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Braucht man überhaupt den BE noch?

Themenstarteram 27. April 2015 um 5:36

Hallo,

Ich war (bin?) am überlegen, ob ich einen BE Führerschein zu meinem B mache. Ich dachte immer, alles über 750kg darfst du ja sowieso nicht.

Soweit ich es jetzt mitbekommen habe, darf ich aber bis 3,5 t vollladen.

Also mein Beispiel:

Volvo V70 Leermasse: 1.647 kg

Volvo V70 zGM: 2.160 kg

Max gebremst: 1.800 kg

Max ungebremst: 750 kg

Fahrzeugdaten des Anhängers egal! Richtig?

Damit dürfte ich doch also einen gebremsten Anhänger bis (3.500 kg - 2.160 kg = 1.340 kg) 1340 kg fahren. Da die Kombination erstens zusammen mit Zugfahrzeug unter 3.500 kg liegt und der Anhänger für sich genommen unter den 1.800 kg, die ich insgesamt anhängen darf.

Korrekt?

Wofür brauche ich dann noch den BE Führerschein?

Wenn ich an obiges Auto wirklich 1.800 kg hängen will, bin ich bei 2.160 kg + 1.800 kg = 3.960 kg. Also ginge das mit einem B 96 Führerschein, da unter 4.250 kg.

Habe ich etwas übersehen, oder komme ich nie in die Verlegenheit einen BE zu benötigen? Gibt es spezielle Arten an Anhängern, die ich nicht fahren darf?

Doppelachse? Besondere Länge? O.Ä.?

Viele Grüße und schonmal vielen Dank.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@leuchtturm86 schrieb am 27. April 2015 um 08:48:01 Uhr:

das ist doch alles nur geld macherrei. ich finde die hätten es so lassen soll wie es mit den alten 3 er Führrerschein

war.

Abend.

 

Ich finde es ist schon richtig so wie es jetzt ist. Ich habe selbst mein BE dazu gemacht ( ein Freitag, ca. 600 € ) und ohne Fahrschule wäre ich wohl etwas überfordert mit dem Anhänger. Und wenn man überlegt daß man früher mit Kl. 3 sofort nacht der Fahrschule einen 18 Tonnen Zug fahren durfte :eek::eek::eek:

Manche sind mir ihrem Kleinwagen schon restlos überfordert...:D

MfG Serj

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man muss unterscheiden zwischen technischer Anhängelast des Zugfahrzeuges ( hier geht es um reale Gewichte) und zulässiger Anhängelast des Führerscheins (hier geht es um die zulässige Gesamtmasse).

 

Hier ist es schön beschrieben : https://www.adac.de/.../default.aspx

 

Für dein Beispiel reicht B wenn die zGM des Anhängers 1340 kg nicht übersteigt.

 

Da dein Volvo relativ schwer ist bekommst du da auch keine Probleme mit der Regel dass die zGM des Anhängers nicht über der Leermasse des Zugfahrzeuges liegen darf.

 

Beispiel: Wagen der Golfklasse mit 1500kg leer zieht Pferdehänger mit 2000 zGM. Ist nur mit BE möglich, und geradeso noch mit B96 wenn zGM unter 2250. Hat das Zugfahrzeug eine zGM von 2400 dann scheidet auch B96 aus.

 

Aber du hast insofern Recht, dass durch B96 die Anzahl Anwendungsfälle für BE gesunken ist.

das ist doch alles nur geld macherrei. ich finde die hätten es so lassen soll wie es mit den alten 3 er Führrerschein

war.

Themenstarteram 27. April 2015 um 7:13

Danke schonmal für die Antworten. :)

Ich habe jetzt folgendes bei der ADAC Seite gefunden:

Zitat:

(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

Bedeutet das, dass die Fahrzeugpapiere (zulässige Gesamtmasse) von dem Anhänger wichtig sind?

Also, dass ich die zulässigen Gesamtmassen addieren muss und diese nicht über 3.500 kg liegen, oder wird die tatsächlich geladene Masse berücksichtigt?

