Brauche Rat!
Hallo, ich habe folgendes Problem, am 14.12.2010 habe ich mein Auto auf einer Spielstrasse geparkt, zu dem Zeitpunkt waren Schneestürme und die Schilder und Straßen meterhoch verschneit.
Am 23.12.2010 wollte ich das Fahrzeug von der Stelle abholen, wo ich es am 14.12.2010 abgestellt habe.
Es war einfach nicht mehr da! Ein Anruf bei der Polizei ob es vielleicht abgeschleppt wurde, erbrachte kein Ergebnis, die meinten, dass das Fahrzeug mit meinen Kennzeichen nicht in der Liste ist.
Also ab zur Wache und Diebstahlanzeige gestellt, GPS-Ortung erbrachte auch kein Ergebnis. Auto definitiv schon im Ausland, meinte der nette Beamte zu mir.
Am 28.02.2011 ruft mich die Polizei an und sagt, dass die haben das Auto gefunden, ca. 200m von dem Ort wo ich das abgestellt haben sollte und ich muss mich beim Abstellort geirrt haben ect.
Bis heute war das Auto bei der Polizei zur Expertiese (Enbruchspuren ect.), haben nix gefunden, also war denen klar, dass ich mich wie vermutet geirrt habe und einfach vielleicht zu dumm bin, mir zu merken wo ich mein Auto abstelle.
Heute dann, bekomme ich dann eine Rechnung von einer privaten Abschleppfirma, die haben mein Auto am 16.12 umgesetzt und ich soll 130 Euro zahlen.
Durch das Ganze sind mir erhebliche Kosten entstanden, bin beruflich auf das Auto angewiesen.
Wie genau soll ich jetzt vor gehen. Wer hat hier das Ganze zu verantworten?
Müssen Abschleppfirmen das Umsetzen oder Abschleppen melden?
Danke für Eure Hilfe!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von binglly
Ein Anruf bei der Polizei ob es vielleicht abgeschleppt wurde, erbrachte kein Ergebnis, die meinten, dass das Fahrzeug mit meinen Kennzeichen nicht in der Liste ist.
Dies bedeutet, daß der Wagen nicht rechtm. abgeschleppt worden ist und demnach ist der Fahrzeugbesitzer für die Kosten des Abschleppvorgangs nicht verantwortlich.
Trotzdem würde ich bei vorhandener RV einen RA aufsuchen um zu erfahren, wie man sich weiter verhalten soll.
17 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Der Schlepper soll dir klipp und klar mitteilen 1. wer das Umsetzen beauftragt hat und 2. warum . Ansonsten kaufe ich mir auch eine solche Karre und grase mal die Straßen ab. Vorher würde ich keine blassen Teuro zahlen.Außerdem tritt in solchen Fällen immer der Auftraggeber in Vorkasse und holt sich dann das Geld zurück. Irgendwas stinkt hier gewaltig.Zitat:
Original geschrieben von binglly
Es geht hier um mehr, als die Frage ob ich den Abschlepper bezahlen soll oder nicht.
So bischen Klarheit, anscheinend darf man nicht in einer Spielstrasse parken, eine Hausverwaltung hat ein Abschleppdienst beauftragt das Auto umzusetzen.
Aber der Punkt ist, das selbst beim gerechtfertigten Umsetzen, die Polizei in Kenntniss gesetzt werden muss. Wie soll es sonst funktionieren?
So ist es dazu gekommen, dass das Auto 2,5 Monate ca 200m vom ursprünglichen Ort gestanden ist und war zur Fahndung ausgeschrieben.
