Brauche Rat!

Hallo, ich habe folgendes Problem, am 14.12.2010 habe ich mein Auto auf einer Spielstrasse geparkt, zu dem Zeitpunkt waren Schneestürme und die Schilder und Straßen meterhoch verschneit.

Am 23.12.2010 wollte ich das Fahrzeug von der Stelle abholen, wo ich es am 14.12.2010 abgestellt habe.
Es war einfach nicht mehr da! Ein Anruf bei der Polizei ob es vielleicht abgeschleppt wurde, erbrachte kein Ergebnis, die meinten, dass das Fahrzeug mit meinen Kennzeichen nicht in der Liste ist.

Also ab zur Wache und Diebstahlanzeige gestellt, GPS-Ortung erbrachte auch kein Ergebnis. Auto definitiv schon im Ausland, meinte der nette Beamte zu mir.

Am 28.02.2011 ruft mich die Polizei an und sagt, dass die haben das Auto gefunden, ca. 200m von dem Ort wo ich das abgestellt haben sollte und ich muss mich beim Abstellort geirrt haben ect.

Bis heute war das Auto bei der Polizei zur Expertiese (Enbruchspuren ect.), haben nix gefunden, also war denen klar, dass ich mich wie vermutet geirrt habe und einfach vielleicht zu dumm bin, mir zu merken wo ich mein Auto abstelle.

Heute dann, bekomme ich dann eine Rechnung von einer privaten Abschleppfirma, die haben mein Auto am 16.12 umgesetzt und ich soll 130 Euro zahlen.

Durch das Ganze sind mir erhebliche Kosten entstanden, bin beruflich auf das Auto angewiesen.
Wie genau soll ich jetzt vor gehen. Wer hat hier das Ganze zu verantworten?
Müssen Abschleppfirmen das Umsetzen oder Abschleppen melden?

Danke für Eure Hilfe!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von binglly


Ein Anruf bei der Polizei ob es vielleicht abgeschleppt wurde, erbrachte kein Ergebnis, die meinten, dass das Fahrzeug mit meinen Kennzeichen nicht in der Liste ist.

Dies bedeutet, daß der Wagen nicht rechtm. abgeschleppt worden ist und demnach ist der Fahrzeugbesitzer für die Kosten des Abschleppvorgangs nicht verantwortlich.

Trotzdem würde ich bei vorhandener RV einen RA aufsuchen um zu erfahren, wie man sich weiter verhalten soll.

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Zitat:

Original geschrieben von binglly


Ein Anruf bei der Polizei ob es vielleicht abgeschleppt wurde, erbrachte kein Ergebnis, die meinten, dass das Fahrzeug mit meinen Kennzeichen nicht in der Liste ist.

Dies bedeutet, daß der Wagen nicht rechtm. abgeschleppt worden ist und demnach ist der Fahrzeugbesitzer für die Kosten des Abschleppvorgangs nicht verantwortlich.

Trotzdem würde ich bei vorhandener RV einen RA aufsuchen um zu erfahren, wie man sich weiter verhalten soll.

Hast du dir in der Zwischenzeit (immerhin 2 1/2 Monate) ein anderes Auto gekauft?

Ich würde nichts zahlen.

Wenn die Stadt nicht einmal in der Lage ist, Verkehsshilder auf Vordermann zu bringen, ist das nicht dein Problem. Vorallem hat dir niemand was mitgeteilt. Und das mit dem PGS musst du uns noch erklären. Du hast GPS-Ortung und das funktioniert nicht, obwohl das Auto nur 200m weiter weg steht? Abgefahren. ^^

Mir wollten die mal vor dem Arbeitsamt einen Strafzettel reindrücken. Natürlich schaltet das Hirn bei einer Politesse automatisch auf DISKUTIEREN um. Die wollte einfach nicht locker lassen. Das Schild, was auf die Parkzeiten hinweist, war einfach mal übel geil mit Baumästen und Blättern zugedeckt. Die können doch nicht von mir erwarten, das ich am Schild hoch krieche und das freilege.

Ich würde nichts bezahlen.

MfG
Burger

Wenn man die höchtwahrscheinlich nicht so wichtigen Details aus der Frage rausnimmt (Dezember, Schnee, Spielstraße) könnte die Frage so aussehen:

Ich habe mein Auto abgestellt, kurze Zeit später war es weg. Ich habe es dann als Diebstahl gemeldet und Anzeige erstattet. Einige Zeit später wird das Auto wieder entdeckt. Nach Aussage der Polizei ist es nicht aufgebrochen gewesen. Nun kommt eine Firma und möchte Geld fürs Umsetzen.

