeder Seite) aus. Aus der Addition der höchstzulässigen Fahrzeugbreite und dem erforderlichen Sicherheitsabstand würde sich eine erforderliche Mindestbreite für den Fahrverkehr von 3,05 m ergeben.

So führt Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl. 2005, in Rd.-Nr. 22 zu § 12 StVO aus:

"Eng ist eine StrStelle idR, wenn der zur Durchfahrt insgesamt freibleibende Raum für ein Fz höchstzulässiger Breite (§ 32 I Nr. 1 StVZO) zuzüglich 50 cm Seitenabstand bei vorsichtiger Fahrweise nicht ausreichen würde, Bay NJW 60 1484, Dü NZV 90 201, VRS 98 299, Ha NZV 95 402, VG Mü NZV 91 88, VG Berlin NZV 98 224, ohne dass es dann auf die wirkliche Breite des behinderten Fz ankommt, BGH VR 98 299."

Demzufolge belässt es das OLG Hamm NZV 1995, 402 (Urt. v. 27.10.1994 - 6 U 88/94) bei 3,05 m:

"Eng ist eine Straßenstelle in der Regel dann, wenn der zur Durchfahrt insgesamt freibleibende Raum für ein Fahrzeug höchstzulässiger Breite (StVZO § 32) zuzüglich 0,5 m Seitenabstand bei vorsichtiger Fahrweise nicht ausreichen würde."

Sehr schwer fällt es dem OLG Düsseldorf DAR 200, 414 ff. (Beschl. v. 30.12.1999 - 2b Ss (OWi) 221/99 - (OWi) 81/99 I), richtig zu rechnen; denn es führt aus:

"Nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO ist das Halten u. a. an engen Straßenstellen verboten. ... Eng ist eine Strassenstelle in der Regel, wenn der zur Durchfahrt insgesamt freibleibenden Raum für ein Kfz höchstzulässiger Breite von 2,55 (§ 32 Abs. 1 Nr. 1 StVZO) zuzüglich 0,5 m Seitenabstand auch bei vorsichtiger Fahrweise nicht ausreicht, um ein gefahrloses Vorbeifahren ohne ungewöhnliche Schwierigkeiten zu ermöglichen (vgl. dazu Jagusch/Hentschel, StrVerkR, 35. Aufl., § 12 StVO Rdn.22); Mühlhaus/Janiszewski, StVO, 15. Aufl., § 12 Rdn. 24, beide m. w. N.).

b) So liegt der Fall hier. Nach den rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen des AG maß die Durchfahrtbreite zwischen der Stelle, an welcher der Betr. seinen Pkw auf der W.str. geparkt hatte, und dem auf der gegenüberliegenden Straßenseite angelegten Parkplatz für Behinderte lediglich 2,75 m, also mindestens 0,35 m weniger als die nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 StVZO erforderlichen 2,55 m zuzüglich 0,55 m Seitenabstand. Erforderlich wäre aber ein solcher von mindestens 3,10 - 2,55 m zuzüglich 0,55 m - gewesen."

Gleichwohl wird in der verwaltungsgerichtlichen Praxis in Abschleppfällen statt dessen - wahrscheinlich um zu einem leicht merkbaren und runden Wert zu gelangen - in der Regel eine verbleibende Mindestbreite von nur 3,00 m gefordert:

So auch das Verwaltungsgericht Regensburg (Urteil vom 17.09.2015 - RO 5 K 14.855):

Nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO ist das Halten unzulässig an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen. Die Vorschrift dient der Sicherstellung ausreichenden Raums für den fließenden Verkehr. Eng ist eine Straßenstelle nach der Rechtsprechung in der Regel dann, wenn der zur Durchfahrt insgesamt frei bleibende Raum für ein Fahrzeug höchstzulässiger Breite von 2,55 m (vgl. § 32 Abs. 1 Nr. 1 StVZO) zuzüglich 0,50 m Seitenabstand bei vorsichtiger Fahrweise nicht ausreichen würde. Dabei ist die Gegenfahrbahn mit zu rechnen. Dementsprechend muss ein Haltender grundsätzlich eine Fahrbahnbreite von etwa 3 m zum gegenüberliegenden Fahrbahnrand freihalten.

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Wenn der Spiegel 15 cm breit ist und über den Kühlkoffer steht sind 2,90-3,00 sicher.

Hallo

die Breite eines Fahrzueges wird immer ohne Spiegel bzw Anbauten angegeben .

 

mein Omega ohne Spiegel laut Datenblatt der Zulassung Punkt 19 - 1778 mm ,

mit Spiegel 2043 mm

mit Spiegel interessiert nur in der Baustelle wenn man dann auf einer 2 Meter Spur

mit Überbreite fährt und die Blauen einen Abkassieren ,

weil dort die wirkliche Gesamtbreite zählt und

nicht die Breite die in der Zulassung steht !

mfg

Themenstarteram 2. März 2018 um 12:10

Ich weiß, dass die Breite des LKW ohne Spiegel angegeben wird. Wie oben erwähnt, brauche ich aber die Maße inklusive Spiegel. Und zwar von LKWs.

am 2. März 2018 um 14:18

...wir haben welche, die sind mit Spiegeln gemessen sogar knapp 3,50m breit. :D

Themenstarteram 2. März 2018 um 14:38

Bei einer Breite von 350 cm, wird es wohl ein Sonderfahrzeug sein und das hilft mir dann auch nicht weiter. ;)

Zitat-

die Breite eines Fahrzueges wird immer ohne Spiegel bzw Anbauten angegeben .

