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Braucht man überhaupt den BE noch?
Hallo,
Ich war (bin?) am überlegen, ob ich einen BE Führerschein zu meinem B mache. Ich dachte immer, alles über 750kg darfst du ja sowieso nicht.
Soweit ich es jetzt mitbekommen habe, darf ich aber bis 3,5 t vollladen.
Also mein Beispiel:
Volvo V70 Leermasse: 1.647 kg
Volvo V70 zGM: 2.160 kg
Max gebremst: 1.800 kg
Max ungebremst: 750 kg
Fahrzeugdaten des Anhängers egal! Richtig?
Damit dürfte ich doch also einen gebremsten Anhänger bis (3.500 kg - 2.160 kg = 1.340 kg) 1340 kg fahren. Da die Kombination erstens zusammen mit Zugfahrzeug unter 3.500 kg liegt und der Anhänger für sich genommen unter den 1.800 kg, die ich insgesamt anhängen darf.
Korrekt?
Wofür brauche ich dann noch den BE Führerschein?
Wenn ich an obiges Auto wirklich 1.800 kg hängen will, bin ich bei 2.160 kg + 1.800 kg = 3.960 kg. Also ginge das mit einem B 96 Führerschein, da unter 4.250 kg.
Habe ich etwas übersehen, oder komme ich nie in die Verlegenheit einen BE zu benötigen? Gibt es spezielle Arten an Anhängern, die ich nicht fahren darf?
Doppelachse? Besondere Länge? O.Ä.?
Viele Grüße und schonmal vielen Dank.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@leuchtturm86 schrieb am 27. April 2015 um 08:48:01 Uhr:
das ist doch alles nur geld macherrei. ich finde die hätten es so lassen soll wie es mit den alten 3 er Führrerschein
war.
Abend.
Ich finde es ist schon richtig so wie es jetzt ist. Ich habe selbst mein BE dazu gemacht ( ein Freitag, ca. 600 € ) und ohne Fahrschule wäre ich wohl etwas überfordert mit dem Anhänger. Und wenn man überlegt daß man früher mit Kl. 3 sofort nacht der Fahrschule einen 18 Tonnen Zug fahren durfte
Manche sind mir ihrem Kleinwagen schon restlos überfordert...
MfG Serj
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22 Antworten
Zitat:
@Bruder Tac schrieb am 27. April 2015 um 21:33:05 Uhr:
Die meisten Fahrzeuge haben ein Zuggesamtgewicht, was dem zGM des Autos plus Anhängelast bei 12% entspricht.
Direkt wissen tu ich es nur bei den Franzosen, dass zGM Auto + Anhängelast bei 12% über dem Zuggesamtgewicht liegen.
Aber das sind Sachen, die hier nicht unbedingt hineingehören.
Und das mit dem Pick Up stimmt so nicht.
Es kommt auf die Fahrzeugklasseneinstufung an. Wenn der PickUp als M1 eingestuft ist, ists ein PKW. Ist er als N1 eingestuft, ists ein Nutzfahrzeug. Dann gilt schon ab dem ersten Kilogramm Sonntagsfahrverbot mit Anhänger und nicht erst über 3500kg.
Viele Pick Ups sind ab Werk als N1 eingestuft und fallen mit Anhänger dann unter das Sonntagsfahrverbot. Oder was glaubst du, wieso es soviele Umschreibungsgutachten zu kaufen gibt, damit man den Pick Up zum M1, also PKW bekommt.
Das hat nichts mit der Bauform zutun, sondern mit der Einstufung als PKW oder leichtes Nutzfahrzeug.
Deswegen beömmel ich mich immer wieder, wenn die Sparmeister so angeben damit, dass sie dem Fiskus ein Schnippchen geschlagen haben und ihr SUV oder was weiß ich, als leichtes Nutzfahrzeug einstufen haben lassen, also nach Gewicht besteuert werden und dann einen Sonntag später am Heulen sind, weil sie mit ihrem Pferdehänger von der Polizei eins aufs Dach bekommen haben, weil sie gegen das Sonntagsfahrverbot verstoßen haben.