Ich würde mal prüfen, ob Du auf einem Privatgrundstück parktest. Wenn ja, dann würde ich leise zahlen und mir eine Markierung im Kalender machen. Wenn nicht, würde ich über einen Anwalt die Abschleppfirma anschreiben lassen und von Ihnen einen Schadenersatz für die Zeit von der Anzeige, bis zum Wiederfinden machen. Du brauchtest ja einen Wagen und hast sicher einen Leihwagen genommen. Vorbehalten würde ich die Kosten für eventuelle Reparaturen, falls am Wagen doch etwas kaputt gegangen ist. Freundschaftlicherweise könntest Du auch die Abschleppfirma anrufen und fragen, warum und auf wessen Betreiben die Versetzung stattgefunden hat und warum man dich, falls es berechtigt war, nicht informierte. Selbst bei einem berechtigten Umsetzen könnte sich ein Schadenersatz einstellen. Hier geht es sicher um die Verhältnismäßigkeit und die Mühe Dich zu informieren (="Angemessenheit der Mittel"😉.

Gruß

Stefan
(Viel Erfolg und please keep us informed)

Zitat:

Original geschrieben von binglly


Wer hat hier das Ganze zu verantworten?

Das weiß nur der Schlepper, da es wohl weder Polizei noch Ordnungsamt waren. Normal teilen die Schlepper das der Leitstelle der Polizei mit, aber bei Privataufträgen garantiert nicht.

Hallo!

Zunächst könnte man die Zahlung zurückweisen und seinerseits eine Rechnung über die entstandenen Kosten senden.
Ggf. mit Hilfe eines Rechtsanwalts.

Ferner könnte man sich fragen, weshalb man sein Auto 200m weiter nicht gefunden hat...

Mr. D.

Zitat:

Original geschrieben von binglly


zu dem Zeitpunkt waren Schneestürme und die Schilder und Straßen meterhoch verschneit.

in welchen land der welt warst du, das die schilder meterhoch zugeschneit waren? 😕

ist dort ein park/halte- oder sonstwas verbot?

Das Umsetzen eines Fahrzeugs kann doch ein Abschleppunternehmen nicht von sich aus tätigen. Da offensichtlich seitens der Polizei keine Anordnung erfolgt ist, kann es nur ein Anwohner gewesen sein. Die rechtliche Grundlage wäre hier nur dann gegeben, wenn das Fahrzeug verkehrswidrig abgestellt worden ist (Grundstückseinfahrt). In einem solchen Fall sind meiner Kenntnis nach die Kosten zunächst von der den Auftrag erteilenden Person zu tragen. Der Abschlepper will Bares sehen!!
Dann muss der Auftraggeber sich die Kosten vom "Verursacher" zurück holen. Der Fall ist sehr dubios - TE, bitte über den Fortgang in dieser Sache berichten.

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Driveyanuts



Ferner könnte man sich fragen, weshalb man sein Auto 200m weiter nicht gefunden hat...

Ganz ehrlich, wenn mein Auto plötzlich "weg" wäre, würde ich es auch nicht 200 m weiter vermuten (außer, wo das Auto stand, wäre plötzlich 'ne Baustelle oder so). Die Straße rauf und runter gucken ist klar, aber wenn es um zwei Ecken im Wohngebiet steht, wo ich nie lang komme, würde ich es auch nicht finden.

Da muss ich Freddi recht geben: Die Sache ist dubios. Wer auch immer das Umsetzen veranlasst hat (und sich im Recht glaubt, sonst hätte er das ja nicht getan) wartet doch keine 3 Monate, bis er das Geld dafür haben will.

Ich würde die Abschleppfirma erstmal ohne weitere Informationen zu geben fragen, wer das Abschleppen veranlasst hat und warum.

Zitat:

Original geschrieben von Düsentrieb77



Zitat:

Original geschrieben von Mr. Driveyanuts



Ferner könnte man sich fragen, weshalb man sein Auto 200m weiter nicht gefunden hat...
Ganz ehrlich, wenn mein Auto plötzlich "weg" wäre, würde ich es auch nicht 200 m weiter vermuten (außer, wo das Auto stand, wäre plötzlich 'ne Baustelle oder so). Die Straße rauf und runter gucken ist klar, aber wenn es um zwei Ecken im Wohngebiet steht, wo ich nie lang komme, würde ich es auch nicht finden.

