Brauche Tipps für Fahrzeughalterermittlung wegen Unfall

Hallo liebe Leute,
bin Radlfahrer und hab ja deshalb erstmal ger nix so richtig zu suchen bei Euch, aber seht es mir nach.- Schon des Nachwuchses wegen fahr ich verkehrssicher und vernünftig- Soviel also zu meiner Entschuldigung.
So, mir ist nun Folgendes passiert: Samstag in Berlin: Kreuzung Spandauer Damm, Königin Elisabeth Straße.
Fahrradampel grün, Radlfahrer vor mir kam rüber, ich bin "aufs Korn genommen " (Rechtsabbieger) worden.
Mit schlimmem Schreck und Fahrradtotalschaden bin ich einfach darauf eingegangen, dass 50,- € für die Radreperatur schon reichen würden, und Adressen haben wir gar nicht getauscht. Ich wollte bloß ganz schnell aus der Situation raus, stand ja auch unter Schock. Naja es handelte sich bei dem Wagen um einen silbergrauen ganz neuen (ich glaube) Golf Kombi und wenn ich mir das Kennzeichen noch richtig gemerkt habe, lautet es ***EDITIERT - aus Eigenschutz und dem Persönlichkeitsrecht anderer (Schreddi)*** .
Der Mensch war nett und zur Polizei will ich auf gar keinen Fall, aber ich muss nochmal Kontakt aufnehmen, zumal ich wissen will, wie es Ihm und seinem Auto geht. Sonst kann ich "diese Datei nicht zumachen".
Für sachdienliche Hinweise (auch telefonisch) bin ich unwahscheionlich dankbar .
Franziska ***EDITIERT - aus Eigenschutz und dem Persönlichkeitsrecht anderer (Schreddi)***

18 Antworten

Ja guuten Morgen,

habe jetzt dank Eurer Tipps folgende Strategie: Über Zentralruf Versicherung ausfindig gemacht, Versicherung angerufen '(Situation erstmal nur sehr abstrakt geschildert) und meine Erreichbarkeitsdaten übermittelt auf dass die Versicherung dem Fahrer rät, sich mit mir in Verbindung zu setzen. Darum kümmern die sich (naja, die wolln ja im Zweifel auch Geld sparen). Das warte ich jetzt erstmal ab...
Tausend Dank Euch.

Moin,

entschuldige Bitte wenn mir an dieser Stelle so ganz leicht der Kragen platzt.

Du bist durch einen Unfall mit einem PKW geschädigt worden, der Fahrer des PKW hat Deinen Schockzustand ausgenutzt und Dich mit nem Fuffi abgespeist. Ihr habt bei einem Unfall PKW // Radfahrer nicht die Polizei gerufen. Und nun willst Du dem Fahrer die Chance geben sich bei Dir zu melden? 😕 Was soll das Bringen? Geh zur Polizei und lass Dir dort erklären was Du jetzt noch tun kannst um die ganze Geschichte in die Richtigen Bahnen zu lenken und das Ganze Rechtskonform abzuwickeln…

Hast Du für die Ganze Geschichte wenigstens Zeugen?
Wenn der PKW Fahrer so clever war wie es den Anschein hat wird er inzwischen alle Spuren der Geschichte an seinem Auto beseitigt haben und rotzfrech behaupten das da überhaupt nix passiert ist an dem er beteiligt war und er ja nix dafür kann das Du Dich mit Deinem Fahrrad auf die Fr***** gelegt hast.

Mädel, es ist Eile geboten, geh zur Polizei und bring die Geschichte zur Anzeige.

Gruss

Ein Kopfschüttelnder

Marcus

Zitat:

Original geschrieben von falinski



Der Mensch war nett und zur Polizei will ich auf gar keinen Fall, aber ich muss nochmal Kontakt aufnehmen, zumal ich wissen will, wie es Ihm und seinem Auto geht. Sonst kann ich "diese Datei nicht zumachen".

@driver2211

Die Themenerstellerin hat (bisher) nichts darüber geschrieben, dass es ihr um einen möglichst hohen Schadenersatz geht - offensichtlich möchte sie sich aus persönlichen Gründen halt nur noch mal mit ihrem Unfallgegner in Verbindung setzen.

@kloetzenschorse
Mich würde mal interessieren, wo es geschrieben steht, dass nach einem Unfall die Polizei zum Unfallgeschehen hinzugezogen werden muss.

Moin,

meine Intention für diesen Beitrag beruhte nicht auf dem Bestreben der TE zu empfehlen das Meistmögliche aus dem Unfall herauszuholen. Vielmehr ging es mir darum Ihr aufzuzeigen welche Möglichkeiten Ihr im Falle dieses, anscheinend von Ihr unverschuldetem, Unfall zur Verfügung stehen um an Ihr Recht zukommen.

Anhand dieser Äusserung:

Zitat:

Mit schlimmem Schreck und Fahrradtotalschaden bin ich einfach darauf eingegangen, dass 50,- € für die Radreperatur schon reichen würden, und Adressen haben wir gar nicht getauscht. Ich wollte bloß ganz schnell aus der Situation raus, stand ja auch unter Schock.

hatte ich, anscheinend fälschlicherweise angenommen das die TE im Nachgang festgestellt hat das 50,00 € nicht ausreichend wären um den materiellen Totalschaden an Ihrem Rad auszugleichen.

Weiterhin erscheint es mir an dieser Stelle doch recht eigenartig das jemand einfach so auf sein gutes Recht auf "Wiedergutmachung", spricht herstellen der ursprünglichen Situation, sprich des nicht verunfallten Fahrrades, einfach so verzichtet und dafür sich bei dem verursacher erkundigen will ob es Ihm und seinem Auto gut geht.... Und dann die Frage warum die TE auf keinen Fall zur Polizei will....

Fragen über Fragen die nur die TE beantworten könnte....

Gruss

Marcus

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