Du wirst keine andere Angabe finden ,da dieses in der Zulassung so steht,Punkt 19 der Zulassung.

Ein FH oder FH 4 wird pro Seite ca 20-23 cm breiter sein,ergo ca 2,90 M.

Die Breite gibt kein Fahrzeugherstellern mit Spiegeln An da es in der StVZO nicht gefordert wird,siehe oben !

 

Mfg

Nimm doch ein Maßband und messe das gemeinte Modell nach.

 

Wenn du was für's Gericht brauchst, lass nen Gutachter werkeln.

Themenstarteram 2. März 2018 um 18:06

Ich sehe schon, anders wie bei PKW, lässt sich das bei Lastwagen nicht so leicht ermitteln.

 

Auch wenn es vom Gesetzgeber nicht gefordert ist, könnte es doch ein Datenblatt geben, wo dieses Maß angegeben ist. Gibt es bei diversen PKW ja auch und ist bei den LKW Herstellern vermutlich auch bekannt.

 

Vor Gericht kommt ein Datenblatt halt besser wie selbst gemessen ;)

 

Zitat:

@f355 schrieb am 2. März 2018 um 19:06:50 Uhr:

Ich sehe schon, anders wie bei PKW, lässt sich das bei Lastwagen nicht so leicht ermitteln.

Auch wenn es vom Gesetzgeber nicht gefordert ist, könnte es doch ein Datenblatt geben, wo dieses Maß angegeben ist. Gibt es bei diversen PKW ja auch und ist bei den LKW Herstellern vermutlich auch bekannt.

Vor Gericht kommt ein Datenblatt halt besser wie selbst gemessen ;)

Und wenn die lkws einen kuhlaufbau haben konnen die spiegelarme auch langer sein.

Rudiger

Themenstarteram 2. März 2018 um 21:16

Danke, das habe ich alles schon gefunden.

 

Hilft nur nicht wirklich weiter. ;)

 

Wenn ein LKW 255 cm, (bzw 260 cm) breit sein darf, weiß ich leider noch immer nicht, wie breit ein seitlich begrenzter Weg mindestens sein muss, damit ich mit jedem eventuell anfahrenden LKW dieser Fahrzeugklasse fahren kann.

 

Wenn ein Fahrer mit der Präzision eines Laserwaffe fährt, würden bei eingeklappten Spiegeln wohl 260 cm Wegbreite reichen um die 40 Meter Weglänge - rückwärts, da keine Möglichkeit zum Wenden -zurückzulegen.

 

Der Durchschnittsfahrer schafft das wohl nur unter Zuhilfenahme der Außenspiegel und ein paar cm mehr Wegbreite.

 

Schafft das jeder bei 290 cm Wegbreite oder sollen es doch eher 300+x cm sein.

 

Fragen über Fragen :)

 

 

 

 

 

ich kann es verstehen wenn man ein Schlupfloch sucht ,

aber ich sehe keins bei der Spiegelbreite um den Richter gnädig zu stimmen !

Spiegel sind ja in der Regel klappbar und zählen deshalb nicht mit zur Breite !

aber gehe den Weg mal anders ,

evtl hat die Strassenbreite der Strasse bzw das Grundmaß der Strasse die man befahren hatte

nicht der deutschen Norm entsprochen ?

https://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%9Fenquerschnitt

das Bild in der Mitte zeigt ein Grundmaß für LKW

2,55 Meter Breite +jede Seite 0,25 cm ergibt 3,05 Meter Strassenbreite .

weiter unten steht -die Breite der Fahrbahn/Streifen liegt zwischen 2,75 m und 3,75 m

evtl hat die Strasse nicht dieses Grundmaß für LKW bzw Bus und

es ist vergessen worden die Strasse für LKW zu sperren,außer Anlieger ,Grins

Themenstarteram 2. März 2018 um 22:12

Ich bin nirgends falsch gefahren und brauche auch kein Schlupfloch :)

 

Ich muss nur wissen, wie breit ein seitlich begrenzter Weg (keine öffentliche Straße) mindestens sein muss, damit man diesen mit dem 255 cm breiten LKW sicher und ohne was umzufahren, befahren kann.

 

Die 305 cm sind aber schon mal ein guter Ansatz. Vielen Dank.

 

 

 

Zitat:

@f355 schrieb am 2. März 2018 um 22:16:56 Uhr:

Wenn ein Fahrer mit der Präzision eines Laserwaffe fährt, würden bei eingeklappten Spiegeln wohl 260 cm Wegbreite reichen um die 40 Meter Weglänge - rückwärts, da keine Möglichkeit zum Wenden -zurückzulegen.

Unmöglich, da auch die eingeklappten Spiegel noch über das Fahrzeug hinaus gucken. Ich denke mit mindestens 3m solltest du rechnen.

Wenn er da rückwärts durch muss, dann sollten es schon 3,50m sein, denn keiner kann 40m Rückwärts fahren ohne etwas nach zu justieren (Je nachdem, in wie weit der Zug vor den 40m gerade gezogen werden kann), dadurch wird das Fahrzeug aber wieder breiter.

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