ERSTMAL wiederspruch einlegen und dir mitteilen lassen WER für das ganze verantwortlich ist/war.
n kleiner schwank aus meinem leben:
ich hab eine hobby schrauber werkstatt. diese ist auf dem hof einer firma. dummerweise ist diese firma mit ihrem wirklich grossen parkplatz GENAU in der innenstadt. deshalb sind die kostenlosen parkplätze auf dem firmenhof immer sehr beliebt und gefragt. da werden regelmässig einfahrten oder parkplätze zugeparkt.
jetzt haben wir einen hausmeister marke "hausmeister krause". der ist da in sachen "falschparken" seeeeeeeehr einfallsreich und ist sich auch für keinen prozess zu schade. als ersten wurden falschparker abgeschleppt. beim abschleppen das von privatpersonen in auftrag gegeben wird trägt die kosten ERSTMAL der der die kiste abschleppen lassen hat. diese privatperson kann dann die anfallenden kosten von der abgeschleppten person einklagen. dabei muss aber eine gewisse "verhältnissmässigkeit" gegeben sein. da gibts genug urteile drüber wer, was, warum verhältnissmässig ist. unser hausmeister hat die ersten 3 autos auf eigene kosten abschleppen lassen und hat das geld NICHT zurück bekommen.
und das 2....auf eben genau diesem hof hab ich auch schon ein privates auto geparkt. dummerweise wurde die kiste abgemeldet. und noch dümmer war das eben der platz dank fehlendem tor zum öffentlichen verkehrsraum gehört. somit wurde der wagen abgeschleppt (weil irgend so eine tante angst um ihr kind gehabt hat das auf einem abgemeldetem auto rumgeturnt ist....merkt jemand den denkfehler?) und hat bei der polizei angerufen das da ein abgemeldetes auto rumsteht und das eine gefahr ist. diese kiste wurde dann durch die polizei abgeschleppt. ich hab genauso dumm geschaut als 2 tage später das auto weg war. auch ordnungsamt und polizei kontaktiert "neeeee wir haben es nicht abgeschleppt." also auch als gestohlen gemeldet etc. ZUFÄLLIG hat mich dann ein arbeitskollege angerufen das beim nachbarn (einem abschleppunternehmen!) ein auto steht das verdächtig nach meinem aussieht...also same story. fakt ist das da die polizei und das ordnungsamt auch nicht immer wissen was sie da machen.
Zitat:
Original geschrieben von binglly
So bischen Klarheit, anscheinend darf man nicht in einer Spielstrasse parken, eine Hausverwaltung hat ein Abschleppdienst beauftragt das Auto umzusetzen.Aber der Punkt ist, das selbst beim gerechtfertigten Umsetzen, die Polizei in Kenntniss gesetzt werden muss. Wie soll es sonst funktionieren?
So ist es dazu gekommen, dass das Auto 2,5 Monate ca 200m vom ursprünglichen Ort gestanden ist und war zur Fahndung ausgeschrieben.
Die Hausverwaltung darf sicher einen Falschparker anzeigen. Die daraus resultierenden Handlungen sind IMHO Sache der Ordnungsbehörde. Das eigenmächtige Versetzen kann ich riskieren, wenn es ein Privatgrundstück ist und nicht öffentlicher Verkehrsraum, wie hier. Und selbst dann, wie oben von fast allen beschrieben, muss
a) Der Auftraggeber an der Schlepper zahlen und kann versuchen sich das Geld wieder zu holen
b) Der Abgeschleppte informiert werden
Ich würde schnell zum Anwalt rennen und Anzeige wegen Besitzstandsschädigung und eine Schadenersatzforderung machen. Dazu könnte man theoretisch über ein Eigentumsdelikt nachdenken, welches öffentlich zu führen wäre (Strafanzeige -> hilft um Geldforderungen durchzusetzen). Das weiss aber der RA besser als die Laien hier.
Im Übrigen braucht man auf eine Rechnung die man nicht bezahlen möchte keinen Widerspruch einlegen, sondern man zahlt einfach nicht, weil die Forderung nicht gerechtfertigt ist. Man kann es brav zurück schicken "Urschriftlichzurück, weil Blödsinn. Anbei meine Klage...." 😁
Gruß
Stefan
(Und jetzt flux zum Hörer greifen und den Syndikus phonen)