Also beim Beispiel eines Pferdeanhängers:

Volvo V70 Leermasse: 1.647 kg

Volvo V70 zGM: 2.160 kg

Pferdeanhänger Leermasse: 1.000 kg

Pferdeanhänger zGM: 2.000 kg

Dürfte ich diesen Anhänger ziehen, ihn aber nur bis max. 1.340 kg beladen? Also mit obigen Beispielswerten noch 340 kg zuladen?

Oder darf ich ihn gar nicht ziehen, weil ich mit 2.160 kg + 2.000 kg = 4.160 kg zGM über 3.500 kg liege und somit mindestens B96 bräuchte?

Ich glaube, wenn man einmal das System verstanden hat, ist das kein Problem mehr, aber bisher ist es mir noch nicht ganz klar. Sorry... ;)

Vielen Dank nochmal.

P.S.: Komme ich um diese ganzen Überlegungen rum, wenn ich einfach einen BE mache und "nur" noch auf meine Fahrzeugdaten schauen muss?

wir lassen hier zunächst die zulässige Anhängelast des Volvo außen vor und betrachten rein den Führerschein:

Ja, das bedeutet, dass die Fahrzeugpapiere des Anhängers wichtig sind. Leicht lässt sich das über folgende Situation merken: Fahrzeugkontrolle durch die Polizei. Du zeigst deinen Führerschein und da steht B drin. Jetzt wollen die Beamten die Fahrzeugpapiere von Zugfahrzeug und Anhänger sehen. Sie addieren die jeweils zGM (2.160kg + 2.000 kg) und kommen auf 4.160 kg. Das übersteigt die 3.500 kg zGM der Klasse B. Dafür würdest du einen B96 brauchen oder einen BE. Eine Waage ist hierfür nicht notwendig, es entfällt also jegliche Betrachtung der tatsächlichen Gewichte.

Hast du hingegen eine "technische" Fahrzeugkontrolle, wo sie schauen, ob du überladen bist, dann kommt die Waage zum Einsatz. Hier ist dann interessant, ob der Volvo allein nicht mehr als 2.160 kg wiegt (zGM), ob der Pferdehänger nicht mehr als 2.000 kg wiegt (zGM), und zuletzt ob der Volvo als Fahrzeug den Pferdehänger so, wie er jetzt vor dem Beamten steht, überhaupt ziehen darf. Wenn also ein Pferd mit 600kg drin steht, wiegt der Anhänger 1.600kg und darf damit vom Volvo mit 1.800 kg maximal gebremster Anhängelast gezogen werden.

PS: ja mit BE brauchst du dir diese Gedanken nicht mehr machen, weil du erst wieder ab 3500 kg schweren Anhängern (zGM) an die Grenze kommst. :) Also selbst Pickup vorn und 2-3 Pferde hinten dran ;)

Ist eigentlich sehr einfach.

Wenns um den Führerschein geht, gehts ausschließlich um die Fahrzeugpapiere und die dadrin stehenden zulässigen Gesamtgewichten.

zGM Auto + zGM Anhänger <= 3500kg ist B.

zGM Auto + zGM Anhänger >= 3500kg ist BE oder B96.

Die Anhägelast in der Zulassungsbescheinigung sagt wie viel den Anhänger tatsächlich in diesem Moment wiegen darf. Das hat nichts mit dem zGM zutun.

Ein Auto mit 700kg Anhängelast kann einem Anhänger mit 3500kg zGM ziehen, wenn dieser im Moment tatsächlich real nur 700kg wiegt.

Fahren mit B darfst du das aber nicht, denn der Zug hat eine zGM von > 3500kg.

Zitat:

@leuchtturm86 schrieb am 27. April 2015 um 08:48:01 Uhr:

das ist doch alles nur geld macherrei. ich finde die hätten es so lassen soll wie es mit den alten 3 er Führrerschein

war.

Abend.

 

Ich finde es ist schon richtig so wie es jetzt ist. Ich habe selbst mein BE dazu gemacht ( ein Freitag, ca. 600 € ) und ohne Fahrschule wäre ich wohl etwas überfordert mit dem Anhänger. Und wenn man überlegt daß man früher mit Kl. 3 sofort nacht der Fahrschule einen 18 Tonnen Zug fahren durfte :eek::eek::eek:

Manche sind mir ihrem Kleinwagen schon restlos überfordert...:D

MfG Serj

Zitat:

@Bruder Tac schrieb am 27. April 2015 um 16:07:21 Uhr:

Ist eigentlich sehr einfach.