Das stimmt nicht ganz mit den Sonntags Fahrvrbot. Für Sport zwecke kannste durch die gegend brettern, haste einen
PKW , oder Bauschutt Drauf , musste bis Sonntag 22 uhr warten.
Mfg
@Visser
Ja, ich bin auch der Meinung, dass ein Anhängerführerschein nicht im Prinzip schlecht ist. Aber die jetzige Aufteilung ist für die Tonne.
Entweder oder. Und nicht diese komische Aufteilung, die wir jetzt haben.
Entweder man macht den E zu einer richtigen Klasse. Oder man lässt ihn weg.
Also entweder nimmt man bei den eigentlichen Klassen B/C/D den Anhänger komplett raus und ermöglicht das Ziehen von Anhängern egal wie schwer, nur über den E.
Oder man kippt diese ganze unsinnige Kacke und macht B gleich offen bis 7000kg.
@Leutturm
Das mit dem Sport wäre mir neu. Muss dann wohl auch gekennzeichnet und belegbar sein. Mit Turnierbestätigung oder so.
Zitat:
@Bruder Tac schrieb am 28. April 2015 um 00:04:35 Uhr:
@Visser
Ja, ich bin auch der Meinung, dass ein Anhängerführerschein nicht im Prinzip schlecht ist. Aber die jetzige Aufteilung ist für die Tonne.
Entweder oder. Und nicht diese komische Aufteilung, die wir jetzt haben.
Entweder man macht den E zu einer richtigen Klasse. Oder man lässt ihn weg.
Also entweder nimmt man bei den eigentlichen Klassen B/C/D den Anhänger komplett raus und ermöglicht das Ziehen von Anhängern egal wie schwer, nur über den E.
Oder man kippt diese ganze unsinnige Kacke und macht B gleich offen bis 7000kg.
@Leutturm
Das mit dem Sport wäre mir neu. Muss dann wohl auch gekennzeichnet und belegbar sein. Mit Turnierbestätigung oder so.
Es geht um Sportgeräteanhänger, für die es eine Ausnahmegenehmigung gibt.
Zum Thema: Wir haben uns den Gesetzen Europas angeglichen, was den Führerschein angeht!
Hauptsache kompliziert!^^ Braucht sich keiner zu wundern, wenn mal einer ohne nötigen Führerschein unterwegs ist, wenn er einen Anhänger am Haken hat!
Gruß Marco!
Zitat:
@Loremwriter schrieb am 27. April 2015 um 20:49:38 Uhr:
@dom_power: Heißt das, dass ich einer allgemeinen Verkehrskontrolle Probleme bekommen kann, wenn nur nach Führerschein und Fahrzeugschein gefragt ist, in einer Ladungskontrolle jedoch nicht?![]()
Ich glaube ich mache an einem der kommenden Wochenenden einfach mal meinen BE Führerschein und mache mir dann wirklich keinen Kopf mehr bis zu den 3,5 t Grenze vom B Führerschein. Dann kann ich endlich mit meinen drei 500kg Pferden auf dem Hänger und dem Pickup vorne in den Urlaub fahren...![]()
Außerdem schadet es denke ich nicht, wenn man nochmal ein bisschen unter Aufsicht trainiert und übt.
Danke an alle, die mir hier geholfen haben!
SAG denn mal bescheid was der BE Kostet ....
Grüsse des Mäxle
Zitat:
@Loremwriter schrieb am 28. April 2015 um 21:24:17 Uhr:
Klaro wird gemacht !
Dankeee
Grüsse des Mäxle
hab meinen BE vor 2 Monaten gemacht, deshalb hatte ich mich auch näher mit den Regeln befasst. hat ca 450 Euro gekostet (BaWü). Fast die Hälfte hat die praktische Prüfung gekostet, der Rest die Fahrstunden.
Zitat:
@dom_power schrieb am 29. April 2015 um 00:10:16 Uhr:
hab meinen BE vor 2 Monaten gemacht, deshalb hatte ich mich auch näher mit den Regeln befasst. hat ca 450 Euro gekostet (BaWü). Fast die Hälfte hat die praktische Prüfung gekostet, der Rest die Fahrstunden.
Ahhh Dankeeeee

Grüsse des Mäxle