Da muss ich Freddi recht geben: Die Sache ist dubios. Wer auch immer das Umsetzen veranlasst hat (und sich im Recht glaubt, sonst hätte er das ja nicht getan) wartet doch keine 3 Monate, bis er das Geld dafür haben will.

Ich würde die Abschleppfirma erstmal ohne weitere Informationen zu geben fragen, wer das Abschleppen veranlasst hat und warum.

Hallo allerseits, danke für eure Antworten. Nein Natürlich vermutet man nicht sein Auto 200m weiter oder in einem Radius, da nicht mal die Polizei davon wusste, war allen klar, dass das Auto gestohlen wurde. Es ist ein hochwertiges Auto und steht ganz oben auf der Diebstahlliste, laut der Polizei.

Eine angebliche GPS - Ortung durch die Polizei oder den Autohersteller, hat ebenfalls keinen Erfolg gebracht.

Durch die ganze Situation, sind mir enorme Kosten entstanden. Nach dem widerauffinden durch die Polizei (das Auto war ca.: 2 Monate in Fahndung) und der Expertiese, wurde mir ein selbstverschulden zugesprochen.

Durch die Rechnung des Abschleppunternehmens, habe ich ein Beweis, dass das Auto Umgesetzt wurde. Ob rechtlich oder nicht spielt für mich momentan keine Rolle, in jedemfall müsste die Polizei in Kenntniss gesetzt werden.

Auf der Rechnung ist eine Position aufgelistet, dass eine gewisse Halterermittlung durchgeführt wurde und mit 5,90 EURO berechnet wurde.
Was hat das denn aufsich.

Es geht hier um mehr, als die Frage ob ich den Abschlepper bezahlen soll oder nicht.

PS:

Es war eine Spielstraße, darf man in einer Spielstrasse nicht Parken? Bin da nochmal vorbeigefahren, da parken immer Autos.

Zitat:

Original geschrieben von binglly


Es geht hier um mehr, als die Frage ob ich den Abschlepper bezahlen soll oder nicht.

Der Schlepper soll dir klipp und klar mitteilen 1. wer das Umsetzen beauftragt hat und 2. warum . Ansonsten kaufe ich mir auch eine solche Karre und grase mal die Straßen ab. Vorher würde ich keine blassen Teuro zahlen.Außerdem tritt in solchen Fällen immer der Auftraggeber in Vorkasse und holt sich dann das Geld zurück. Irgendwas stinkt hier gewaltig.

Auf der Spielstraße darf (nur) in markierten Flächen geparkt werden.

Ein Umsetzen, falls dort falsch geparkt würde, müsste aber von der Ordnungsbehörde veranlasst werden, dass geht nicht auf Wunsch des Frührentners Jörg D., dessen freier Blick aus der Küche gestört wird. Und dann wüssten die Jungs in blau oder grün oder die von der Stadt Bescheid. Und das die nur 200m versetzen habe ich noch nicht gehört. Die nehmen die Karre dann direkt mit. Aber das beim Parken ausserhalb markierter Fläche in der Spielstraße: Unwahrscheinlich. So was kostet sonst 5-10€ und gut isses.

Gruß

Stefan
(Wundert sich langsam)

Zitat:

Original geschrieben von StefanLi


dass geht nicht auf Wunsch des Frührentners Jörg D.

das geht schon auf wunsch von jörg d. - wenn dieser ein zeitlich begrenztes park/halteverbot beantragt (z.b. wegen umzug) schilder aufstellt und zwei tage später das auto vom te immernoch da steht...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von StefanLi


dass geht nicht auf Wunsch des Frührentners Jörg D.
das geht schon auf wunsch von jörg d. - wenn dieser ein zeitlich begrenztes park/halteverbot beantragt (z.b. wegen umzug) schilder aufstellt und zwei tage später das auto vom te immernoch da steht...

Wenn schon zitieren, dann wenigstens den ganzen Satz:

Zitat:

"...dass geht nicht auf Wunsch des Frührentners Jörg D., dessen freier Blick aus der Küche gestört wird."

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