Wenns um den Führerschein geht, gehts ausschließlich um die Fahrzeugpapiere und die dadrin stehenden zulässigen Gesamtgewichten.

zGM Auto + zGM Anhänger <= 3500kg ist B.

zGM Auto + zGM Anhänger >= 3500kg ist BE oder B96.

Die Anhägelast in der Zulassungsbescheinigung sagt wie viel den Anhänger tatsächlich in diesem Moment wiegen darf. Das hat nichts mit dem zGM zutun.

Ein Auto mit 700kg Anhängelast kann einem Anhänger mit 3500kg zGM ziehen, wenn dieser im Moment tatsächlich real nur 700kg wiegt.

Fahren mit B darfst du das aber nicht, denn der Zug hat eine zGM von > 3500kg.

Abend.

So weit ich weiß ist es doch nicht so einfach. Da sollte man noch die ZUGgesamtmasse beachten. Es gibt sehr wenige Fahrzeuge die auch tatsächliche angegeben Anhängelast ziehen dürfen ( wegen der Gesamtmasse #Bremsen ) z.B. alte G Klasse.

MfG Serj

P.S. Ich lasse mich aber gerne belehren falls ich falsch liege :)

Themenstarteram 27. April 2015 um 18:49

@dom_power: Heißt das, dass ich einer allgemeinen Verkehrskontrolle Probleme bekommen kann, wenn nur nach Führerschein und Fahrzeugschein gefragt ist, in einer Ladungskontrolle jedoch nicht? :)

Ich glaube ich mache an einem der kommenden Wochenenden einfach mal meinen BE Führerschein und mache mir dann wirklich keinen Kopf mehr bis zu den 3,5 t Grenze vom B Führerschein. Dann kann ich endlich mit meinen drei 500kg Pferden auf dem Hänger und dem Pickup vorne in den Urlaub fahren... ;)

Außerdem schadet es denke ich nicht, wenn man nochmal ein bisschen unter Aufsicht trainiert und übt.

Danke an alle, die mir hier geholfen haben! :)

Zitat:

@Loremwriter schrieb am 27. April 2015 um 20:49:38 Uhr:

@dom_power: Heißt das, dass ich einer allgemeinen Verkehrskontrolle Probleme bekommen kann, wenn nur nach Führerschein und Fahrzeugschein gefragt ist, in einer Ladungskontrolle jedoch nicht? :)

Ich glaube ich mache an einem der kommenden Wochenenden einfach mal meinen BE Führerschein und mache mir dann wirklich keinen Kopf mehr bis zu den 3,5 t Grenze vom B Führerschein. Dann kann ich endlich mit meinen drei 500kg Pferden auf dem Hänger und dem Pickup vorne in den Urlaub fahren... ;)

Außerdem schadet es denke ich nicht, wenn man nochmal ein bisschen unter Aufsicht trainiert und übt.

Danke an alle, die mir hier geholfen haben! :)

Abend.

Aber mit dem Pickup muss du das WE-Fahrverbot beachten. Ich glaube bei einem "kleinen" Pickup ( bis 3.5 T ) geht dein Pferdeanhänger als " Urlaub- und Freizeit ". Ansonsten darfst du am Sonn- und Feiertagen nicht fahren. Ob das kontroliert wird - ist ne andere Sache.

MfG Serj

Die meisten Fahrzeuge haben ein Zuggesamtgewicht, was dem zGM des Autos plus Anhängelast bei 12% entspricht.

Direkt wissen tu ich es nur bei den Franzosen, dass zGM Auto + Anhängelast bei 12% über dem Zuggesamtgewicht liegen.

Aber das sind Sachen, die hier nicht unbedingt hineingehören.

Und das mit dem Pick Up stimmt so nicht.

Es kommt auf die Fahrzeugklasseneinstufung an. Wenn der PickUp als M1 eingestuft ist, ists ein PKW. Ist er als N1 eingestuft, ists ein Nutzfahrzeug. Dann gilt schon ab dem ersten Kilogramm Sonntagsfahrverbot mit Anhänger und nicht erst über 3500kg.

Viele Pick Ups sind ab Werk als N1 eingestuft und fallen mit Anhänger dann unter das Sonntagsfahrverbot. Oder was glaubst du, wieso es soviele Umschreibungsgutachten zu kaufen gibt, damit man den Pick Up zum M1, also PKW bekommt.

Das hat nichts mit der Bauform zutun, sondern mit der Einstufung als PKW oder leichtes Nutzfahrzeug.

Deswegen beömmel ich mich immer wieder, wenn die Sparmeister so angeben damit, dass sie dem Fiskus ein Schnippchen geschlagen haben und ihr SUV oder was weiß ich, als leichtes Nutzfahrzeug einstufen haben lassen, also nach Gewicht besteuert werden und dann einen Sonntag später am Heulen sind, weil sie mit ihrem Pferdehänger von der Polizei eins aufs Dach bekommen haben, weil sie gegen das Sonntagsfahrverbot verstoßen haben.

Abend.

 

Ja, das habe ich nicht erwähnt. Hast recht. Ich bin von einem als LKW zugelassenem Pickup ausgegangen =)

Ich habe nähmlich auch nach einem Pickup geschaut ( Ram, Silverado ) aber über 3500. Und da ist nichts mehr mit PKW =)

Danke für den Hinweis

MfG Serj

Stimmt auch nicht. Die Klassifizierung M1 ist erst ab 12000kg unmöglich.

Das wäre die Klassifizierung eines überschweren PKW. Das geht. Ist halt von Auflagen abhängig und davon, was der Onkel vom TÜV in sein Gutachten schreibt. Wie schaffen es sonst die Sonderschutzfahrzeuge noch als PKW eingestuft zu werden.

Es gibt 3500er SRW mit eingetragenen 5500kg und PKW Zulassung. Die haben auch kein Sonntagsfahrverbot und keinen Fahrtenschreiber und auch keine Geschwindigkeitsbegrenzung.

und zur Not gibts immer noch STVZO §70. Mit dem wäre es sogar möglich mit 40000kg noch mit Tempo 400km/h über die BAB zu fliegen.

am 27. April 2015 um 21:23

Die wenigsten brauchen BE privat, mal abgesehen von den Pferdebesitzern, wobei ich schon der meinung bin das jeder der Anhänger fahren will auch den Schein machen sollte.

Wir haben in der Firma n relativ kleinen Anhänger der Kippen kann und schon 1t leer hat, aber übersichtlich, aber die Wohnwagen geschosse unübersichtlich, 6m lang bis 2,5m breit darf dann wieder jeder fahren! Ich denke das jeder der Anhänger fährt auch was über Stützlast Gewichtsverteilung und Ladungssicherrung wissen sollte

Zitat:

@Serj schrieb am 27. April 2015 um 18:03:46 Uhr:

Zitat:

@leuchtturm86 schrieb am 27. April 2015 um 08:48:01 Uhr:

das ist doch alles nur geld macherrei. ich finde die hätten es so lassen soll wie es mit den alten 3 er Führrerschein

war.

Abend.

 

Ich finde es ist schon richtig so wie es jetzt ist. Ich habe selbst mein BE dazu gemacht ( ein Freitag, ca. 600 € ) und ohne Fahrschule wäre ich wohl etwas überfordert mit dem Anhänger. Und wenn man überlegt daß man früher mit Kl. 3 sofort nacht der Fahrschule einen 18 Tonnen Zug fahren durfte :eek::eek::eek:

Manche sind mir ihrem Kleinwagen schon restlos überfordert...:D

MfG Serj

Kann sein das da manche Überfordert waren, nur schau doch heute die Spassbacken an, Die dürfen sofort Autos mit 1000 PS Fahren, das ist viel schlimmer, als mit Anhängr zu Fahren, da sollten die mal einen Stufen Führerschein einführen.

Aber nein , nur die Moped Fahrer haben das vergnügen. Lachhaft. Mfg

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